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Besondere Warnung gilt bei der krisengeschüttelten Bank der BAWAG.Immer
wieder notwendige staatliche Stützung.Weitere Zugriffe durch Bankmitarbeiter auf Kundenkonten , die vor kurzen strafrechtlich verurteilt
wurden.
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Nicht gedeckte Misstände durch Weiterführung von Schrottkrediten der ersten
Stunde in den Bilanzen,welche seinerzeit durch Betriebsräte vermittelt wurden und rechtswidriger Behauptung
des Weiterbestehens ausichtsreicher oder schon realisierter Forderungen der BAWAG für diese Schrotturteile nach zuvor
angebener Abschreibung
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und Beschluss der nicht mehr
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Weiterbetreibung mit einem verstorbenen Anwalt und sodann trotz
völliger Mittlellosigkeit dieser Kunden plötzlicher Behauptung der Veruntreuung in Millionenhöhe durch einen Strafverteiger
in der Absicht allenfalls weitere Titel zu schaffen -das Feinste in Fällen der Wirtschaftskriminaltät -der Strafverteidiger
musste untertauchen, um diese alten Akte in einem externen Lager in der sie ein verstorbener Rechtsanwalt bringen liess in
zehnmonatiger Arbeit zu sichern und die Akten schliesslich in einem Kellergewölbe fand-gleichzeig hat die
Kripo die wahren Hintergründe bei den Kunden der BAWAG selstständig aufgeklärt und festgestellt , dass die Forderungen
uneinbringlich waren.Walter Schweiger, Vorsandsdirektorstellvertreter der BAWAG Kapfenberg hat
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offensichtlich
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in Entlastung seines Chefs diesen vermutlich bei den leichtfertigten Kreditvergaben
auch durch Bankmitarbeiter in Kapfenberg unterstützt und eine vermeintlich wissentlich unrichtige
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Betrugsanzeige über die Kreditabteilung der BAWAG in Auftrag gegeben ,weil er
wusste, dass die Akten nicht mehr nach
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Ablage und offenbarer erfolgter Vernichtung bei gesetzlichen Zeitablauf der Aufbewahrungsfrist
mit Ausnahme von zwei Fällen (was ausdrücklich bekanntgegeben wurde ) nicht auffindbar sein konnten.Er konnte auch bei
diesen Umständen bei seinen vermeintlich strafrechtwidrigen Unterfangen infolge fehlender Fachkenntnisse davon ausgehen. DIe
BAWAG will nach dem die Schrottkredite aufgefunden wurden diese ernstlich bei ihren Opfern
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weiter eintreiben ,dies bei
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vorangegangener anderer
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Vorgänge und Vereinbarungen.(ultra posse nemo tentor-siehe hier bei meinen Ausführungen
über das römische Recht ).Ich werde auch die Kreditschutzverbände über diese unüblichen Massnahmen verständigen.
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(Der Autor berät unentgeltich wie Sie sich bei den Machenschaften dieser BANK
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wehren können. (Keine Zinsen ,zu hohe Abrechnungen , Nichtweitergabe der
Zinssenkung auf grund der Zinsgleitklausel ,unverantwortliche Beratung bei Vollfinzierungen im Hypothekenrecht , Bestreitung
der Forderungen ,Einstellungen überschiessender Zwangsversteigerungen,
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Exekutionsklagen ,Schäden bei falscher Produktberatung bei Verlusten Inanspruchnahme
der Sachverständigenhaftung der Bankkaufleute nach § 1299 ABGB, Aufforderung der Bank bei Fondsprodukten keine Angaben
im persönlichen Anlageprofil zu machen ,wennn die Bank ohnehin Bescheid wusste ,Kündigungen von Verträgen und Schadenersatz
vom Gesichtspunkt grober Fahrlässigkeit ,Zusammenschluss durch Gründung von Interessensgemeinschaften,Prozesse mit Forderungsabtretungen
zur Erschwerung der Eintreibungen ,bei Firmen Exektuionseinstellungsanträge und Strafanzeigen wegen Eigenschädigung der
Bank und des Kunden und in Ausnahmefällen mit Rechtschutz bei grossen Schäden Staatshaftung über die Finanzprokuratur und
Verstoss im Grundrecht des Eigentums Klagen beim Europäischen GH für Menschenrechte in Strassbourg mit der Chance auf
hohe Zusprüche.Allerdings lässt sich Österreich sogar exekutieren und hatte vorübergehend einen schlechteren Ruf als Rumänien.Die
Zusprüche in Strassbourg sind hoch und erinnern an amerkanische Verhältnisse.Verfahrenskosten bezahlt der Europarat.Den schuldlosen
Anwalt ,der ohne Einschaltung der Rechtsanwaltskammer , die hier seriös hätte aufklären und beraten können sind
durch Flucht in der Dauer von 10 Monten die gerechtfertigt war, um sich Beweise zu verschaffen bei der Zerstörung des
Strafverteidigungskanzlei mit Fällen bis nach China -er war der einzige der durch das BM für Justiz in der zweiten Republik
selbst eingetragen wurde -Schäden von
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500 000 , EURO erwachsen.Hinzu kommen zukünftige
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Ansprüche im Sinne eines Feststellungsbegehren u.v.m.
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Er musste seine Erhebungen und Nachforschungen in der Nacht in einem Keller in
einem Aktenlager von erheblicher Grösse aus Beständen einer Grosskanzlei aus ca 50 Jahren
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-Gründung 1953- durchführen.
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Die Kripo hat festgestellt ,dass es sich um regelrechte Schrottkredite handelt
. Ein Lob der österreichen Polizei.Schliesslich fand auch wie oben angerissen der Anwalt alle Unterlagen in einem Keller seines
verstorbenen Vorgängers samt den Berichten der Gerichtsvollzieher mit dem regelmässigen Vermerk kein pfändbares Vermögen. Die
BAWAG (Schweiger ) war der Meinung dass mit Ausnahme von zwei Akten was bekannt war der Rest nicht gefunden werden könnte.Walter
Schweiger setzte offensichlich aus Bilanzgründen auf eine Bertrugsanzeige um den Exikuionstitel als erfolgverprechend zu dokumentieren
,die wegen Schuldosigkeit des Strafverteidigers nach Auffinden der Urkunden postwendend nach § 90 Strafprozessordnung
durch das Gericht eingestellt wurde.
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Ich werde wegen Verdacht der Bilanzfälschung
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dieser krisengeschütteten Bank auf grund der Tathandlungen des verantwortlichen
Bankers gegen diesen mit Rechtschutzdeckung Strafanzeige zu Handen der Frau Bundesminister für Justiz
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wegen Verdacht der Bilanz-
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fälschung und Manipulation und Schädigung und weiteren in leitender Position
dieser Bank
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strafrechtlich und sodann zivilrechtlich vorgehen .Herr Walter Schweiger
für den die Bank auf Grund seiner
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Unfähigkeit für zumindest grobe Fahrlässigkeit
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als untauglichen Erfüllungsgehilfen,
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den sie jahrelang in leitender Stellung werken liess , haftet wird die BAWAG
in ihre Pflicht genommen.
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Schweiger war als Repetent des BRG Bruck an der Mur
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ohne jegliche Eignung für das Bankwesen über Vermittlung einer Putzfrau ,welche
im Landtag sass in diese Position
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gelangt,schon in der Mittleschule fehlten in
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die Voraustzungen Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden.Er hätte als
Angestellter in leitender Stellung auch wissen müssen ,dass die Akten auch
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wenn es für diese damals noch keine EDV-Unterstützung gab
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in mühevollster Kleinarbeit in den
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Exekutionsabteilungen, wenn auch mit schwierigen Aufwand bei den einzelnen
Gerichten
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letztendlich im Original gefunden worden wären.
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In normalen zivilrechtlichen Haftungsfällen
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gebührt nur Ersatz des wirklichen Schadens.Ab grober Fahrlässigkeit wie dies
in Fällen bei Wirtschaftskriminalität
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bei richtiger Wertung oder auch bei untauglichen Erfüllungsgehilfen zivilrechtlich
im Fall Walter Schweiger einzustufen
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der Anspruch auf entgangenen
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Gewinn, je nachdem der Geschädigte infolge der schädigenden Ereignisse ein besessenes
Rechtsgut verloren oder an dem Erwerb verhindert war oder verhindert worden ist.(Zufügungsart bei bereits grober Fahrlässigkeit-was
mit Sicherheit zutrifft )
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Die Haftung geht also weiter als bei Verkehrsunfällen in der Wirtschaftskriminalität.
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Aber auch wenn letzt endlich bei der Anzeige das Verfahren eingestellt wird ,ist
hier immer noch die Beschwerde an das übergeornete Oberlandesgericht zulässig und die Verjährung weiter unterbrochen.
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Unabhängig davon ist böse Absicht bei der Unterstellung gegeben sodass
für das Affektionsinteresse - der besonderen Vorliebe - gehaftet wird ,dies bei einem Verteidiger der selbst durch das
Ministerium bestellt wurde.
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Zu berücksichtigen ist die gerechtfertigte Flucht ,das Erfordernis des Untertauchens
,die seelischen Beschwerden des Verstecktseinmüssen ,die schwierigen Verhältnisse der Urkundensammlung ,die laufenden Verleumdungen
des Schweiger auch bei Kunden und wie gesichert bei Fremdbanken,Erkrankungen,
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vorübergehende Flucht ins Ausland in den Süden bei schwester Bronchitis und die
Abgeltung des widerfahrenen Unbills der grossen Tochter Caroline die schwer litt ,der Verzicht auf angemessene Lebensführung
des Kindes seines kleinen Bruders Markus und eine Unzahl von Folgeschäden wenn auf Grund eines verantwortungslosen Bankers
geringen Verstandes gemessen an einer
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Führungskraft in der Wirtschaft vom Gesichtspunkt des Unternehmensrechtes
als Folge der erforderlichen Flucht des Vaters unter erheblichen Aufwand ,Verwendung von 12 Handys und dann einer Simkarte
aus Rumänien einer
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kleinen Telekomunikations-
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unternehmung.
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Bei Opfer durch die BAWAG
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meine Handynummer 0664 5030142 .