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Eine frühere Homepage eines Kindes vor über 10 Jahren zerstörte man - der Atlatus eines frühren Kammerfunkionärs - Dr. B. , Rechtsanwalt in Bruck an derMur . Er beging eine Doppelvertetung - damals war das Kind verzweifet ; man findet die Seite noch unter GOOGLE-Bildsuche - und das Material in einem Rechtschutzakt der Donau Versicherung - Betreuerin Dr.Makaritzer .
Nur schlechthinstrafrechtlicht scheint das Verhalten dris. B. Rechtsanwalt für die Verteidigung des Claudio Fercallo - den brutalen internationalen Schlepper kassierte er die Kosten aus dem Schlepperlohn-gemäss Ermittlung über Carmen Lazarescu  aus einer rumänische Einbrecherfamilie der Gatte wurde gem.Erkenntnis des OGH wegen Suchtgifthandel im Vorjahr wieder verurteil.
Dies bedeutet Geldwäsche durch einen Anwalt.
Literatur: Prof.Dr.Manfred Burgstaller ,Wien :Geldwäsche durch Annahme eines Rechtsanwaltshonorars- Strafrechtsnovelle 1993 -Anwaltsblatt-Bundesgetzblatt
- §165 StGB - Geldwäsche, wobei die Vermögenswerte aus Verbrechen kamen -und hier aus einer Internationalen kriminellen Vereinigung - Strafrahmen bis 20 Jahre - auszugehen ist von Wissentlichkeit - dies erbt sich aus dem Kontext des Strafaktes - in Verbindung mit der Überbringerin , die Rumänin war für vertrauenswürdig - sie war ja auch oft im Gefängnis . Wichtig war für ihm das Geld !?.
In Österreich gibt es nur wenig Urteile ,weil es sich
um wenig Fälle handelt-z.B.Landesgericht Salzburg ,52E VR15/97. Es handelt sich um ein wissenmüssen - Bedingter Vorsatz genügt- dolus eventualis: Grund : Claudio Fercallo - Beruf Schlepper .

Gemäss Wiener Kommentar ,Mitherausgeber Prof.Dr. E.Ratz-Präsident des OGH müssen Rechtsanwälte genau prüfen in Bezug auf die wirtschaftliche Identität des Eigentümers ( woher das Geld stammt ) - das hat er unterlassen und tatbildlich -gehandelt - - ein Verjährung ist nicht eingeträgten - -er war zwar nicht Mitglied der internationalen Kriminellen Gemeinschaft - aber hat durch die Handlungsweise an der Infrastukutur mitgearbeit-siehe Polizeikommentar- die Rechtlage ist in Deutschland nahezu ,ähnlich.-siehe auch Anwaltsblatt ,Burgastaller,2001,574-Dr.B. wäre zur Verdachtsmeldung nach §§ 9 f Rechtsanwaltsordnung verpflichtet geween. Der Vizepräsiden Dr.Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer Dr.Micheal Kropiunig war in Kentnnis des Akts und hätte dies erkennenn müssen und das Bundeskriminamt war verplichtet zu verständigen - zu dem erolgten die Schleppereien von Osten nach Rumänien über Ungarn - wo sich ein geheimes Lager befand über Österreich bis Mittelitalien - zur Versklavung und Zwangarbeit nur zu leben" Essen "- auch das das Bundeskriminalamt Wiesbaden wäre einzuschalten gewesen , um unglaubliches Leid hintanzuhalten.Die Sache ist aber noch viel Sschlimmer----Ausführungen folgen.

Weiteres füge ich ein :

Es hat den Anschein Kammerfunktionären der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer ist nichts zu schmutzig - wenn schon Betrügereien - Hände weg vor Kindern.

Dr.Gr..... setzt sich auch über gerichtliche Aufträge des Senatsvorsitzenden des Landesgerichtes Leoben Dr.Günter Kafrada hinweg ,
der ein bemerkenswertes Wissen hat
und heute noch insbesonders Latein und Literaturgeschichte perfekt beherrscht und unentwegt arbeitet.
Man könnte bereits überlegen das Selbstverwaltungsrecht der Kammern aufzuheben , was möglich ist . In einigen Staaten in Europa hat es bereits gegonnebn. Die OBDK wurde nun per 2013 bereits aufgelöst - zuvor hatte jahrelang der Anwaltsrichter Dr.Eduuard Klingsbigl die Entscheidungen gesammelt und kommentiert .Er bearbeite auch den Fall Lucucona und die Causa Lingens gegen die Repubilk Österreich aus.
BM Dr.D.Böhmdorfer verhielt sich über Auskünfte der Doppelvertretungen im Parlament bedeckt - er gab nicht einmal die Anzahl der Fälle an - Die Entscheidungen der OBDK waren ihm bekannt ; zudem hatte er auch Zutritt zu den den nicht veröffentlichten Entscheidungen des OGH - wenn dies der Autor kann, dann auch der BM für Justiz zudem ist er ein ausgezeichnter Anwalt . Allderdings wird seit seiner Amtszeit jedes Telefonat im BM für Justiz abgehört. Es war bereits seit einigen Monaten seiner Amtszeit.
Opfer von Dr.K...Leoben-Förderung des Menschenhandels -durch Kammerfunktionär -?
Geld stinkt nicht -siehe wissenschaflichen Link unten und weitere Anmerkung .
Zu dem vertrat er laut Steierer-Krone den Jüngsten Schlepper - Österreichs und vor kurzen noch immer - der Spruch Geld stinkt nicht ist hier wohl zu relativieren .





Dr.B......beging eine weitere vorsätzliche Doppelvertretung - indem er sich nach Autrag durch die Donauversicherung auf die Gegenseite schlug - nachdem eine wissenschafliche Seite gegen den Menschenhandel zerstört wude - in der Seite fanden sich viele Zeitungsartikel über Reportagen von Journalisten , welche österreichweit anerkannt sind . Die Domain besteht noch sie wird rekonstriert .
Die Doppelvertretung wurde gesetzt.
Zudem vertrat er später im Kontext den internationalen Schlepper CLAUDIO FERCALLO - der viele Frauen nierderschlug und auch vor Kindern nicht halt machte.
Beweis: Die frühere leitende Staatsanwältin Dr.Ulrike Tessarek vom BM für Justiz u.a.und Urkunden-Reportagen -Medidienberichte - im Internet z.B.Sepp Breitegger - Kleine Zeitung .
An sich ist es seine Angelegenheit wen er vertritt .
Nur setzte er wie ausgeführt auch hier eine Doppelvertretung und eine weitere.- siehe aber oben im Zusammenhang " Geldwäsche "
Das Nachspiel kommt noch.
Link betrifft Dr.Gre..... :
Hintergründe politische Diffenzen: ?

Edit Text

Herrn Dr..B.....scheint nichts zu schmutzig - nach der Zerstörung der Homepage dieses kleinen Kindes war es verzweifelt -nur er schlug  sichim Sinne einer Doppelvertretung auf die Gegenenseite.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


LAW Holocaust Austria



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Nur Herr Dr.B. an gesetzliche Standesregeln sollte man sich halten. Doppelvertungen ist eines der schändlichsten Anwaltsdelikte (Dr.Gebauer )
 
 
 
Die Folgen des Verhaltens Dris.B. traten ein. Eine Wideraufnahme eine unschuldigen - verarmten Menschen war erfordlich:
siehe Link: