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Die Doppelvertretung ist  in Prozessangelegenheiten ununzulässig.Nach Deutschen Recht bezieht sich dies auf alle Fälle einer Partei. Nach österreichischen Recht ist immer nur vom Einzelfall auszugehen.Man kann demnach in Österreich in einer anderen Angelegenheit die Gegenseite vertreten.Zu bösen Überraschungen kann es führen ,wenn in einem Gerichtssprengel persönliche Kontakte vom eigenen Anwalt
zur Gegenseite bestehen.
Ich habe hier nicht den normalen Verkehrsunfall ,sondern
Wirtschaftsprozesse oder Liegenschaftsstreitigkeitigen  oder Nachbarschaftsstreitigkeiten im Auge.
Ich empfehle  hier  sich einen ortsfremden Anwalt zu nehmen,was im Falle einer Rechtsschutzversicherung zuvor abzuklären ist.
Der Anwalt sollte auch eine fundierte Erfahrung mitbringen.
Ich empfehle auch die Vereinbarung von Abrechnugsmodalitäten,wie z.B.einfacher Einheitssatz u.v.m.
Im Gesellschaftsrecht insbesonders bei Notariatspflicht- empfehle ich das Notariat Dr.Fehrenkampf in Graz .
Einfache Beglaubigungen bei niederer Bemessungsgrundlage können bei Gericht erfolgen.
Der Grundbuchsfürer ist auch verplichtet einfache Grundbuchsgesuche zu Protokoll zu nehmen.
Einfache Kaufvertraege können im Internet abgerufen werden(Muster).Dies gilt nur für einfache Verträge nicht Übergabsverträge ,oder Wohnungseigentum oder Einräumung von Dienstbarkeiten.
Verlässe können durch einen Anwalt bei Pauschalvereinbarung über die Kosten  -  aber auch selbst
(Muster über die Schlussantraege ,da kein Anwaltszwang besteht )abgewickelt werden.Die Todfallsaufnahme erfolgt ueber das Notariat. Für Gratisauskuenfte stehe ich zur Verfuegung.
Auf jeden Fall  soll die kostengünstigste Variante gefunden werden.
Bei Verkehrsunfaellen ohne Rechtsschutzversicherung ist der Haftpflichtversicherer verplichtet auf sein Risiko den Abwehrprozess zu führen.
Vor  diesem Prozess ist das Einvernehmen mit der Versicherung hierbeizuführen.
Bei der Rechtsschutzversicherung über den ARBÖ ist unter anderem auch der Rechtsstreit über Fahrzeugmängel gedeckt.
Hierbei merke ich an ,dass bei Erwerb über EBAY immer mehr auf Gewährleistung verzichtet und Bastelauto angenerkt wird.Oft werden gavierende Maengel verschwiegen und treten Mängelfolgeschäden auf und werden unrichtige mündliche Zusagen erteilt.
 
Doppelvertretungen begünden immer Nichigkeit nach  § 879 ABGB - insbesonders wenn sie wirtschaftlich nicht im Interesse des Klienten sind und machen Schadenersatzpflichtig.
 
Opfer von Dr.Micheal Kropiunig -
Doppelevertetung-nur er wird versagen .