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An die
Bausparkasse  .XY.....  
Betrifft: Herrn ........  ...... – Bauspar-Konto: .....
Sehr geehrte Herren!
In obiger Angelegenheit erlaube ich mir als Kunde um nachstehende Anfrage: Für mich ist nicht klar, wohin der Betrag von rd. € 42.000,- als Zwischenkredit betreffend das zweite, im Grundbuch intabulierte Pfandrecht tatsächlich geflossen ist. Der genaue Betrag ergibt sich aus dem Grundbuchauszug. Diesbezüglich ersuche ich um Rückäußerung innerhalb von 3 Tagen aus besonderen Gründen – siehe hierzu unten. Aus dem Kaufvertrag der Notarin ergibt sich tatsächlich ein Kaufpreis von € 85.000,-, bei der Maklerunternehmung selbst ist dieser Betrag von € 85.000,- deckungsgleich. Im Besichtigungsschein ergibt sich tatsächlich der oben angeführte zusätzliche  aufklärungswürdige Betrag, wonach nicht erkennbar ist, wer dies tatsächlich unterschrieben hat. Vermutlich handelt es sich um eine Täuschung nach § 871 ABGB und auch nach § 877 ABGB, woraus zivilrechtlich Betrug folgt. Die Angelegenheit selbst ist nach § 147 Abs 3 überprüfungswürdig, aber auch das Schätzungsgutachten entspricht keinesfalls der Methodik nach Ross-Brachmann-Holzner; insbesonders wurde verschwiegen, dass das Haus um nahezu 3 Jahrzehnte älter ist. Die Bewertung stimmt nicht, der Keller wurde in die Bewertung rechnerisch einbezogen, das Errichtungsdatum wurde mit 1952 angegeben, der Baubescheid stammt tatsächlich aus dem Jahre 1931. Vorab ersuche ich um Bekanntgabe innerhalb von 3 Tagen, warum mich die Bausparkasse selbst mit Schreiben vom 26.05.2010 knebelt; dies ist unverständlich. Ich habe um eine lückenlose Aufstellung ersucht. Mit Schreiben vom 26.05.2010 wird bis 30.05.2010 die Anweisung des Darlehenskontos bei der N-kasse begehrt, wobei auf Grund des Datums der Zustellung es sich tatsächlich um eine Nullfrist. Ich ersuche demnach um Benachrichtigung innerhalb von 3 Tagen. Die Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Leoben behalte ich mir ausdrücklich vor. Der Fall ist aber auch auf Grund weiterer Momente vielfach überprüfungswürdig. Unbekannte  Kontoabbuchung - Rohrbruchrechnung von mir selbst bezahlt. 
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung : Haus in Steillage - Restnutzdauer nahezu null - Riegelbau - Gutachten N . Bank......realservice - weitere Maklerunternehmung Fälschung im Besichtigungsschein - nach
Anfrage Zahlungsaufforderung durch N-kasse 3Tagesfrist für Bezahlng - Verstoss gegen Konsumtenschutzgesetz - Überfinanzierung - Nichtig - § 879 ABGB - ahnungsloses Paar 25 bzw. 20 Jahre wurde über den Tisch gezogen.
Wer war der Makler ? Sie werden es erfahren. Die Unternehmung arbeitet mit ungschulten Einsteigern ohne jede
Prüfung. Die Steiermäkische Maklerinnung unternimmt nichts.
Dopplevertretungen läss sie zu . Viele kamen dadurch unter die
Räder - auch bei konzessionierten Maklern. Schuld sind Geschäftverbindungen zu gewissen Notaren . Einige Notare zeigen Auffälligkeitswerte . Ein bestimmtes Notarin ist immer dabei . Bruch von Treuhandverträgen . Rechtswidrige Behautung von Aktenvernichtung nach 7 Jahren trotz Aufbwahrungsfrist Dr. Helga K. -  Notarin und Mediatorin  -  ihr Maklerkontakt ist ausgezeichnet - ihr Makler ging dann im Kreis - im Gefängnis -nur das Geld ist weg - den Treuhandvertrag hat sie gebrochen.
Ein Fall aus Leoben - Fachberater ohne Prüfung - ähnlich gelagert oder ein Fall aus Rottenmann. Es finden sich immer Notare die mit derartigen Maklern arbeiten.
Netzwerk Notar Makler Betrug Gelder versickern hohe Notriatskosten hohe Maklerkosten alles wird finanziert Banken machen mit - gute Geschäfte - die Opfer sind jung - sie  können demnach auch lange bezahlen . Betrug nur scheinbar legalisiert.
Einen Makler braucht niemand - Gratisplattformen - wir beraten .
Zusammenfassung : Fall K. - Haus Wert gegen null - Kaufpreis  85000 - plus 42 000,- Euro - letzterer Betrag versickert - zivilrechtlicher Betrug bedingt Nichtigkeit - Arglist bringt den Staatsanwalt - bereits Täuschung bedingt Irrtum und Vertragsauflösung rückwirkend - ein Verschulden braucht  mn nach der zweiten Rechtsfigur des § 871 ABGB nicht zu bewiesen   und bedingt Schadenersatz und dann gibt es noch die Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes - wir habes es im Griff  = laesio enormis ! - 934 ABGB.
Und was niemand  weis . Ein Irrtumsfall wonach sogar der Staat den Vertrag auflöst . Lösung in der Literatur: SZ 41 / 57- Oberster Gerichtshof.
Bausparkassen in Österreich - alle müssten an der Aufklärung interessiert sein . Die betroffene  Bausarkasse setzt Verweigerungsmomente . Sie sollte nicht Erfüllungsgehilfe sein. Die Bausparkasse schlägt zurück und bestreitet den Auftrag zur Veröffentlichung  durch den Kunden - trotz schriftlicher Bestätigung . Er hat eine solche eigenhändig geschrieben . Nur die Bausparkasse bestreitet dies und stellt gegenteilige Behaupungen trotz handschriftlicher Bestätigung des eigen Kunden . Dies nennt man Verbrechen der Nötigung nach § 106 StGB. Offensichtlich will man vertuschen .
Ein Versuch einer Beweismittelunterdrückung ?
An sich haben Bausparkassen in Österreich einen guten Ruf .Alle werden ersucht das Unrecht zu beseitigen und schwarze Schafe nicht zu dulden .