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Mindestsicherung - diese stellt nach  unserer Auffassung den letzten Ausweg dar. Vielfach spricht man von Maximalbetrug. An sich sollte sie ausgehend von den Sozialhilfegesetzen nach den Richtsatz monatlich nur mehr 12 mal bezahlt werden, der SHG-Richtsatz beträgt monatlich € 154,- oder auf Jahresbasis € 1848,00 . Zusätzlich wird eine Wohnbeihilfe durch das Land bezahlt. Hinzu kommt die Zugabe der E-Card (Krankenversicherung).

Derzeit ist von den Bestimmungen  der Sozialhilfe nach den Landesgesetzlichen Bestimmungen auszugehen. Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Gemeindeämter, den Bescheid erlässt im allgemeinen die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistratische Bezirksamt auf Basis des jeweils gültigen Richtsatz für den Lebensunterhalt und darüber hinaus hat man das Recht auf eine Energiebeihilfe, 2 mal jährlich von je € 47,- sohin € 94,- für den Zuschuss für Heizkosten , dieser wird allgemein von den Gemeinden mit  € 75,- bezahlt.

Derzeit wird laut Richtsatz SHG 14-mal jährlich geleistet, was für das Jahr 2010 einem Betrag in € 7672,09 entspricht. Hingewiesen wird das Bescheide vielfach unrichtig und mit Verfahrensfehlern behaftet sind und mit bedenklichen Methoden die Richtsätze unterschritten werden, für den einzelnen ist es fast unmöglich ohne professionelle Hilfe sich aus diesem Geflecht zu lösen . Es wird gegen Anleitungspflichten verstoßen, vielfach sind auch die Rechtsbelehrungen unrichtig. 

Die derzeitigen Methoden des AMS versprechen nichts gutes.

Hingewiesen wird auf § 49 Arbeitslosengesetz woraus ersichtlich ist wenn jemand den Kontrolltermin unentschuldigt versäumt, dieser so lange kein Arbeitslosengeld erhält bis er sich beim AMS meldet. Aus § 11 des genannten Gesetzes ergibt sich, dass bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer dieser für die ersten 4 Wochen kein Arbeitslosengeld beziehen kann.

Aus § 10 des genannten Gesetzes ergibt sich, dass der Bezug von Arbeitslosengeld in der Dauer von 6 Wochen eingestellt wird, wenn sich jemand um einen angeboten Arbeitsplatz nicht bewirbt, wobei die Praxis dahin geht dass man sich entsprechend zu bewerben hat. Uns sind Fälle bekannt , wo  durch die Arbeitsämter Methoden angewandt wurden, die in den Akten Tatsachen fremde Inhalte bewirkten und es zu entsprechenden Konsequenzen gekommen ist,  alleine in der Steiermark waren hiervon 6440 Steuerer betroffen, auch für diese Fälle haben wir ein spezielles Programm und verbeißen auf weiter Ausführungen und andere Seiten unserer Homepage.  

Anmerkung Steiermark : 14-mal 

Mail  : Opfernet@gmx.at

http://sozialhilferechner.at/sozialhilfe-fragen-und-antworten.phtml