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NWA - Österreich das bittere Ende

 
 
JEDER SPONSOR KANN NACH DEM UNTERNEHMESGETZBUCH NUN IN HAFTUNG GEZOGEN WERDEN:

 
 
Zweignierlassung Schweiz existiert nicht mehr !
Angaben zur Zweigniederlassung . Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Willisau, Abteilung 1, vom 22.09.2011 ist über den Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung mit Wirkung ab dem 22.09.2011, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
 
Trotz einstweiler Verfügung ( Gerichtsbeschluss  eines verboten Produktes klagt noch NWA - bei verbotenen Stoffen.
In der Schweiz ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft.
Achtung : Alle Klagen gegen Produktparter sind unzulässig -in Österreich nach § 879 Abs.1 ABGB.
 
Einen Traum eines Mädchens hat Spikker zerstört - er hat geklagt und schlägt um sich . Das Firmennetzerk gehört untersucht . Die Konstuktion des Netzwerkes ist kein Sicherheitsmechanismus wie bei der Hofer KG sondern ein Konglomerat von verschiedenen Unternehmen .
Und trotz Überbezahlung zieht Spikker de facto gegen dieses  Mädchen zum Handelsgericht.
Die Prozesse gehören unterbrochen und der Staatsanatltschft Wien übermittelt - graues Haus .( § 191 ZPO ). Nichtigkeit in Deuschland -§§ 153ffd.BGB.
So hat Spiker den Traum eines Mädchen zerstört.
Gratisberatung für alle Betroffenen .
Alein auf Grund des Endes in der Schweiz ist die Geschäftsgrundlage für alle Verträge entfallen - § 1301 ABGB:
Doch Spikker klagt und knebelt die Geschäftspartner .
Die Produkte haben bereits 75 % an Wert verloren .
go in Google under
Aurora World wide law or to the next links -unentgeliche Beratung
Aurora
 
MLM-RECHT :
 
 
 

Knebbelung :