Oft verursacht die
Einordnung der deutschen Versicherungsbestimmungen bei Anwendung des Österreichischen Rechtes Schwierigkeiten
bei der Beurteilung des versicherten oder versicherbaren
Risikos.Von besonderer Bedeutung ist die Anwendbarkeit des Schadenersatzrechtsschutzes
auf das Condictionenrecht ,es handelte sich um subsidiäre
Bestimmungen vielfach auch Rückforderungsansprüche , die aus dem Römischen Recht
stammen und in die Österreichischische
Rechtsordung nach der Einführung des ABGB am 1.1.1812 im ersten Weltkrieg - drei Telnovellen
- aufgenommen wurden.In der Praxis haben
sie in den letzten 15 Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und sind im Schweizer Recht von noch
grösserer Relevanz.
Ich werde in meinen Seiten , die erst kurzfristig in
Aufbau sind eine Gesamtdarstellung mit Kurzbezeichnung nach dem
Römischen Recht und Anführung des korrespondierenden Paragrafen des Österreichischen Rechtes durchführen
,damit Sie sich ein Bild machen können. Die Anwendung der Kondictionen kommt in Frage wenn Sie mit Schadenersatzansprüchen
allein rechtlich nicht mehr durch kommen . In diesem
Fall stossen Sie auf das Problem,
dass dann genau genommen die Rechtschutzversicherung nicht mehr decken braucht.
Ich empfehle daher eine gute Rechtsschutzversicherung und zusätzlich die Forumulierung in der Klagserzählung
:
Ich stütze die Klage auf sämtliche Bestimmungen der
österreichischen Rechtsordnung ,so auch auf Schadenersatz und inbesonders (z.B.) auf §§1431ff ABGB
, weil vom Kläger eine vermeintliche Schuld,die in Wahrheit nicht bestand geleistet wurde.(condictio indebiti-Bezahlung einer
Nichtschuld ) oder gemäss arg.aus § 1438 ABGB
(quid quasi indebiti soluto-was gleichsam als Nichtschuld bezahlt wurde -
condicere poterit-kann zurückgefordert werden ,si quis (igitur)compensare potens solverit-wenn als durch
Aufrechnung die Zahlung erfolgen hätte können.
An dieser Stelle werden im Zuge der Erstellung der Seiten
sämtliche Condictionen zusammengefasst werden , nach dem alten umfassenden Kommentar von Heinrich Klang
und Ris-Abfrage.
zusätzlich werde ich ein Geheimnis preisgeben.Die Anführung
von unzähligen Rechtssprichwörtern aus dem Römischen Recht unter Anführung der Korrespondierenden Bestimmung
aus dem ABGB ,teilweise auch BGB und dem Schweizer Zivilgesetzbuch- der Kern der Rechtsordnung.Ich bediente mich dieser
Methode immer dann wenn ich nicht mehr weiter wusste.
Zusätzlich merke ich an ,was
vielfach in Vegessenheit geraten ist ,dass das ABGB aus Rechtsfiguren besteht - ein Produkt des usus modernus
pandektarum - die
moderne Anwendung des Römischen Rechtes.
Mit diesen Rechtsfiguren hat sich 1871 der Rechtsgelehrte Dr.Wolf beschäftigt.
Das System funktioniert in etwa so:(passt zur Seite Autofahrerclubmodell).Sie wurden
beim Kauf eines PKW arglistig getäuscht und wollen den PKW aus diesen Gründen wegen gravierender Mängel
in der Verkehrs -und Betriebsicherheit ,obwohl ein Pickerlgutachten durch en Verkäufer vorgelegt wurde , zurückgeben.Nun
sieht das ABGB bei der Täuschung die die rückwirkende Vertragsaufhebung und Haftung
für alle entstandenen Schäden bewirkt - zwei Rechtfiguren vor , die zur Aufhebung des Vertrages führen.Die
Täuschung kann betrügerisch
erfolgen- zivilrechtlicher Betrug z.B.Verschweigen eines Mangels mit Verschulden , oder Verstoss gegen
dicta et promissa - gegen zugesicherte oder versprochene Leistungen,was immer bewiesen werden muss oder
ohne Verschulden des Verkäufers-eine feine Sache für den Käufer , Sie brauchen gar kein Verschulden beweisen.Diese
Lehre über die Rechtsfiguren hat natürlich ihren Ausfluss in Entscheidungen gefunden , die bei Kenntnis des System
verständlich sind.
Beim ABGB ,welches vielfach nachgeahmt wurde handelt sich um eine der besten Kodifikationen
was der Rechtssicherheit dient.
Im übrigen für derartige Klagen auf Vertragsaufhebung
benötigen Sie eine Vertragsrechtschutzversicherung ,welche
zumindest einen Tag vor dem Kauf mit Deckungszusage abgeschlossen werden muss.(grosses Prozessrisko-weit
höher als beim normalen Verkehrsunfall . )
Die Aufstellung über den Kern der Rechtsordung wird folgen.
Als erstes werden am Beisiel der Römischen Rechtes Darstellungen für den Umfang der Haftungen auf Grund
der Verschuldensart und den Bestimmungen des ABGB erfolgen ,wichtig für den Strafverteidiger und Privatbeteilgten Vertreter
aber auch Anwalt , der Ihre Schadenerstzanspüche verfolgt.........
Anmerkung Schadenersatzrechtschutz ;Vertragsrechtsschutz
oder Konsumentenrechtsschutz beim PKW-Kauf.
Das österreichische Recht
weist nach stehende
Conictionen -Rückforderungsansprüche-30-Jährige Verjährungsfrist auf:
condictio ob turpem causam-§ 1174 ABGB
Der Kern der Rechtsordnung-römischrechtliche
Rechtsgrundsätze-in Zusammenfassung und Verweis auf die Bestimmung in unserer Rechtsordnung :
1.)
Testamentsrecht
Nemo pro parte testatus -pro
parte indestatus decedere potest- mit Prinzip der Universalsukkzession , dies
bedeutet ,daß nicht zugleich
die gesetzliche Erbfolge und die Intestaterbfolge möglich ist-Ausnahme das Legat(weitere
Ausnahmen im französischen
Recht ).
Bei der Universalsukkzession
ist zu berücksichtigen ,dass nicht alle Rechte vererbt werden können - unvererblich sind iura personalissima
wie das
Nießbrauchsrecht (BGB)-Nutzniesung (ZGB)-usofrutto-codice civile. - Allerdings unterschiedliche Definitionen.
Im Gesellschaftsrecht gilt,
daß nicht bedungen werden
kann , dass der Erbe eines
verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintritt - quia qui sociatas contrahit ,certam personam
sibi elegit-wohl aber
kann nach ABGB von vorherein vereinbart werden ,daß beim Fortfall eines Gesellschafters die übrigen
Gesellschafter die Gesellschaft fortsetzen - dies kann im Gesellschaftsvertrag verein- bart werden-aus §1207
ABGB ergibt sich in diesem Zusammenhang die diesbezügliche Rechtsvermutung.Nach § 1208 ABGB kann mit dem Erben
eines Gesellschafters die Fortführung der Gesellschaft vereinbart werden.
Einfache Testamente können Sie ohne weiters eigenhändig errichten-Erfordernis-Erbeinsetzung-zu meinem Universalerben
erkläre ich....
Plichteilsberichtigte sind im Testament zu erwähnen , auch wenn sie auf den Pflichteil gesetzt werden-zu
speziellen
Fragen der Formulierung können Sie mich telefonisch fragen -auch zu speziellen Fragen der Enterbung
).(siehe auch Gratismuster). Testamente können widerrufen werden -Erbverträge nicht-pacta sunt servanda -Verträge
sind einzuhalten (ABGB ).
2.) Dies interpellat pro homine-der Tag mahnt für den Mann ,vor Klagserbung ist es nicht erforderlich zu
mahnen-gilt für Eintreibungen und prinzipiell nicht im Mietrecht -aber auch hier wieder der Grundsatz zumindest nach der Judikatur
,dass dies auch durch
Klagserhebung erfolgen kann-§1334 ABGB -Verzugszinsen
sind allgemein bei Leistungsverzug zu bezahlen -dieser bewirkt wiederum die perpetutio obligationis ,wonach
der mit der Leistung in Verzug geratene Schuldner die Gefahr des Unterganges der Sache übernimmt.(§§ 979,1311ABGB ).Allgemein
gilt ein Zinssatz von 4 % bei bereits einseitigen Handelsgeschäften 5% p.a.-in
diesem Zusammenhang ist auch der Grundsatz ,quid sine die debetur statim debetur-was ohne Fristsetzung geschuldet
wird ist auf der Stelle geschuldet zu berücksichtigen .Darlehensbestätigungen ohne
Fristsetzung !
Die Sprichwörter des römischen Rechtes sind sinnvoll , sie
beschleungigen den Gedankengang.
Geheimis des Autors :
Eduard Heilfron , System des römisches Privatrechtes ,Berlin
1905
Anhang rund 250 Rechtssprichwörter in lat.Sprache - Sie müssen sie auswendig können .Dann finden Sie die
Bestimmungen im ABGB , ZGB , d.BGB im franz.Recht .