Ein Urteil des OGH nach dem 3.Rückstellungsgetz-es geht auch nach der absoluten Verjährungsfrist -siehe Begründung- Ende
6 Ob 623/88 - RIS - Bundeskanzleramt Österreich www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz...JJT... ... von erfolgreich
geführten Rückstellungsprozessen nach 1947 die vormals arisierten Liegenschaften in Wien 2., Schiffgasse 8 und 10, wieder
in ihr Eigentum
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