Gratisberatung für Geschädigte des MLM .Unerlaubte Strukturen überholende Systeme unerlaubte Bindungen aus
dem System gekündigte Gratisarbeit Ausbeutung durch Datenübermitllung.
Zum Beissiel OOH oder OOP Österreich. Oder eine
Unternehmung aus Graz.
Nur das ist alles nicht zulässig .Sie haben sogar Anspruch auf Schadenersatz. Prof.Zacharis kennt die Bestimmung nicht.
Knebelung in der Wirschaft und im Recht. Unzulässige Bindungen in der Wirschaft.
Die Lösung § 879Abs.1 primär erster Halbsatz aber auch zweiter Halbsatz ABGB und §§159ff deutsches BGB.
Eine Literaturzusammenstellungstellung liegt vor.
Die Information ist gratis.
Schreiben Sie ein MAIL oder rufen Sie mich.
Mag.Dr.F.Gross