Aurora-World-Wide-Law-Menschenrechte-Nichtigkeit-

Männliche Scheidungsopfer
Home-Aurora
Home-Aurora-nichtigkeit
Veröffentlichung Ihres Falles
Nichtigkeit Stafrecht Menschenrechte
Contact us
Viktimisierung - Forschung - Nichtigkeit
Aurora
www.Europäisches Netz- Opferentschädigung- auch ausser der EU
Menschenrechte- Nichtigkeit -World- Wide- Law
Strafrechtswidrige Prozessabsprachen durch Rechtsanwaltskammer für Rumänenbanden
Opfer von Aktenunterdrückung - Beweismittelvernichtung
Opfer eines Prozessbetruges
Einzelopferförderung
Pensionen -Renten - Invalidität-Unterstützung
Knebelung
Menschenrechtsverstoss Führerscheinentzung Doppelbestrafung
NWA - OPFER - NWA Network World Alliance
Menschenrechtsverstoss Führerscheinentzung Doppelbestrafung
Grundsicherung
Mobbing - burn out
Medizinische Seite
Opfer medizinischer Gutachter
Pschiatriebetrug Ärztekammer
Falschgutachten Sozialgericht Invalditätspension
Schmerzensgeld-psychische Alterationen
Holocaustopfer - arisiertes Eigentum Zivilrecht Menschenrechte
Medizinrecht
Medizinrecht Unfall unerforschte Folge Tinitus
Verbrechensopfer
Unschuldig- Verurteilte - Instrumente- Fälle
Unschuldig angeklagt unschuldig angezeigt
Bananenrepublik Österreich
Sponsoren
Verkehrsopfer
Opfer von Anwälten Notaren und Kammern
Vandalismus
Scheidungsopfer Mutter Kind Singeldasein
Männliche Scheidungsopfer
Inkassobüro-Opfer
Arbeitsloser Unternehmer Organisation Steuerfreiheit
Kinder Kinderschutz und Tiere
Aurora - Weltdomain
Sektenopfer
www.Lectorium Rosicrucianum Schloss Neustein Österreich
Notariatsopfer Anwaltsopfer
Immobilienmaklerbetrug
Bankenopfer inbesonders BAWAG
Anlage Opfer Vermögensverlust Alantikluxbetrug
M e d i a C e n t e r
Sachwalterschaft Knebelung alle Tricks Vermögensentzug bürgerlicher Tod
Sachwalteropfer
Verfassungsbruch - Verstoss gegen die Gewaltentrennung - Verfahrenshilfe
Zwangsversteigerungsopfer - Steuerung-Gemeinde -Bank -Gericht
Justizirrtum
Locksitzelopfer-Agent-Provokateur-V-Mann
Sklavereiopfer-Missbrauch- und Stalkingopfer
Wirtschaftspolitik
Opfer von Banken - Kreditschutzverbänden . Löschen von den schwarzen Listen
Links
Seitenverlinkung
Besondere Links
Esoterik und Recht
Opfer durch Gesetz Verfälschung- Weltbetrug ?
Rankingschmiede
Disclaimer-Haftungsauschluss
Impressum

Männliche Scheidungsopfer sind ein Phänomen in unserer Gesellschaftsordnung. Oft wird im Prozess den Frauen mehr geglaubt. Eine Rechtsentwicklung in den letzen dreißig Jahren.

Ein Fall in der Obersteiermark eines Bezirksgerichtes. (Bruck an der Mur.) Der Richter prüft in einer dreistündigen Verhandlung die Eheverfehlungen des Mannes. Ein Pensionist erhält das überwiegende Verschulden , weil er Eisenbahn spielt und beim Essen rülpst. Die Frau arbeitet  beim Sohn in Graz

In einem Bordell. Der Pensionist fährt nach Graz, um zu filmen und  wird von  Zuhältern niedergeschlagen und erhält das überwiegende Verschulden. Er erleidet in der Folge einen Schlaganfall.

Ein Fall aus 1978 beim KG Leoben Hofrat Dr. Fara. Die Scheidungsklage des Mannes schien aussichtlos. Dann erklärte der Mann die Frau kocht schlecht . Der Richter fragt. Was?

Der Mann: Am Montag Bohnensuppe , Bohnensauce, Bohnensalat. Am Dienstag Kartoffelsuppe ,  Kartoffelsauce

Kartoffelsalat u. s. w. Die Frau bekam das Alleinverschulden.

So haben sich die Zeiten geändert.

 

Ein EXTREMFALL:

 

XXXXXXXX

XXXXXXX 

XXXXXXX 

 

 

 

BG Jennersdorf

Hauptstraße 51

8380 Jennersdorf

GZ.:   P

 

 

 

Antragstellerin:           mj.XXXXXX

 

 

 

 

Antragsgegner:          XXXXXXXX

Angestellter

 

 

 

wegen:                     Unterhalt

 

 

 

 

S T E L L U N G N A H M E

zum Unterhaltsbegehren

 

 

 

1-fach

 

 

 

 

 

In außen bezeichneter Pflegschaftssache wird zum beantragten Unterhaltsbegehren zum beantragten Unterhaltsbegehren nachstehende

 

STELLUNGNAHME

 

 

abgegeben:

 

Richtig ist, dass ich mit der KM in aufrechter Ehe war, wobei diese Ehe gem. hier gerichtlichem Urteil vom 04.01.2008, GZ: 1 C nnnn/06, rechtskräftig geschieden wurde.

 

Beim gegenständlichen Kind handelt es sich tatsächlich nicht um mein leibliches Kind. Aus dem Urteil ergibt sich, dass die KM selbst der Prostitution nach gegangen ist.

 

Diese Feststellungen finden sich in ON 51 des rechtskräftigen Urteiles, wobei aber rein formell diesbezüglich an sich Bindungswirkung nicht besteht. Das Urteil des Scheidungsrichters, Hrn. Dr. Felix Hofmann, ist aber als Urkunde in den gegenständlichen Pflegschaftsakt aus rechtlichen Überlegung mit ein zu beziehen.

 

Aus dem rechtskräftigen Urteil ergibt sich, dass mit der KM hinsichtlich des antragsgegenständlichen Kindes eine Schad- und Klagloserklärung im Falle meiner Inanspruchnahme im Falle der Scheidung abgegeben wurde.

 

Nun wurde jedoch trotzdem durch die Bezirksverwaltungsbehörde selbst ein Antrag auf Unterhaltsbemessung gestellt, was in rechtlicher Hinsicht an sich möglich ist und ich selbst gegenüber der KM nur regressieren kann.

 

Das gesamte Verfahren und die Vorgänge sind noch in keiner Weise aufgearbeitet; sie beschuldigte mich der Vergewaltigung, dieses Verfahren wurde nach § 90 Abs 1 StPO eingestellt; im Verfahren gegen Körperverletzung wurde ich nach § 259 Abs 1 StPO nicht nur in dubio pro reo, sondern wegen Schuldausschluss freigesprochen.

 

Die Kindesmutter hat erklärt, ich brauche für das antragsgegenständliche Kind nichts zu bezahlen, aus diesem Grund wurde auch die Schad- und Klagloserklärung durch sie unterschrieben.

 

Der Verfasser des Schreibens erkennt, dass der Scheidungsrichter, wie aus dem Urteil ersichtlich, mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit vorgegangen ist.

 

 

Das Urteil selbst ist hinsichtlich der Genauigkeit eines Gerichtes schlechthin vorbildlich.

 

In Seite 1 des Urteiles findet sich auch das Beweisvorbringen, dass tatsächlich der Antragsgegner in Zusammenhang mit der Schad- und Klaglosstellung in Irrtum gesetzt wurde. Eine diesbezügliche, rechtliche Beurteilung findet sich im Urteil selbst nicht, was durchaus richtig ist, da dieses Vorbringen auf spezifische Eheverfehlungen der KM selbst nicht Bezug hat, allerdings war der Antragsgegner in jeder Hinsicht schlecht vertreten, zumal auf die Klage hins. Bestreitung der ehelichen Geburt durch den Antragsgegner seitens seines früheren Rechtsfreundes trotz Aufforderung vergessen oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht entsprochen wurde, obwohl eine allgemeine Vollmacht tatsächlich vorgelegen ist.

 

Die Vorgänge selbst sind nicht nur eine Täuschung, sondern eine arglistige Täuschung und auf Grund der Summierung selbst als Arglist zu bezeichnen, wobei hier primär nicht die Bestimmung des § 871 ABGB heran zu ziehen ist, sondern die Bestimmung des § 877 ABGB zur Anwendung gelangt, wobei das Verhalten der KM in der Gesamtheit zu würdigen ist; dies auch in Zusammenhang mit den strafrechtlichen Verstößen.

 

Die Bestimmung des § 877 ABGB bedingt wiederum vom Gesichtspunkt des Zivilrechtes Betrug; den Betrugsbegriff selbst kennt das ABGB nicht, vom österreichischen Recht haben sich aber mit derartigen Fragen die Gerichte und Staatsanwälte auseinander zu setzen, andererseits besteht aber seitens der Behörden selbst schlechthin Anzeigepflicht, wobei der Antragsteller selbst sich zusätzlich an die Staatsanwaltschaft wenden wird.

 

Es wolle aber auch in diesem Zusammenhang die Bezirksverwaltungsbehörde selbst verständigt werden, warum sich diese auf derartige Vorgänge einläßt, offensichtlich sind der BH selbst die Vorgänge in der Gesamtheit nicht bekannt, wobei lediglich am Rande auf die Bestimmung des § 1313 a ABGB – Erfüllungsgehilfe in Verbindung mit der Judikatur nach der Amtshaftung – verwiesen wird.

 

Unter Berücksichtigung dessen, was die KM selbst angerichtet hat und welche Maßnahmen von mir im Zuge der weiteren Abwehr noch ergriffen werden müssen, dies auch vom Gesichtspunkt des Selbstschutzes und der Menschenrechte, bin ich selbst nicht in der Lage, einen Unterhalt zu berichtigen und wird ersucht, dies der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt zu geben.

 

 

 

Geht aber andererseits die KM selbst dem ältesten Gewerbe nach, kann sie nach der Rechtssprechung nur den halben Unterhalt an sich nur nach Kopfteilen begehren, wobei jener Part, den sie selbst realisieren kann, überwiegt.

 

Auch diesbezüglich wolle die Bezirksverwaltungsbehörde Erhebungen veranlassen; ich selbst wende mich an den Ausschuss der Stmk. RA-Kammer, um abzuklären, welches Risiko und in welchem Umfang auf Grund der gegenständlichen Vorgänge beim Verhalten meines früheren Rechtsfreundes versichert ist.

 

 

 

 

 

 2010-07-06                                         Johann XXXXXX

 

 

 
Unterhalt bei Krankheit-ähnliche in Österreich :
 
Information zur Scheidung und Trennung:

Männerbüo Kapfenberg: Heinz Hagemann 0676/72525854