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Der Neue Justitzminister Prof.Brandstetter -Prof.für Strafrecht -nur an den Zuständen in Kärnten hat sich nichts geändert- wer sich im Konkurs  kämpft -kann leicht unter Sachwalterschaft kommen-viele Teile des Aktes kenne ich-es findet sich aleerdings auch ein Kunstfehler des eigenen Anwaltes- es geht um md. 3 MIO EURO ,- . Der Fall läßt sich lössen-genau arbeiten nach dem WK -Wiener Kommentar -Herausgeber Prof Dr.E.Ratz -Prädident des OGH.
Es folgen Einfügungen...
 
DieJustizmafia Klagenfurt Sidebar Startseite Straftäterschutz in der Justiz Klagenfurt Veruntreuung der PVA im Auftrag der Justiz Offener Brief an den BM Dr. Wolfgang Brandstetter Der Fall - Die Chronologie der Ereignisse Straftäterschutz in der Justiz Klagenfurt Wie entzieht man sich am besten der Strafverfolgung? Hier soll die Vorgehensweise der Justiz in Klagenfurt veröffentlicht werden, wie diese vorgeht, wenn sie mutmaßliche Straftäter aus ihren eigenen Reihen schützt, besonders sei hier das Bezirksgericht Klagenfurt erwähnt. Besonders beleuchtet sollen hier die skrupellosen, rechtswidrigen Handlungen der RdBG Klagenfurt Mag. Martina Löbel werden, die hier als Familienrichtern tätig ist und auch als Pressesprecherin des BG Klagenfurt fungiert. Nebenbei ist diese mutmaßlich kriminelle Richterin auch noch Pressesprecherin der Österreichischen Wasserrettung, Einsatzleitung Klagenfurt und auch im Fachgruppenausschuss der Richtervereinigung Abteilung Außerstreit- und Familienrecht tätig – eine perfekt vernetzte und mit ausreichenden Beziehungen gesegnete mutmaßliche Straftäterin im Talar. Mit Bericht vom 29.4.2011 hatte die Masseverwalterin Allmaier und Nemec GmbH einer gelenkten Insolvenz, Mag. Hartwig Allmaier und Mag Ulrich Nemec, eine Anregung gegen das Betrugsopfer Mag. Anneliese H. bei der zuständigen Familienrichterin und Pressesprecherin Mag. Martina Löbel zur Besachwalterung eingebracht: „Des weiteren wird die gegenständliche Stellungnahme zum Anlass genommen, dem Insolvenzgericht mitzuteilen, dass die Insolvenzverwalterin mittlerweile berechtigte und gravierende Befürchtungen hegt, dass sich die Schuldnerin durch ihre völlig unrichtigen und unsachlichen Anzeigen selbst schädigen bzw. gefährden könnte. Die Anfeindungen der Schuldnerin gegen die in ihrem Insolvenzverfahren beteiligten Personen haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, welches befürchten lässt, dass sich die Schuldnerin damit am meisten selbst schadet. Die Insolvenzverwalterin regt daher allenfalls zum Wohle bzw. zum Schutz der Schuldnern notwendige Maßnahmen an.“ Seit April 2008 wird das Existenzminimum der Frau Mag. Anneliese H. – korrekterweise als Betrugsopfer bezeichnet – zuerst durch Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Lanker und Wirtschaftsprüfer, Steuerberater DDr. Johann Neuner zuerst vollständig, später trotzdem noch immer zum Teil veruntreut, wobei die Untreue seit 24.11.2009 durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Hartwig Allmaier fortgesetzt wurde unter dem Schutz des inzwischen dritten Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl, der nachweislich die PVA mündlich – ohne Beschluss – aufgefordert hat, zustehende Zahlungen von Teilen eines Existenzminimums trotz rechtskräftigen Rechtsmittelsenatsbeschlusses zu veruntreuen. Die BVA - die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter – hat bei dieser Malversation seitens des Klagenfurter Insolvenzgerichtes nicht mitgemacht. Seit diesem Zeitpunkt veruntreut Mag. Ulrich Nemec auch die zusätzlichen Aufwendungen für Arztbesuche. Und dieser Rechtsanwalt hält sich nach eigener Diktion für einen Charaktermenschen? Bis heute hat er mehr als 60.000 Euro aus dem Titel eines Existenzminimums veruntreut! Um das Existenzminimum bemüht, wurde trotz rechtswidriger Verwehrung der Verfahrenshilfe am BG Klagenfurt eine Mahnklage eingebracht, die wie zu erwarten war, rechtswidrig durch die Richterin Mag. Angelika Hausner im Verfahren 20 C 654/11m abgelehnt wurde, da Mag. Ulrich Nemec arglistig einen Unterhalt vorgetäuscht hat. Im Rekurs gegen dieses vorsätzlich falsche Urteil bestätigte der Rechtsmittelsenat unter Vorsitz Dr. Peter Joham sinngemäß die Untreue des Mag. Ulrich Nemec und wies das Verfahren an das Erstgericht zurück, wobei er Verfahrenshilfe zuerkannte und die dauernd vorgetäuschte Mutwilligkeit und Aussichtlosigkeit verneinte. Aufgrund der inzwischen hohen Summe des veruntreuten Existenzminimums durch Mag. Ulrich Nemec erklärte sich das Bezirksgericht für unzuständig und verwies die Klage an das Landesgericht, was ja auch korrekt ist. Aufgrund der bewilligten und vorhandenen Verfahrenshilfe konnte die gesamte Summe des veruntreuten Geldes eingefordert werden. Aktuell läuft bzw. ruht die Mahnklage unter 21 CG 80/13v unter dem Richter Dr. Wilhelm Waldner. Eine Verfahrenshilfe wurde bewilligt, jedoch mit Beschluss vom 21.01.2014 unter der Aktenzahl VC 29/14 widerrufen. Die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel war also erfolgreich und Mag. Ulrich Nemec kann ungehindert weiter Gelder aus einem Existenzminimum veruntreuen. Die Rechtsanwaltskammer schützt also auch ihr kriminelles Mitglied Mag. Ulrich Nemec! Das ist der wahre Zweck der Besachwalterung (Entmündigung) durch Mag. Martina Löbel! Wie schon mehrfach bemerkt, geht es nicht mehr um die Veruntreuung, sondern nur mehr um die Höhe der Veruntreuung. Der Straftatbestand der Untreue durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Mag. Hartwig Allmaier ist rechtskräftig bewiesen. Da es einige „Rechtskundige“ mit eklatanter Leseschwäche gibt, sei auch die genaue Ortsangabe dieser rechtskräftigen Erkenntnis hier angeführt: Nachlesbar im Beschluss 1R 152/12s vom 08.03.2013 auf Seite 5 Zeile 30 bis Seite 6 Zeile 5. Hinzu kommt noch, das die Pensionsversicherungsanstalt unter der Leitung von Ernst Zlöbl das zustehende Existenzminimum seitens der PVA veruntreuen lässt – und das im mündlichen Auftrag und ohne Beschluss des Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl. Eine entsprechende Anzeige erging Anfang Jänner daher an die StA Klagenfurt, OStA Graz, WKStA und an das BM für Justiz, wobei auch die Volksanwaltschaft mit diesem Fall betraut wurde, es aber noch zu keiner Stellungnahme durch den Generaldirektor der PVA, Dr. Winfried Pinggera, gekommen ist. Und jetzt kommt wieder die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel ins Spiel! Anfang Jänner 2014 erkannte diese Richterin glasklar: Gefahr im Verzug! Gemeint war wohl eher Panik im Talar und es wurde umgehend ein Beschluss gefasst, das Betrugsopfer Frau Mag. Anneliese H. umgehend zu besachwalten. Wie wir wissen, ist Frau Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten und kann sich gegen diese Versuche durch die vermutliche Straftäterin Mag. Martina Löbel mit bescheidenen Mitteln zur Wehr setzen, da sie leider keinen Behördenapparat hinter sich hat und nur mit Information der Öffentlichkeit arbeiten kann. Jetzt aber hat die mutmaßliche Straftäterin Mag. Martina Löbel ein Problem: Es existieren zwei Gutachten, die beide unisono ergeben, dass Frau Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten ist! Bei der Erstanhörung am 04.12.2012 wurde im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic ebenfalls festgestellt, dass es keinerlei Grund für eine Besachwalterung gäbe. Ebenso kann die Ärtzin, wo Frau Mag. Anneliese H. aufgrund des Mordversuchs durch Dr. Ferdinand Lanker in Behandlung ist, jederzeit bestätigen, dass Frau Mag. Anneliese H. völlig normal ist und das Sachwalterschaftsverfahren nur zum Straftäterschutz dient. Frau Mag. Löbel wurde darüber nachweisbar informiert. Leider hat sich das Problem für Frau Mag Löbel noch immer nicht gelöst, denn um einen Justizskandal zu vermeiden, ist eine Besachwalterung des Betrugsopfers unabdingbar. Daraufhin bestellte ebendiese Familienrichterin den Gutachter Nr. 3, Herrn Dr. S., der nach Kenntnisnahme des Falles und der Beweise umgehend seine Befangenheit erklärte. In weiterer Folge wurde Dr. Peter Hofmann aus Graz als Gutachter bestellt und wie erklärt wurde, dass weder Beweissicherung noch Zeuge für die Gutachtenerstellung gestattet würde – was im Übrigen rechtswidrig ist, denn Vertrauenspersonen dürfen beigezogen werden – war klar, dass hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt werden sollte, um die Besachwalterung des Betrugsopfers Mag. Anneliese H. durchzuführen und die gesamten Straftaten und auch die rechtskräftig bestätigte Untreue des Mag. Ulrich Nemec, seines Zeichens Kommandant der FF Krumpendorf – unter den Tisch zu kehren. Ein drittes Gutachten wurde mangels ladungsfähiger Adresse (Richterin Mag. Theresia Fill und ihrer rechtswidrigen Zwangsräumung sei Dank) nicht erstellt. Jetzt war natürlich für die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel guter Rat teuer. Wie kann sie ein Betrugsopfer besachwalten, wenn sich die Gutachten dagegen aussprechen und auch die Erstanhörung nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat? Aufgrund der Mahnklage am LG Klagenfurt 21 CG 80/13v und dem strafrechtlichen Ende des Masseverwalters Mag Ulrich Nemec griff Mag. Martina Löbel zu einzigen Totschlagargument, was ihr noch geblieben ist: Gefahr im Verzug! Eine normale Besachwalterung im Verfahren 2 P 354/11h war nicht möglich, daher erklärte sie das Betrugsopfer Frau Mag. Anneliese H. aufgrund des § 120 AußerstG für besachwaltet. § 120 AußerstrG besagt folgendes: Erfordert es das Wohl der betroffenen Person, so hat ihr das Gericht zur Besorgung dringender Angelegenheiten längstens für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter mit sofortiger Wirksamkeit zu bestellen. Die betroffene Person wird durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters in ihren Rechtshandlungen nur insofern beschränkt, als es das Gericht ausdrücklich anordnet. Die Bestellung kann nur dann vor der Erstanhörung geschehen, wenn sonst ein erheblicher und unwiederbringlicher Nachteil für die betroffene Person zu besorgen wäre und die Erstanhörung unverzüglich nachgeholt wird. Für die einstweilige Sachwalterschaft gelten die Regelungen über die Sachwalterschaft für behinderte Personen. §§ 123 Z 1 bis 4 und 126 sind sinngemäß anzuwenden. Frau Mag. Martina Löbel leidet offensichtlich unter Verbrecher-Amnesie! Ihr ist nicht erinnerlich, dass am 4.12.2012 am BG Klagenfurt im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic eine Erstanhörung stattgefunden hat, wo der Richterin Mag. Löbel alle Straftaten ihrer Kollegen und des Herrn Mag. Nemec nochmals zur Kenntnis gebracht wurden. Nach dieser Erstanhörung hat Frau Mag. Löbel alle Vorwürfe im LG Klagenfurt persönlich überprüft und konnte sie bis heute nicht wiederlegen. Aber das Betrugsopfer besachwalten will sie! Was für eine Familienrichterin! Eine Schande für die Justiz! Eine einstweilige Besachwalterung nach §120 AußerstG ist nach erfolgter Erstanhörung und bei vorliegen von mehreren gleichlautenden Gutachten rechtswidrig und ein glatter Amtsmissbrauch! Worum geht es wirklich? Nur um Straftäterschutz – und um sonst gar nichts! Glaubt den irgendjemand, dass Frau Mag. Martina Löbel das Wohl des Betrugsopfers Frau Mag. Anneliese H. wichtig wäre? Wie schon gesagt, die Untreue des Masseverwalters Mag. Ulrich Nemec ist erwiesen. Im Zivilverfahren 21 CG 80/13v geht es nur mehr um die Höhe des veruntreuten Geldes. Mit einer einstweiligen Verfügung der Besachwalterung des Betrugsopfers kann die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel die Strafverfolgung einstellen lassen und was besonders perfide ist: Der Sachwalter muss das veruntreute Geld aus dem Titel des Existenzminimums nicht dem Betrugsopfer aushändigen, sondern kann es selbst „verwalten“. Somit wird auch der Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl geschützt, der diese Veruntreuung gedeckt und teilweise sogar selbst angeordnet hat. (siehe Veruntreuung durch die PVA) Das ist aber noch nicht alles, was durch die RdBG Mag. Martina Löbel geschützt wird. Da wäre noch: Dr. Christine Kieber-Trattner, die Vermögenswerte rechtswidrig zum haben Preis laut Exekutionsordnung verschleudert hat, obwohl die Insolvenzordnung anzuwenden gewesen wäre und damit Gläubigerschädigung begangen hat, genauso die Richterin Mag. Theresia Fill, die die nachfolgenden strafbaren Handlungen begangen hat, als auch der Vorsteher des BG Klagenfurt, Dr. Werner Radl, der alle Straftaten gedeckt hat. Zusätzlich kommen noch die weiteren Mittäter am LG Klagenfurt dazu.(Siehe Chronik) Der Hauptgrund sind auch die gelenkten Insolvenzen, die zwar nichtig sind, aber von den mutmaßlichen Straftätern beendet werden möchten. Hier ist besonders Rechtsanwalt Dr. Gerhard Brandl mit seiner Mittäterschaft betroffen, denn dieser kann sich das Bekanntwerden von strafrechtlich relevanten Malversationen im Zusammenhang mit der Insolvenz der KTZ, Griffner Haus und AVW nicht leisten. Wie wird denn Dr. Brandl sein Wissen über die Untreue seines Kollegen Mag. Nemec erklären? Die mutmaßliche Straftäterschützerin Familienrichterin Mag. Martina Löbel versucht mit letzter Verzweiflung den Justizskandal am BG Klagenfurt mittels rechtswidriger Sachwalterschaft zu vertuschen. Ist zwar verständlich, aber trotzdem rechtswidrig und strafrechtlich relevant. In diesem Fall wäre jetzt die Staatsanwaltschaft gefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Falls jemand Schutz vor Strafverfolgung benötigt: Die Familienrichterin ist telefonisch unter 0463 / 5840 6793 gerne für Sie erreichbar. Disclaimer: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt gewohnheitsmäßig die Unschuldsvermutung, obwohl die Beweislage eine andere Sprache spricht. Die Justizmafia handelt nicht von der gesamten österreichischen Justiz, sondern nur von ausgewählten Personen, die jedoch den größten Teil der korrekt arbeitenden Justiz in Geiselhaft nehmen, um sich selbst zu schützen. Mit freundlichen Grüßen vom offenen Verfahren 2 P 355/11f zwecks Straftäterschutz.

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Nebenbei ist diese mutmaßlich kriminelle Richterin auch noch Pressesprecherin der Österreichischen Wasserrettung, Einsatzleitung Klagenfurt und auch im Fachgruppenausschuss der Richtervereinigung Abteilung Außerstreit- und Familienrecht tätig – eine perfekt vernetzte und mit ausreichenden Beziehungen gesegnete mutmaßliche Straftäterin im Talar. Mit Bericht vom 29.4.2011 hatte die Masseverwalterin Allmaier und Nemec GmbH einer gelenkten Insolvenz, Mag. Hartwig Allmaier und Mag Ulrich Nemec, eine Anregung gegen das Betrugsopfer Mag. Anneliese H. bei der zuständigen Familienrichterin und Pressesprecherin Mag. Martina Löbel zur Besachwalterung eingebracht: „Des weiteren wird die gegenständliche Stellungnahme zum Anlass genommen, dem Insolvenzgericht mitzuteilen, dass die Insolvenzverwalterin mittlerweile berechtigte und gravierende Befürchtungen hegt, dass sich die Schuldnerin durch ihre völlig unrichtigen und unsachlichen Anzeigen selbst schädigen bzw. gefährden könnte. Die Anfeindungen der Schuldnerin gegen die in ihrem Insolvenzverfahren beteiligten Personen haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, welches befürchten lässt, dass sich die Schuldnerin damit am meisten selbst schadet. Die Insolvenzverwalterin regt daher allenfalls zum Wohle bzw. zum Schutz der Schuldnern notwendige Maßnahmen an.“ Seit April 2008 wird das Existenzminimum der Frau Mag. Anneliese H. – korrekterweise als Betrugsopfer bezeichnet – zuerst durch Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Lanker und Wirtschaftsprüfer, Steuerberater DDr. Johann Neuner zuerst vollständig, später trotzdem noch immer zum Teil veruntreut, wobei die Untreue seit 24.11.2009 durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Hartwig Allmaier fortgesetzt wurde unter dem Schutz des inzwischen dritten Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl, der nachweislich die PVA mündlich – ohne Beschluss – aufgefordert hat, zustehende Zahlungen von Teilen eines Existenzminimums trotz rechtskräftigen Rechtsmittelsenatsbeschlusses zu veruntreuen. Die BVA - die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter – hat bei dieser Malversation seitens des Klagenfurter Insolvenzgerichtes nicht mitgemacht. Seit diesem Zeitpunkt veruntreut Mag. Ulrich Nemec auch die zusätzlichen Aufwendungen für Arztbesuche. Und dieser Rechtsanwalt hält sich nach eigener Diktion für einen Charaktermenschen? Bis heute hat er mehr als 60.000 Euro aus dem Titel eines Existenzminimums veruntreut! Um das Existenzminimum bemüht, wurde trotz rechtswidriger Verwehrung der Verfahrenshilfe am BG Klagenfurt eine Mahnklage eingebracht, die wie zu erwarten war, rechtswidrig durch die Richterin Mag. Angelika Hausner im Verfahren 20 C 654/11m abgelehnt wurde, da Mag. Ulrich Nemec arglistig einen Unterhalt vorgetäuscht hat. Im Rekurs gegen dieses vorsätzlich falsche Urteil bestätigte der Rechtsmittelsenat unter Vorsitz Dr. Peter Joham sinngemäß die Untreue des Mag. Ulrich Nemec und wies das Verfahren an das Erstgericht zurück, wobei er Verfahrenshilfe zuerkannte und die dauernd vorgetäuschte Mutwilligkeit und Aussichtlosigkeit verneinte. Aufgrund der inzwischen hohen Summe des veruntreuten Existenzminimums durch Mag. Ulrich Nemec erklärte sich das Bezirksgericht für unzuständig und verwies die Klage an das Landesgericht, was ja auch korrekt ist. Aufgrund der bewilligten und vorhandenen Verfahrenshilfe konnte die gesamte Summe des veruntreuten Geldes eingefordert werden. Aktuell läuft bzw. ruht die Mahnklage unter 21 CG 80/13v unter dem Richter Dr. Wilhelm Waldner. Eine Verfahrenshilfe wurde bewilligt, jedoch mit Beschluss vom 21.01.2014 unter der Aktenzahl VC 29/14 widerrufen. Die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel war also erfolgreich und Mag. Ulrich Nemec kann ungehindert weiter Gelder aus einem Existenzminimum veruntreuen. Die Rechtsanwaltskammer schützt also auch ihr kriminelles Mitglied Mag. Ulrich Nemec! Das ist der wahre Zweck der Besachwalterung (Entmündigung) durch Mag. Martina Löbel! Wie schon mehrfach bemerkt, geht es nicht mehr um die Veruntreuung, sondern nur mehr um die Höhe der Veruntreuung. Der Straftatbestand der Untreue durch Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec und Steuerberater Mag. Hartwig Allmaier ist rechtskräftig bewiesen. Da es einige „Rechtskundige“ mit eklatanter Leseschwäche gibt, sei auch die genaue Ortsangabe dieser rechtskräftigen Erkenntnis hier angeführt: Nachlesbar im Beschluss 1R 152/12s vom 08.03.2013 auf Seite 5 Zeile 30 bis Seite 6 Zeile 5. Hinzu kommt noch, das die Pensionsversicherungsanstalt unter der Leitung von Ernst Zlöbl das zustehende Existenzminimum seitens der PVA veruntreuen lässt – und das im mündlichen Auftrag und ohne Beschluss des Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl. Eine entsprechende Anzeige erging Anfang Jänner daher an die StA Klagenfurt, OStA Graz, WKStA und an das BM für Justiz, wobei auch die Volksanwaltschaft mit diesem Fall betraut wurde, es aber noch zu keiner Stellungnahme durch den Generaldirektor der PVA, Dr. Winfried Pinggera, gekommen ist. Und jetzt kommt wieder die mutmaßliche Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel ins Spiel! Anfang Jänner 2014 erkannte diese Richterin glasklar: Gefahr im Verzug! Gemeint war wohl eher Panik im Talar und es wurde umgehend ein Beschluss gefasst, das Betrugsopfer Frau Mag. Anneliese H. umgehend zu besachwalten. Wie wir wissen, ist Frau Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten und kann sich gegen diese Versuche durch die vermutliche Straftäterin Mag. Martina Löbel mit bescheidenen Mitteln zur Wehr setzen, da sie leider keinen Behördenapparat hinter sich hat und nur mit Information der Öffentlichkeit arbeiten kann. Jetzt aber hat die mutmaßliche Straftäterin Mag. Martina Löbel ein Problem: Es existieren zwei Gutachten, die beide unisono ergeben, dass Frau Mag. Anneliese H. nicht zu besachwalten ist! Bei der Erstanhörung am 04.12.2012 wurde im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic ebenfalls festgestellt, dass es keinerlei Grund für eine Besachwalterung gäbe. Ebenso kann die Ärtzin, wo Frau Mag. Anneliese H. aufgrund des Mordversuchs durch Dr. Ferdinand Lanker in Behandlung ist, jederzeit bestätigen, dass Frau Mag. Anneliese H. völlig normal ist und das Sachwalterschaftsverfahren nur zum Straftäterschutz dient. Frau Mag. Löbel wurde darüber nachweisbar informiert. Leider hat sich das Problem für Frau Mag Löbel noch immer nicht gelöst, denn um einen Justizskandal zu vermeiden, ist eine Besachwalterung des Betrugsopfers unabdingbar. Daraufhin bestellte ebendiese Familienrichterin den Gutachter Nr. 3, Herrn Dr. S., der nach Kenntnisnahme des Falles und der Beweise umgehend seine Befangenheit erklärte. In weiterer Folge wurde Dr. Peter Hofmann aus Graz als Gutachter bestellt und wie erklärt wurde, dass weder Beweissicherung noch Zeuge für die Gutachtenerstellung gestattet würde – was im Übrigen rechtswidrig ist, denn Vertrauenspersonen dürfen beigezogen werden – war klar, dass hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt werden sollte, um die Besachwalterung des Betrugsopfers Mag. Anneliese H. durchzuführen und die gesamten Straftaten und auch die rechtskräftig bestätigte Untreue des Mag. Ulrich Nemec, seines Zeichens Kommandant der FF Krumpendorf – unter den Tisch zu kehren. Ein drittes Gutachten wurde mangels ladungsfähiger Adresse (Richterin Mag. Theresia Fill und ihrer rechtswidrigen Zwangsräumung sei Dank) nicht erstellt. Jetzt war natürlich für die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel guter Rat teuer. Wie kann sie ein Betrugsopfer besachwalten, wenn sich die Gutachten dagegen aussprechen und auch die Erstanhörung nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat? Aufgrund der Mahnklage am LG Klagenfurt 21 CG 80/13v und dem strafrechtlichen Ende des Masseverwalters Mag Ulrich Nemec griff Mag. Martina Löbel zu einzigen Totschlagargument, was ihr noch geblieben ist: Gefahr im Verzug! Eine normale Besachwalterung im Verfahren 2 P 354/11h war nicht möglich, daher erklärte sie das Betrugsopfer Frau Mag. Anneliese H. aufgrund des § 120 AußerstG für besachwaltet. § 120 AußerstrG besagt folgendes: Erfordert es das Wohl der betroffenen Person, so hat ihr das Gericht zur Besorgung dringender Angelegenheiten längstens für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter mit sofortiger Wirksamkeit zu bestellen. Die betroffene Person wird durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters in ihren Rechtshandlungen nur insofern beschränkt, als es das Gericht ausdrücklich anordnet. Die Bestellung kann nur dann vor der Erstanhörung geschehen, wenn sonst ein erheblicher und unwiederbringlicher Nachteil für die betroffene Person zu besorgen wäre und die Erstanhörung unverzüglich nachgeholt wird. Für die einstweilige Sachwalterschaft gelten die Regelungen über die Sachwalterschaft für behinderte Personen. §§ 123 Z 1 bis 4 und 126 sind sinngemäß anzuwenden. Frau Mag. Martina Löbel leidet offensichtlich unter Verbrecher-Amnesie! Ihr ist nicht erinnerlich, dass am 4.12.2012 am BG Klagenfurt im Beisein des Rechtsanwaltes Dr. Piffl-Percevic eine Erstanhörung stattgefunden hat, wo der Richterin Mag. Löbel alle Straftaten ihrer Kollegen und des Herrn Mag. Nemec nochmals zur Kenntnis gebracht wurden. Nach dieser Erstanhörung hat Frau Mag. Löbel alle Vorwürfe im LG Klagenfurt persönlich überprüft und konnte sie bis heute nicht wiederlegen. Aber das Betrugsopfer besachwalten will sie! Was für eine Familienrichterin! Eine Schande für die Justiz! Eine einstweilige Besachwalterung nach §120 AußerstG ist nach erfolgter Erstanhörung und bei vorliegen von mehreren gleichlautenden Gutachten rechtswidrig und ein glatter Amtsmissbrauch! Worum geht es wirklich? Nur um Straftäterschutz – und um sonst gar nichts! Glaubt den irgendjemand, dass Frau Mag. Martina Löbel das Wohl des Betrugsopfers Frau Mag. Anneliese H. wichtig wäre? Wie schon gesagt, die Untreue des Masseverwalters Mag. Ulrich Nemec ist erwiesen. Im Zivilverfahren 21 CG 80/13v geht es nur mehr um die Höhe des veruntreuten Geldes. Mit einer einstweiligen Verfügung der Besachwalterung des Betrugsopfers kann die Straftäterschützerin Mag. Martina Löbel die Strafverfolgung einstellen lassen und was besonders perfide ist: Der Sachwalter muss das veruntreute Geld aus dem Titel des Existenzminimums nicht dem Betrugsopfer aushändigen, sondern kann es selbst „verwalten“. Somit wird auch der Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl geschützt, der diese Veruntreuung gedeckt und teilweise sogar selbst angeordnet hat. (siehe Veruntreuung durch die PVA) Das ist aber noch nicht alles, was durch die RdBG Mag. Martina Löbel geschützt wird. Da wäre noch: Dr. Christine Kieber-Trattner, die Vermögenswerte rechtswidrig zum haben Preis laut Exekutionsordnung verschleudert hat, obwohl die Insolvenzordnung anzuwenden gewesen wäre und damit Gläubigerschädigung begangen hat, genauso die Richterin Mag. Theresia Fill, die die nachfolgenden strafbaren Handlungen begangen hat, als auch der Vorsteher des BG Klagenfurt, Dr. Werner Radl, der alle Straftaten gedeckt hat. Zusätzlich kommen noch die weiteren Mittäter am LG Klagenfurt dazu.(Siehe Chronik) Der Hauptgrund sind auch die gelenkten Insolvenzen, die zwar nichtig sind, aber von den mutmaßlichen Straftätern beendet werden möchten. Hier ist besonders Rechtsanwalt Dr. Gerhard Brandl mit seiner Mittäterschaft betroffen, denn dieser kann sich das Bekanntwerden von strafrechtlich relevanten Malversationen im Zusammenhang mit der Insolvenz der KTZ, Griffner Haus und AVW nicht leisten. Wie wird denn Dr. Brandl sein Wissen über die Untreue seines Kollegen Mag. Nemec erklären? Die mutmaßliche Straftäterschützerin Familienrichterin Mag. Martina Löbel versucht mit letzter Verzweiflung den Justizskandal am BG Klagenfurt mittels rechtswidriger Sachwalterschaft zu vertuschen. Ist zwar verständlich, aber trotzdem rechtswidrig und strafrechtlich relevant. In diesem Fall wäre jetzt die Staatsanwaltschaft gefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Falls jemand Schutz vor Strafverfolgung benötigt: Die Familienrichterin ist telefonisch unter 0463 / 5840 6793 gerne für Sie erreichbar. Disclaimer: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt gewohnheitsmäßig die Unschuldsvermutung, obwohl die Beweislage eine andere Sprache spricht. Die Justizmafia handelt nicht von der gesamten österreichischen Justiz, sondern nur von ausgewählten Personen, die jedoch den größten Teil der korrekt arbeitenden Justiz in Geiselhaft nehmen, um sich selbst zu schützen. Mit freundlichen Grüßen vom offenen Verfahren 2 P 355/11f zwecks Straftäterschutz.