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Treuhandschaften und Fremdgeldabwicklungen unterliegen bei Anwälten der Kontrolle durch die
Rechtsanwaltskammern.
Liegenschaftabwicklungen mit Geldverkehr sind bei
einem eingetragenen Treuhänder der zuständigen
Rechtsanwaltskammer zu melden .Aber nur die erfolgte Meldung ist Grundlage der Kontrolle.
Dem gegenüber  ist die Transparenz der Hinterlegung von Treundhandgeldern bei einem  Notar bei  der Notariatsbank der Vorrang einzuräumen.
Ich persönlich habe ohne Mitlied zum Treuhandbuch zu sein ganze Siedlungsprojekte ohne Fremdgeldkonto abgewickelt - auch das ist möglich - der Auftrag zur Überweisung erfolgte nach Erfüllung der Vertragsbedingungen beim jeweiligen Liegenschaftskauf.
Abgesehen , dass Anwälte immer wieder und dies in Millionenhöhe  in der Vergangenheit veruntreut haben , stellt die Treuhandschaft  eine grosse Verantwortung dar und ist kostenpflichtig. Es muss bei einer Bank immer wieder für diesen Zweck ein Treuhand - Konto eingerichtet werden. Man trägt die Verantwortung für die Höhe der Verzinsung , aber auch Kontoführungsspesen ,wenn diese zu hoch verrechnet werden .Weiters will für diese Tätigkeit der Anwalt ein Honorar.Auch die Eintragung bei der Kammer in das Treuhandbuch ist nicht gratis.
Was sich bei Anwaltsabrechnungen bei der Geldverwaltung auf grund des Vorwandes  der speziellen Bestimmung  des anwaltichen Einbehaltungsrechtes auf grund des Kostenpfandrechtes  auch durchaus im Kleinen abspielt, konnte ich neulich bei einer arbeitslosen Frau feststellen,wo ein Anwalt aus Bruck an der Mur , der seine Kanzlei in einer Randlage nach Übersiedlung etablieren musste  , sich zum gerichlich zugesprochen Kostenbetrag von  dem der Klientin  gehörenden Kapitalsbetrag ca. 50% als   weitere Kosten zusätzlich einbehielt , und dies laufend jedes Monat vom exekutiv abgezogenen Kapitalsbetrag ,der an sich zur Gänze abzugsfrei der Klientin zusteht .Der Anwalt hatte ohnehin , die ihm zustehenden Kosten voll gemäss gerichtlichern Zuspruch  überwiesen erhalten. Zu einem Mehr war er nicht berechtigt.
Grade in diesem Gerichtssprengel kam es bereits zu hohen Haftstrafen von Anwälten wegen der Vorgänge bei der Fremdgeldverwaltung ,wobei die Vorgänge sich über Jahre trotz Kontrolle durch die Rechtsanwaltskammer Kammer fortsetzten.
Ein Grossteil der Vorfälle erfolgte in der Steiermark
in der Zeit des früheren Päsidenten Dr.Guido Held.
Man kann nur hoffen das allgemein eine Besserung eintritt.
Zusätzlich ist anzuführen ,dass die Versicherungssumme in der anwaltlichen Gruppenversicherung  der österreichischen Anwälte, welche jährlich zur Verfügung stand oft vor Jahresende aufgebraucht wurde.
Vorsicht und Beratung ist demnach angebracht.
Dies gilt nicht nur bei der Frage ,welcher Bank oder
Vermögensverwaltung man vertauen soll.
Im übrigen beim gesetzlichen Unterhalt von Erwachsenen und Pflegebefohlenen ist jeder Abzug
für Anwaltskosten unzulässig. Hier ist die Situation ganz schlimm . Anwälte vergreifen sich am Kindesgeld . Sie kompensieren nach § 19 a RAO , obwohl
sie die Kosten auf grund des Gerichtsbeschlusses erhalten haben. Eine Kinderschutzorganisation wird eingeschaltet.
Der Fall ist neu. So etwas nennt man Betrug.
Hände weg von Kindesgeld . Das Geld gehört den Kindern. Sie brauchen es zum Leben. 20 000,- Euro waren einbringlich. Ein viertel hat man aus bezahlt . Die Kammer schaut zu . Sie ist Erfüllungsgehilfe.
Was die österr.Stiftung betrifft ist die , damit verbundene Vermögensverwaltung eine Vertrauensache.Mir ist ein Fall bekannt ,wo ein Anwalt der bereits wegen Untreue verurteilt war ,sich aus dem Stiftungsvermögen 1,8 MIO Schilling abzweigte.
Dies erfolgte im Sprengel des Landesgeriches Leoben.
 
Ob derzeit eine Stiftung  gegründet werden soll ist bei möglichen steuerlichen Änderungen zu überlegen.
Mit Liechtensteinstiftungen kann es in bälde zu Schwierigkeiten kommen ,wenn sie sich um unversteuerte Anlagen handelt.Es wird auch bei Selbstanzeige zu
keiner Amnestie kommen.Auf den Kanalinseln wird sich mit
Sicherheit in nächster Zet nichts ändern.
Auf den Caymaninseln ist die Unsicherheit wegen der Verluste der Hedgefonds gross. Die Begründung eines solchen war  dort bis vor kurzen ein freies Gewerbe.
Auf den Caymaninseln liegen derzeit 10Trillionen US Dollar eingeparkt.
Es hat auch österr.Anlagefonds  dort getroffen.Es gibt Strafverfahen wegen Betrug  , Untreue und Verstoss nach dem UWG Gesetz.
 
Im Fall Medoff wurde vertragswidig der eigene Fonds bedient ,obwohl eine Höchstsplittung von 30 Prozent im Prospekt angegeben wurde .Hinzu kamen die Garantien der  Lukrierung von Wertzuwächsen.Ein Strafverfahren mit Privatbeteilgtenanschluss unterbricht die Verjährung ,was in  einer Grazer Homepage eines Wirschaftsanwaltes unrichtig dargestellt wurde. Gegebenfalls kann auch Strafanzeige erstattet werden.