Sammelklagen sind seit der letzten Zivilprozessnovelle möglich und bei Vertretung mehrer Geschädigter gegen
denselben Beklagten wirtschaftlich sinnvoll. Bereits zuvor gab es die Möglichkeit des Beitritts als Nebenintervenient nach
der Zivilprozessordung . Nur einer braucht eine Rechtsschutzversicherung .Im Strafrecht erstattet einer die Anzeige .Die weiteren
Geschädigten nach demselben Verhaltensmuster sind Zeugen . Anleger wurden zuoft von Prozessfinanzierern vertreten und
Ansprüche an diese zumeist abgetreten , wobei persönlich durch die Geschädigten geklagt wurde.Vertragliche Vereinbarungen
verpflichten zur Verschwiegenheit.Tatsächlich ist man hinsichlich der Frage einer erfolgten Abtretung zur Auskunft gegen über
dem Gericht verpflichtet. Aus den einzelnen Verträgen der Prozessfinanzierer ergibt sich die Verpflichtung der Anteilnahme
am Prozesserfolg - pactum de quota litis- bis zu 40 Prozent.
Für Anwälte sind derartige Vereinbarungen durchwegs sittenwidrig.
Als Geschädigter der Meinlgruppe besteht die Möglichkeit des Privatbeteiligtenanschlusses im anhängigen
Strafverfahren . Da die Schäden zumindest grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden ist zusätzlich der entgangene
Gewinn
ausgehend von einer Durchschnittsveranlagung der lukriert worden wäre zu berücksichtigen ist .
Im Fall Meinl ist in diesem Stadium ein Privatbeteligtenanschluss , der die Verjährung unterbricht
empfehlenswert und kein Prozessrisiko veruracht .
Im Fall Medoff kann sofort eingeschritten werden. Vermittler sind Erfüllungsgehilfen nach § 1313 a ABGB.Viele
Vermittler haben eine Haftpflichtversicherung .
Es sind auch auch Beratungsfehler bei anderen Anlageprodukten durch den Finanzdienstleister
zu überprüfen. Sachverständigenhaftung.
Für Fälle mit Prozessrisiko wurde ein Prozessfinanzierer ausgewählt , der die Prozessfinzierung schon
ab 30 000 ,-Euro Kapitalsverlust übernimmt.
In manchen neuen Fällen kann auch die Erhebung einer Strafanzeige sinnvoll sein. Sie haben so wie beim Pivatbeteiligtenanschluss kein
Prozessrisiko.
Durch genaue Sondierung und Organisation entfällt das Risiko.
Im übrigengen ist für den Fall einer Rechtschutzdeckung durch
eine Versicherung eine reine Schadenersatzversicherung
ausreichend. (in jeder Polizze enthalten). Ich gehe davon aus , dass aus diesen Gründen bereits die Gruppenversicherung
des ARBÖ Rechtsschutzdeckung leiset . Auf jedenfall überprüfen Sie Ihr Polizze.
Unser Prozessfinzierer ist der deutsche Rechtschutzversicherer Roland.
Vielfach wurden Anleger getäuscht und im Sinne des § 871 ABGB in Irrtum gesetzt. Hier Haftung des Vermittlers
auch ohne Verschulden .( siehe andere Seiten ).
Frist 3 Jahre. Auch der Staat kann diese Verträge über Antrag auflösen . Das steht auf keiner Internetseite.
Bei Arglist - § 877 ABGB beträgt die Haftung 30 Jahre.
Bei Falschberatung drei Jahre ab Kenntnis.