Auf
diesem Gebiet gewähren wir umfassende Unterstützung. Es gibt unzählige Anwalts- und Notariatsopfer sowie Opfer und von Doppelvertretungen
durch die Rechtsanwaltskammer was im Einzelfall absolute Nichtigkeit bedeutet.
Es handelt sich um Angelegenheiten des Wirtschaftsrechtes was durch die Kammern allenfalls nicht gesteuert werden kann. Veruntreuungen
selbst haben weniger Bedeutung es gibt die Gruppenversicherung der Rechtsanwaltskammern und weitere Versicherungen. Allerdings fallen Opfer oft um die Zinsen um.
Im
Notariatsstand gibt es insoweit Opfer als unzulässiger Treuhandverhältnisse begründet und
Überweisungen an bedenkliche Makler durchgeführt werden.
Wenn
man sich dagegen verwahrt treten Behauptungen auf den Akt des Notars sei vernichtet. Obwohl der Notar gegen die Aufbewahrungsfrist
verstößt. Bei einer Notarin aus Bruch an der Mur wurde ein Kaufmann Opfer. Die Notarin führte bei einer Ges. s. m. H eine
Abtretung durch. Und plötzlich hatte der Mann 1 Millionen Euro Schulden. Er wusste nicht was er gekauft hatte bis der Exekutor
in das Haus kam. Noch schlimmer ist es bei Doppelvertretungen und einseitiger Konkursvergabe. Hier kamen viele unter die Mühlen,
( Existenzen wurden vernichtet ) es gab gesteuerte Konkurse und gesteuerte
Zwangsversteigerungen. Dies bedeutet absolute Nichtigkeit nach § 879 Abs. 1 erster Halbsatz ABGB:
Diesen
Gesamtschaden in Wirtschaft und Recht schätzen wir in den letzten 15 Jahren im Sprengel des Landesgerichtes Leoben mit 100
Millionen Euro. Dies unbeschadet der Existenzvernichtung der Opfer und der Grundrechtsverstößen bei exzessiven Konkursverfahren
und übermäßiger Postsperre.
Alle
diese Verstöße werden von Notariats- und Anwaltskammern unterstützt.
Aber
auch die Ärztekammer ist nicht schlecht. Sie arbeitet mit rechtswidrigen und
medizinischen bedenklichen Gutachten gegen eigene Kammermitglieder.
Auch
in diesen Dingen leisten wir Opferhilfe.