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In memory of DDr.Ferdinand Gross judge on behalf of the UNO- Holocaust

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Zum Gedenken an DDr.Ferdinand Gross-Anwaltsspiegel-Anwaltsbank.Die Seiten beschäftigen sich mit dem Gerichtswesen, Rechtsanwälten und sind als kleines Informationsforum gedacht. Teilweise wird an den früheren Anwaltsspiegel, den ich im Netz hatte , angeknüpft. Bei meiner damaligen Auffassung, dass das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammern keinen absoluten Schutz bietet, habe ich wie viele Interneteinschaltungen dokumentieren Recht behalten. Allerdings noch schlechter ist es bei den Notaren. Ich
habe mir so hohe Schäden wie heute nicht vorgestellt. Es begann alles im Wesentlichen ab 1946. In diesem Jahr wurden die ersten Rückstellungsprozesse gegen Jahresende geführt und im bereits 1947 mit Ausnahme von einigen Nachzüglern erledigt. In anderen Gerichten wurde unvergleichlich geringer oder überhaupt nicht gegen nationalsozialistische Erwerber durchgegriffen .Zusätzlich setzte sich der damalige Gerichtsvorsteher DDr.Ferdinand Gross-BG Bruck an der Mur bereits im Oktober 1945 im Amt auch mit der Auflösung von Pachtverträgen nach diesem Gesetz auseinander. Eine Problematik die bis in die sechziger Jahren Anlässe zu Streitigkeiten gab was in der Literatur nicht bekannt ist. Auslandsösterreicher vertrauten ihm später als Rechtsanwalt auf Handschlag ihren Hausschlüssel an .In anderen Bezirkshauptstädten gab es überhaupt keine oder kaum Erledigungen.(Kärnten) In Salzburg nur in der Innenstadt und bei kirchlichen Besitz .Die Genauigkeit der Arbeit der Historikerkommission bei ihren Arbeiten zweifle ich an. Es ist das Register der Gerichte heranzuziehen .Zusätzlich die Urkundensammlung in dieser Zeit im Grundbuch und die dort vorhandenen vollstreckbaren Urteile. Der Prozessakt, der bereits ausgelagert ist, kann in den jeweiligen Ländern in den Landesarchiven nur schwer besorgt werden . Zumeist wurden die Akte unbeschadet rechtlicher Verpflichtungen vernichtet . Ich erinnere mich an einen Aufsatz in den Juristischen Blättern 1947 eines Österreichischen Anwaltes in New York , in dem er über die mangelnde Durchsetzung des ohnehin schlechten Gesetzes, welches zweier Novellen bzw. noch weiterer Gesetze bedurfte , wetterte .Hier kann dem Vorwurf nicht voll gefolgt werden. Das dritte Rückstellungsgesetz war an sich in Ordnung.Nur die Durchsetzung funktionierte nicht. Die Richter wollten einfach nicht .Der Nationalsozialismus war noch nicht überwunden. Die Regierung unter Staatskanzler Dr. Karl Renner (Sozialdemokrat) hat zwar schnell und effektiv gehandelt und bereits mit 1. Mai 1945 begonnen wichtige Gesetze zu erlassen und bald auch die Verfassung von 1929 in Wirksamkeit zu setzen. Das (alte ) StG und die (alte )Strafprozessordung folgten im Frühjahr, die Zivilprozessordnung nach Jahresmitte. Irrtümlich wurden auch regelrechte nationalsozialistische Verordnungen rezipiert ,was bei bei Mitschuld der Rechtsanwaltskammern erst jüngst geändert wurde. So die wichtige Akteneinsicht ( auch bei Verkehrsunfällen) bei der Gendarmerie, die wie im Dritten Reich noch bis im 20. Jahrhundert in Österreich verboten war . Die derzeit geltende Strafprozessordnung ist keine Eigenschöpfung .Sie stellt jedoch Verbesserungen dar. Vieles wurde aus dem kaiserlichen Patent 1867 abgeschrieben. Der liberale Gedanke konnte sich damals gerade noch in diesem Gesetz manifestieren. Die Blüte unter Gladstone in England 1948 leitete bereits die Spätzeit ein. Nach der Rechtsanwaltsordnung 1945 konnten damals ehemalige Mitglieder der NSDAP (die SA kam für eine Mitgliedschaft eines Anwaltes ohnehin nicht in Frage). Die Eintragung eines SS Obersturmbannführer war für die Rechtsanwaltskammer in Graz kein Problem. Kriegsverbrecher mussten mit unlauteren Methoden verteidigt werden. In der amerikanischen Zone ,war die Zustimmung der Besatzungsmacht für die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste erforderlich .Die Auffassung zur Entnazifizierung in Jahoda ,Geschichte der Advokatur, Wien 1978 treffen nicht den Geist der Zeit im Jahre 1945 und 1946 .Der Anwalt Dr.Steinbauer aus Österreich reiste damals immerhin nach Nürnberg an, um vor dem Internationalen Militärgerichtshof am 30.9.1946 den ehemaligen Innenminister (später Bundes- Kanzler )der das Unglück über Österreich brachte und durch die SS als Innenminister in die Regierung eingeschleust war Dr.Seyß-Inquart zu verteidigen .Er war zuletzt Reichsstatthalter in Holland. Jahoda gibt auch zu , dass die überwiegende Zahl der Anwälte Mitglieder oder Funktionäre der NSDAP waren und es keinen Unterschied macht ,ob ihr Verhalten legal oder illegal war. Der Disziplinarrat war seit Reichsminister Dr.Schlegelberger (Justiz)1941 den Oberlandesgerichten unterstellt. ( Ehrengerichte).In den einschlägigen Gesetzen geht Dr.Karl Renner und sein Staatssekretär für Justiz davon aus, dass die Gesetze im Namen der Republik Österreich verkündet werden ,dies wurde jedoch bis zum Staatsvertrag 1955 nicht Rechtswirklichkeit .Die Richter mussten vom Unohochkommissär anerkannt werden .Die Urteile wurden im Auftrag des UNO-Hochkommissar gefällt und erfolgte die Rückstellung des arisierten Eigentums auf dieser Grundlage durch Verbücherung .Es fand sich zu Beginn des Rechtswesens der Zweiten Republik kaum ein ausgebildeter Richter mit Praxis der nicht Mitglied der NSDAP war. Mein Vater DDr.Ferdinand Gross ( Jahrgang 1913 , Matura 1932 BG Liebenau , Promotion Dr.Jur.1936 Universität Graz-sub auspiciis , Dr.rer.pol .1939 ebenfalls Graz-nebenberuflich - einheit gut ) hatte die Reichsassessorprüfung als Jahrgangszweitbester 1941 in Berlin abgelegt und war die Ernennung zum Amtsgerichtsrat durch den Führer Adolf Hitler persönlich im Führerhauptquartier unterfertigt , als Sportler in Landeswettkämpfen genoss er ein gewisses Vertrauen und wurde zuerst für Leibnitz und später Pettau und Cilli (Slowenien )zum Gerichtsvorsteher ernannt. Zuvor arbeitete er in der Justizverwaltung beim Oberlandesgericht Graz .In dieser Zeit erwarb er den zweiten Doktortitel. In der Kriegszeit fungierte er kurz als Reitlehrer, bewarb sich aber dann um eine Stelle als Rechnungsführer als Gefreiter, welche er im Krieg -und den militärischen Rang ( Gefreiter ). beibehielt. Die Laufbahn als Offizier konnte er ablehnen .Später übte er die Tätigkeit als Rechnungsführer in Oberitalien weiter bis ca. März 1945 aus. Er hat nie im Krieg auch nur einen Schuss abgegeben und war immer im Kontakt mit dem Widerstand. In vielen Rechtshilfevernehmungen durch Anregung von Beweisanträgen hat er bei politischen Delikten immer wieder geholfen, in etwa wenn ein Beschuldigter in abgewandelter Form das Horst Wessellied gesungen hatte , worauf die Todesstrafe stand. Meistens wurden Entlastungszeugen , die sich im Russlandfeldzug an der Front befanden geführt und damit gerechnet , dass sie verstorben sind. Bei Rückkehr der Akten vor Kriegsende hat sie dann mein Vater selbst vernichtet. SS-Mitglieder wurden durch den Kompanieführer als Wachposten an den Alpenrand geschickt. In seiner richterlichen Tätigkeit wurde er von der jugoslawischen Geheimpolizei als völlig korrekt bezeichnet (Persönliche Einsichtnahme in den Polizeicomputer bei der jugoslawischen Kriminalpolizei) . Er reiste auch schon bald nach dem Krieg nach Jugoslawien ,was sein Studienkollege DDr.Baumgartner Vizepräsident des Landesgerichtes für Zivilsachen Graz unter Tito als ehemaliges NSDAP - Mitglied nicht wagte .In Kriegshandlungen wurde er nie verwickelt .Er war im Widerstand in Oberitalien in Kontakt zu Albino Luciani , dem späteren Patriarchen von Venedig und sodann Johannes- Paul I , der in dieser Zeit noch nicht Bischof von Vittorio Veneto war , sondern sich in der Gegend von Beluno aufhielt. Bei der Vereinbarung eines geheimen Privatfriedens mit dem späteren Papst und den italienischen Partisanen war mein Vater (auch als Dolmetsch )zugegen. Albino Luciani sprach perfekt Deutsch .Dies verhinderte auch Kampfhandlungen mit den Italienischen Partisanen in diesem Gebiet in der Gegend von Lignano am Gut eines gewissen Coin. Erst als die Titopatisanen nach Friaul bis Udine und weiter südlich in Richtung Venedig vorrückten - für sie galt das Interesse der Absicherung des Freistaates Triest - fuhr mein Vater mit mehreren Millionen Reichsmark mit dem Fahrrad und einer kleinen Pistole bewaffnet in die Freistadt Venedig und blieb dort drei Monate. Damals war der Krieg , es muss Anfang April 45 gewesen sein zu Ende , abgesehen von einigen Übergriffen der SS zur Kriegsverlängerung , was nach dem bald in Krafttreten des Kriegsverbrechergesetz Anfang Mai 45 rückwirkend ein Verbrechen darstellte. Es wurde noch vor Kriegsende knapp vor Triest ein Konzentrationslager errichtet .Es gab in dieser Zeit in Österreich kaum geeignete Richter , da sie erheblich politisch vorbelastet waren. Einige Monate nach meinem Vater trat Dr.Schoehay von der Ostfront zurückgekehrt in den Richterdienst am BG Bruck an der Mur ein. Ein ausgezeichneter Zivilrechtler .Sodann Anfang der fünfziger Jahre Dr.Ferstl (später OLG-Präsident in Graz. ) Er hatte noch mit der Rückstellung des arisierten Vermögens Tätigkeiten entfaltet. Ein Urteil von ihm habe ich in der Urkundensammlung gefunden. Die Blutrichter aus dem Dritten Reich wurden erst in den sechziger Jahren wieder eingestellt.(cit. Bronner).Einfache NASDAP Mitglieder oder Anwärter waren von der Prozessführung lange ausgeschlossen , sodass mein Vater an verschiedenen Gerichten zugleich verhandeln musste.(Leoben, Bruck an der Mur , Mürzzuschlag und Kindberg. ) Man bemühte sich zur raschen Besetzung der Richterämter ,der Militärdienst wurde in der Dauer eines Jahres angerechnet ,die Richteramtsprüfung erlassen. (Fall Kofler ?)(siehe Seite Mobbing ). Anders war die Rechtslage bei der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte .Man konnte ohne weiteres Mitglied der SS gewesen sein. Man durfte nur keinen Tatbestand nach dem Kriegsverbrechergesetz begangen haben. Die Überprüfung war hier ohnehin schwierig .In diesem Fall drohte entweder die Todesstrafe z.B. beim Amt eines Gauleiters, der in Bruck an der Mur seinen Sitz hatte und im Hof des Kreisgerichtes Leoben erschossen wurde .Andere aus Bruck an der Mur landeten (nur)im Lager von Wolfsberg bei Zuständigkeit der Volksgerichte , so auch Fanatiker die gewisse Ämter bekleidet haben ohne sich (besonders )strafbar zu machen , aber bereits in der Verbotszeit wirkten z.B. Johann W. von der SA. (Sturmbannführer) .Er hat gemeinsam mit seinem Freund Egon Faschmann –lezterer vorwiegend im Bereich des Frachtenbahnhofs tätig schon in der Verbotszeit Hackenkreuzfeuer am Rennfeld (Hausberg von Bruck an der Mur) entzündet ,verlor seine Stellung als Werksmeister, auf Grund seiner Stellung als SA - Sturmbannführer . Die Nationalsozialisten der ersten Stunde haben durch Organisationen genug Schäden angerichtet. Jene die in der Spätzeit gezwungen wurden der Waffen - SS beizutreten sind völlig anders zu beurteilen. Der erste Putsch der Nationalsozialisten konnte allerdings noch 1935 erfolgreich niedergeschlagen werden. Der Bundespräsident Dr. Wilhelm Miklas überließ 1939 nicht freiwillig die Übergabe seiner Kanzlei an die Nationalsozialisten und beging Selbstmord durch erschießen. Die Ausführungen von Dr.Karl Renner , dass Österreich durch kriegerische Besetzung eingenommen wurde sind unrichtig. (Staatsgesetzblatt Nr.1 vom 1.Mai 1945). Es handelte sich vielmehr auf Grund der Tausendmarksperre bei Wirtschaftskrise in Österreich um eine erzwungene Volksabstimmung die nicht geheim war. Es war auch bereits zuvor durch ein Verfassungsgesetz geregelt worden ,dass Österreich Bestandteil des Deutschen Reiches ist. Mein Vater stimmte trotzdem dagegen. Bereits Ende der vierziger Jahre verfielen ehemalige nationalsozialistische Anwälte in ihre alten Methoden ,die sie nach dem System der Denunziation strafbar nach dem Kriegsverbrechergesetz bestens kannten. In Bruck an der Mur entwickelte sich durch eine Gruppe rechts stehender Anwälte ein regelmäßiges Mobbing gegen anders Gesinnte ,was unter den vor kurzem emeritierten Kammerpräsidenten Dr.Guido Held eine späte Hochkonjunktur erlebte. Er gab selbst ein Kesseltreiben in Bruck an der Mur zu  .Der Vater des zweiten Vizepräsidenten war im Dritten Reich SS Oberst Arzt und SS Obersturmbannführer . Seine Methoden vor allem in Ostpolen waren bedenklich. Der Autor verfügt über Berichte seiner persönlichen Sekretärin. Sein bester Freund war für die Erschießung von zwanzig tausend Juden verantwortlich. ( Quelle ein Sozialdemokrat der mit 17 Jahren zum Beitritt zur Waffen SS gezwungen wurde und sich in Rumänien von der Truppe entfernt hatte und bei Schafhirten untertauchte und eine Sekretärin. ) In Bruck an der Mur war er Primarius . Gegenüber dem Kranken befand sich ein Vernichtungslager .  DDr.Ferdinand Gross nannte den zweiten Vizepräsidenten den Zeisig , so die Übersetzung seines Namens aus dem Tschechischen. Der Anwalt , der dann selbst bestürzt war und hat dann eine Grabrede gehalten hat . Besonderen Dank gilt dem Pfarrer Mag.Dr.Crisper für seine Grabrede über die Friedensbemühungen meines Vaters in Italien.  Der frühere zweite Vizepräsident muss in übrigen in die Lehre seines Vaters gegangen sein  der durch den Nationalsozialismus geprägt als SS - Oberst - Arzt und SS -Obersturmbannführer ein hohes Amt im Dritten Reich inne hatte. Über seine Tätigkeit durch ihn In Polen wurde mir dort durch seine Sekretärin berichtet . Wesentliches hat man unter der Zeit des Dr. Guido Held vergessen, den Schutz vor Übergriffen von Anwälten gegenüber Klienten bei Veruntreuungen und Absprachen von Anwälten gegenüber der ahnungslos ausgelieferten Bevölkerung bei gleicher politischer Gesinnung und angustia loci in Bruck an der Mur. Abgesehen dass man sich an Fremdgelder vergriff übte man sich im Ausschuss der Rechtsanwaltskammer besonders mit Hilfe eines Ausschussmitgliedes, der letzte von der alten Garde, der noch im Ausschuss sitzt noch im Amt des Mobbing ( ich verwende vorerst nicht den Begriff des strafbaren Mobbing bis alle Urkunden am Tisch sind ). Inzwischen abgewählt-Hinterwand infarkt. Durch unzählige Aktionen gegen einen örtlichen Konkurrenten wie dem Autor ,wie Veranlassen der Erstattung von unrichtigen (falschen)Strafanzeigen unter Vorbeischleusen am Disziplinarrat mit Hilfe eines Häftlings und Schwerkriminellen der wegen des Verbrechens des schweren gewerblichen Betruges zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde durch Anleitung wie dieser gegen den Anwalt der ihm mit Recht in das Gefängnis brachte rechtswidrig agieren sollte .Ich werde viel mehr zur Rechtssicherheit beitragen und in eigenen Seiten durch Zitat von Urkunden darstellen, wogegen verstoßen wurde und auch auf Fälle geduldeter Doppelvertretungen ,wodurch Parteien Millionenschäden erlitten aufzeigen. Es ist dies angebracht zumal die neue Kammerpräsidentin in der Anwaltschaft völliges Vertrauen hat , aber Altlasten aufzuarbeiten sind .Es wird allerdings eine Klage nach dem Weltmenschenrechtspakt in Genf geben. Die Methoden der Kammer absichtliche fast erfolgte Existenzvernichtung durch wirtschaftliche Knebelung und unerlaubte Schädigung ( Literatur Gschnitzer in Klang ,vierter Band, Wien 1952 , Seite 201 und moderne Literatur) . Nur es ist nun doch nicht gelungen. Der Schadensbertrag geht in die Millionen. Bedenklich ist der Fall Dr.Eichholzer dessen Vater mit DDr.Gross senior befreundet war . Sein Bruder ein österreichischer Widerstandskämpfer ist für das freie Österreich gestorben und hat eine Begnadigung abgelehnt. Einen auf Grund dieses Falles erschienenen Artikel in einer österreichischen Tageszeitung erachte ich als versuchte Geschichtsfälschung .Die letzte Abrechnung der Rechtsanwaltskammer mit einem Toten. (siehe Seite mobbing ).Der Autor ist Zeitzeuge .Die Vorgangsweise der Zeitung :Unwissenschaftlich-Verwendung eines Gerichtsprotokolles - zuvor wurde der Widerstandskämpfer gefoltert. Die rechts stehende Kammer in der Steiermark beantragte gegen Dr.Manfred Eichholzer ein Sachwalterverfahren ,weil er gegen die Kammer prozessierte ( Es gibt auch andere Fälle –  Dr.Manfred Eichholzer wurde unter Sachwalterschaft gestellt . Siehe GZ. 2Bkd8/96 – hier hält der OGH in seinem Erkenntnis fest , dass ein Sachwalterverfahren eine eingreifende Maßnahme darstellt. Der OGH zitiert in seiner Entscheidung Dr. Eichholzer in seinem Prozessvorbringen , wonach die steiermärkische Rechtsanwaltskammer wie urkundlich bescheinigt wurde , gegenüber der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer eine viel niedere Kammerumlage einhebt und behauptete ein erzieltes Vermögen der Rechtsanwaltskammer von 52 MIO (offenbar jährlich - siehe Erkenntnis ). Der Rechnungshofbericht im geheimen Rechtshofbericht scheint Dr.Eichholzer Recht zu geben.( Dieser kann beim Autor unentgeltlich erworben werden.) Es fehlen Millionen aus dem Pensionsfonds .Der OGH konnte keinesfalls eine absurde Handlung des Kollegen Dr. Eichholzer feststellen. Kritik ist ein Bestandteil der Meinungsfreiheit. Die Vorgänge in der Kammer bezeichnete Dr.Manfred Eichholzer wie aus dem Erkenntnis ersichtlich als rücksichtsloses Verhalten ,wobei Dr.Eicholzer von strafrechtlichen Vorwürfen nicht zurückschreckte. Die Vorwürfe überschlagen sich .Im Erkenntnis finden sich die üblichen Vorwürfe der Kammer im Sinne eines Mobbing, wie nicht nachkommen der Residenzpflicht .Der OGH sah vielmehr mehr ein Schutzbedürfnis des Rekurswerbers ( wörtlich ) und gab dem Rechtsmittel des Dr.Eichholzer Folge und hat wie aus dem Spruch ersichtlich die Entscheidungen der Vorinstanzen ersatzlos aufgehoben. Weiters sprach er aus :Das Sachwalterverfahren wird eingestellt. Der Oberste Gerichtshof hat dies rechtlich begründet .Die Kammer hat Datenschutzwidrige Auskünfte erteilt. Dr. Eichholzer hat Versicherungen als Klienten verloren. Die Kammer hat diese Methoden bis heute nicht geändert. Es wurde gegen viele strafrechtliche Tatbestände verstoßen. Und was hat die Kammer nach Zustellung des Urteiles des OGH dann gemacht , ihre unlauteren Methoden fortgesetzt – der Autor kennt die Akten .Wie viele wird diese politisch rechts stehende Kammer in der Steiermark noch in den Tod treiben - in der Steiermark gilt offenbar nicht was der OGH feststellt. Die ersten Anzeigen durch nationalsozialistische Anwälte erfolgten bereits ab 1948 gegen DDr.Gross auf Grund der Rückstellungsprozesse, der aus diesen Gründen Leiter des Rechtsbüros der Vereinigten Edelstahlwerke wurde und später als Anwalt dreimal in den Ausschuss zur Zeit des Präsidenten Dr.Leo Kaltenbäck gwählt wurde .Der Kammerpräsident ist damals mit seinem Prozess gegen die sozialdemokratische Familienberatung beim OGH unterlegen. (siehe weitere Seiten).Den Prozess führte der Präsident des Disziplinarrates Dr. Gerhard Schmid (FPÖ) den ich wegen Übergriffe gegen den Autor nur mehr posthum zur Anzeige bringen konnte .Zur Zeit eines Präsidenten Kaltenbäck war die politische Ordnung allerdings einigermaßen wieder hergestellt. So auch in den Jahren als Dr.Ulrich Daghofer , der aus bekannten Gründen die Amtsgeschäfte als Vizepräsident führte und die ganze Arbeit in der Kammer erledigte. ( Der damalige Präsident war ein Alkoholiker .) Nach dem Kriege saßen noch die alten Disziplinarräte aus der Zeit der Ehrengerichte im Disziplinarrat und gaben keiner Verurteilung aus der Zeit des Nationalsozialismus aus politischen Gründen die Chance einer Wiederaufnahme .Ein Beispiel: Wenn ein Anwalt im Dritten Reich eine Schwarzhändlerin ,die ein halbes Kilo Butter verkauft hatte und wegen der Tatsache ,dass er sie verteidigt hatte verurteilt wurde war eine Wiederaufnahme noch 1950 praktisch ausgeschlossen . (In Berlin war die Situation nicht anders , wohl aber im sozialdemokratischen Wien.) Der Anwalt erhielt ungefähr wiederum dieselbe Strafe, allerdings nicht mehr in Reichsmark. Schließlich haben auch die Gerichte für Schäden in der Wirtschaft auf Grund bedenklicher Konkursvergaben an Anwälte noch in heutiger Zeit in diesem Raum beigetragen ,die die Massenabwicklung nicht beherrschten .Der eine Anwalt aus Bruck an der Mur der im Gefängnis landete war ohnehin täglich bereits am am frühen Nachmittag im Bordell Blue Velvet in Bruck an der Mur und verbrauchte dort an einem Tag bis zu 30 000 ,-Schilling und kaufte dem Konkursrichter ein Handy damit dieser ihn immer erreichen konnte (er führte als Masseverwalter keine Prozesse ) . Ein Beamter berichtet er bekommt Schweigegeld und ist nun im 61igen Lebensjahr verstorben. Er wurde genau beobachtet. Der andere Anwalt brachte durch Doppelvertretungen (Prozesse )aber auch wenn notwendig durch Nichtführen von Prozessen Gemeinschuldner um ihr ganzes Gut . Dies war die Praxis bei der Konkursvergabe des Landesgerichts Leoben .Der frühere Konkursrichter Dr.Max Gutschreiter (Dr.jur et theol. ) arbeitete streng nach dem Rotationsprinzip und überwachte auch den Fortschritt des Masseverwalters bei seinen Bemühungen. Bereits um sechs Uhr früh las er die Züricher Zeitung. Und dann kam der unkontrollierte Griff in den Pensionsfonds unter dem Präsidenten Dr.Held der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer . Offenbar dafür verantwortlich dass unsere Pensionen zu nieder sind. Allerdings wir haben wieder 110 MIO im Topf .Soviel wie noch nie. Die Versicherungsmathematik stimmt nicht. Es gibt nur wenig emeritierte Rechtanwälte . Sie sterben alle kurz nach der Pensionierung . Nur die Anwaltswitwen leben lange. Aber die Kammer bezahlt  ihnen fast nichts.  1160 Euro monatlich.Der Rechnungshof hat auch die schlechte Veranlagung bemängelt. Wurden die Gelder zurückgeführt? Es ist angezeigt , dass der Rechnungshof weiter prüft. Der verantwortliche Funktionär Dr. Michael Zsizisk zeigte sich nach Aufklärung nicht mehr in der Kammer. Allerdings musste als Prüfer der Rechtsanwaltsprüfung Dr.Ulrich Daghofer , der nun über ein großes Netzwerk verfügt gehen .Die Hauptverantwortung bei Missständen hat immer der Präsident selbst. Und wie sind die vielen Reiserechnungen ohne ausreichende Bescheinigung zu werten. Ob sich die Kammer freiwillig einer weiteren Prüfung unterwerfen wird? Und wegen ein paar Schillingen hat man vermutlich Dr.Eicholzer der kurz Zahlungen für die Zweitpension nicht berappen konnte in den Tod getrieben ( Tod durch Mobbing –Herzinfarkt Grund : Trobozytenausschüttung. (siehe weitere Seiten ). Bei der Intervention im Rahmen der Fahrnisexekution gegen ihm durch den Kammerkassier kam es zum Kampf , das Kammermitglied Dr.Eichholzer wurde nackt aus dem Bett gerissen , dann kam es zur Verhaftung des Kammermitgliedes. Derzeit geht man bei Kammermitgliedern rücksichtslos in das Grundbuch .Man hat auch bewusst durch Mobbing auf den Kuchen zerstörter Kanzleien durch mittlerweilige Stellvertretung gewartet .Der frühere zweite Vizepräsident wurde zu meist durch Dr.Held als mittlerweiliger Stellvertreter beauftragt. Beim Ausschuss der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer wurden dem Autor die Akteneinsicht  .( Eine Grundnorm der Verfassung im Stufenbau der Rechtsordnung ) verweigert und der Autor hinsichtlich einzelner Beweisstücke bei einer Akteneinsicht in der Kammer in Wien auf Grund einer Delegierung fündig. Auf Grund der versuchten Unterstellungen musste eine eigene Halbtagsekretärin für mindestens 20 Jahre erforderliche Äußerungen eingestellt werden. Die Anzeigen hat ein Kapfenberger Anwalt verfasst , scheiterten aber bei Behandlung im Diziplinarrat und führte man schließlich über den Ausschuss das Mobbing mit System. Es konnte dann intern auf Grund von Verbindungen zur Polizei nachgewiesen werden , dass der Stadteinbrecher von Kapfenberg Ninaus (23 nachgewiesene Einbrüche ) zum Tatzeitpunkt der behaupteten Tat des Einbruchs in meine Kanzlei in Deutschland in Haft war. ( Der Autor hätte an diesen den Einbruchsauftrag erteilt . Ingesamt gab es mindestens 30 unschuldige Strafverfahren –teilweise bediente man sich Sozialhilfeempfänger - eine Frau wurde auch wegen des Verbrechens der Verleumdung nach 5 Jahren verurteilt. Die Rechtsanwaltskammer steuerte die Vorgänge über eine Untersuchungsrichterin. Quelle ein gewissenhafter Gendarmerie Beamter . Danach wurde nach Verfahrenseinstellung wieder ermittelt. (ne bis in idem –UNO –Menschenrechtspakt ! ) Dann verstarb der Sekretär des Autors nach diesen Ermittlungen. Er regte sich auf. Die Geschichte geht unendlich weiter. Der Polizeibeamte ermittelte auch in der Sache Freimaurertestament . Der eingefügte Link funktioniert noch nicht - auf diesem Bild erkenne ich Walter Schmid und Walter Grabmann wieder. ( gehe ins GOGLE Bilder unter Walter Grabmann - der Text ist dort etwas wirr-das Ritterkreuz des W.Schmid habe ich wieder erkannt - dass W.Grabmann Obertsturmbannführer war kann dadurch nicht nachgewiesen werden.Er war allerdings mehr als ein SS-Obergruppenführer. (Seite muss auf Grund der Einfügung geordnet werden.) Anmerkung Link funktioniert.
 
Was den Fall mit dem Stadteinbrecher Ninaus betrifft ist auszuführen man hatte ihm ein falsches Geständnis abgerungen , ich hätte den Einbruchsauftrag erteilt.Mithäftlinge haben vor Zeugen über die Vorgänge berichtet . Die Gendarmerie gab allerdings dem Autor eine Kopie des Schubaktes des Einbrechers aus Deutschland . Der Beweis des Einbruchsauftrages scheiterte daran weil der potentielle Täter zum behaupten Tatzeit betreffend den Einbruch in Kapfenberg sich in Deutschland in Haft befand. Ein Diebstahl konnte beim Einbruch nicht festgestellt werden. Man suchte nach Urkunden. In wie weit die Rechtsanwaltskammer ihre Hände im Spiel hatte wolle den unten stehenden Ausführungen entnommen werden. Beurteilungen dürfen nur durch Behörden getroffen werden. Ein weiterer Fall ein RA in Kapfenberg begeht eine Falschbeurkundung im Sinne des § 229StGB mit der ehemaligen Freundin des Autors aus der Rechtspraktikantenzeit ,weil er sie nicht geehelicht hätte und erfindet abenteuerliche Geschichten in seinen Aktenvermerk und legt das Protokoll ohne Durchsicht zur Fertigung vor und erfährt diese Frau erst später was sie unterfertigt hat und deponiert ausdrücklich ,dass sie nur die Gattin des Anwaltes anzeigen wollte .Zusätzlich verstärkt er die Fälschung indem er protokolliert ,dass die Frau in der Kammerkanzlei erschienen sei , obwohl sich die Vorgänge in seiner Kanzlei abspielten. Die Frau wollte tatsächlich mit anwaltlicher Hilfe die Frau des Autors anzeigen.  Derartige Kammerfunktionäre in der Standesvertretung sind für eine geordnetes Funktionieren der Rechtsanwaltskammern nicht tragbar. Dr.Held verwendete diesen Aktenvermerk der offensichtlich strafrechtswidrig zustande gekommen ist missbräuchlich weiter und ist am Mobbing beteiligt und lässt den Anwalt zu einem Sachverständigen laden , dessen Aufgabe darin bestand ,dass er mit dem Anwalt schrie , er hätte seine Frau geschlagen . Tatsächlich war sie durch die Freundin aus der Rechtspraktikanten niedergeschlagen worden. Der Frau wurde auch ein Schmerzensgeld von 35 000,- Schilling zugesprochen .Zuvor überwachte der Sachvertändige den Anwalt im Wartezimmer mit einer Kamera und beobachtete ihn über einen Monitor. Tatsächlich hatte er den Akt der Freundin aus der Rechtspraktikantenzeit, die die Gattin des Anwaltes niedergeschlagen und verletzt hatte nachdem sie verwitwet war erhalten. Der Auftrag der Kammer an den medizinischen Sachverständigen war den Autor fertig zu machen. Nur das Programm funktionierte nicht .Der Sachverständige beherrschte auch nicht die Gutachtenstechnik. Der Autor konnte hier die Kammer vor dem Plenum überzeugen . Auch im Dritten Reich mussten Freisprüche erfolgen. Das war kein Problem. Den Freigesprochenen hat man dann erschossen oder er kam anders ums Leben. Auch die Methoden dieser Kammer sind nicht schlecht.(In Kürze in einer Spezialhomepage –hunderte Seiten). Die Kunst der Strafverteidigung Ein versuchtes Mobbing des Dr.Held mit einem Sachverständigen und ungenaue Absprachen ? Und ein Sachverständiger , der keinen Gerichtsakt lesen kann.(Urkunden -und Zeugenbeweis kann jederzeit angetreten werden.) Da das jahrelange Mobbing nichts fruchtete erfolgte Intelligenz Test und sodann Abschneiden mit Höchstpunktezahl im Matrizestest mit 59 Punkten-theoretisch können 60 erreicht werden . Dann kam die sinngemäße Anschuldigung des zweiten Vizepräsidenten Dr.Zsizisk , dass das Gutachten wegen eines Naheverhältnises zum Sachverständigen getürkt sei und erfolgte eine Überprüfung durch Univ.Prof.Dr. Zapatotzky Graz mit ähnlichen Ergebnissen und zusätzlicher Feststellung einer hohen Kreativität; dann begab man sich zur Abwechslung ins Strafrechtliche und folgten Nötigungen durch den zweiten Vizepräsidenten mit Drohung der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz sich noch einmal begutachten zu lassen , was bewiesen werden kann und weitere Fortsetzung der Handlungen wie gehabt. Es folgte auch ein Besuch des zweiten Vizepräsidenten und der heutigen Präsidentin ,der Kammer ,damals Ausschussmitglied, wo er nach den Umsätzen fragte. Ich habe ihn dies damals aus Vorsichtsgründen um zwei Millionen zu nieder angegeben , weil der Autor wusste was man vor hatte. Die Erpressung (richtig Nötigung im Sinne eines Verbrechens 106 StGB ) erfolgte vor meinem Freund Dr. Robert Obermann(einen zusätzlichen Zeugen hatte Ich in seine Kanzlei eingeschleust. ) Meine Schäden bewerte ich wie ausgeführt mit mit mehreren Millionen Euro , welche ich nach monatelanger Materialaufbereitung als unschuldiger Bürger durchsetzen werde . Die Kammer übte auch indirekt Einflüsse über die Justiz aus. Der Autor wurde vom Vater eines internationalen Schleppers über eine Stiege geschleudert und brach sich wie aus den Medien entnommen werden kann die Schuler. Die Republik Österreich ist für das Entkommen verantwortlich.(Auch hier gibt es ein Nachspiel-hunderte Fälle drängen nach). Ein weiterer Schlepper drang in mein Haus ein und bedrohte die Tochter Caroline. Die Polizei machte nichts. Auf der Flucht telefonierte der Autor mit vielen Beamten. Dann kam die Kripo Graz und war in 25 Minuten in Kapfenberg sie fuhr mit Blaulicht mit mehren Autos und verhaftete einen dritten Schlepper. Dieser brach mir 8 Rippen und verursachte durch einen gezielten Schlag gegen die Kinnspitze eine schwere Verletzung mit Dauerfolgen. Einiges ist aus der Presse bekannt.(Die Zeitungsartikel werden ins Netz gestellt. )Inzwischen hat sich gegen den Spitzel eine Prozessorganisation gebildet. Es gibt Serien von Übergriffen der Kammer.  Ich stelle hier auch vorerst nur die Frage. Wer inszenierte den Einbruch mit dem Freimaurertestament und den Einbrüchen . Gestohlen bei den Einbrüchen wurden Dokumente , die 100 000. Euro werte Uhr des Urgroßvaters mit dem Bild der Ehegatten Eduard und Sophie Gross und die versteckten Dokumente seines Vaters. Nationalsozialisten waren am Werk. Bis unter Dr.Guido Held waren sie in der Kammer. Einiges zur Schadensbewertung. Den meiner Tochter Caroline verursachten Schaden bewerte ich mit 100 000 ,- EURO. Allein an Verkehrsunfällen war der jährliche Anfall 1000 Akte (in einem Rekordjahr 1400 ) und die unzähligen Firmengründungen u.v.m. Es folgte aus diesen Gründen Einbrüche in die Kanzlei und die Suche nach Daten .Ich habe auf Grund der langen Verjährungsfrist ohnehin genug Zeit.Die strafrechtlichen Tatbestände der Kammer sind vielfach.Mehrere Familien wurde zerstört. Es kam zu Todesfällen. Die Grundrechtsverletzungen werden angeführt. Die Verstösse überschlagen sich. Im übrigen ist es angebracht ,dass die Kammer endlich wie das österreichische Notariat eine Rechtsanwaltsbank gründet ,damit die Pension der Kammermitglieder geschützt ist und in Österreich gemeinsam verwaltet wird und Klientengelder nicht veruntreut werden können. Ich kenne unzählige Übergriffe ( die ich in der Gesamtheit nur nach und nach anführen kann )aber auch Falschbehauptungen mit Hilfe der Kammer dass Gelder überwiesen worden seien -ein Wirrwarr im Sinne von Friedrich Maximilian Klinger oder wieder ein versuchter zivilrechtlicher Betrug mit Hilfe der Kammer?- Ein Tatbestand des Mobbings !Unter Dr.Held sind Millionenschäden für erforderliche Pensionierungen von Anwälten bei erfolgten Mobbing aufgetreten auch mit Tendenzen Kanzleien wirtschaftlich auszuschlachten ,mir hielt man z.B.vor, ich hätte einen Brief nicht beantwortet .Nach einem Jahr konnte dann die Kammer endlich den Wortlaut verstehen, wonach zwei Briefe wechselseitig zur Kenntnisnahme dienten .Dr.Held selbst hat auf Briefe oft überhaupt nicht reagiert .Er missbrauchte auch seine Stellung als Kammerfunktionär in einem großen medizinrechtlichen Fall (wovon er ohnehin nichts verstand ) ,der dem zweiten Vizepräsidenten entglitten war in einen vergeblichen Versuch mir wieder abzuwerben ,hat aber dann selbst nichts anderes unternommen als eine Rechnung dem Opfer zu übermitteln. In der Angelegenheit Dr.Eichholzer verlange ich Überpüfung unter Einschaltung seiner Verwandten , Dr.Piffl-Percic , Rechtsanwalt in Graz , sein mittlerweiliger Stellvertreter und Einschaltung des BM für Justiz Sektion III als Aufsichtsbehörde, Überprüfung des Gutachtens Prof.Hofmann Graz, der Sterbeurkunde und der ärztlichen Befunde und Blutwerte und Exhumierung.(siehe auch Seiten unter Mobing) Den Steigbügelhalter des Dr.Zsizsik Herrn Dr. Heinrich Berger, Rechtsanwalt in Bruck an der Mur den Freund des DDr.Ferdinand Gross sen. mache ich auf Grund einer vermeintlichen verdeckten Doppelvertretung dafür verantwortlich , dass DDr.Gross sen. im Altersheim in Kindberg , wohin er sich gegen seinen Willen bringen lassen musste bei Nahrungsverweigerung aus Kummer starb . Dr.Heinrich Berger ist ohnehin bereits abgestiegen , zuerst aus der Kanzlei des Zweiten Vizepräsidenten ein Aufstieg in den Dritten Stock ,der ein Abstieg war und nun seine Verbannung an den Stadtrand von Bruck an der Mur .Bei den aufgezeigten Umständen mit Missbrauch der Macht gegen einen Pflegebefohlenen in Verbindung mit psychischer Folter in Anlehnung an Art.3 MRK unterliegt die Handlung der dreissigjähringen Verjährungsfrist nach §1486 ABGB . ( Der Autor verweist in diesem Zusammenhang auf Schwimann2.Auflage bei der Verbotswidrigkeit nach § 879 Abs.1 erster Halbsatz ABGB - der Kommentar kennt eine Novelle aus der Zeit 1980 nicht. Weiters veranlasse ich hinsichtlich der Amtszeit des Dr.Held umfangreiche ministerielle Überprüfungen ,weil immer wieder Anwälte ,wenn sie in einem besonderen Naheverhältnis zur Kammer standen bei Veruntreuungen der Strafverfolgung entzogen wurden .So der Anwaltsrichter beim Obersten Gerichtshof (OBDK) Dr.Heribert N. ,der sich am Depot einer Konkursmasse vergriffen hatte .Er wurde auf Grund eines Gutachtens des Neurologen Univ.Prof. Dr.Ott entmündigt und der Strafverfolgung entzogen .Dr.Richard Zigeuner hat über dieses Gutachten gewettert. Ähnlich ging man bei einem Anwalt unter Graz vor .Er hatte sich an einem Geldbetrag von 450 000 ,- ATS vergriffen. Er sollte für einen alten Klienten ein Haus ersteigern. Dr.Held ließ ihn einfach entmündigen. Genau genommen hätte im Strafverfahren ein eigenes Gutachten eingeholt werden müssen auch wenn die mangelnde Schuldfähigkeit nach § 11 StGB festgestellt worden sein sollte. Jedes Verfahren hat sein eigenes Gutachten. Prof.Dr.Ott ist ein reiner Neurologe , er arbeitet auch an der Universitätsklinik für Neurologie Graz und wurde für die Begutachtungen der Kammer herangezogen.(Culpa in eligendo ) Meine Forderungen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde beim BM für Justiz Sektion III und Einführung einer Österreichischen Anwaltsbank .Ich werde öffentliche Institutionen in Wirtschaft und Industrie , Bauträger ,die Wirtschaftskammer und Versicherungen und die Sektion III im BM für Justiz verständigen. Es stellt sich auch allgemein die Frage wie unsere Pension abgesichert ist. Einschränkung der Selbstverwaltung der Kammern und Schaffung eines einheitlichen Pensionsfonds wird gefordert ,da Gelder zweckwidrig der Veranlagung im Pensionsfonds laut Rechnungshofbericht entzogen wurden .Hier werden aber vorerst Probleme auftreten ,weil die Kammerumlagen in den Länderkammern verschieden hoch sind und nicht gesagt werden kann wie viel unter Dr.Held verwirtschaftet wurde. Oder will man einen weiteren Skandal , wenn unsere Pensionen nicht mehr voll bezahlt werden können. Ich gehe davon aus wir sind bereits geschädigt. Zusätzlich hat der Kammer das mitunter auch  vermeintliche strafrechtswidrige Mobbing erhebliche Schäden verursacht abgesehen von den Schadenersatzansprüchen Dritter ,die bei strafbaren Handlungen , welche ab Drohung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohnehin erst in 30 Jahren verjähren. Die Kammer hat gerade noch rechtzeitig einen SS- Obersturmbannführer in die Anwaltsliste eingetragen , damit er Kriegsverbrecher verteidigen konnte. .(Er hatte ein umfangreiches medizinisches Kabinett ,um schwere Kriegsverletzungen zu dokumentieren , was rechtwidrig war.)Er verteidigte in der Nachkriegszeit eine Unzahl von Kriegsverbrecher nach dem Kriegsverbrechergesetz vom 26.juni 1945 . Die Kammer hätte ihn als SS Obersturmbannführer nicht eintragen dürfen. In den meisten Fällen nach dem Kriegsverbrechergesetz war mit lebenslangen Strafen zu rechnen , auch wenn die Tat auf Befehl ausgeführt wurde entschuldigte dies nicht .Er legte die Bestimmung des §1 Abs.3 Kriegsverbrechergesetz (Verfassungsgesetz - allerdings nur subsidiär bei Verbrechen für den Fall internationaler Zuständigkeit Nürnberg kam das Gesetz nicht zur Anwendung) umso strenger aus. Die Praxis in Österreich war ohnehin mild ,so wie im Fall des SA Mitgliedes Johann W. aus Bruck an der Mur, der zumindest nationalsozialistische Propaganda bereits in der Verbotszeit machte ,worauf die Todesstrafe und Verfall des Vermögens nach dem österreichischen Kriegsverbrecher- gesetz stand.(Was aber nicht- auch nicht teilweise -ausgesprochen wurde.) Das Urteil , welches sich seinen Formulierungen windet halte ich staatspolitisch allerdings für bedenklich auch wenn man Funktionen im Dritten Reich hatte -gibt es noch keine Kollektivschuld - jeder Einzelfall wäre genau zu würdigen gewesen. Die Tätigkeit in der Verbotszeit war nicht Verfahrensgegenstand. Dies ist nur dem Autor bekannt. Der Autor kennt das Verhandlungsprotokoll nicht. Das Urteil zeigt insoweit Auffälligkeitswerte als beim Tatbild zumindest ein teilweiser Vermögensentzug stattfinden hätte müssen .In der BDR war der bekannteste Fliegergeneral des Deutschen Reiches Angehöriger der Wehrmacht Generalmajor Walter Grabmann Kommand der 1.Jagdstaffel,Ritterkreuzträger erster Klasse , spanish cross of swords , eisernes Kreuz  und viele mehr strafrechtlich nicht erfassbar und sollte zum Aufbau der Bundeswehr eingesetzt werden, was er ablehnte . ( Walter Grabmann geboren am 1902.) Verabscheuungswürdig waren die Verlängerungshandlungen und Übergriffe der SS oder italienschen Faschisten ,welche bis heute teilweise (absichtlich )nicht aufgegriffen wurden. Noch in der Spätkriegszeit wurde in Probleb bei Leoben (Gletschachgraben )ein geheimes Lager errichtet . Die letzten Opfer der Nationalsozialisten wurden damals in Bruck an der Mur durch die Stadt getrieben und in das Lager gebracht - ähnlich in Thörl bei Aflenz. Ein christlich sozialer Arzt berichtet mir von ihm aufgefunden drei Lager aus der Spätkriegszeit im Bezirk Judenburg. Ein Kettenhund der SS hatte meinen Onkel einen Maturanten einen Tag vor Kriegsende in Kindberg aufgegriffen .Er fiel noch am selben Tag am Semmering in Kampf gegen die Russen .(Doppeldurchschuss des Stahlhelms) . Die Kettenhunde nach Kriegsende konnten meist nicht aufgegriffen werden. Sie wurden in die B-Gendarmerie übergeführt . Mittelschüler wurden in Bruck an der Mur am Nachmittag zur Flakabwehr auf der Murinsel gezwungen und am Vormittag durch fanatische Lehrer im BRG Bruck an der Mur gemäß -regelt. (Oberamtsrat Lenger aus Kapfenberg  berichtete) .DDr-Gross verfügte über einen eigenen Nachrichtendienst wer von der SS in Bruck an der Mur aber auch von den italienischen Faschisten in Oberitalien bereits verstorben oder noch am Leben war .Die Kontakte reichten bis Sizilien - meist auf Grund der Begräbnisse erfolgten Meldungen.Zu Oberitalien stellte er in der Nachkriegszeit bereits Kontakte her und führte ,das erste freigeschaltete Telefonat zwischen Österreich und Italien .Zu Jugoslawien bereits wesentlich früher .Seine Rechtshilfeersuchen gezeichnet mit Tod dem Faschismus nach Slowenien über das Bezirksgericht Bruck an der Mur wurden in wenigen Tagen erledigt. Der Kontakt zum späteren Papst Johannes Paul I war in Oberitalien. Allerdings kam dieser bis 1947 mit dem damals immer noch faschistischen Italien in Schwierigkeiten und wurde was nicht im Internet steht ihm die Approbation für seine Dissertation durch die Behauptung politischer Inhalte der Arbeit vorerst verweigert und danach noch als unbedeutend bezeichnet und als er Papst war in höchsten Tönen gelobt. Es war der Papst ,der immer lächelte ,dem auch Heilungen zugeschrieben wurden .Der Seeligsprechungsprozess steht seit Jahren .Es ist nicht nur die Liga Nord ,der die vermeintliche Schuldzuweisung bei den Vorgängen zukommt .Es ist vor allem der Vatikan ,der einen Heiligen als Papst aus jüngster Vergangenheit derzeit nicht brauchen kann  .Benedikt der XVI war selbst Mitglied der Kongregation der Rechtgläubigen .(Bis 1961 noch Inquisitionskongregation genannt- wie o.Univ.Prof.Dr.Helmut Schnizer 1968 in seiner Vorlesung über Canonisches Recht an der Universität Graz vorträgt.)Gerade heute würde der Papst einen Heiligen benötigen. Für den Nationalsozialismus gilt , dass jahrelanges Umerziehung im Dritten Reich erfolgte und der Herrenmensch - richtig stahlharter Rassemensch nach ( indo -?)germanischen Vorbild gezüchtet wurde , was eine meist irreversible Prägung des gesamten Menschen bedeutete. Ich erinnere mich an einen Anwalt ,der seine Entwicklung als Pimpf in der Kindheit vollzog und vom System für sein Leben geprägt wurde und dann seine Kanzlei jemanden überließ der dieselben Ansichten hatte und sich gerne für politisch gefärbte Prozesse für die Kammer hergab. Die Kammer verwendet ihn als Disziplinarrat. Besonders liebte er es  , wenn sein Freund ( verstorben ) ein Sachverständiger lautstark in einem Gasthaus die Ausschwitzlüge , an die er allerdings glaubte mit nicht nachvollziehbarer Argumentation unendlich zelebrierte .Ich konnte derartige Gespräche gezwungenermaßen mit erleben. Ich vermeine, dass die Situation in der Steiermark im Disziplinarrat bemerkenswert ist. Gewisse Anzeigen bei Mitglieder ,die zum Pool gehören landen , wenn möglich im Papierkorb .Es gibt zwar auch Unbestechliche wie z.B .den jahrelang als Präsident tätigen Dr.Clement (Diziplinarrat ).Dies reicht aber nicht aus die Situation zu bessern. ( Im geheimen Rechnungshofbericht beanstandet.) Die Prägung des Nationalsozialismus wurde durch Oswald Spengler in seinem Werk der Untergang des Abendlandes voraus gesagt - auch der Kampf gegen den freien Unternehmer und den Sozialismus - was durch Adolf Hitler auch angestrebt wurde .Es gibt allerdings auch englische Parallelen eines ausgeprägten Nationalismus, was ich gelegentlich durch Quellenangaben nachweisen werde.(Das Wunder von Dünkirchen lag in der Absicht deutscher Offiziere und wurde vom Führer unterstützt - den Feind sah man (vorerst nur im Salventum.) Man muss nur den Fußnoten über die Entwicklung des Willens bei Oswald Spengler - der voluntas - also der Ausprägung des Willens folgen, der von der Römerzeit bis zur Zeit eines Friedrich Nietzsche immer mehr gestärkt wurde und - sich die Persönlichkeit , persona ( wörtlich Maske ) im Etruskischen vom allgemeinen bis in die Neuzeit in das Individuelle vollzog folgen; es gab im Etruskischen auch keinen Artikel ( im Lateinischen zumindest einen unbestimmten Artikel. Ähnlich in der Umbrisch-Sabellischen Sprache ) und immer weiter entwickelte .Über dieses ego des homo sapiens in der medizinischen Anthropologie , welches sich über Jahrtausende immer weiter entwickelte -beginnend ( auch )in der Zeit des griechischen Theaters , noch ersichtlich in der Verwendung der dritten Person bei der Ansprache im Mittelhochdeutschen und frühen Neuhochdeutsch (hier noch in der Umgangssprache) - darüber wurde zum Zeitpunkt der Reife für den Nationalismus spezifisch für den germanischen Bereich durch die Nationalsozialisten regelrecht der Mantel eines (unpersönlichen )in der Absicht eines die Welt beherrschenden germanischen Einheitsmenschen gelegt , obwohl der Mensch individuell auch spezifisch in den einzelnen Nationen (unterschiedlich ) geprägt war , der sich durch Zwang, zur völligen sklavischen Unterordnung in der Gemeinschaft (Gruppenbewusstsein - ein Rückschritt in der Evolution eine Methode der Thulegesellschaft und Systeme nicht jüdischer Logen – die Intelligenz sinkt – allerdings kommt es aus anderen Gründen zu Höchstleistungen und in der Entwicklung des germanischen Einheitsmenschen in seiner besonderen Spezies zur verbrecherische Vergewaltigung der menschlichen Seele , der sich nicht mehr untereinander unterscheidet. Ein Werk der Thulegesellschaft nicht am Rande ( die Forschung irrt ) sondern im Umfeld des Adolf Hitler  , der intellektuell alle Vorgänge nicht erfassen konnte und selbst ein Produkt dieser Instrumente mit psychopathologischen Reaktionen und unter Verwendung von Medikamenten schließlich Europa in Schutt und Asche legte. Zuvor durch Beutezüge und Zinssetzung die Wirtschaft des deutschen Reiches mit seinen Helfershelfern im Sinne seiner Ideologie ankurbelte und das Volk bei guter Laune hielt. Ein Bucker Anwalt bezeichnete dies als erste antizyklische Budgetpolitik in Europa in einer wissenschaftlichen Arbeit. Bei Ende der Freiheit der individuellen Handlungsmöglichkeiten hilft auch ein Untertauchen in andere Systeme wie dem Sozialismus nichts. Die alten Methoden werden weiter beibehalten mit zusätzlicher heutiger technischer Verfeinerung und zu einer weiter bestehenden Bedrohung für das menschliche Gemeinwohl , mit Bruch bestehender Gesetze , unbewussten Handlungen mit strafrechtlichen Inhalt ,wobei psychologisch das strafbare Verhalten kaum begriffen werden kann, ohne dass jedoch Strafunfähigkeit anerkannt werden kann. Man kann nur die weitere Entwicklung nur abwarten , worüber DDr.Gross sen. seinerzeit genau Buch führte bis die alten SS-Mitgieder langsam aussterben , so seine Meinung. Allerdings keimt die Saat noch immer weiter (- so durch den geschaffenen Mythos über den Stellvertreter des Führers Rudolf Hess der bei den Nürnberger Prozessen eine psychologische Amnesie aufwies , aufmerksam machte , aber andererseits erklärte ich bereue nichts und erhielt schließlich lebenslänglich und betrachten sich die Verbliebenen des alten Regimes aus dem Kernbereich als weiter ihrem Führer Adolf Hitler persönlich verbunden. So erlebte ich in Brasilien einen hochrangigen SS -Offizier  , der einem Nobelviertel casa forte eine Pausada unterhielt und noch kurz nach dem Krieg über Zürich geflüchtet war , im Urwald in Braslien eine Häuptlingstochter heiratete und mit Heilpflanzen sich ein Vermögen über eine deutsche Pharmafirma aufgebaut hatte. Aus dem Führerpunker entkam er in Berlin durch Kanäle . Es handelt sich um Walter Schmid .  Die Geschiche  wie er nach Brasilien kam findet sich in anderer Stelle . Es war kein Flugzeug aus Zürich. Dies wäre auch nicht möglich gewesen. Es war auch nicht 1947. Es war Ende April 1945.Sein Freund Walter Grabmann flog noch bis 8 . 5.1945 Einsätze mit der 14. Luftstaffel.  .Ein Untertauchen in Paraguay , wo 1947 General Stroessner putschte war damals in der Folge nicht möglich. Er baute sich schließlich in casa forte Recife einem Nobelviertel  in den neunziger Jahren ein Doppelhotel auf ,wo Botschaftsangehörige verkehrten - immer noch durch Blut und Ehre an den seinerzeitigen Schwur nicht an das Reich, sondern an den Führer gebunden .Eine Auslieferung war auf Grund der Verehelichung nicht möglich , wohl aber in Paraguay auf Grund des alten deutschen Rechtshilfeabkommen noch aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg (Reichsgesetzblatt 1914 ). Er verehrte seine Insignien aus dem Dritten Reich . Der Stahlhelm war am Nachtkästchen  aufgestellt. Ich hatte ihn durch Felbinger über sein Handbuch Brasilien gefunden. Nach meinen Fotos in Südamerika erfolgte ein Einbruch. Entwendet wurde ein Testament. Einer Loge , die nationalsozialistisch war. Bei der Verfassung hat dies der Autor nicht erkannt.  Der Autor verfügt selbst über eigene Fotos aus Brasilien . Und was brachte die Gegenbewegung des Freimaurerertums bereits beginnend in den zwanziger Jahren in Holland über den Neuen Menschen , denen ein neuer Menschentyp als Einheitsrasse der Weltbevölkerung durch Verfeinerung des Menschen in einer Gruppe vorschwebte - bezeichnet als soma pschychicon-symobolisiert durch die weise Rose. Anhänger derselben wurden als Gegner vor allem in München hingerichtet .Die Idee ursprünglich nach Max Heindel konnte allerdings nur im bescheidenen Ausmaß voran schreiten .Die einzelnen unterschiedlichen Nationen sind hierfür nur bedingt geignet ; dazu kommt , dass jeder primär nur seine individuelle Entwicklung nach C.G.Jung vollziehen kann, der Selbstverwirklichung erfüllen kann . Dies wird auch bei Oswald Spengler dargestellt. Die Lehre eines Holländers der ursprünglich Beauftragte von Max Heindel für die Niederlande wurde im übrigen später durch seinen Sohn Henk Leene in diesem Punkt näher untersucht.  Sie war verfälscht worden .In Österreich wurde das Freimaurertum des Holländers durch einen hochrangigen Fliegergeneral (Walter Grabmann ) von Adolf Hitler aufgebaut ,der auch im Aufbau der deutschen Wehrmacht herangezogen werden sollte. Jedoch davon Abstand nahm und eine Umwandlung der Persönlichkeit nicht erreichen konnte. Er bekam selbst Schwierigkeiten mit dem System, weil jüdische Elemente in diesem aufgenommen wurden. Die Schulung der Loge jedoch dem Nationalsozialismus entnommen wurde. Aber ich habe ihn am Bild wieder erkannt . Die Umerziehungsmethoden im Dritten Reich waren zu meist irreversibel .Der geschaffene Einheitsmensch ein in der Gruppe unter Zwang und Umerziehung geschaffenes Phänomen als unüberwindlicher Menschentyp behinderte zu dem das freie (wissenschaftliche) Denken und beeinflusste das Denkvermögen ganzer Bevölkerungsschichten auch noch nach Stalingrad und war letztendlich dafür verantwortlich dass Adolf Hitler und seine Zwangsidelogie aufgebaut im Führerprinzip in der Fiktion der Unüberwindlichkeit scheiterte. Die Rechtsanwaltsordnung aus dem Jahre 1945 unter Staatskanzler Dr. Renner war unbedacht. Die Vorgänge waren auch eine Folge der damals fast zugleich geschaffenen Selbstverwaltung der Rechtsanwaltskammern und des eigenständigen Vorgehen der Kammer in Wien. Eine einheitliche Pensionsregelung war nur wegen Schwierigkeiten in der Verwirklichung nach dem Krieg(vorerst ) nicht geschaffen worden. Was sollte andererseits Dr.Renner in der kurzen Schaffungsperiode 1945 ab 1.Mai alles bewerkstelligen ,wenn schon die völkerrechtliche Einschätzung über den Status von Österreich im Staatsgetzblatt Nr.1 aus 1945 völlig unzureichend war und offensichtlich auch Schwierigkeiten bereitete und erst anlässlich des Staatsvertrages eine richtige Einordnung des völkerrechtlichen Status Österreichs möglich war und noch das Neutralitätsgesetz formell als innerstaatliche Norm ein einfaches Gesetz ohne Verfassungsrang einen Kunstgriff darstellte ,da bis zu diesem Zeitpunkt Österreich als selbständiger Staat erst durch Anerkennung auf Grund des Staatsvertrages als Völkerrechtssubjekt existent wurde. Dr.Karl Dr.Renner hatte viel weiter gehende Probleme. Er war zu dem auch Offizier bereits im Generalstab im 1.Weltkrieg unter Stöger Steiner (Ebner) Edler von Steinstätten , Reichskiegsminister ebenfalls ein Sozialist ,was in keiner Biografie steht. Ganz verstehe ich es trotzdem nicht. Der spätere Bundespräsident Dr.Adolf Schärf war damals bereits Staatssekretär ohne Portefeuille und hatte meines Wissens die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt .Der Weg in den Anwaltsberuf für ehemalige Nationalsozialisten wurde unbedacht freigemacht. Allerdings machte die Wiener Rechtsanwaltskammer diesen Weg selbst ohne Regierungsbeteiligung in Eigenverantwortung frei. Was in der Steiermark wie bekannt zum Problem wurde. In Wien selbst jedoch nahezu unerheblich war. Maßnahmen müssen bei den aufgezeigten Umständen auf jeden Fall getroffen werden. Die besten in Staats- und Zivilrecht waren entfernt worden. Es gab auch praktisch keine jüdischen Anwälte mehr. Ich erinnere an die Bücherverbrennung, der auch die Werke von Prof .Ehrenzweig zum Opfer fielen. Größen wie Dr.Schuppich wurden erst Anfang 1950 in die Anwaltsliste eingetragen. Mein Vater hat einige Bücher von Ehrenzweig als Student gerettet und beherrschte die genaue Einteilung des Werkes noch in den sechziger Jahren nach Paragrafen des Systems ,das noch Jahre durch den OGH zitiert wird vor allem bei Abänderung der Rechtsprechung durch verstärkte Senate . (auch wenn Ehrenzweig im Wesentlichen das System von Krainz und Pfaff verwendete ) .Danach lehrte Obersturmbannführer Prof.Dr.Swoboda in Graz Zivilrecht. Seit dem neuen Papst Benedikt XVI ist sogar die Dissertation von Johannes Paul I über die menschliche Seele im Internet nicht mehr auffindbar . Ich verstehe hier den Vatikan nicht. Vor allem aber auch über sein Handeln in den Friedensbemühungen in den Kriegstagen in Oberitalien wurden relevante Seiten gelöscht. Deutsche Widerstandskämpfer konnten bei ihm Zuflucht nehmen .Er nahm ihnen auch die Beichte ab . Aber es gibt mehrere Bücher ,die sich damit auseinandersetzen. Beim gezüchteten Herrenmensch handelt es sich um völlig humorlose geprägte versteinerte mit einer Hülle ausgestatte Menschen ohne jegliches Gewissen ,die nach wie vor noch unter uns sind. Ein nationalsozialischer Anwalt versuchte noch 1965 in Kapfenberg groß herauszukommen und hat versucht in der SPÖ einzutauchen. Das war nur in Bruck an der Mur möglich. ( In Kapfenberg griffen Gruppen aus der Widerstandbewegung der Sozialdemokraten 1932 ein - Verbindungsleute von Paula Wallisch.) Der Bericht über diese Zeit wird auf einer anderen Seite stehen Erkenntnisse und Vorfälle , politische Gruppen , was sie aus keiner Literatur entnehmen können. Dr. Guido Held , hat ihn den letzt angeführten Anwalt in einer Trauerminute in einer Generalversammlung der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer gedacht .Ein alter Parteigenosse im dritten Reich , der mit Geschrei in den siebziger Jahren die Zivilprozessordnung praktizierte .Zivilisierte Kollegen bezeichnete er als Mimosen .Er war ein Anwalt ohne Bedeutung seine Frau immer Rechtsanwaltsanwärter war ihm fachlich weit überlegen. Andere die nur taktische Mitläufer waren und sich sonst aus allen heraushielten wie der spätere Vizepräsident DDr.Baumgartner des Landesgerichtes für ZRS Graz haben die Zeit unbeschadet überstanden. Mein Vater hat ihm aber am Tag als Hitler nach dem Einmarsch in Graz war abgeraten der NSDAP beizutreten und relativ genau vorausgesagt wie lange alles dauern wird. DDr.Ferdinand Gross wurde noch vor seiner Emeritierung für Verdienste durch das Goldene Doktorrat zusammen mit dem früheren Bundesminister für Unterricht Dr.Piffl-Percevic geehrt.  Dieser war im Dritten Reich inhaftiert . Er war ein Ehrenmann . Kurz zuvor konnte ich ihn überreden beim politischen Prozess der unabhängigen Familienberatung aus dem Ausschuss der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer nach mehreren Perioden auszutreten. Er erfuhr , dass ich ob der Prozessführung gegen die Kammer durch den Präsidenten strafrechtswidrig genötigt wurde. DDr.Ferdinand Gross hat immer im Interesse einer geordneten Standesvertretung gearbeitet und bei seinen Fahrten nach Wien oder zum Rechtsanwaltskammertag im Exekutionsausschuss nie ein Kilometergeld verrechnet .Er hat auch dazu beigetragen dass die Gebarung nicht mehr durch einen schweren Alkoholiker geführt wird .Dann ging es mit einer geordneten Standesvertretung für die Obersteiermark ohnehin bergab .Es folgten in Graz Veruntreuungen in Millionenhöhe durch den homosexuellen Kammerfunktionär Dr.Eberhard M. der sich sein Doppelleben viel kosten ließ. Ein Anwalt aus der Innenstadt hob noch schnell 6 Millonen Schilling Fremdgelder ab und wollte vor Absetzung in das Ausland noch heiraten ,was er auch tat und ging eine Doppelehe ein .Schließlich hat damals ein Anwalt das Geld von unzähligen Häuselbauern für ein Siedlungsprojekt verbraucht und der Autor wurde vom Präsidenten Dr.Leo Kaltenbäck genötigt den Prozess für die Familienberatung nicht zu führen. Die Nötigungen erfolgten ,weil ich zu viele Klienten hatte . Allein in der ARBÖ Rechtsberatung habe ich freitags 25 Jahre lang bis zu 30 Klienten beraten. Diese Seiten sind erst in Aufbau und werden an Hand von Urkunden fortgesetzt und ergänzt. Literatur :geheimer Rechnungshofbericht Zl 002. 189/002-II/1/00- Laut Rechnungshofbericht ist die gesamte Gebarung unüberprüfbar - Akte wurden nicht aufgefunden, Ungleichbehandlung in Disziplinarecht- allgemeine Kammerausgaben wurden aus dem Pensionsfonds finanziert - Reiserechnungen wurden ungeprüft und ohne Bescheinigung bezahlt - Ausschussmitglieder haben sich selbst daraus unkontrolliert bedient - Höchstbeträge für Nächtigungskosten-versicherungsmathematisch sind die Anlagen durch eine einzelne Kammer zusätzlich problemtisch .Die Staatsanwaltschaft Graz hat die ministerielle Anzeige offenbar überhaupt nicht erledigt trotz Erhebungsauftrag durch das BM für Justiz. Außerdem steigt das Risiko bei der Veranlagung durch einzelne Kammer und stellt im Fall der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer laut cit.Rechnungshofbericht Seite 39 ein hohes Risiko dar. Wie aus der Literatur (Dr.Jahoda )ersichtlich sollte dies nur ein Provisorium im Jahr 1945 und 1946 sein. Zusätzlich hat man sich an unseren einbezahlten Pensionsgeldern vergriffen. Wieder ein Beweis kein Geld in die Hand von bestimmten Anwälten in der Steiermark!!! Der Vorsitzende der Rückstellungskommission hat nicht rechtbehalten. Seine Beobachtungen und Informationen über die Nationalsozialisten waren nicht ausreichend. Der Funke des Bösen lebt weiter. Es gibt zwei Logen.  Eine Auflistung der Entwicklung der Thulegesellschaft und weiterer nationalsozialistischen Freimaurerlogen ist auf dieser Seite technisch nicht möglich.Ein Teil aus dem Anhang musste übersiedelt werden. Nur so viel über die Entwicklung dieser Logen - die Forschung irrt in vielen Punkten. Zusammenfassung Rechtsanwaltskammer : 1.Ein Anwalt tot durch Mobbing - siehe Seite Mobbing 2 .Eine Anwältin mit medizinischen Methoden der Otogesellschaft getötet . 3.Ein Anwalt im Koma . Zustand aussichtslos. 4.Ein Sekretär Tod. 5.Kritiker entmündigt – strafrechtswidrig vier Anwälte . Nur keine Entmündigung hielt . Das ist nur ein kleiner Ausschnitt.
Spiritus Rektor der Anzeigen war eine Richterin . Sie wollte den Autor heiraten . Sie verleumdete ihn bereits an der Universität . Ihr Vater versteckte im Haus den Kriegsverbrecher Otto Christandl.
Das Haus ihres Vaters ist arisiertes Eigentum.
Methode : Begündung von Superädifikaten auf fremden Grund
und Falscherklärung  das Superädifikat hat nicht bestanden
und zugleich Übergabe  der Gesamtliegenschaft an Dritte .
 
Verwendete Literatur : Swobota  -  Superädifikate .
Swobota  Ordinarius für Zivilrecht in Graz - Univ. Ptof. , und
SA Obersturmbannführer.
 
Ein Problem bei der Methode nach Swobota , es gab keinen
Einheitswertbescheid für die in Besitz genommene Liegenschaft.
Beim Haus des Vaters der Richterin bis neunzehndreiundachtzig .
 
 
 
 
 

Aspekte der britischen Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945-1950

 

http://www.doew.at/thema/thema_alt/justiz/nachkriegforsch/britmil.html

 

Der beste Senat den Leoben je hatte der beste Berufungssenat  Österreichs - nationalsozialistische

Anwälte nannten ihn den nordslowenischen Senat.

Die stärkste Formation :

Vorsitz Dr.Hermann Müller ( später LG Präsident ),

weitere Senatsmitglieder : Dr. Josef Kropiunig  -  später

OLG Präsident und Dr.Konrad Tripolt eine Legende - jedes Urteil innerhalb von vierzehn Tagen.

Kreisgericht Leoben : Das schlimmste Blutgericht

im dritten Reich :

 

http://www.verwaltung.steiermark.at/landesarchiv/

 

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Zusammenfassung der Rechtslage arisiertes Eigentum :
 
 
Rückstellungsprozesse 1947:
 
 
Prof.Dr.Hans Berta Bruck an der Mur ( Lehrer von
Dr.Heinrich Gross - Euthanasie )