Mindestsicherung
- diese stellt nach unserer Auffassung den letzten Ausweg dar. Vielfach spricht man von Maximalbetrug. An sich sollte
sie ausgehend von den Sozialhilfegesetzen nach den Richtsatz monatlich nur mehr 12 mal bezahlt werden, der SHG-Richtsatz beträgt
monatlich € 154,- oder auf Jahresbasis € 1848,00 . Zusätzlich wird eine Wohnbeihilfe durch das Land bezahlt.
Hinzu kommt die Zugabe der E-Card (Krankenversicherung).
Derzeit
ist von den Bestimmungen der Sozialhilfe nach den Landesgesetzlichen Bestimmungen auszugehen. Die Antragstellung
erfolgt über die jeweiligen Gemeindeämter, den Bescheid erlässt im allgemeinen die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistratische
Bezirksamt auf Basis des jeweils gültigen Richtsatz für den Lebensunterhalt und darüber hinaus hat man das Recht
auf eine Energiebeihilfe, 2 mal jährlich von je € 47,- sohin € 94,- für den Zuschuss für Heizkosten
, dieser wird allgemein von den Gemeinden mit € 75,- bezahlt.
Derzeit
wird laut Richtsatz SHG 14-mal jährlich geleistet, was für das Jahr 2010 einem Betrag in € 7672,09 entspricht. Hingewiesen
wird das Bescheide vielfach unrichtig und mit Verfahrensfehlern behaftet sind und mit bedenklichen Methoden die Richtsätze
unterschritten werden, für den einzelnen ist es fast unmöglich ohne professionelle Hilfe sich aus diesem Geflecht zu lösen
. Es wird gegen Anleitungspflichten verstoßen, vielfach sind auch die Rechtsbelehrungen unrichtig.
Die
derzeitigen Methoden des AMS versprechen nichts gutes.
Hingewiesen
wird auf § 49 Arbeitslosengesetz woraus ersichtlich ist wenn jemand den Kontrolltermin unentschuldigt versäumt, dieser
so lange kein Arbeitslosengeld erhält bis er sich beim AMS meldet. Aus § 11 des genannten Gesetzes ergibt sich, dass bei Auflösung
des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer dieser für die ersten 4 Wochen kein Arbeitslosengeld beziehen kann.
Aus
§ 10 des genannten Gesetzes ergibt sich, dass der Bezug von Arbeitslosengeld in der Dauer von 6 Wochen eingestellt
wird, wenn sich jemand um einen angeboten Arbeitsplatz nicht bewirbt, wobei die Praxis dahin geht dass man sich entsprechend
zu bewerben hat. Uns sind Fälle bekannt , wo durch die Arbeitsämter Methoden angewandt wurden, die in den
Akten Tatsachen fremde Inhalte bewirkten und es zu entsprechenden Konsequenzen gekommen ist, alleine in der Steiermark
waren hiervon 6440 Steuerer betroffen, auch für diese Fälle haben wir ein spezielles Programm und verbeißen auf weiter
Ausführungen und andere Seiten unserer Homepage.
Anmerkung
Steiermark : 14-mal