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Sammelklagen sind seit der  letzten Zivilprozessnovelle möglich und bei Vertretung mehrer  Geschädigter gegen denselben Beklagten wirtschaftlich sinnvoll. Bereits zuvor gab es die Möglichkeit des Beitritts als Nebenintervenient nach der Zivilprozessordung . Nur einer braucht eine Rechtsschutzversicherung .Im Strafrecht erstattet einer die Anzeige .Die weiteren Geschädigten nach demselben Verhaltensmuster sind Zeugen . Anleger wurden  zuoft von Prozessfinanzierern vertreten und Ansprüche an diese zumeist abgetreten  , wobei persönlich durch die Geschädigten geklagt wurde.Vertragliche Vereinbarungen verpflichten zur Verschwiegenheit.Tatsächlich ist man hinsichlich der Frage einer erfolgten Abtretung zur Auskunft gegen über dem Gericht verpflichtet. Aus den einzelnen Verträgen  der Prozessfinanzierer ergibt sich die Verpflichtung der Anteilnahme am Prozesserfolg  - pactum de quota litis- bis zu 40 Prozent.
Für Anwälte sind derartige Vereinbarungen  durchwegs sittenwidrig.
Als Geschädigter der Meinlgruppe besteht die Möglichkeit des Privatbeteiligtenanschlusses im anhängigen Strafverfahren . Da die Schäden zumindest grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden ist zusätzlich der entgangene Gewinn
ausgehend von einer Durchschnittsveranlagung der lukriert worden wäre zu berücksichtigen ist .
Im Fall Meinl ist in diesem Stadium ein Privatbeteligtenanschluss , der die Verjährung unterbricht  empfehlenswert und kein Prozessrisiko  veruracht .
Im Fall Medoff kann sofort eingeschritten werden. Vermittler sind Erfüllungsgehilfen nach § 1313 a ABGB.Viele  Vermittler haben eine Haftpflichtversicherung .
Es sind auch auch Beratungsfehler  bei anderen Anlageprodukten  durch den Finanzdienstleister  zu überprüfen. Sachverständigenhaftung.
Für Fälle mit Prozessrisiko wurde ein Prozessfinanzierer ausgewählt ,  der die Prozessfinzierung schon ab 30 000 ,-Euro Kapitalsverlust übernimmt.
In manchen neuen Fällen kann auch die Erhebung einer Strafanzeige sinnvoll sein. Sie haben so wie beim Pivatbeteiligtenanschluss   kein Prozessrisiko.
Durch genaue Sondierung und Organisation entfällt das Risiko.
 
 
Im übrigengen ist für den Fall einer Rechtschutzdeckung durch
eine Versicherung eine  reine  Schadenersatzversicherung
ausreichend. (in jeder Polizze enthalten). Ich gehe davon aus , dass aus diesen Gründen bereits die Gruppenversicherung des ARBÖ Rechtsschutzdeckung leiset . Auf jedenfall überprüfen Sie Ihr Polizze.
Unser Prozessfinzierer ist der deutsche Rechtschutzversicherer Roland.
Vielfach wurden Anleger getäuscht und im Sinne des § 871 ABGB in Irrtum gesetzt. Hier Haftung des Vermittlers auch ohne Verschulden .( siehe andere Seiten ).
Frist 3 Jahre. Auch der Staat kann diese Verträge über Antrag auflösen . Das steht auf keiner Internetseite.
Bei Arglist - § 877 ABGB beträgt die Haftung 30 Jahre.
Bei Falschberatung drei Jahre ab Kenntnis.
 
 
 

 
 

 
 

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