Betrifft:Das aus dem Handel genommene Pharma-Produkt
Aerol – Hoffmann LaRoche
Schädigungen, welche ich erlitten habe
Sehr geehrte Damen und Herren!
In obiger Angelegenheit erlaube ich mir, Nachstehendes mitzuteilen:
Im Jahre 1967 besuchte ich die 7. Klasse des Bundesrealgymnasiums in Bruck an der Mur und wurde
damals in der Dermatologie des Klinikums Graz bei Doz. Dr. Kresbach, später: Ordinarius f. Dermatologie, nach Dreikönig im
Jänner stationär aufgenommen.
Dr. Kresbach stellte die Diagnose: Akne vulgaris abscedens und erklärte, dass es sich um einen
seiner schwersten Fälle gem. Praxis handelte. Die Behandlung erfolgte damals konservativ und auch operativ.
In weiterer Folge habe ich im Frühsommer, und zwar im Jahre 1971, ein Seminar in Fribourg in
der Französischen Schweiz bei Luzius Wildhaber besucht,( Seine Stammuniversität war Basel ),wobei ich diesen Studienaufenthalt
durch das BM f. Wissenschaft im Sinne eines „Begabtenstipendiums“ unentgeltlich erhielt. Wir folgen von Graz via
Zürich und in weiterer Folge nach Fribourg zu diversen Lehrveranstaltungen bei Univ.-Prof. Wildhaber mit dem Professor für
Völkerrecht, Univ.-Prof. Dr. Konrad Ginther, von der Universität Graz. Mitanwesend bei diesem Seminar Dr. Kurt Lehner, derzeit
Notar in Oberwart, der die Situation mit der Flüssigkeit, die mit einem Wattebausch appliziert werden musste, genau kannte
und darauf verwies, dass der Geruch er nicht für günstig erachtete, aber er konnte
dies als Jura-Student nicht beurteilen. Er sagte jedoch, dass der Kollege Dr. Joham sich bei seiner Akne mit scharfem Rasierwasser
helfe. Dieser war in weiterer Folge Vize-Präs. des LG Klagenfurt.
Nach der Rückkehr nach Österreich trat die Akne wiederum verstärkt auf und war ich bei Univ.-Prof.
Plewig im Allg. Krankenhaus in München in Behandlung, der nachstehende Diagnose erstellte: Akne conglobata, wobei dieser darauf
verwies, dass die Doppelkomedonen typisch sind. Was den Begriff „Akne vulgaris abscedens“ betrifft, vermeinte
Prof. Plewig, dass es sich um eine Terminologie handelt, die dem gegenständlichen Krankheitsbild entspricht.
Prof. Plewig verwies damals auf die therapeutische Rundschau, in welcher er die Applikation
des bereits sich im Handel befindlichen Medikaments „Aerol“ empfahl. Zudem erklärte er, dass es sich beim Krankheitsbild
um einen Sonderfall handelt; es wurde zusätzlich auch eine künstliche Akne im Brustbereich gezüchtet, wobei Fieberzustände
bis 41,5 Grad aufgetreten sind.
In weiterer Folge empfahl er, das Medikament über den Hausarzt verschreiben zu lassen und wurde
ich vorerst durch den Allgemeinmediziner aus Bruck a.d. Mur. Dr. Traugott Tschertou, behandelt, welchem ich auch die Literaturstelle
und den Arztbrief übergeben habe.
In weiterer Folge kam es auf Grund des Medikaments zu sichtlichen Beschädigungen, offensichtlich
der ersten zwei Hautschichten, wobei auch bei geringem Kratzen im Zuge des Duschens Blutspuren auftraten und bis ca. noch
vor 3 Jahren sich die Haut rot –schwarz nach dem Duschen verfärbte.
In weiterer Folge war auf Grund einer tief sitzenden Cavität .
mit laufenden Blutungen ein mehrstündiger, operativer Eingriff im Sanatorium der Kreuzschwestern in Graz notwendig, wobei
auch ein FA f. Urologie in der Heinrichstraße in Graz beigezogen wurde und ein Anästhesist und zwei weitere Ärzte an der Operation,
die entsprechend aufwendig war, mitwirkten. U.a. erhielt ich ein Narkotikum verabreicht, welches Michael Jackson sich dauernd
spritzen ließ; ich selbst erhielt vor der OP 1 Tag lang Infusionen und durch den Anästhesisten das genannten Narkotikum, wobei
die Schmerzen mehrere Stunden auch nach der Narkose ausgeschaltet wurden. Das Medikament selbst wurde dann in weiterer Folge
aus dem Kodex Austria herausgenommen, da es sich um giftige Substanzen handelt.
Dr. Kalcher verfügt noch über einzelne Eintragungen; zudem besuchte ich auch in Kapfenberg einen
FA f. Dermatologie (Dr. Baron), der das Medikament in Sinne der klinischen Anweisungen weiter verordnete, bis dies nicht mehr
im Handel verfügbar war.
An sich würde auch der Arzt, der das Medikament verschrieben hat, haften – hierzu siehe
nachstehende Literatur: „Die Haftung des Arztes“ von Aigner & Emberger, Verlag des Hauses.
Von der Stadtapotheke Bruck an der Mur erhielt ich dann weitere Informationen über die schädigende
Wirkung des Vitamin-A-Säure-Derivats und war nach meiner Rechtsauffassung die Prüfungsphase nach dem Arzneimittelgesetz zu
kurz und sind auch andere Fälle bekannt, wo es zu Schädigungen kam; allerdings scheint mein Fall sehr schwerwiegend.-Nichtikeit
879ABGB.
Mir ist auch bekannt, dass die Firma Ciba Geigy ein deckungsgleiches Präparat erzeugte, was
von der Univ.-Klinik Graz bei der Behandlung von Patienten verwendet wurde, jedoch nie in den Handel kam.
Ich war auch durch das gesundheitsschädigende Präparat beruflich vielfach eingeschränkt, und
zwar bei meiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Zudem liefen mir erhebliche Arztkosten an, welche weder von der GKK noch von der Wr. Städtischen
Versicherung (Privatkrankenversicherung) nicht gedeckt wurden; vor allem wurden nicht alle Kosten der Operation getragen und
gab es unzählige Arztfahrten.
Den Maturakollegen Dr. Kalcher aus Bruck an der Mur, , möchte ich nicht mit hineinziehen; allerdings
kann überhaupt nicht genau gesagt werden, welche weiteren medizinischen Maßnahmen auf Grund der geschilderten Empfindlichkeit
und der auftretenden starken Blutungen (sanguis) erforderlich sind.ImEnde Jännder 2014 kam es zu noch stärkeren Blutungen.
Ich stelle nur eine bescheidene Schadenersatzforderung von:€10.000,-
und ersuchte um jeglich mögliche Hilfestellung und verweise hins. der Verjährungsfrage auf das
Arzneimittelgesetz, wonach die Verjährung erst ab Kenntnis aller Umstände beginnt, d.h., auch wenn die 30-jährige Frist überschritten
ist, beginnt die Verjährungsfrist erst jetzt zu laufen. Dies ergibt sich, wie gesagt, auf Grund diverser Kommentare zum genannten
Gesetz und auch auf Grund der Dissertation der Grazer RAin Dr. Karin Prutsch und international-rechtlich auf Grund
gewisser Passagen basierend auf der Habilitationsschrift von Dr. Beatrix Karl, seinerzeit Bundesministerin f. Justiz, Universität
Graz.
Sohin ersuche ich um Abgabe eines konstitutiven Anerkenntnisses und um Anweisung eines Pauschalbetrages
von € 10.000,- und um Hilfestellung bei der weiteren Behandlung, wobei auch ein SV f. Dermatologie beigezogen werden
könnte.
Ich ersuche Sie höflich, sich des Falles anzunehmen. Die Angelegenheit ist für mich nicht einfach;
insbesondere, was die Reinigung der Wäsche betrifft.
Ich ersuche um Ihre geschätzte Rückäußerung innerhalb angemessener Frist. Rein formell muss
ich jedoch darauf hinweisen, dass dieses Schreiben als unpräjudiziell zu verstehen ist.