Löschung aus den Schwarzen Listen
Betrifft:
Löschung aus dem KSV – Kreditschutzverband –
sämtliche Listen wie Eintragungen –
Rechtsgrundlage: DSG 2002 und
2 Urteile des OGH, eines aus dem Jahr 2009
Anmerkung: derartige Daten sind zu löschen,
Die Vorgangsweise war zuvor rechtswidrig
außerdem existiert eine EU-Richtlinie und ein
Urteil des Bundesgerichtshofes in Deutschland
Löschungen können durch uns durchgeführt werden.
Dauer: 6
Wochen mit Rechtsanspruch;
Erforderliche Unterlagen:
Kopie Reisepass, Meldezettel und der aktuellen Plastik-Karte der Bank oder Bekanntgabe der akt. Konto-Nr. mit BLZ +
Bank.
Weiters Bekanntgabe möglicher Eintragungen auf Grund von Vor-Krediten bei anderen Banken
oder Leasing-Banken, allenfalls auch Mahnungen durch Inkasso-Büros.
Im Allgemeinen sind 25-30 Schreiben erforderlich.
Die Antwort lautet meistens so, dass die Löschung durch den KSV vorgenommen wurde; sollte
sich allerdings die Rechtsgrundlage ändern, entfällt die Löschung. Dies kann aber nahezu ausgeschlossen werden, zumal eine
EU-Richtlinie besteht.
Eine Vollmacht auf die Aurora Österreich ist möglich, allerdings nicht sinnhaft, zumal durch
den Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss – mit Geb.-Datum und auch diesem die Post zugestellt wird.
Unterhält der Antragsteller zus. eine Firma, eg. GmbH oder andere Firmenform, muss die Löschung
doppelt beantragt werden; dies gilt auch bei Ehegatten.