Das Verbrechensopfergesetz VOG ist eine rein subsidiäre
Bestimmung. Es kommt nur zur Anwendung bei schweren Verletzungen. Bezahlt wird nur in unbedeutender Höhe.Seelische Schmerzen
werden nicht vergütet. Für Dauerschäden wird nicht gehaftet. Für Verdienstentgang nur theretisch.
Bezahlt wird auch wenn der Täter nicht bekannt ist.
Es wird zwar behauptet die Opfer verschenken Millionen.
Dies ist allerdings realitätsfern. Bezahlen muss letztendlich der
Staat. Der bestreitet nahezu alles.
Auch wird in der Literatur auf das AHG (Amtshaftungsgesetz)
verwiesen . Allerdings gibt es nie mehr als 100 Verfahren jährlich. Auch hier wird nahezu alles abgewiesen.
Österreich ließ sich vielfach bei Verurteilungen in Strassburg
exekutieren.
Bei Veruteilungen auf Grund von Individualbschwerden nach dem Grundrechtskatolog des UNO - Menschenrechtspakt II
lässt es die Republik Österreich vielfach auf Staatshaftungsklagen nach der Bundesverfassung ankommen.
Wir räumen mit diesen Methoden auf.
Wir arbeiten an einer Individualbschwerde nach Genf über
3 MIO Euro. Eine nach Strassburg über 1, 8 Mio Euro ist im Vorverfahren.
Wir betreuen das grösste Opfer der II. Republik. Über 30
unschuldige Strafverfahren - Einstellungsbeschlüsse oder
Freisprüche. Eines erst durch ein Oberlandesgericht Freispuch und Verurteilung der Anzeigerin wegen des
Verbrechens der Verleumdung. Privatbeteiligtenzuspruch und Verweisung auf den Zivilrechtsweg. Die Täterin ist mittellos.
Der Staat bezahlt nicht. Das Urteil war grob fahrlässig.
Der Richter ging dann in Pension.
In den Opferstatus zu kommen gelingt nur wenn man kooperiert. Mit Organisationen und dem Staat. Wir weisen nach sonst
antwortet das Bundessozialamt nicht.
Wo Sie dann interveniern können wird kurzfristig bekannt gegeben.