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W A N G S V E R S T E I G E R U N G S O P F E R
Nicht nur in Deutschland, sondern
auch in Österreich gibt es Zwangsversteigerungsopfer.
Der Fall des Zwangsversteigerungsopfers
bezieht sich auf eine Frau in Verbindung mit einer Steuerung durch die örtliche Gemeinde Kapfenberg, abgezielt auf Akquirierung
sämtlicher Objekte in der Altstadt, wobei die Ansiedelung von Gewerbe-Unternehmen verhindert wurde.
In gegenständlichem Fall ließ
man den Bauakt liegen und warb man schlechthin Mieter rechtswidrig ab; es wurde sogar rechtswidrig ein Anwaltsbüro gesperrt.
Das Objekt selbst hatte hohe
Mieteträge auf zu weisen; es handelte sich um eine lebende Unternehmung; ein Mieter selbst wurde sogar rechtswidrig
durch die Stadtpolizei vertrieben. Die Gemeinde selbst verwendet nunmehr das Haus in unverändertem Zustand.
Die Zwangsversteigerung war
gesteuert – es gab Absprachen mit der finanzierenden Bank, der Volksbank Mürztal-Leoben, und der Stadtgemeinde. Mitbewerber
bei der Zwangsversteigerung wurden schlechthin ausgebootet.
Es erfolgten Anbote, bei der
Zwangsversteigerung nicht mit zu bieten. Einem Beauftragen der Frau bot man Geld an, auch während der Versteigerung erfolgten
vor dem Richter, wie dieser Zeuge berichtet, schlechthin Absprachen.
Der Richter des BG ........
sah auch großzügig hinweg, dass der Vizebürgermeister der Stadtgemeinde Kapfenberg, der für die Altstadt-Revitalisierung bot,
selbst nur einen Ausweis und keine Legitimationsurkunde als Berechtigter hatte.
Derartige Vorgänge der Gerichte
begründen absolute Nichtigkeit.
Der Fall geht vielfach auch
ins Strafrechtswidrige. Einem Mieter, der hohe Forderungen gegen die Gemeinde hatte, wurde das Wasser abgedreht.
Fahrnisse, welche nicht von
der Schätzung umfasst waren und Fremdeigentum dar stellten, hat die Stadtgemeinde in der Person durch Ing. R . schlechthin
verkauft.
Die Strafanzeige auf Grund des
Wertes wegen des Verbrechens des qualifizierten Betruges nach § 147 Abs 3 StGB ist in Ausarbeitung.
Zusammenfassend handelt es sich um
eine Steuerung der örtlichen Kommune, der Bank sowie des BG .... an ..... unter Einbindung des Gerichtes .
Beweis:
Urkundenbeweis, Zeugenbeweis, gegenständlichen Real-
Exekutions-Akt.
Die Angelegenheit wird weiter
voran getrieben.
Wir sind gerne bereit, ähnlichen Opfern
Hilfestellung zu leisten und Ungerechtigkeiten zu veröffentlichen.
Das Haus hatte eine Schlüsselstellung
für die Altstadt.
Man entzog es der Eigentümerin durch
Massnahmen ,
die Verbotswirdigkeit nach § 879 Abs.1
erster Halbsatz ABGB
bedingen.
Absolute Nichtigkeit.
Im Link unten gelb markiert wurde
der Name des Richters genannt . Davon distanziert sich der Autor der Seiten . Sie sind auch urheberrechtlich geschützt
.
Ausserdem vertraue ich dem OGH in Zivilrechtsangelegenheiten
. In Nichtigkeitsfragen der Kern aller Rechtsordungen gibt es keine unrichtigen Urteile des Höchstgerichtes.
Allerdings zumindest 50 Prozent aller anderen Urteile sind unrichtig .
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Weitere medienrechtliche Sorgfalt . Der Name des
obigen verantwortlicen Ingenieur wurde nicht genannt . Die Gemeinde darf genannt werden . Viele andere Fälle und Zeugen
.