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Besonderer Schutz gilt dem Schutz der Verkehrsopfer auf Grund des Gesetzes über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer. Dieses Gesetz hat sich historisch auf Grund einer Auslobung beim Fahrerfluchtfond eingerichtet beim Verband der Versicherungsunternehmungen Österreichs entwickelt. Zu klagen ist bei Ablehnung der Leistung der Fachverband vertreten durch den Verband Versicherungsunternehmungen Österreichs. Die Bestimmung kommt zur Anwendung , wenn bei einem Verkehrsunfall niemand mehr bezahlt . Voraussetzung für die Anspruchsstellung ist allein die , dass dem Opfer der fahrerflüchtige Täter nicht bekannt ist. Die Beweisführung ist relativ einfach , weil das Eisenbahn - und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz (EKHG ) zur Anwendung gelangt und Umkehr der Beweislast besteht. Was will schon andererseits ein nicht vorhandener Fahrerflüchtiger beweisen. Für die Beweisführung reichen eine abgerissene Stoßstande , Materialsplitter oder Bremsspuren. Zur Beweisführung wird empfohlen : Polizeierhebung und Fotos. Heilungskosten werden insoweit ersetzt als diese nicht von Sozialversicherer getragen werden und darüber hinaus werden Pflegekosten bezahlt , sofern Wartung durch Dritte erforderlich ist .Hier gelten die Bestimmungen des ABGB , wobei sich der Bedarf nach medizinischer Beurteilung richtet gemessen nach allgemeiner Rechtsprechung z.B. wenn jemand mittelschwere Arbeiten im Haushalt nicht mehr vorrichten kann . Beispiel : Man ist nicht in der Lage im Haushalt auf eine Leiter zu steigen. Dies begründet Anspruch auf Kosten einer Ersatzkraft. Dies ist auch fiktiv möglich. Immerhin wird auch das Schmerzensgeld für das Unfallopfer zu erkannt . Allerdings handelt es sich um eine einmalige Abschlagszahlung , wobei aber eine Globalbemessung des Schmerzensgeldes erfolgt , die ausgerichtet ist den gesamten Schmerzensgeldkatalog auf Grund einer Prognose beim Heilungsverlauf zu umfassen. Im diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin , dass bei dieser Bemessung psychische Alterationen also auch seelisches Schmerzensgeld zugesprochen wird. Hinsichtlich des seelischen Schmerzensgelds gilt die Regel , dass dieses bei schweren Verletzungen 50% des Schmerzensgeldkataloges für körperliche Schmerzen umfassen kann . Es gibt aber auch schwerere Fälle. Zu berücksichtigen sind auch Schmerzensgeldzusprüche bei Traumatisierungen oder Schock . Es gibt aber auch Schmerzensgeld ohne Schmerzen oder Schmerzensgeld ohne körperliche Schmerzen, bei seelischen Schmerzen gemäß Rechtsprechung jüngerer Rechtsentwicklung aber auch bei Verstimmungszuständen . Andererseits ist aber bei dieser subsidiären Bestimmung ein Feststellungsbegehren für zukünftige Ansprüche nicht möglich . Dies bedeutet , dass für einen atypischen Heilungsverlauf keine Ansprüche abgeleitet werden. Gerade darauf wird in der Praxis von niemanden hingewiesen .Es gilt daher mit dem Opfer eine sorgfältige Stoffsammlung durchzuführen. Am Rande dieser Seite wird angeführt , dass bei Verbrechensopfern d.h. Vorsatzdelikten die Haftung für seelische Schmerzen noch größer ist. Das Bundesozialamt macht aber immer wieder bei der Durchsetzung Schwierigkeiten . Man muss schlechthin aufpassen hier die Ansprüche durchzusetzen . Wir verweisen auch auf unsere medizinischen Seiten ( im Aufbau )im Zusammenhang mit dem Sozialrecht in etwa Epilepsie aber auch bei Verkehrsunfällen von Relevanz – bei Schädel - Hirn Traumen . Hier ist bis zu 5 Jahren nach dem Unfall beispielsweise mit einem sogenannten Jackson - Syndrom zu rechen. Aber auch bei einfachen Verkehrsunfällen und leichteren Verletzungen bezahlt der Fahrerfluchtfonds in etwa bei Peitschenschlagverletzungen der Halswirbelsäule , wobei aber andererseits bei Fahrerflucht Auffahrunfälle selbst nahezu unwahrscheinlich sind. Es gibt aber auch harte Streifungen , die zu diesen Verletzungen führen können . Hier ist eine gute Arbeitsgrundlage das Lehrbuch für Chirurgie nach Prof. Reiferscheid ., für die Einordnung der drei Distorsionstypen auf Grund der Intervall Forschung bezogen auf das schmerzfreie Intervall nach Prof. Erdmann , Universität Hannover. Auch in diesen Fällen können Sie uns fragen. Es handelt sich hierbei nur um beispielsweise Ausführungen .

Opfernet@gmx.at