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Landesgericht

L E O B E N

Dr. Hanns-Gross-Straße 7

8700 Leoben

GZ.: 8 Cg ..../12

 

B E K A N N T G A B E

 

 

 

1-fach

1 Rubrik

 

 

 

 

In außen bezeichneter Rechtssache wird dem zuständigen Richter Nachstehendes bekannt gegeben, wobei ich mich zu dieser Bekanntgabe als legitimiert erachte und auch dem Richter selbst keinerlei Vorwürfe unterbreite und gebe bekannt, dass es sich um einen Streit zwischen einem emeritiertem Rechtsanwalt und Kammerfunktionären handelt.

 

In der Sache selbst weise ich darauf hin, dass Dr. Gerd G. mit dem jahrelangen Spiel der Stmk. RA-Kammer mitmacht, wobei es bedauerlicherweise dem Rekursgericht nicht bekannt war, dass zumindest zum Zeitpunkt, bevor der Rekurs Dris. Grebenjak übermittelt wurde, Unterlagen abgegeben wurden, aus welchen ersichtlich ist, dass die Seite durch Dritte gelöscht wurde. Es handelt sich, wie noch weiter auszuführen sein wird, um einen strafrechtswidrigen Angriff mit Zerstörung von Daten im HTLM-Code. Teile wurden geknickt, Programmierungsarbeiten wären aufwendig; nur, ich füge schon ein, dass beim Tatbestand des § 1330 ABGB maßgeblich ist, dass der beklagten Partei die Unwahrheit, ,,,,,,

bekannt sein muss.

 

In rechtlicher Hinsicht wird auf Schriftsätze für Rechtsanwälte auf Grund allgemeiner Verfahrensbestimmung, Seite 101, Fußnote 26, sowie die dort weiterführende Literatur verwiesen.

 

 

 

 

 

Zudem droht Dr. K. offensichtlich mit Strafanzeigen, wobei darauf hingewiesen wird, dass der frühere....Zweite Vizepräsident   und auch wegen des Griffes in den Pensionstopf – es fehlten zuvor nach Rechnungshofbericht ATS 30 Mio., wobei in einem Urteil des OGH von 50 Mio. ATS gesprochen wird – nicht zur Anzeige brachte, allerdings seitens der Sekt. III des BM f. Justiz eine Weisung an Dr. Heimo Lambauer, OStA Graz, zur Verfolgung erfolgte.

 

Der Akt ruht, wie ich selbst feststellen konnte – der Vorfall war im März 2000 – beim LG f. Strafsachen Graz und habe ich diesen persönlich in einem Zimmer einer U-Richterin im Jahr 2005 gesehen- aber nichts gesagt.

 

Beweis:          Dr. Robert O.

, emerit. RA, ....., 8642 St. Lorenzen i. M., ua.;

 

 

 

 

Dr. Gerd Grebenjak hat jedoch nicht nur den Ausdruck der vorgenommenen Löschung durch Dritte erhalten, sondern wurde ihm exakt mitgeteilt, dass am HTLM-Code manipuliert wude .

 

 

 

Dass die klagende Partei einen Schaden angerichtet und rechtswidrig gehandelt hat, ist richtig; das Forderungsschreiben ist auch bekannt.

 

 

 

 

 

 

Ich empfahl damals, der Finanz ist es bekannt, dass es sich um Menschenhandel gehandelt hat und die Einnahmen so hoch waren, dass an sich, was im Gericht niemand weiß, die Korruptions- und Wirtschaftsstaatsanwaltschaft zuständig wäre, Dr. Heinrich Berger als Rechtsanwalt, weil dieser zum damaligen Zeitpunkt so ein schwerer Alkoholiker war, dass er bei den Verhandlungen gerade noch kurz stehen konnte. Allerdings kamen alle kurzfristig aus dem Gefängnis, bei XXXXXX handelt es sich um ein Scheinurteil in der Dauer von einem Monat. Sie hatte auch zwischendurch einige Tage Ausgang und musste dann ein verlängertes Wochenende absitzen........ ( Vorsztrafen nd Strfdohung zumindest 10 Jahre .

 

Wenn aufscheint, ..... so führe ich aus, dass mir durch die Rumänenbanden insgesamt 19 Rippen gebrochen wurden,

........und wurde ein mehrfach vorbestrafter Täter – Auftragstäter (Schwarz) – freigesprochen. Modauftrag - über weitereAusführusstäterin sie  wa wegen  versuchtn  Gitmord im Gefängnis.

 

Im Übrigen befindet sich der Akt in Straßburg; Erhebungen wurden nicht ausreichend geführt, insbesonders, weil der Beamte  W. am Werk war, gegen den ich seinerzeit einen Oppositionsprozess führte, was auch noch Dr. Weixelbaumer, der ein ausgezeichneter E-Richter am BG Bruck a.d. Mur war, bekannt ist.

 

Beim letzten Vorfall erlitt ich ua. einen Serienrippenbruch; zuvor wurde ich durch einen Menschen- bzw. Sklavenhändler wiederum verletzt, wobei die Österr. Polizei diesen auf meinem Grundstück verhaftete. Dieser wurde wiederum kurzfristig, nunmehr nach § 217 StGB, verurteilt. Auch Fercalo wurde nach Telefonaten mit der Polizei, wobei ich noch zuvor mit den Kindern in einem Chrysler-Bus flüchtete und ich dann mit einem Sen.-Präs. des OGH, in Kapfenberg-Redfeld versteckt, telefonierte.

 

Eine leit. Staatsanwältin ist auch Zeugin, dass ich xx. empfahl, tabula rasa zu machen und alles wahrheitsgemäß der Polizei zu melden. Gleichzeitig telefonierte ich mit dem Justitzpalt und......

 

Gegen jenen Richter, der den Auftragstäter freisprach, werde ich natürlich zus. Strafanzeige erstatten und weitere, verfahrenstechnische Instrumente unternehmen. Der Akt befindet sich beim Europ. G H .

 

Allerdings weise ich ( hier ) darauf hin, dass die Klage unschlüssig ist. Seitens des Gerichtes besteht Manuduktionspflicht. ........

 

Zudem sind die Vorfälle richtig - § 1330 ABGB ) und nicht wahrheitswidrig. Die Geschäftsleitung, allenfalls auch Hr. Ing. G., haben datenschutzwidrig in den Computer Einsicht genommen und angegeben, dass Die Mutter der Kinder , welche gem. gestrigem Telefonat nur einen Ausdruck einer Teilrechnung hat, den Ausführenden, wobei Arbeiter der Fa. Grabner beim Abtransport am Werk waren, die Eigentümerin des Pools, der lt. Computer auch zur Gänze bezahlt war, ist.  Die Montage dauerte Tage unbschadet der Datenschutzverletzungen ist der Verdacht der Falschausage ders GF gegeben .

 

Diesbezüglich wird daher Hr. Ing. G. und auch  Die Mutter der Kinder zu vernehmen sein, wobei auch eine Gegenüberstellung erfolgen wolle; ich selbst bin in dieser Angelegenheit unvertreten, wobei ich vermeintlich von einer Urkundenunterdrückung in gegenständlichem Zusammenhang Dris. Grebenjak im Sinne des § §229 ff StGB ausgehe ......

 

Nun wurde, wie ausgeführt, am Computer manipuliert, wobei es sich um einen Dateneingriff handelt – im Sinne einer Beschädigung und teilweisen Unbrauchbarmachung nach Art. 1 CCC – wobei bei der rechtlichen Beurteilung, auch wenn Tripod im United Kingdom liegt, die Bestimmung nach Österr. Recht mangels Verfügungsbefugnis zu beurteilen ist.

 

Da es sich um ein physisches Zerstören bzw. teilweises Zerstören des Datenträgers handelt, gelangt § 126 a StGB als Möglichkeit einer strafrechtlichen Untersuchung zur Anwendung.

 

Aus vorzulegenden Unterlagen ergibt sich, dass die Zerstörung so gewaltig war, dass, wie noch erkennbar, die aurora unter 800 Mio. nach wikipedia an 2. Stelle im internet aufschien.

 

 

 

Die Messung selbst, wann der relevante Zeitpunkt war, ergibt sich, wobei ich zum Zeitpunkt des Diktats die Seite nicht vorlesen kann, da nur teilweise etwas ersichtlich ist und ein neuer Ausdruck nach gewechselter Patrone erfolgen muss, aus einer vorzulegenden Urkunde, aus http://www.seoprofiler.,,,,,,,,

 

Weiters ist zu berücksichtigen, dass die frühere Messung mit Website Value: $ 192.73 Mill. nicht mehr möglich ist. Zudem drang man mir auch ins facebook ein, wobei ich nur so viel ausführen kann, dass ich dort unter mehreren Hundert Millionen bekannt bin; insbesonders unter ,,,,,, und anderen Plattformen und ich diesbezügl. auch Zeugen führen könnte.

 

Die Sanierung der gegenst. geschilderten Zerstörung der Seite wird mehrere Hunderte Stunden, wie mir ein Computer-Mann geschildert hat, betragen und wird wahrscheinlich zur Gänze nicht mehr möglich sein. Es wird auch der Nachweis erbracht werden, dass Hrn. Ing. G. und sein Nachbar hierfür verantwortlich sind.

 

 

 

 

 

 

.

 

 

 

Die politische Vergangenheit des früheren 2. Vizepräs. der Stmk. RA-Kammer steht mit großer Wahrscheinlichkeit in Kontext, dass man mich mit Zwischenauftrag niedergeschlagen hat. Allerdings glaube ich nicht, dass Hr. Ing. G. dies selbst durchgeführt hat, was die Zerstörung der homepage in Teilbereichen betrifft; immerhin ist sein Nachbar, mit dem er aber wohl zusammen gearbeitet hat, der vermeintliche Ausführungstäter.

 

Auch sind, ich sage nicht ,,,,´ler, damit würde ich strafbar machen, aber ......, im „hacking“ – siehe hierzu allgemein Ulrich Sieber – International organisierte Kriminalität unter http://www.jura.uni-muenchen.de/sieber...; oder ---------

 

Affllend ist in eine n Prozessenes höheren kammerfunktionär wurden ensssssssien einer frorganision zerstört... Dr. . st ein sführungstäter aber er verschweigt durch unterlassen...

 

 

 

 

 

 

 

Es wird daher erforderlich sein, einen

 

 

 

 ..............

 

Zusammenfassend ergibt sich, dass schwerste Datenschutzverstöße vorliegen und die je nach Notwendigkeit erforderlichen, rechtlichen Schritte vorbehalten bleiben.

 

 

Unrichtig sind jedoch die Angaben in Zusammenhang mit dem Impressum, dass der Unterfertigte haftbar ist, unbeschadet dessen, dass er von der schuldhaften Handlungsweise der klagenden Partei überzeugt ist und der Tatbestand des § 1330 ABGB nicht gesetzt wurde.

 

Dazu kommt, dass niemand erkannt hat, dass es mehrere auroras gibt und von welcher die Vorgänge ausgingen. Von der Privat-homepage des Unterfertigten wurden keine Handlungen gesetzt.

 

Dr. Michael Kropiunig versucht offensichtlich, so wie es bei der Stmk. RA-Kammer üblich ist, ihm weitere Täuschungsunternehmungen, immerhin wurde die gesamte steirische Anwaltschaft und die Witwen, welche nur € 1.100,- Pension erhalten, hineingelegt, obwohl die Kammer nunmehr nicht mehr über ATS 30 Mio, wie seinerzeit, verfügt. sondern nach meinen Informationen € 250-300 Mio. auf der hohen Kante hat. Dies halte ich für einen Pensionsbetrug gegenüber den emerit. Rechtsanwälten und Witwen.

 

Nur das schuldhafte Verhalten der klagenden Partei liegt auf der Hand. Das Verfahren ist auf jeden Fall insoweit nichtig, als Dr. Grebenjak weiter einschreitet und in diesem Verfahren als Falsusprokuratur anzusehen ist, wobei die Rep. Österreich hier sogar ein Aufsichtsrecht hat. (Literatur: Ratz: Präs. OGH).