Treuhandschaften und Fremdgeldabwicklungen unterliegen bei Anwälten der Kontrolle
durch die
Rechtsanwaltskammern.
Liegenschaftabwicklungen mit Geldverkehr sind bei
einem eingetragenen Treuhänder der zuständigen
Rechtsanwaltskammer zu melden .Aber nur die erfolgte Meldung ist Grundlage der Kontrolle.
Dem gegenüber ist die Transparenz der Hinterlegung von Treundhandgeldern bei einem
Notar bei der Notariatsbank der Vorrang einzuräumen.
Ich persönlich habe ohne Mitlied zum Treuhandbuch zu sein ganze Siedlungsprojekte ohne Fremdgeldkonto
abgewickelt - auch das ist möglich - der Auftrag zur Überweisung erfolgte nach Erfüllung der Vertragsbedingungen beim jeweiligen
Liegenschaftskauf.
Abgesehen , dass Anwälte immer wieder und dies in Millionenhöhe in der Vergangenheit
veruntreut haben , stellt die Treuhandschaft eine grosse Verantwortung dar und ist kostenpflichtig. Es muss bei einer
Bank immer wieder für diesen Zweck ein Treuhand - Konto eingerichtet werden. Man trägt die Verantwortung für die Höhe der
Verzinsung , aber auch Kontoführungsspesen ,wenn diese zu hoch verrechnet werden .Weiters will für diese Tätigkeit der Anwalt
ein Honorar.Auch die Eintragung bei der Kammer in das Treuhandbuch ist nicht gratis.
Was sich bei Anwaltsabrechnungen bei der Geldverwaltung auf grund des Vorwandes der
speziellen Bestimmung des anwaltichen Einbehaltungsrechtes auf grund des Kostenpfandrechtes auch durchaus im Kleinen
abspielt, konnte ich neulich bei einer arbeitslosen Frau feststellen,wo ein Anwalt aus Bruck an der Mur , der seine
Kanzlei in einer Randlage nach Übersiedlung etablieren musste , sich zum gerichlich zugesprochen Kostenbetrag von
dem der Klientin gehörenden Kapitalsbetrag ca. 50% als weitere Kosten zusätzlich einbehielt , und dies
laufend jedes Monat vom exekutiv abgezogenen Kapitalsbetrag ,der an sich zur Gänze abzugsfrei der Klientin zusteht .Der Anwalt
hatte ohnehin , die ihm zustehenden Kosten voll gemäss gerichtlichern Zuspruch überwiesen erhalten. Zu einem Mehr
war er nicht berechtigt.
Grade in diesem Gerichtssprengel kam es bereits zu hohen Haftstrafen von Anwälten wegen der
Vorgänge bei der Fremdgeldverwaltung ,wobei die Vorgänge sich über Jahre trotz Kontrolle durch die Rechtsanwaltskammer Kammer
fortsetzten.
Ein Grossteil der Vorfälle erfolgte in der Steiermark
in der Zeit des früheren Päsidenten Dr.Guido Held.
Man kann nur hoffen das allgemein eine Besserung eintritt.
Zusätzlich ist anzuführen ,dass die Versicherungssumme in der anwaltlichen Gruppenversicherung
der österreichischen Anwälte, welche jährlich zur Verfügung stand oft vor Jahresende aufgebraucht wurde.
Vorsicht und Beratung ist demnach angebracht.
Dies gilt nicht nur bei der Frage ,welcher Bank oder
Vermögensverwaltung man vertauen soll.
Im übrigen beim gesetzlichen Unterhalt von Erwachsenen und Pflegebefohlenen ist jeder Abzug
für Anwaltskosten unzulässig. Hier ist die Situation ganz schlimm . Anwälte vergreifen sich
am Kindesgeld . Sie kompensieren nach § 19 a RAO , obwohl
sie die Kosten auf grund des Gerichtsbeschlusses erhalten haben. Eine Kinderschutzorganisation
wird eingeschaltet.
Der Fall ist neu. So etwas nennt man Betrug.
Hände weg von Kindesgeld . Das Geld gehört den Kindern. Sie brauchen es zum Leben. 20 000,-
Euro waren einbringlich. Ein viertel hat man aus bezahlt . Die Kammer schaut zu . Sie ist Erfüllungsgehilfe.
Was die österr.Stiftung betrifft ist die , damit verbundene Vermögensverwaltung eine Vertrauensache.Mir
ist ein Fall bekannt ,wo ein Anwalt der bereits wegen Untreue verurteilt war ,sich aus dem Stiftungsvermögen 1,8 MIO Schilling
abzweigte.
Dies erfolgte im Sprengel des Landesgeriches Leoben.
Ob derzeit eine Stiftung gegründet werden soll ist bei möglichen steuerlichen Änderungen
zu überlegen.
Mit Liechtensteinstiftungen kann es in bälde zu Schwierigkeiten kommen ,wenn sie sich um
unversteuerte Anlagen handelt.Es wird auch bei Selbstanzeige zu
keiner Amnestie kommen.Auf den Kanalinseln wird sich mit
Sicherheit in nächster Zet nichts ändern.
Auf den Caymaninseln ist die Unsicherheit wegen der Verluste der Hedgefonds gross. Die Begründung
eines solchen war dort bis vor kurzen ein freies Gewerbe.
Auf den Caymaninseln liegen derzeit 10Trillionen US Dollar eingeparkt.
Es hat auch österr.Anlagefonds dort getroffen.Es gibt Strafverfahen wegen Betrug
, Untreue und Verstoss nach dem UWG Gesetz.
Im Fall Medoff wurde vertragswidig der eigene Fonds bedient ,obwohl eine Höchstsplittung von
30 Prozent im Prospekt angegeben wurde .Hinzu kamen die Garantien der Lukrierung von Wertzuwächsen.Ein Strafverfahren
mit Privatbeteilgtenanschluss unterbricht die Verjährung ,was in einer Grazer Homepage eines Wirschaftsanwaltes unrichtig
dargestellt wurde. Gegebenfalls kann auch Strafanzeige erstattet werden.