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Ohne Aufwand und auch ohne Treuhandvertag . Auch bei Finanzierungsprojekten. Ich habe  es vorgezeigt ganze Siedlungsprojekte wurden in dieser Form abgewickelt. Es funktioniert. Auch nach dem Bauträgervertragsgesetz. Gerade bei Kammerfunktionären sind sie nicht geschützt , das langjährige Ausschussmitglied der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer Dr.Eberhart Moser ließ sich seine homosexuelle Neigung viel kosten .Er entnahm 20 MIO ATS aus einem Projekt , unzählige Fälle kann ich anführen. Anwälte ließen immer wieder  Gelder ganzer Siedlungsprojekte verschwinden. Die Gruppenversicherung der Rechtsanwaltskammern deckt oft nur bis Jahresmitte. Dann ist die Deckungssumme verbraucht. Bei einem 80 Jährigen Anwalt aus Braunau am Inn war der Autor gerade noch in der Lage nach zwei Jahren den Erlös aus einem Hotelverkauf in Salzburg rückzuholen. Er hatte eine Junge Freundin in Rumänien.Um die Zinsen
ist die Klientin  aus Kraubath an der Mur geschädigt, weil
die Anwaltsversicherung nicht zahlte. Sie sagte klagen wir den
Anwalt mit den Johannestrieben nicht.
Das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer ist wertlos  , wenn durch den Anwalt keine Meldung erstattet wird.  (siehe Anwaltsspiegel ). Auch Notare
zocken mit unter für Makler
mit denen sie in Geschäftsverbindung stehen ab und verwenden die Notariatsbank um Gelder zu transferieren oder fingieren geschickt ein Treuhandverhältnis und wissen mitunter nicht , dass ein solches gar nicht bergründet werden kann wenn eine gegenteilige  Vereinbarung dem im Wege steht auch wenn sie sie selbst beglaubigt haben und behaupten Zustimmung zur Überweisung
ohne schriftlichen Treuhandauftrag oder erstatten keine Meldung bei der Notariatsbank. (Frau Dr.... Notarin und Mediatorin in Bruck an der Mur - in ständiger Geschäftsverbindung mit einem Makler der wegen des Verbrechens der Untreue ins Gefängnis kam. Sie gab dann einfach an der Akt ist vernichtet und ließ den Geschädigten im Regen stehen. ) Bei dieser Notarin aus Bruck an der Mur prüft in dieser Hinsicht das BM für Justiz als Aufsichtsorgan der Notariatskammer durch die zuständige Leitende Staatsanwältin in der Sektion III. Weder auf Rechtsanwaltskammern noch Notariatskammern ist bei Überprüfung von Kollegen Verlass oder Makler führen unzulässige Doppelvertretungen nach dem ABGB durch oder Anwälte nach der Rechtsanwaltsordung und schädigen einen Vertragspartner oder es kommt zu eklatant hohen Kosten durch Notare die auch mitunter an Makler ungeprüft überweisen und knebbeln den Klienten ,weil sie auf das Geschäft mit dem Makler angewiesen sind und die laufende Geschäftsbeziehung  zum Makler wichtiger ist.( Sie Seite 1 unten ). Wenn Makler Druck ausüben  immer nur einen bestimmten Notar zu beauftragen stecken oft unerlaubte Provisionen dahinter  , vor allen einige Maklerbüros aus dem Bezirk
Bruck an der Mur zeigen Auffälligkeitswerte . Ungeprüfte Überweisungen ,Schlampereien
oder Betrug alles ist möglich. Sind einmal die Gelder verschunden kann es Jahre dauern bis eine Rückführung erfolgt ,weil
die Rechtsanwaltskammer verschleiert bzw. trotz anhängier Diziplinarverfahren jahrelang nicht prüfte wie im Fall Dr.W.
- Dr.K. aus Bruck an der Mur und durch die Saumseligkeit der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer letztendlich ein Schadensbertrag von 70 MIO vorlag ,wobei ich  die Höhe anzweifle  , weil es keine Buchhaltung gab.
Oder Unternehmenskauf  mit Abwicklung ohne Prüfung und sie übernehmen die Schulden Bankschulden , Sozialversicherung
oder Steuern und der Erwerber ist geschädigt.( Siehe Seite 1 )
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Grundsätzliches:
Die Grunderwerbsteuer berägt 3%
Unter nahen Angehörigen        2%
Einverleibungsgebühr GB        1%
Einverleibung    Pfandrecht      1,2%
Schenkungssteuer entfällt ab 2008-
Bewertung Grunderwerbersteuer
vom 3-fachen Einheitswert.
Übergabsverträge hier sind Gegenleistungen abzuziehen zB. Wohnrecht mtl. Bewertung und für Dauer nach Bewertungsgesetz ausgehend vom
Lebensalter.(Zu unterscheiden ist die
Dienstbarkeit der Wohnung oder persönliches Wohnrecht-letzeres führt oft zu Rechtsstreiten-völlige Einschränkung !
Pfandrechte sind bei der Bewertung hinzuzuzählen.
Weiters der Abkauf des Vorkaufsrechtes-daher Bewertung mit einem Euro.
Befreiung von der Grunderwerbsteuer
im Zuge einer Unternehmungsübertragung bis zum Wert der Liegenschaft von 365 000 ,-Euro.
Modell Bärental - Dr.Jörg Haider hier galt noch das Schenkungssteuergesetz-Bemessung ausgehend vom einfachen
Einheitswert -abzüglich Gegenleistungen
z.B. Versorgungsrente oder Fruchtgenuss.(Beides heute noch möglich )
Modell kann heute noch prinzipiell herangezogen werden.
In allen Fällen mit Gegenleistungen wird die
Eintragung des Veräusserungs-belastungsverbotes empfohlen-unter Ehegatten besser auch die Auflösung sichern.
Befreiung von der Grunderwerbsteuer
für Schenkung durch Ehegattenfür gleichteilige Wohnungsbeschaffung bis 150 m2. (allgemeine Warnung derartige Vertäge kann man bei Scheidung nicht auflösen !)-
Beglaubigungsgebühr kann je nach Bemessungsgrundlage beim Notar oder Gericht billiger sein.(Nachfrage beim Beglaubigungsbeamten. )
Anwälte rechnen nach dem Notariatstarif ab. Bestimmte Notare nach dem billigen
Landtarif .
Die Maklergebühr berträgt 3% vom Wert zuzüglich 20% MWST.
Das BM für Justiz empfiehlt zu handeln.
 
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