Gesellschaften sind als quasi als zweite (Rechts-)person
in der Wirtschaft (vor allem) zum eigenen Schutz bei einer Insolvenz angezeigt. Die
eigene Rechtsperson bleibt unberührt und wird nur die Gesellschaft ,wenn erforderlich , in die Insolvenz
geschickt. Sicher gibt es aber auch persönliche Haftungen . Auch die Firma auf Vorrat sei in diesem Zusammenhang
erwähnt.
Haftungsbeschränkungen sind, bei der
Entscheidung Personengesellschaft´, wie KG, OG ,KEG ( letztere Gesellschaft
kann nicht mehr neu gegründet - jedoch durch Abtretung der Anteile übernommen werden) , oder Kapitalgesellschaft
z.B. Gesellschaft m.b.H. oder Limited (kann in Österreich kein Eigentum verbüchern ), zu berücksichtigen .
Bei der Gratisvermittlung einer meiner Eigenkonzessionen erfolgt die Gesellschaftsgründung
in Österreich durch mich zusätzlich pers. und unentgeltich.
Zur Gewerbeausübung in Österreich oder in Deutschland ist bei einer Limited eine Zweigniederlassung
erforderlich.
Gewerblich wird daher , wenn sie Ihren Betrieb persönlich in Österreich oder Deutschland
unterhalten eine ausl. AG z.B. im Kanton Zug in der Schweiz nicht zu empfehlen sein.
Sinnvoll kann beispielsweise eine Einmannstiftung
in Holland mit verschieden Gewerbeberechigungen mit einzelnen Zweigniederlassungen
für Teilbereiche der Gewerbeausübung in anderen Eu-Staaten sein. (Hat mit der Österreichischen
Stiftung nichts zu tun).Ohne
Gewerbeausübung im Inland reicht andererseits eine einfache Limited aus.
Vereine sind zur gewerblichen Ausübung durchaus geeignet .Es gibt tausende Unternehmen
, welche diese Rechtsform wählen . Für viele die beste
Variante. Die Statuten sind genau zu überlegen. Vorsicht ist geboten. Die Barauslagen sind
nahezu null. Verschachtelungen in vielfacher Hinsicht
sind möglich.Sie bieten absoluten Schutz und sind nicht kostenintensiv.
Der Verein unterliegt sowie die Ges.m.b.H der Körperschaftssteuer.(25 %
linear.); allerdings sind spezielle Varianten möglich im Sinne einer Ges.m.b.H&Co.Nur
mit vereinsrechtlichen Gesellschaftskonstruktionen haben Sie
den bestmöglichen Schutz.
Eine Versicherungsmaklerunternehmung aus Deuschland bedarf in Österreich einer
Zweigniederlassung mit österreichischer Gewerbeberechtigung ,was bei Wellnessfirmen nicht erforderlich ist . Allerdings
muss das Produkt in Österreich zugelassen sein , widrigenfalls Verfall und ein Verwaltungsverfahren droht.(Zulassungsverfahren!)
Erwähnt sei ,dass die SE (Societas Europa )nur für grosse Unternehmen geignet ist ,wie die
Strabag ,die an der Börse notiert. Geplant ist die EIN - EURO-Europa Ges.m.b H - geeignet für den grenzüberschreitenden
Vertrieb. (Bei Gesetzesänderung werde ich berichten )-eine EU Gesellschaft. Ob sie bei mittelständige Unternehmungen
für ein Agieren in ganz Europa tatsächlich geeignet ist , wird sich erst an Hand des Gesetzestextes zeigen. In Deutschland
wurde sie durch Änderung des Ges.m.b.H-Gesetes ermöglicht - es müssen Zweigniederlassungen
errichtet werden . Die Gwerbeanmeldungen kann
nun auch nach der Firmengründung erfolgen - weiters Notariatsmantel.
Weiters beträgt das Stammkapital 35000,-
Euro.
Die beste Variante sind vereinsrechtliche
Gesellschaften. Dies wird von Steuerberatern verschwiegen.
Ein Konkurs einer Einzelfirma ist immer
problematisch. Eine Gesellschaft kann man übertragen. Die Haftung für Finanz-schulden nach
der Bundesabgabenordnung tritt nur ein bei
Übernahme einer Unternehmung in der
Gesamtheit.