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Disclaimer-Haftungsauschluss

Gesellschaften sind als quasi als zweite (Rechts-)person
in der Wirtschaft (vor allem) zum eigenen Schutz  bei einer Insolvenz angezeigt. Die eigene Rechtsperson bleibt   unberührt und wird  nur die Gesellschaft ,wenn erforderlich  , in die Insolvenz geschickt. Sicher gibt es aber auch persönliche Haftungen . Auch die Firma auf Vorrat sei in diesem Zusammenhang erwähnt.
Haftungsbeschränkungen sind, bei der
Entscheidung Personengesellschaft´, wie KG, OG ,KEG ( letztere Gesellschaft kann nicht mehr neu gegründet - jedoch durch Abtretung  der Anteile übernommen werden) , oder Kapitalgesellschaft  z.B. Gesellschaft m.b.H. oder Limited  (kann in Österreich kein Eigentum verbüchern ),  zu berücksichtigen .
Bei der Gratisvermittlung einer meiner Eigenkonzessionen erfolgt die Gesellschaftsgründung in Österreich durch mich zusätzlich pers. und unentgeltich.
Zur Gewerbeausübung in Österreich oder in Deutschland ist bei einer Limited eine Zweigniederlassung erforderlich.
Gewerblich wird daher , wenn sie Ihren Betrieb persönlich in Österreich oder Deutschland  unterhalten  eine ausl. AG z.B. im Kanton Zug  in der Schweiz nicht zu empfehlen sein.
Sinnvoll kann beispielsweise eine Einmannstiftung
in Holland  mit verschieden Gewerbeberechigungen mit einzelnen Zweigniederlassungen
für Teilbereiche der Gewerbeausübung in anderen Eu-Staaten sein. (Hat mit der Österreichischen Stiftung nichts zu tun).Ohne
Gewerbeausübung im Inland reicht andererseits eine einfache Limited  aus.
Vereine sind zur gewerblichen Ausübung  durchaus geeignet .Es gibt tausende Unternehmen , welche diese Rechtsform wählen . Für viele die beste
Variante. Die Statuten sind genau zu überlegen. Vorsicht ist geboten. Die Barauslagen sind nahezu null. Verschachtelungen in vielfacher Hinsicht
sind möglich.Sie bieten absoluten Schutz und sind nicht kostenintensiv.
Der Verein unterliegt  sowie die Ges.m.b.H der Körperschaftssteuer.(25 %
linear.); allerdings sind spezielle Varianten möglich im Sinne einer Ges.m.b.H&Co.Nur mit vereinsrechtlichen Gesellschaftskonstruktionen haben Sie
den bestmöglichen Schutz.
Eine Versicherungsmaklerunternehmung aus Deuschland  bedarf  in Österreich einer Zweigniederlassung  mit österreichischer Gewerbeberechtigung ,was bei Wellnessfirmen nicht erforderlich ist . Allerdings muss das Produkt in Österreich zugelassen sein , widrigenfalls Verfall und ein Verwaltungsverfahren droht.(Zulassungsverfahren!)
Erwähnt sei ,dass die SE (Societas Europa )nur für grosse Unternehmen geignet ist ,wie die Strabag ,die an der Börse notiert. Geplant ist die EIN - EURO-Europa Ges.m.b H  - geeignet für den grenzüberschreitenden Vertrieb. (Bei Gesetzesänderung werde ich berichten )-eine EU Gesellschaft. Ob sie  bei mittelständige Unternehmungen  für ein Agieren in ganz Europa tatsächlich geeignet ist , wird sich erst an Hand des Gesetzestextes zeigen. In Deutschland
wurde sie durch Änderung des Ges.m.b.H-Gesetes ermöglicht - es müssen Zweigniederlassungen errichtet werden . Die Gwerbeanmeldungen kann
nun auch nach der Firmengründung erfolgen - weiters Notariatsmantel.
Weiters beträgt das Stammkapital 35000,-
Euro.
Die beste Variante sind vereinsrechtliche
Gesellschaften. Dies wird von Steuerberatern verschwiegen.
Ein Konkurs einer Einzelfirma ist immer
problematisch. Eine Gesellschaft kann man übertragen. Die Haftung für Finanz-schulden nach der Bundesabgabenordnung tritt nur ein bei
Übernahme einer Unternehmung in der
Gesamtheit.