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ARBÖ-ÖSTERREICH unter Dr.Herbert Grundner  - es traf viele Prüfzentren - bei zusätzlich allgemeiner Überschuldung  gerade noch von der Insolvenz gerettet.

Die Seite

Verkehrsrecht gewidmet meinen  Freunden  vom ARBÖ und ...... Freunden -Bekannten und jenen die es werden wollen :

go in Facebook under  Mag.Dr.Ferdinand Gross .

Ich habe 25 Jahre im Großraum Leoben

die ARBÖ Rechtsberatung durchgeführt und mich aus diesen Gründen zu dieser  Serviceleistung  kurzfristig entschlossen ,weil

ich der Homepage des ARBÖ entnommen

habe , dass Mitglieder  nur Anspruch  auf eine Beratung haben ,was von mir

25 Jahre keinesfalls so gehandhabt wurde.

Mir ist nie  in meiner Beratungstätigkeit ein  Fehler unterlaufen. Ich wurde mit der goldenen Ehrennadel der Landesorganisation ausgezeichnet.

 

 

Beim ARBÖ herrschen in der Führung wieder organisatorisch geordnete Verhältnisse.

Der Langzeitpräsident Dr.Schachter Rechtsanwalt in Wien musste zurücktreten . Zum geschäftsführenden Präsidenten ist Dr.Herbert Grunder ernannt worden , der zugleich

die Funktion eines Vizepräsidenten im

ARBÖ Österreich ausübte .Er war langjähriger Ministerialrat im Innenministerium .Es ist bekannt aus seinen umfangreichen Werken und seiner wissenschaftlichen Literatur .Im Radfahr- Recht ist er in Österreich führend

und wird vom OGH zitiert .Bekannt ist

auch sein KFG  erschienen im MANZ-Verlag und sein Handbuch über Konsumentenschutz beim PKW Kauf.

In seinen Spezialgebieten war er auch

zu wertvollen Auskünften für ARBÖ Verkehrsjuristen  immer wieder bereit.

Ich verwende regelmäßig die Handbücher des ARBÖ  zur Straßenverkehrsordnung oder zum KFG , aber auch  umfangreichere kommentierte Gesetzesausgaben , so die Ausgabe von Manz  der Straßenverkehrsordnung aber auch ältere Werke  mit umfassende Entscheidungssammlungen wie Terlitzer-

Gerhard , Pruggverlag ; für die Schmerzgeldbewertung den Kommentar von Schwimann und andere Literatur.

Für die Wiederbeschaffung bei PKW -Schäden die Ausführungen im Kommentar von Rummel  zu § 1323 ABGB   - mögliche Reparatur  des PKW auch über den Zeitwert hinzu oder die Berechnung der technischen oder merkantilen Wertminderung , letztere auch auf Grund  der Abneigung von vorreparierten Kraftfahrzeugen durch die Bevölkerung , ich sage aber auch klar wann die Wertminderung entfällt

z.B. bei exponierten Stellen , wie die Schürze nach Prof.Ackermann -Bellenberg.

Die Beratung umfasst sohin Verkehrsrecht und Versicherungen und Schmerzensgeldrecht und Medizinrecht.

Informiert wird über die Vorgangsweise wie die eigene Haftplicht Rechtsschutz leistet ,wann sie  durch diese die Verteidigungskosten ersetzt erhalten, auch

wenn sie keine Rechtsschutz -versicherung abgeschlossen haben  , was zu tun  ist  , wenn die Versicherung leistungsfrei  ist . Alkoholisierung und Führerscheinentzug und  damit im Zusammenhang stehende medizinische  Fragen.

(actio  libera in causa-Rauschdelikte führen , wenn Sie die richtige Auskunft erhalten zum Freispruch .Im Verwaltungsstrafverfahren nur zu kleinen Strafen  (Literatur ADAC -Deutschland -Zivirecht und Strafgesetzbuch und Verwaltungsstrafrecht. )

Aufklärung :

Wie man einen Freispruch erwirkt ,wenn die Verletzungsfolgen gering sind , genaue Abklärung des Ausmaßes einer Peitschenschlagverletzung nach der Endstellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenprall oder der Intervallforschung nach Dauer der Latenzzeit gem.  nach Prof. Erdmann laut Tabelle in Reifferscheid ,Lehrbuch der Chirurgie  ,Thieme Verlag.

Kollisionsfälle der  Versicherung , die Konstellation gleicher Haftpflicht- und Rechtschutzversicherer -was nicht empfehlenswert ist .(Ein Problem für ARBÖ-Mitglieder bei Abschluss der Gruppenversicherung bei Wüstenrot) , andererseits die Vorteile der eigenen Gruppen-RS-Versicherung des ARBÖ , die Präsentation einer eigenen Haftpfichtversicherung , die auch in den Prozess einsteigt und Sie nicht in den Malus stuft ,  weiters auch eigener Rechtsschutzversicher für Verkehrsunfälle und über Wunsch auch  Vertragsrechtschutz für PKW-Kauf.

 

Verwaltungsstrafverfahren.

 

Der Unfall im Ausland und dessen Abwicklung.

Leistungen aus dem Fahrerfluchtfonds ins.bes.Scmerzensgeld und Pflege.

Einschätzung von Schädelhirntraumen

mit eventuellen Dauerfolgen die z.B. bei einer

Contusio cerebri nicht ausgeschlossen sind und zur Erhebung einer Feststellungsklage berechtigen .Auf eine solche Klage soll nie verzichtet werden , sondern vielmehr in der Klagserzählung eine exakte Schilderung der Unfallsfolgen  und Ausmaß der Verletzung  erfolgen. Ich würde auch abraten sich nur mit einer Verjährungsverzichtserklärung der Versicherung zufrieden zu geben , manchmal geht sie verloren und die  gegnerische Versicherung bestreitet jede Leistungspficht , Unfallsrenten ,

Schmerzensgeldrente aus der Haftpficht (siehe auch meine weiteren Seiten).

Internationales Straßenverkehrsrecht für die Abwicklung des Schmerzensgeldes  wichtig, psychisches Schmerzensgeld.

 (bereits in meinen Seiten behandelt.)

Seelische Schmerzen

Knochentraumatische Verletzungen.

Arbeitswegunfälle.

Die Frage wann der Dienstneher für Schmerzensgeld haftet.

Haftungsausschluss nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz  und die Haftung durch Fremdfirmen bei einem

Dienstverhältnis mit einer Leasingfirma

.

Aufgetretene Probleme beim PKW

-Kauf ,Gewährleistung ,Vertragsaufhebung und Rücknahme des KFZ bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften.

Versicherungsgratisberatung und Überprüfung Ihrer Versicherungen nach

Deckungsumfang und Brauchbarkeit für Ihre Zwecke.

Im Haftpflichtprozess erfolgt die Beauftragung des Anwalts durch die KFZ-

Haftpflichtversicherung .

.

Im Rechtsschutzprozess aber auch bei

Privatbeteiligung im Strafverfahren

erfolgt freie Anwaltswahl.

 

 

Unter der Käseglocke aber doch richtig !

Zunächst eine Frage für Informierte

gibt es eine halbe Sichtweite oder auch eine halbe Hörweite ?

Noch unter der Zeit des Senatsvorsitzenden Dr.Buchrieser beim

Landesgericht Leoben fand eine Berufungsverhandlung  statt bei der

ein Anwalt aus dem mittleren

Mürztal reziplizierte - bei  uns in tausend-meter  Höhe kann es die halbe Hörweite

schon deshalb nicht geben ,weil hier nur Flugverkehrslärm herrscht , der Vorsitzende sackte zusammen und wurde immer kleiner , weiters wurde außer Streit

gestellt ,daß es auch kein Bärengebrumme gibt -dann  entglitt dem Vorsitzenden die Verhandlung-dann wurde

ausgeführt , dass doch Totenstille herrscht-

vor allem im Bereich der Roten Suhl -Richtung Veitsch - der Vorsitzende

wusste dann nicht mehr was los ist ,

und kannte sich wegen des Flugverkehrslärms der behauptet wurde nicht mehr aus - oder doch Bärengebrumme ? Über diese Verhandlung wurde dann noch in Gasthäusern bei Ortsaugenscheinen

 ein Jahr gesprochen-also doch kein

Bärengebrumme - der Vorsitzende wurde

verwirrt-ja was ist denn mit der halben Sicht bei einer Fahrbahnbreite von 2,5m?

Nur diese gibt es und sonst nichts!?

Oder?

Es wurde ein unrichtiges Urteil gefällt-es gibt sie die halbe  Hörweite   aufgefunden bei Erich Feil- eigentlich unvorstellbar dieser Fehler eines Rechtsmittelsenates- das wäre Dr.Hermann Müller der beste Senat den Leoben je hatte nicht passiert ! Dieser

Zivilsenat war vor allem in der

Zusammensetzung Dr. Müller (Landesgerichtspräsident-)Dr.Kropiunig- (Oberlandesgerichtspräsident )-Dr.Tripolt  unschlagbar.

Hofrat Dr.Konrad Tripolt war der

schnellste Cg.Richter den Österreich je hatte und der einzige der seine Urteile ausnahmslos innerhalb der 14 tägigen Frist nach der ZPO ausfolgte-zumeist kam das Urteil nach 3-5 Tagen und  war immer von bester Qualität.

Nun es gibt sie die halbe Hörweite . Die Kunst recht zu behalten !

 

Verschiedene Seiten - seelisches

Schmerzengeld u.v.m. werden kurzfristig verlinkt. 

Wichtig atypischer Heilungsverlauf-Abfertigungsverzicht ungültig.

Erfahrung 25 Jahre Medizinrecht.

 

 

Als ich den Artikel schrieb war beim ARBÖ

alles in Ordnung -

dann feuerten die Lobysten Dr.Herbert Grundnder -der alles in Ordung brachte und  auch dessen wissenschaftliche Literatur bekannt ist aus nicht nach vollziehbaren Gründen -Steuerung im Vereinrecht extrem leicht. 

 

 

 

Literatur wird laufend in Netz gestellt: 

 

Blutalkohol :
 

Österreichischer Autofahrerclub -  Beratung nu über: http://www.aurora-oesterreich.at/
 
0664 5030142
 
Führerschein Doppelentzug ?
 
 
Schmerzengeldrecht Wetweit :
 
 

LTSBLBALLT 6 2013 mANZ
 
 
 
Unfallrekonstruktion:
 
 
 
 
 
Freie Fahrt:
 
 
 
Autounfall Schadenersatz:
 
Schmerzensgeld  psychische Alteration:
 
 
 
 
 
 
 
 
Kosten des Autos :
 
 
Link:
 
ARBÖ-ÖSTERREICH-Vorgänge:
 
 
 
 

ARBÖ: Generalsekretär Dr. Hellar bleibt suspendiert

Rudolf Schober neuer ARBÖ-Präsident


Bei der Präsidiumssitzung des ARBÖ am Samstag hat der
Präsident des ARBÖ Burgenland Dr. Peter Rezar seine Funktion als
ARBÖ-Präsident aus zeitökonomischen Gründen zurückgelegt. Der
Präsident des ARBÖ Kärnten
Rudolf Schober übernimmt - wie im
Rotationsprinzip vorgesehen - die ARBÖ-Präsidentschaft und wird, wie
er in einer Aussendung betont, versuchen, einen Beitrag zur
Deeskalation zu leisten.

Bei der heutigen Präsidiumssitzung in Eisenstadt hat es in mündlicher
Form Anschuldigungen gegen den suspendierten ARBÖ-Generalsekretär Dr.
Rudolf Hellar gegeben, deren Dokumentation nun in schriftlicher Form
eingefordert wurde. Diese Vorwürfe liegen zum Teil schon Jahre
zurück. Es wird nun überprüft,ob dabei gegen ARBÖ-Statuten verstoßen
beziehungsweise dadurch dem ARBÖ Nachteile entstanden sind.

Die von Präsident Dr. Peter Rezar am 14. Februar verfügte
Suspendierung von Dr. Rudolf Hellar bleibt auf Grund der erwähnten
Anschuldigungen aufrecht. Der interimistisch mit der Geschäftsführung
beauftragte Peter Stuppacher wird diese Funktion neben seiner
Tätigkeit als Geschäftsführer des ARBÖ Niederösterreich weiterhin
ausführen.

"Im Interesse der ARBÖ-Mitglieder, der ARBÖ-Mitarbeiter und der
ARBÖ-Funktionäre soll eine rasche Aufklärung erfolgen", betont
ARBÖ-Präsident Schober: "Die eingeschalteten Wirtschaftsprüfer haben
bestätigt, dass der ARBÖ insgesamt wirtschaftlich auf gesunden
Beinen steht, dass aber in einigen Landesorganisationen durchaus eine
struktureller Handlungsbedarf besteht, den wir im Sinne einer
Solidargemeinschaft sowie wie bisher gemeinsam lösen werden."

(Schluß)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0038 2006-02-25 20:04 252004 Feb 06 NAR0002 0227

Dr.Hellar htte den ALS VERKEHRSJURIST DR. LiST EINGESTELLT DR.FERDINAND GROSS WAR DORT RECHTSANWALTSANWÄRTER - ALS SICH DIE KANZLEI - DORT AUFLÖSTE

 ICH HATTE NOCH MEIN GANZES WISSEN EINGEGEBRACHT - UNTER DR.CHRISTAIN BRODA - NUR ES KÜNDIGTE NAHZU ALLE IN DIESER KANZLEI--Schreckensregiem-politsch Ultrarechts . NUR Dr. HERBERT GRUNDER LEISTETE UND ARBEITETE UND WIEDER IST NEUE LiTERTUR VON IHM ERSCHIENEN UNTER ANDEREM EINE AUSGABE DES  KFG- AN ALLEN UNIS -IM iNNENNMINISTERIUM WURDE  zuvor von den dort polit. Gegnern isoliert nachdem dieses in die unter Leitung der OVP kam .  NUR ER ARBEITETE TAG UND NACHT- DIE ABWAHL IST WOHL NACH MEINEN iNFORMATIONENEN AUS KÄRTNEN AUSGEGANGEN- IN ÖSTERREICH DARF MAN OFFENSICHTLICHT VIELLFACH NICHT MEHR DIE WAHRHEIT SAGEN -EIN AUTOFAHRERKLUB IST KEIN POLITIKUM - NUR DER ABÖ hat seine Bedeutung verloren.

Lit. FSG - Führerscheingesetz-Gundner-Püstl und KFG - Gundner Pürstler siehe Anwaltsblallt juni 2013.

 

Meine medizinrechlichtliche Litertur vorest Östreícher - Deuschland-Schweiz kurfristig im Netz.