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Das Neue Insolvenzrecht bringt für Firmen wesentliche Erleichterungen  - wie die Fortführung der Firma in Eigenverantwortung , aber auch Aufrechterhaltung von Liefervereinbarungen , Mietverträge können nicht mehr gekündigt werden - auch wenn das Insolvenzverfahren als Kündigungsgrund aufscheint.
Auch wird die Räumungsexekution eingeschränkt. Exekutionseinschränkungen und Einstellungsanträge werden an Bedeutung gewinnen. Es gibt keine Postsperre.
Der Ausgleich ist mit 30 Prozentiger Quote möglich.
Der Zwangsausgleich - als Sanierungsplan-erfolgt mit
20 prozentiger Quote. Für die Annahme ist nur mehr die einfache Stimmenmehrheit
erforderlich, weitere Kredite sind möglich. Weiters erfolgt  kein Aufleben
der absoluten Konkursforderungen nach Scheitern des Ausgleichsverfahren . 
Allerdings wird das Scheitern des Insolvenzverfahrens
weiter kriminalisiert und die Eigenverantwortung noch verstärkt. Der Masseverwalter ist mit verantworlich für die Bezahlung von neuen Lieferantenverbindlichkeiten , was zu unüberwindlichen Schwierigkeiten führen wird.
 Ist allerdings eine Unternehmung völlig sanierungsunfähig
ist so wie bisher die Anmeldung
des Konkurses mit Löschung der Firma erforderlich.
Es sei  denn dass ein Ausgleich oder Zwangsausgleich betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.  Das neue Gesetz  ist am 1 .7. 2010 in Kraft getreten  .
Vor einer  drohenden Insolvenz sollen Vorsorgemassnahmen getroffen werden wie:
Gründung einer neuen Firma auf Vorrat , wenn möglich mit anderen Partnern oder mehrere Firmen auch Treuhandverträge mit Abtretungsantrag und Spezialvollmacht für alle Eventualitäten , Schutz des Eigentums ,wie aus meinen Seiten ersichtlich.
Vorbereitung von Nachsichtsansuchen bei Firmenführung wie auch immer , Sicherung von Gewerberechtigungen, Berufungen gegen den Gewerbeentzug bis zum Verwaltungsgerichtshof mit Antrag auf  Zuerkennung aufschiebender Wirkung - auch ausländische Konzessionen und Gleichstellungsverfahren in Wirtschaftsministerium.
Anträge nach dem strafrechtlichen Tilgungsgesetz .
Und vor allem eine gute Rechtsschutzversicherung zur Abwehr ungerechtfertigter
Forderungen und für Arbeitsgerichtsprozesse (Schadenersatz und Vertragsrechtsschutz und Arbeitsgerichtsrechtsschutz ) .
Wirtschaftliche Massnahmen , Teilkündigungen , Beteiligungen und Abtretungen von Gesellschaftanteilen.
Die neue Firma soll keinesfalls Rechtsnachfolger sein ( Genaue Prüfung zivilrechtlich und nach der
Bundesabgabenordung.)
 Muster :
Konkursantrag
Muster für die Gründung einer KG
Treuhandvertrag  bei Firmen
 
 
Spezialvollmacht ( Beglaubigt)
Muster Ges.m.H Gründung
Spezielles Vereinsstatut für bestimmte Wirtschaftsbereiche auch als Reserveunternehmung .
Aktienrechtliches Statut
Abtretungsvertrag
 
 
Muster für den Eigentumsschutz:
 
Wechselseitiges Veräusserungs- , und Belastungsverbot  zur Grundbuchsperre -wird ab 2 Jahren rechtswirsam - nach 10 Jahren absolut .
Mietvertäge als Hauseigentümer mit der neuen Unternehmung .
Keine Schenkungsverträge  , nur Kaufverträge unter Umständen bei Krankheit Übergabsverträge , aber auch dies ist problematisch. Rangordnungsbescheid für die beabsichtigte Veräusserung - gilt 1 Jahr - ein danach eingetragenes exekutives  Pfand wird dann bei Verkauf aus dem Grundbuch geworfen .
Anfechtbar ist das Heiratsgut innerhalb von 2 Jahren. Eine (einvernehmliche )
Unterhaltsklage kann allerdings nicht angefochten werden und wurde schon
von manchen Familienrichtern empfohlen.
Ehepaktum mit Gütertrennung  - keine Gütergemeinschaft sonst verfällt das Vermögen  in den Konkurs.
 
Bei Scheitern des Insolvenzverfahrens aussergerichtlicher Privatkonkurs.
Die Plattform hat das freie Unternehmertum im Auge ,welches im Zeitalter der Globalisierung gegenüber dem Dasein als Dienstnehmer  immer mehr an Bedeutung gwinnt .Gerade Kleinstfirmen sind flexibel. Die Geschäftsideen  sind unerschöpflich.Gut geführte Firmen
haben jede Währungsreform überstanden. ( Kostulany )  . Aber auch die Krise wird vorübergehen und der Geldkreislauf wieder in Schwung kommen . Die  verlorenen 10 Trillionen  US $  werden zumindest zum Teil zurückfliesen und für die Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Übertriebene Angst ist nicht angebracht.
Gelder können auch im Inland steuerfrei und ohne KEST gewinnbringend ohne
Auslandsrisiko veranlagt werden.
Weitere Anleitungen für do it your self werden folgen.
 

Neues Insolvenzrecht:
 
 
 
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