ARBÖ-ÖSTERREICH
unter Dr.Herbert Grundner - es traf viele Prüfzentren - bei zusätzlich allgemeiner Überschuldung gerade
noch von der Insolvenz gerettet.
Die
Seite
Verkehrsrecht gewidmet meinen Freunden vom ARBÖ und ...... Freunden
-Bekannten und jenen die es werden wollen :
go in Facebook under Mag.Dr.Ferdinand Gross .
Ich habe 25 Jahre im Großraum Leoben
die
ARBÖ Rechtsberatung durchgeführt und mich aus diesen Gründen zu dieser Serviceleistung kurzfristig entschlossen
,weil
ich
der Homepage des ARBÖ entnommen
habe
, dass Mitglieder nur Anspruch auf eine Beratung haben ,was von mir
25
Jahre keinesfalls so gehandhabt wurde.
Mir
ist nie in meiner Beratungstätigkeit ein Fehler unterlaufen. Ich wurde mit der goldenen Ehrennadel der Landesorganisation
ausgezeichnet.
Beim
ARBÖ herrschen in der Führung wieder organisatorisch geordnete Verhältnisse.
Der
Langzeitpräsident Dr.Schachter Rechtsanwalt in Wien musste zurücktreten . Zum geschäftsführenden Präsidenten ist Dr.Herbert
Grunder ernannt worden , der zugleich
die
Funktion eines Vizepräsidenten im
ARBÖ
Österreich ausübte .Er war langjähriger Ministerialrat im Innenministerium .Es ist bekannt aus seinen umfangreichen Werken
und seiner wissenschaftlichen Literatur .Im Radfahr- Recht ist er in Österreich führend
und
wird vom OGH zitiert .Bekannt ist
auch
sein KFG erschienen im MANZ-Verlag und sein Handbuch über Konsumentenschutz beim PKW Kauf.
In
seinen Spezialgebieten war er auch
zu
wertvollen Auskünften für ARBÖ Verkehrsjuristen immer wieder bereit.
Ich
verwende regelmäßig die Handbücher des ARBÖ zur Straßenverkehrsordnung oder zum KFG , aber auch umfangreichere
kommentierte Gesetzesausgaben , so die Ausgabe von Manz der Straßenverkehrsordnung aber auch ältere Werke mit umfassende Entscheidungssammlungen wie Terlitzer-
Gerhard
, Pruggverlag ; für die Schmerzgeldbewertung den Kommentar von Schwimann und andere Literatur.
Für
die Wiederbeschaffung bei PKW -Schäden die Ausführungen im Kommentar von Rummel zu § 1323 ABGB - mögliche
Reparatur des PKW auch über den Zeitwert hinzu oder die Berechnung der technischen oder merkantilen Wertminderung ,
letztere auch auf Grund der Abneigung von vorreparierten Kraftfahrzeugen durch die Bevölkerung , ich sage aber
auch klar wann die Wertminderung entfällt
z.B.
bei exponierten Stellen , wie die Schürze nach Prof.Ackermann -Bellenberg.
Die
Beratung umfasst sohin Verkehrsrecht und Versicherungen und Schmerzensgeldrecht und Medizinrecht.
Informiert
wird über die Vorgangsweise wie die eigene Haftplicht Rechtsschutz leistet ,wann sie durch diese die Verteidigungskosten
ersetzt erhalten, auch
wenn
sie keine Rechtsschutz -versicherung abgeschlossen haben , was zu tun ist , wenn die Versicherung
leistungsfrei ist . Alkoholisierung und Führerscheinentzug und damit im Zusammenhang stehende medizinische Fragen.
(actio
libera in causa-Rauschdelikte führen , wenn Sie die richtige Auskunft erhalten
zum Freispruch .Im Verwaltungsstrafverfahren nur zu kleinen Strafen (Literatur
ADAC -Deutschland -Zivirecht und Strafgesetzbuch und Verwaltungsstrafrecht. )
Aufklärung
:
Wie
man einen Freispruch erwirkt ,wenn die Verletzungsfolgen gering sind , genaue Abklärung des Ausmaßes einer Peitschenschlagverletzung
nach der Endstellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenprall oder der Intervallforschung nach Dauer der Latenzzeit gem.
nach Prof. Erdmann laut Tabelle in Reifferscheid ,Lehrbuch der Chirurgie ,Thieme Verlag.
Kollisionsfälle
der Versicherung , die Konstellation gleicher Haftpflicht- und Rechtschutzversicherer
-was nicht empfehlenswert ist .(Ein Problem für ARBÖ-Mitglieder bei Abschluss der Gruppenversicherung bei Wüstenrot)
, andererseits die Vorteile der eigenen Gruppen-RS-Versicherung des ARBÖ , die Präsentation einer eigenen Haftpfichtversicherung
, die auch in den Prozess einsteigt und Sie nicht in den Malus stuft , weiters auch eigener Rechtsschutzversicher
für Verkehrsunfälle und über Wunsch auch Vertragsrechtschutz für PKW-Kauf.
Verwaltungsstrafverfahren.
Der
Unfall im Ausland und dessen Abwicklung.
Leistungen
aus dem Fahrerfluchtfonds ins.bes.Scmerzensgeld und Pflege.
Einschätzung
von Schädelhirntraumen
mit
eventuellen Dauerfolgen die z.B. bei einer
Contusio
cerebri nicht ausgeschlossen sind und zur Erhebung einer Feststellungsklage berechtigen .Auf eine solche Klage soll nie verzichtet
werden , sondern vielmehr in der Klagserzählung eine exakte Schilderung der Unfallsfolgen und Ausmaß der Verletzung
erfolgen. Ich würde auch abraten sich nur mit einer Verjährungsverzichtserklärung der Versicherung zufrieden zu geben
, manchmal geht sie verloren und die gegnerische Versicherung bestreitet jede Leistungspficht , Unfallsrenten ,
Schmerzensgeldrente
aus der Haftpficht (siehe auch meine weiteren Seiten).
Internationales
Straßenverkehrsrecht für die Abwicklung des Schmerzensgeldes wichtig, psychisches Schmerzensgeld.
(bereits
in meinen Seiten behandelt.)
Seelische
Schmerzen
Knochentraumatische
Verletzungen.
Arbeitswegunfälle.
Die
Frage wann der Dienstneher für Schmerzensgeld haftet.
Haftungsausschluss
nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und die Haftung durch Fremdfirmen bei
einem
Dienstverhältnis
mit einer Leasingfirma
.
Aufgetretene
Probleme beim PKW
-Kauf
,Gewährleistung ,Vertragsaufhebung und Rücknahme des KFZ bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften.
Versicherungsgratisberatung
und Überprüfung Ihrer Versicherungen nach
Deckungsumfang
und Brauchbarkeit für Ihre Zwecke.
Im
Haftpflichtprozess erfolgt die Beauftragung des Anwalts durch die KFZ-
Haftpflichtversicherung
.
.
Im
Rechtsschutzprozess aber auch bei
Privatbeteiligung
im Strafverfahren
erfolgt
freie Anwaltswahl.
Unter
der Käseglocke aber doch richtig
!
Zunächst
eine Frage für Informierte
gibt
es eine halbe Sichtweite oder auch eine halbe Hörweite ?
Noch
unter der Zeit des Senatsvorsitzenden Dr.Buchrieser beim
Landesgericht
Leoben fand eine Berufungsverhandlung statt bei der
ein
Anwalt aus dem mittleren
Mürztal
reziplizierte - bei uns in tausend-meter Höhe kann es die halbe Hörweite
schon
deshalb nicht geben ,weil hier nur Flugverkehrslärm herrscht , der Vorsitzende sackte zusammen und wurde immer kleiner , weiters
wurde außer Streit
gestellt
,daß es auch kein Bärengebrumme gibt -dann entglitt dem Vorsitzenden die Verhandlung-dann wurde
ausgeführt
, dass doch Totenstille herrscht-
vor
allem im Bereich der Roten Suhl -Richtung Veitsch - der Vorsitzende
wusste
dann nicht mehr was los ist ,
und
kannte sich wegen des Flugverkehrslärms der behauptet wurde nicht mehr aus - oder doch Bärengebrumme ? Über diese Verhandlung
wurde dann noch in Gasthäusern bei Ortsaugenscheinen
ein
Jahr gesprochen-also doch kein
Bärengebrumme
- der Vorsitzende wurde
verwirrt-ja
was ist denn mit der halben Sicht bei einer Fahrbahnbreite von 2,5m?
Nur
diese gibt es und sonst nichts!?
Oder?
Es
wurde ein unrichtiges Urteil gefällt-es gibt sie die halbe Hörweite aufgefunden
bei Erich Feil- eigentlich unvorstellbar dieser Fehler eines Rechtsmittelsenates- das wäre Dr.Hermann Müller der beste Senat
den Leoben je hatte nicht passiert ! Dieser
Zivilsenat
war vor allem in der
Zusammensetzung
Dr. Müller (Landesgerichtspräsident-)Dr.Kropiunig- (Oberlandesgerichtspräsident )-Dr.Tripolt unschlagbar.
Hofrat
Dr.Konrad Tripolt war der
schnellste
Cg.Richter den Österreich je hatte und der einzige der seine Urteile ausnahmslos innerhalb der 14 tägigen Frist nach der ZPO
ausfolgte-zumeist kam das Urteil nach 3-5 Tagen und war immer von bester Qualität.
Nun
es gibt sie die halbe Hörweite
. Die Kunst recht zu behalten !
Verschiedene
Seiten - seelisches
Schmerzengeld
u.v.m. werden kurzfristig verlinkt.
Wichtig
atypischer Heilungsverlauf-Abfertigungsverzicht ungültig.
Erfahrung
25 Jahre Medizinrecht.
Als
ich den Artikel schrieb war beim ARBÖ
alles
in Ordnung -
dann
feuerten die Lobysten Dr.Herbert Grundnder -der alles in Ordung brachte und auch dessen wissenschaftliche
Literatur bekannt ist aus nicht nach vollziehbaren Gründen -Steuerung im Vereinrecht extrem leicht.
Literatur
wird laufend in Netz gestellt: |