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aurora-world-wide-law.eu
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Bundesministerium für Justitz Wien Zustände Kärnten und Leoben
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Der Neue Justitzminister Prof.Brandstetter -Prof.für Strafrecht -nur an den Zuständen in Kärnten hat sich nichts geändert-
wer sich im Konkurs kämpft -kann leicht unter Sachwalterschaft kommen-viele Teile des Aktes kenne ich-es findet sich
aleerdings auch ein Kunstfehler des eigenen Anwaltes- es geht um md. 3 MIO EURO ,- . Der Fall läßt sich lössen-genau arbeiten
nach dem WK -Wiener Kommentar -Herausgeber Prof Dr.E.Ratz -Prädident des OGH.
Es folgen Einfügungen...
DieJustizmafia Klagenfurt Sidebar Startseite Straftäterschutz in der Justiz Klagenfurt Veruntreuung der PVA im Auftrag
der Justiz Offener Brief an den BM Dr. Wolfgang Brandstetter Der Fall - Die Chronologie der Ereignisse Straftäterschutz in
der Justiz Klagenfurt Wie entzieht man sich am besten der Strafverfolgung? Hier soll die Vorgehensweise der Justiz in Klagenfurt
veröffentlicht werden, wie diese vorgeht, wenn sie mutmaßliche Straftäter aus ihren eigenen Reihen schützt, besonders sei
hier das Bezirksgericht Klagenfurt erwähnt. Besonders beleuchtet sollen hier die skrupellosen, rechtswidrigen Handlungen der
RdBG Klagenfurt Mag. Martina Löbel werden, die hier als Familienrichtern tätig ist und auch als Pressesprecherin des BG Klagenfurt
fungiert. Nebenbei ist diese mutmaßlich kriminelle Richterin auch noch Pressesprecherin der Österreichischen Wasserrettung,
Einsatzleitung Klagenfurt und auch im Fachgruppenausschuss der Richtervereinigung Abteilung Außerstreit- und Familienrecht
tätig – eine perfekt vernetzte und mit ausreichenden Beziehungen gesegnete mutmaßliche Straftäterin im Talar. Mit Bericht
vom 29.4.2011 hatte die Masseverwalterin Allmaier und Nemec GmbH einer gelenkten Insolvenz, Mag. Hartwig Allmaier und Mag
Ulrich Nemec, eine Anregung gegen das Betrugsopfer Mag. Anneliese H. bei der zuständigen Familienrichterin und Pressesprecherin
Mag. Martina Löbel zur Besachwalterung eingebracht: „Des weiteren wird die gegenständliche Stellungnahme zum Anlass
genommen, dem Insolvenzgericht mitzuteilen, dass die Insolvenzverwalterin mittlerweile berechtigte und gravierende Befürchtungen
hegt, dass sich die Schuldnerin durch ihre völlig unrichtigen und unsachlichen Anzeigen selbst schädigen bzw. gefährden könnte.
Die Anfeindungen der Schuldnerin gegen die in ihrem Insolvenzverfahren beteiligten Personen haben mittlerweile ein Ausmaß
erreicht, welches befürchten lässt, dass sich die Schuldnerin damit am meisten selbst schadet. Die Insolvenzverwalterin regt
daher allenfalls zum Wohle bzw. zum Schutz der Schuldnern notwendige Maßnahmen an.“ Seit April 2008 wird das Existenzminimum
der Frau Mag. Anneliese H. – korrekterweise als Betrugsopfer bezeichnet – zuerst durch Rechtsanwalt Dr. Ferdinand
Lanker und Wirtschaftsprüfer, Steuerberater DDr. Johann Neuner zuerst vollständig, später trotzdem noch immer zum Teil veruntreut,
wobei die Untreue seit 24.11.2009 durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Hartwig Allmaier fortgesetzt wurde
unter dem Schutz des inzwischen dritten Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl, der nachweislich die PVA mündlich – ohne
Beschluss – aufgefordert hat, zustehende Zahlungen von Teilen eines Existenzminimums trotz rechtskräftigen Rechtsmittelsenatsbeschlusses
zu veruntreuen. Die BVA - die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter – hat bei dieser Malversation seitens des
Klagenfurter Insolvenzgerichtes nicht mitgemacht. Seit diesem Zeitpunkt veruntreut Mag. Ulrich Nemec auch die zusätzlichen
Aufwendungen für Arztbesuche. Und dieser Rechtsanwalt hält sich nach eigener Diktion für einen Charaktermenschen? Bis heute
hat er mehr als 60.000 Euro aus dem Titel eines Existenzminimums veruntreut! Um das Existenzminimum bemüht, wurde trotz rechtswidriger
Verwehrung der Verfahrenshilfe am BG Klagenfurt eine Mahnklage eingebracht, die wie zu erwarten war, rechtswidrig durch die
Richterin Mag. Angelika Hausner im Verfahren 20 C 654/11m abgelehnt wurde, da Mag. Ulrich Nemec arglistig einen Unterhalt
vorgetäuscht hat. Im Rekurs gegen dieses vorsätzlich falsche Urteil bestätigte der Rechtsmittelsenat unter Vorsitz Dr. Peter
Joham sinngemäß die Untreue des Mag. Ulrich Nemec und wies das Verfahren an das Erstgericht zurück, wobei er Verfahrenshilfe
zuerkannte und die dauernd vorgetäuschte Mutwilligkeit und Aussichtlosigkeit verneinte. Aufgrund der inzwischen hohen Summe
des veruntreuten Existenzminimums durch Mag. Ulrich Nemec erklärte sich das Bezirksgericht für unzuständig und verwies die
Klage an das Landesgericht, was ja auch korrekt ist. Aufgrund der bewilligten und vorhandenen Verfahrenshilfe konnte die gesamte
Summe des veruntreuten Geldes eingefordert werden. Aktuell läuft bzw. ruht die Mahnklage unter 21 CG 80/13v unter dem Richter
Dr. Wilhelm Waldner. Eine Verfahrenshilfe wurde bewilligt, jedoch mit Beschluss vom 21.01.2014 unter der Aktenzahl VC 29/14
widerrufen. Die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel war also erfolgreich und Mag. Ulrich Nemec kann ungehindert
weiter Gelder aus einem Existenzminimum veruntreuen. Die Rechtsanwaltskammer schützt also auch ihr kriminelles Mitglied Mag.
Ulrich Nemec! Das ist der wahre Zweck der Besachwalterung (Entmündigung) durch Mag. Martina Löbel! Wie schon mehrfach bemerkt,
geht es nicht mehr um die Veruntreuung, sondern nur mehr um die Höhe der Veruntreuung. Der Straftatbestand der Untreue durch
Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Mag. Hartwig Allmaier ist rechtskräftig bewiesen. Da es einige „Rechtskundige“
mit eklatanter Leseschwäche gibt, sei auch die genaue Ortsangabe dieser rechtskräftigen Erkenntnis hier angeführt: Nachlesbar
im Beschluss 1R 152/12s vom 08.03.2013 auf Seite 5 Zeile 30 bis Seite 6 Zeile 5. Hinzu kommt noch, das die Pensionsversicherungsanstalt
unter der Leitung von Ernst Zlöbl das zustehende Existenzminimum seitens der PVA veruntreuen lässt – und das im mündlichen
Auftrag und ohne Beschluss des Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl. Eine entsprechende Anzeige erging Anfang Jänner daher an
die StA Klagenfurt, OStA Graz, WKStA und an das BM für Justiz, wobei auch die Volksanwaltschaft mit diesem Fall betraut wurde,
es aber noch zu keiner Stellungnahme durch den Generaldirektor der PVA, Dr. Winfried Pinggera, gekommen ist. Und jetzt kommt
wieder die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel ins Spiel! Anfang Jänner 2014 erkannte diese Richterin glasklar:
Gefahr im Verzug! Gemeint war wohl eher Panik im Talar und es wurde umgehend ein Beschluss gefasst, das Betrugsopfer Frau
Mag. Anneliese H. umgehend zu besachwalten. Wie wir wissen, ist Frau Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten und kann sich
gegen diese Versuche durch die vermutliche Straftäterin Mag. Martina Löbel mit bescheidenen Mitteln zur Wehr setzen, da sie
leider keinen Behördenapparat hinter sich hat und nur mit Information der Öffentlichkeit arbeiten kann. Jetzt aber hat die
mutmaßliche Straftäterin Mag. Martina Löbel ein Problem: Es existieren zwei Gutachten, die beide unisono ergeben, dass Frau
Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten ist! Bei der Erstanhörung am 04.12.2012 wurde im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic
ebenfalls festgestellt, dass es keinerlei Grund für eine Besachwalterung gäbe. Ebenso kann die Ärtzin, wo Frau Mag. Anneliese
H. aufgrund des Mordversuchs durch Dr. Ferdinand Lanker in Behandlung ist, jederzeit bestätigen, dass Frau Mag. Anneliese
H. völlig normal ist und das Sachwalterschaftsverfahren nur zum Straftäterschutz dient. Frau Mag. Löbel wurde darüber nachweisbar
informiert. Leider hat sich das Problem für Frau Mag Löbel noch immer nicht gelöst, denn um einen Justizskandal zu vermeiden,
ist eine Besachwalterung des Betrugsopfers unabdingbar. Daraufhin bestellte ebendiese Familienrichterin den Gutachter Nr.
3, Herrn Dr. S., der nach Kenntnisnahme des Falles und der Beweise umgehend seine Befangenheit erklärte. In weiterer Folge
wurde Dr. Peter Hofmann aus Graz als Gutachter bestellt und wie erklärt wurde, dass weder Beweissicherung noch Zeuge für die
Gutachtenerstellung gestattet würde – was im Übrigen rechtswidrig ist, denn Vertrauenspersonen dürfen beigezogen werden
– war klar, dass hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt werden sollte, um die Besachwalterung des Betrugsopfers Mag.
Anneliese H. durchzuführen und die gesamten Straftaten und auch die rechtskräftig bestätigte Untreue des Mag. Ulrich Nemec,
seines Zeichens Kommandant der FF Krumpendorf – unter den Tisch zu kehren. Ein drittes Gutachten wurde mangels ladungsfähiger
Adresse (Richterin Mag. Theresia Fill und ihrer rechtswidrigen Zwangsräumung sei Dank) nicht erstellt. Jetzt war natürlich
für die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel guter Rat teuer. Wie kann sie ein Betrugsopfer besachwalten, wenn sich die
Gutachten dagegen aussprechen und auch die Erstanhörung nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat? Aufgrund der Mahnklage
am LG Klagenfurt 21 CG 80/13v und dem strafrechtlichen Ende des Masseverwalters Mag Ulrich Nemec griff Mag. Martina Löbel
zu einzigen Totschlagargument, was ihr noch geblieben ist: Gefahr im Verzug! Eine normale Besachwalterung im Verfahren 2 P
354/11h war nicht möglich, daher erklärte sie das Betrugsopfer Frau Mag. Anneliese H. aufgrund des § 120 AußerstG für besachwaltet.
§ 120 AußerstrG besagt folgendes: Erfordert es das Wohl der betroffenen Person, so hat ihr das Gericht zur Besorgung dringender
Angelegenheiten längstens für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter mit sofortiger Wirksamkeit zu bestellen.
Die betroffene Person wird durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters in ihren Rechtshandlungen nur insofern beschränkt,
als es das Gericht ausdrücklich anordnet. Die Bestellung kann nur dann vor der Erstanhörung geschehen, wenn sonst ein erheblicher
und unwiederbringlicher Nachteil für die betroffene Person zu besorgen wäre und die Erstanhörung unverzüglich nachgeholt wird.
Für die einstweilige Sachwalterschaft gelten die Regelungen über die Sachwalterschaft für behinderte Personen. §§ 123 Z 1
bis 4 und 126 sind sinngemäß anzuwenden. Frau Mag. Martina Löbel leidet offensichtlich unter Verbrecher-Amnesie! Ihr ist nicht
erinnerlich, dass am 4.12.2012 am BG Klagenfurt im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic eine Erstanhörung stattgefunden
hat, wo der Richterin Mag. Löbel alle Straftaten ihrer Kollegen und des Herrn Mag. Nemec nochmals zur Kenntnis gebracht wurden.
Nach dieser Erstanhörung hat Frau Mag. Löbel alle Vorwürfe im LG Klagenfurt persönlich überprüft und konnte sie bis heute
nicht wiederlegen. Aber das Betrugsopfer besachwalten will sie! Was für eine Familienrichterin! Eine Schande für die Justiz!
Eine einstweilige Besachwalterung nach §120 AußerstG ist nach erfolgter Erstanhörung und bei vorliegen von mehreren gleichlautenden
Gutachten rechtswidrig und ein glatter Amtsmissbrauch! Worum geht es wirklich? Nur um Straftäterschutz – und um sonst
gar nichts! Glaubt den irgendjemand, dass Frau Mag. Martina Löbel das Wohl des Betrugsopfers Frau Mag. Anneliese H. wichtig
wäre? Wie schon gesagt, die Untreue des Masseverwalters Mag. Ulrich Nemec ist erwiesen. Im Zivilverfahren 21 CG 80/13v geht
es nur mehr um die Höhe des veruntreuten Geldes. Mit einer einstweiligen Verfügung der Besachwalterung des Betrugsopfers kann
die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel die Strafverfolgung einstellen lassen und was besonders perfide ist: Der Sachwalter
muss das veruntreute Geld aus dem Titel des Existenzminimums nicht dem Betrugsopfer aushändigen, sondern kann es selbst „verwalten“.
Somit wird auch der Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl geschützt, der diese Veruntreuung gedeckt und teilweise sogar selbst
angeordnet hat. (siehe Veruntreuung durch die PVA) Das ist aber noch nicht alles, was durch die RdBG Mag. Martina Löbel geschützt
wird. Da wäre noch: Dr. Christine Kieber-Trattner, die Vermögenswerte rechtswidrig zum haben Preis laut Exekutionsordnung
verschleudert hat, obwohl die Insolvenzordnung anzuwenden gewesen wäre und damit Gläubigerschädigung begangen hat, genauso
die Richterin Mag. Theresia Fill, die die nachfolgenden strafbaren Handlungen begangen hat, als auch der Vorsteher des BG
Klagenfurt, Dr. Werner Radl, der alle Straftaten gedeckt hat. Zusätzlich kommen noch die weiteren Mittäter am LG Klagenfurt
dazu.(Siehe Chronik) Der Hauptgrund sind auch die gelenkten Insolvenzen, die zwar nichtig sind, aber von den mutmaßlichen
Straftätern beendet werden möchten. Hier ist besonders Rechtsanwalt Dr. Gerhard Brandl mit seiner Mittäterschaft betroffen,
denn dieser kann sich das Bekanntwerden von strafrechtlich relevanten Malversationen im Zusammenhang mit der Insolvenz der
KTZ, Griffner Haus und AVW nicht leisten. Wie wird denn Dr. Brandl sein Wissen über die Untreue seines Kollegen Mag. Nemec
erklären? Die mutmaßliche Straftäterschützerin Familienrichterin Mag. Martina Löbel versucht mit letzter Verzweiflung den
Justizskandal am BG Klagenfurt mittels rechtswidriger Sachwalterschaft zu vertuschen. Ist zwar verständlich, aber trotzdem
rechtswidrig und strafrechtlich relevant. In diesem Fall wäre jetzt die Staatsanwaltschaft gefordert, entsprechende Maßnahmen
zu setzen. Falls jemand Schutz vor Strafverfolgung benötigt: Die Familienrichterin ist telefonisch unter 0463 / 5840 6793
gerne für Sie erreichbar. Disclaimer: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt gewohnheitsmäßig die Unschuldsvermutung,
obwohl die Beweislage eine andere Sprache spricht. Die Justizmafia handelt nicht von der gesamten österreichischen Justiz,
sondern nur von ausgewählten Personen, die jedoch den größten Teil der korrekt arbeitenden Justiz in Geiselhaft nehmen, um
sich selbst zu schützen. Mit freundlichen Grüßen vom offenen Verfahren 2 P 355/11f zwecks Straftäterschutz.
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Justizmafia Klagenfurt Sidebar Startseite Straftäterschutz in der Justiz Klagenfurt Veruntreuung der PVA
im Auftrag der Justiz Offener Brief an den BM Dr. Wolfgang Brandstetter Der Fall - Die Chronologie der Ereignisse Straftäterschutz
in der Justiz Klagenfurt Wie entzieht man sich am besten der Strafverfolgung? Hier soll die Vorgehensweise der Justiz in Klagenfurt
veröffentlicht werden, wie diese vorgeht, wenn sie mutmaßliche Straftäter aus ihren eigenen Reihen schützt, besonders sei
hier das Bezirksgericht Klagenfurt erwähnt. Besonders beleuchtet sollen hier die skrupellosen, rechtswidrigen Handlungen der
RdBG Klagenfurt Mag. Martina Löbel werden, die hier als Familienrichtern tätig ist und auch als Pressesprecherin des BG Klagenfurt
fungiert. Nebenbei ist diese mutmaßlich kriminelle Richterin auch noch Pressesprecherin der Österreichischen Wasserrettung,
Einsatzleitung Klagenfurt und auch im Fachgruppenausschuss der Richtervereinigung Abteilung Außerstreit- und Familienrecht
tätig – eine perfekt vernetzte und mit ausreichenden Beziehungen gesegnete mutmaßliche Straftäterin im Talar. Mit Bericht
vom 29.4.2011 hatte die Masseverwalterin Allmaier und Nemec GmbH einer gelenkten Insolvenz, Mag. Hartwig Allmaier und Mag
Ulrich Nemec, eine Anregung gegen das Betrugsopfer Mag. Anneliese H. bei der zuständigen Familienrichterin und Pressesprecherin
Mag. Martina Löbel zur Besachwalterung eingebracht: „Des weiteren wird die gegenständliche Stellungnahme zum Anlass
genommen, dem Insolvenzgericht mitzuteilen, dass die Insolvenzverwalterin mittlerweile berechtigte und gravierende Befürchtungen
hegt, dass sich die Schuldnerin durch ihre völlig unrichtigen und unsachlichen Anzeigen selbst schädigen bzw. gefährden könnte.
Die Anfeindungen der Schuldnerin gegen die in ihrem Insolvenzverfahren beteiligten Personen haben mittlerweile ein Ausmaß
erreicht, welches befürchten lässt, dass sich die Schuldnerin damit am meisten selbst schadet. Die Insolvenzverwalterin regt
daher allenfalls zum Wohle bzw. zum Schutz der Schuldnern notwendige Maßnahmen an.“ Seit April 2008 wird das Existenzminimum
der Frau Mag. Anneliese H. – korrekterweise als Betrugsopfer bezeichnet – zuerst durch Rechtsanwalt Dr. Ferdinand
Lanker und Wirtschaftsprüfer, Steuerberater DDr. Johann Neuner zuerst vollständig, später trotzdem noch immer zum Teil veruntreut,
wobei die Untreue seit 24.11.2009 durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Hartwig Allmaier fortgesetzt wurde
unter dem Schutz des inzwischen dritten Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl, der nachweislich die PVA mündlich – ohne
Beschluss – aufgefordert hat, zustehende Zahlungen von Teilen eines Existenzminimums trotz rechtskräftigen Rechtsmittelsenatsbeschlusses
zu veruntreuen. Die BVA - die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter – hat bei dieser Malversation seitens des
Klagenfurter Insolvenzgerichtes nicht mitgemacht. Seit diesem Zeitpunkt veruntreut Mag. Ulrich Nemec auch die zusätzlichen
Aufwendungen für Arztbesuche. Und dieser Rechtsanwalt hält sich nach eigener Diktion für einen Charaktermenschen? Bis heute
hat er mehr als 60.000 Euro aus dem Titel eines Existenzminimums veruntreut! Um das Existenzminimum bemüht, wurde trotz rechtswidriger
Verwehrung der Verfahrenshilfe am BG Klagenfurt eine Mahnklage eingebracht, die wie zu erwarten war, rechtswidrig durch die
Richterin Mag. Angelika Hausner im Verfahren 20 C 654/11m abgelehnt wurde, da Mag. Ulrich Nemec arglistig einen Unterhalt
vorgetäuscht hat. Im Rekurs gegen dieses vorsätzlich falsche Urteil bestätigte der Rechtsmittelsenat unter Vorsitz Dr. Peter
Joham sinngemäß die Untreue des Mag. Ulrich Nemec und wies das Verfahren an das Erstgericht zurück, wobei er Verfahrenshilfe
zuerkannte und die dauernd vorgetäuschte Mutwilligkeit und Aussichtlosigkeit verneinte. Aufgrund der inzwischen hohen Summe
des veruntreuten Existenzminimums durch Mag. Ulrich Nemec erklärte sich das Bezirksgericht für unzuständig und verwies die
Klage an das Landesgericht, was ja auch korrekt ist. Aufgrund der bewilligten und vorhandenen Verfahrenshilfe konnte die gesamte
Summe des veruntreuten Geldes eingefordert werden. Aktuell läuft bzw. ruht die Mahnklage unter 21 CG 80/13v unter dem Richter
Dr. Wilhelm Waldner. Eine Verfahrenshilfe wurde bewilligt, jedoch mit Beschluss vom 21.01.2014 unter der Aktenzahl VC 29/14
widerrufen. Die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel war also erfolgreich und Mag. Ulrich Nemec kann ungehindert
weiter Gelder aus einem Existenzminimum veruntreuen. Die Rechtsanwaltskammer schützt also auch ihr kriminelles Mitglied Mag.
Ulrich Nemec! Das ist der wahre Zweck der Besachwalterung (Entmündigung) durch Mag. Martina Löbel! Wie schon mehrfach bemerkt,
geht es nicht mehr um die Veruntreuung, sondern nur mehr um die Höhe der Veruntreuung. Der Straftatbestand der Untreue durch
Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Mag. Hartwig Allmaier ist rechtskräftig bewiesen. Da es einige „Rechtskundige“
mit eklatanter Leseschwäche gibt, sei auch die genaue Ortsangabe dieser rechtskräftigen Erkenntnis hier angeführt: Nachlesbar
im Beschluss 1R 152/12s vom 08.03.2013 auf Seite 5 Zeile 30 bis Seite 6 Zeile 5. Hinzu kommt noch, das die Pensionsversicherungsanstalt
unter der Leitung von Ernst Zlöbl das zustehende Existenzminimum seitens der PVA veruntreuen lässt – und das im mündlichen
Auftrag und ohne Beschluss des Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl. Eine entsprechende Anzeige erging Anfang Jänner daher an
die StA Klagenfurt, OStA Graz, WKStA und an das BM für Justiz, wobei auch die Volksanwaltschaft mit diesem Fall betraut wurde,
es aber noch zu keiner Stellungnahme durch den Generaldirektor der PVA, Dr. Winfried Pinggera, gekommen ist. Und jetzt kommt
wieder die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel ins Spiel! Anfang Jänner 2014 erkannte diese Richterin glasklar:
Gefahr im Verzug! Gemeint war wohl eher Panik im Talar und es wurde umgehend ein Beschluss gefasst, das Betrugsopfer Frau
Mag. Anneliese H. umgehend zu besachwalten. Wie wir wissen, ist Frau Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten und kann sich
gegen diese Versuche durch die vermutliche Straftäterin Mag. Martina Löbel mit bescheidenen Mitteln zur Wehr setzen, da sie
leider keinen Behördenapparat hinter sich hat und nur mit Information der Öffentlichkeit arbeiten kann. Jetzt aber hat die
mutmaßliche Straftäterin Mag. Martina Löbel ein Problem: Es existieren zwei Gutachten, die beide unisono ergeben, dass Frau
Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten ist! Bei der Erstanhörung am 04.12.2012 wurde im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic
ebenfalls festgestellt, dass es keinerlei Grund für eine Besachwalterung gäbe. Ebenso kann die Ärtzin, wo Frau Mag. Anneliese
H. aufgrund des Mordversuchs durch Dr. Ferdinand Lanker in Behandlung ist, jederzeit bestätigen, dass Frau Mag. Anneliese
H. völlig normal ist und das Sachwalterschaftsverfahren nur zum Straftäterschutz dient. Frau Mag. Löbel wurde darüber nachweisbar
informiert. Leider hat sich das Problem für Frau Mag Löbel noch immer nicht gelöst, denn um einen Justizskandal zu vermeiden,
ist eine Besachwalterung des Betrugsopfers unabdingbar. Daraufhin bestellte ebendiese Familienrichterin den Gutachter Nr.
3, Herrn Dr. S., der nach Kenntnisnahme des Falles und der Beweise umgehend seine Befangenheit erklärte. In weiterer Folge
wurde Dr. Peter Hofmann aus Graz als Gutachter bestellt und wie erklärt wurde, dass weder Beweissicherung noch Zeuge für die
Gutachtenerstellung gestattet würde – was im Übrigen rechtswidrig ist, denn Vertrauenspersonen dürfen beigezogen werden
– war klar, dass hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt werden sollte, um die Besachwalterung des Betrugsopfers Mag.
Anneliese H. durchzuführen und die gesamten Straftaten und auch die rechtskräftig bestätigte Untreue des Mag. Ulrich Nemec,
seines Zeichens Kommandant der FF Krumpendorf – unter den Tisch zu kehren. Ein drittes Gutachten wurde mangels ladungsfähiger
Adresse (Richterin Mag. Theresia Fill und ihrer rechtswidrigen Zwangsräumung sei Dank) nicht erstellt. Jetzt war natürlich
für die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel guter Rat teuer. Wie kann sie ein Betrugsopfer besachwalten, wenn sich die
Gutachten dagegen aussprechen und auch die Erstanhörung nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat? Aufgrund der Mahnklage
am LG Klagenfurt 21 CG 80/13v und dem strafrechtlichen Ende des Masseverwalters Mag Ulrich Nemec griff Mag. Martina Löbel
zu einzigen Totschlagargument, was ihr noch geblieben ist: Gefahr im Verzug! Eine normale Besachwalterung im Verfahren 2 P
354/11h war nicht möglich, daher erklärte sie das Betrugsopfer Frau Mag. Anneliese H. aufgrund des § 120 AußerstG für besachwaltet.
§ 120 AußerstrG besagt folgendes: Erfordert es das Wohl der betroffenen Person, so hat ihr das Gericht zur Besorgung dringender
Angelegenheiten längstens für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter mit sofortiger Wirksamkeit zu bestellen.
Die betroffene Person wird durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters in ihren Rechtshandlungen nur insofern beschränkt,
als es das Gericht ausdrücklich anordnet. Die Bestellung kann nur dann vor der Erstanhörung geschehen, wenn sonst ein erheblicher
und unwiederbringlicher Nachteil für die betroffene Person zu besorgen wäre und die Erstanhörung unverzüglich nachgeholt wird.
Für die einstweilige Sachwalterschaft gelten die Regelungen über die Sachwalterschaft für behinderte Personen. §§ 123 Z 1
bis 4 und 126 sind sinngemäß anzuwenden. Frau Mag. Martina Löbel leidet offensichtlich unter Verbrecher-Amnesie! Ihr ist nicht
erinnerlich, dass am 4.12.2012 am BG Klagenfurt im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic eine Erstanhörung stattgefunden
hat, wo der Richterin Mag. Löbel alle Straftaten ihrer Kollegen und des Herrn Mag. Nemec nochmals zur Kenntnis gebracht wurden.
Nach dieser Erstanhörung hat Frau Mag. Löbel alle Vorwürfe im LG Klagenfurt persönlich überprüft und konnte sie bis heute
nicht wiederlegen. Aber das Betrugsopfer besachwalten will sie! Was für eine Familienrichterin! Eine Schande für die Justiz!
Eine einstweilige Besachwalterung nach §120 AußerstG ist nach erfolgter Erstanhörung und bei vorliegen von mehreren gleichlautenden
Gutachten rechtswidrig und ein glatter Amtsmissbrauch! Worum geht es wirklich? Nur um Straftäterschutz – und um sonst
gar nichts! Glaubt den irgendjemand, dass Frau Mag. Martina Löbel das Wohl des Betrugsopfers Frau Mag. Anneliese H. wichtig
wäre? Wie schon gesagt, die Untreue des Masseverwalters Mag. Ulrich Nemec ist erwiesen. Im Zivilverfahren 21 CG 80/13v geht
es nur mehr um die Höhe des veruntreuten Geldes. Mit einer einstweiligen Verfügung der Besachwalterung des Betrugsopfers kann
die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel die Strafverfolgung einstellen lassen und was besonders perfide ist: Der Sachwalter
muss das veruntreute Geld aus dem Titel des Existenzminimums nicht dem Betrugsopfer aushändigen, sondern kann es selbst „verwalten“.
Somit wird auch der Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl geschützt, der diese Veruntreuung gedeckt und teilweise sogar selbst
angeordnet hat. (siehe Veruntreuung durch die PVA) Das ist aber noch nicht alles, was durch die RdBG Mag. Martina Löbel geschützt
wird. Da wäre noch: Dr. Christine Kieber-Trattner, die Vermögenswerte rechtswidrig zum haben Preis laut Exekutionsordnung
verschleudert hat, obwohl die Insolvenzordnung anzuwenden gewesen wäre und damit Gläubigerschädigung begangen hat, genauso
die Richterin Mag. Theresia Fill, die die nachfolgenden strafbaren Handlungen begangen hat, als auch der Vorsteher des BG
Klagenfurt, Dr. Werner Radl, der alle Straftaten gedeckt hat. Zusätzlich kommen noch die weiteren Mittäter am LG Klagenfurt
dazu.(Siehe Chronik) Der Hauptgrund sind auch die gelenkten Insolvenzen, die zwar nichtig sind, aber von den mutmaßlichen
Straftätern beendet werden möchten. Hier ist besonders Rechtsanwalt Dr. Gerhard Brandl mit seiner Mittäterschaft betroffen,
denn dieser kann sich das Bekanntwerden von strafrechtlich relevanten Malversationen im Zusammenhang mit der Insolvenz der
KTZ, Griffner Haus und AVW nicht leisten. Wie wird denn Dr. Brandl sein Wissen über die Untreue seines Kollegen Mag. Nemec
erklären? Die mutmaßliche Straftäterschützerin Familienrichterin Mag. Martina Löbel versucht mit letzter Verzweiflung den
Justizskandal am BG Klagenfurt mittels rechtswidriger Sachwalterschaft zu vertuschen. Ist zwar verständlich, aber trotzdem
rechtswidrig und strafrechtlich relevant. In diesem Fall wäre jetzt die Staatsanwaltschaft gefordert, entsprechende Maßnahmen
zu setzen. Falls jemand Schutz vor Strafverfolgung benötigt: Die Familienrichterin ist telefonisch unter 0463 / 5840 6793
gerne für Sie erreichbar. Disclaimer: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt gewohnheitsmäßig die Unschuldsvermutung,
obwohl die Beweislage eine andere Sprache spricht. Die Justizmafia handelt nicht von der gesamten österreichischen Justiz,
sondern nur von ausgewählten Personen, die jedoch den größten Teil der korrekt arbeitenden Justiz in Geiselhaft nehmen, um
sich selbst zu schützen. Mit freundlichen Grüßen vom offenen Verfahren 2 P 355/11f zwecks Straftäterschutz.
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