Die Verfahrenshilfe wurde duch die Rechtsanwaltskammern ins Leben gerufen.( früher Armenrecht
). Sie funktioniert noch immer im allgemeinen -vor allem bei Rechtsfällen im täglichen Leben wie Scheidungen. Der freie Unternehmer
hat mitunter oder sogar oft Schwierigkeiten in den Genuss dieses Rechtsinstitutes zu kommen. Dies liegt vor allem an gewissen
Richtern ,wie der Fall eines Hotelbesitzers aus dem mittleren Mürztal zeigt. Er hatte einen endfälligen Kredit ( Fondsbesicherung
)laufen.Ein Anlageprotokoll wurde bei Zeichnung des Fonds nicht aufgenommen. Die Versicherung als Inhaberin einer Bankenkonzession
war zugleich Kreditgeber. Der Fonds wurde wie üblich zur Besicherung an die Bank verpfändet . Er konnte auch nicht als Risikopapier
gewechselt werden. An sich schon eine bedenkliche Knebbelung .Eine relevante Entscheidung hierzu werde ich aus meinem Material
veröffentlichen. Nun der Unternehmer war in beträchtlichen Zahlungsverzug gekommem und erhielt letztendlich eine Hypothekarklage
die auf Versteigerung des alten Familienbesitzes abzielte.Er wande sich an einen Anwalt unter Graz , der ihm nicht half aber
auf grund seines hohen Honorars eine Zwangsverwaltung am Besitz des Unternehmers erwirkte. Nach Erhalt der Klage suchte der
Hotelbesitzer um Verfahrenshilfe an und gab auch an , dass der Vermittler der Bank rechtswidrig vorgegangen sei (kein Anlageprofil
). Er beabsichtigte die Klage zu bestreiten und einen anderen Tilgungsträger zu erhalten und eine Unternehmenssanierung durchzuführen.
Er wurde vom Richter alleine vorgeladen - so rechtlich gedeckt bei Verfahrenshilfeangelegenheiten.
Dieser beschäftigte sich weniger mit der rechtlichen Problematik sondern hielt dem verzweifelten
Mann seine hohen Zahlungsrückstände bei der Bank vor, und führte im Protokoll statt Fonds als Tilgungsträger Lebenversicherung
an , obwohl alle Urkunden dem Gericht vorgelegt wurden.
Die Verfahrenshilfe wurde abgewiesen.
Schliesslich erfolgte ein dipolomatischen Rekurs dem das Oberlandesgericht
Graz Senatspräsidendin Dr.Gerlinde Galli Folge gegeben hat. Aber es stand auf Messers Schneide.
Ein versierter Kontaktmann - ein Postbeamter und selbständiger Unternehmer Andreas
Koiser aus dem Mürztal vermittelte und sprach auch beim Anwalt der Gegenseite vor und fragte was er lieber wolle
ein schnelles Geld oder einen jahrelangen Prozess.
Schliesslich brachte der Hotelbesitzer selbst mit einem
Gratismuster die Zwangsverwaltung seiner Liegenschaft zur Einstellung . Ein beigezogener
Anwalt hatte für seine erfolglose Hilfestellung wie oben ausgeführt , die nichts wert war eine Rechnung gestellt.
Der Hotelbesitzer ist saniert .Der Rückstand bei der Bank wurde prolongiert und eine kleinere
Rate vereinbart .Der Betrieb nun mit Gesellschaftsgründung läuft . Gläubiger wurden aussergerichtlich mit 10 Prozent
ohne Zinsen befriedigt .
In derartigenFällen überprüfen Sie Ihre Betriebshaftplichtversicherung ,ob darin eine
RS - Versicherung enthalten ist. Oder lassen sie diese überprüfen.