Unser Ziel ist es Menschen zu helfen. Wir sind eine Opferorganisation - Österreich - Niederlande
- Europa - EU.
Schweigen Opfer ?
– Schweigen bedeutet zustimmen !?– Schweigen im Rechtsverkehr ist ein Verpflichtungsgrund
?
siehe Canaris/Festschrift für Walter Wilburg – Univ.-Prof. in Graz 1975, seinerzeit einer
der größten Zivilrechtler des Deutschen Raumes;
siehe C.H. Krampe, qui tacet consentire videtur – Berlin 1989; = wer schweigt stimmt zu!
Zur Frage des schlüssigen Verhaltens siehe in der Italienischen Literatur F. Addis, lettera di
conferma é silencio, milano 1999;
H. Kötz – Europäisches Vertragsrecht – Band
I – Seite 40-43;
Weiters zu § 151 – dBGB – Urteil vom 14.02.1995 – Bundesgerichtshof in NJW 1995/1671.
Nach der Literatur stellt sich allgemein die Frage, ob Schweigen sinnvoll ist. Der allgemeine
Grundsatz – wer schweigt, stimmt zu – gilt im Österreichischen Recht nicht, im EU-Recht ist die Situation unübersichtlich.
Im Römischen Recht gilt der Grundsatz, dass bei Stillschweigen der Wille des Opfers zu erforschen ist.
Dies wurde frei übersetzt aus dem Römischen Recht Digesten 50, 17, 142 wonach zusätzlich Dritte keinen Einfluss haben (dürfen ) – dies entspricht
auch dem Österreichischen Recht , wobei unter anderem auf § 863 ABGB Bezug genommen wird. Die Rechtslage ist wie in der Schweiz
.
Schweiz -P.Engel,Traite des obligations ,S.131ff -Schweigen ist unerheblich.
Als Opfer-Organisation gilt für uns der Grundsatz, dass
wir entsprechend exakt untersuchen und dann den gemeinsamen Weg beschreiten. Primär gelten die
Opferrechte.
In diesem Sinne hat auch der Römische Philosoph Cicero Recht in seinem Spruch: „cum tacent
clamant – indem sie schweigen, schreien sie“ recht.
Wir hingegen überlegen gemeinsam, wie in jedem Fall vor zu gehen ist, ohne sich zu präjudizieren
, d.h.nicht der Entscheidung vorgreifen.