Menschenrechte sind angeborene, unverzichtbare und unantastbare Rechte
gegenüber der öffentlichen Gewalt (dem Staat). Sie sind subjektive Rechte, die im Humanismus und in der Aufklärung als naturrechtlich,
später wissenschaftlich-rational (vernunftrechtlich) begründet werden. Sie verkörpern das Recht, als autonomes Subjekt mit
Eigenwert in einer Welt mit seinesgleichen unter dem Prinzip der Freiheit zu leben, beschützt vor jeder Art von Gewalt, frei
in seinen Gedanken sowie in seiner politischen und religiösen Überzeugung. In der Aufklärung wurden die Menschenrechte und
deren staatliche Umsetzung im Wesentlichen von den Philosophen Immanuel Kant, Jean-Jaques Rousseau, John Locke und Thomas
Hobbes geprägt. Für Thomas Hobbes (1588-1679) hat jeder Mensch im Naturzustand ein Selbsterhaltungsrecht, welches er aber
aufgrund der Gefahren des Naturzustandes dem Staat abgibt und sich diesem unterordnet. Nach John Locke (1632-1704) hat der
Staat die Naturrechte des Menschen zu sichern, ansonsten er seine Legitimation verliert. Er fordert Gewaltenteilung in in
legislative (gesetzgebende) und exekutive (ausführende, verwaltende) Gewalt. Die natürlichen Rechte sind bei Locke dem Staat
übergeordnet und sind diese dem Staat gegenüber auch durchsetzbar. Charles de Montesquieu (1689-1755) hat der Legislative
und Exekutive die Judikative (Rechtsprechung) hinzu gefügt. Für Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) ist die Freiheit die Grundlage
des Menschseins.Er unterscheidet zwischen natürlicher, bürgerlicher und sittlicher Freiheit. Wirklich frei sei der Mensch
aber erst dann, wenn er bereit ist, sich an selbst gegebene Gesetze zu halten. Die Freiheit des Menschen ist die Basis des
Staates, ohne welche diese nicht denkbar wäre. Immanuel Kant hat die Idee des Rechtsstaates geprägt. Die Freiheit ist das
einzige Menschenrecht, von welchem andere Rechte abgeleitet werden. Der Rechtsstaat erhält seine Berechtigung aus der Sicherung
der Freiheit seiner Bürger. Im Wesentlichen motiviert durch die Menschenrechtsverletzungen im zweiten Weltkrieg hat die UN-Generalversammlung
1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet. Seither ist der 10. Dezember der internationale Tag
der Menschenrechte. Die EMRK (Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) wurde am 4.11.1950
in Rom in der 6. Sitzung des Ministerkomitees unterzeichnet und ist am 3. September 1953 (nach Ratifikation durch 10 Mitgliedstaaten)
in Kraft getreten (in Österreich am 3.9.1958, zwei Jahre nach Aufnahme in den Europarat).
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