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Einschreiben
Raiffeisen-Landesbank
Steiermark AG
Herrn Vorstandsdir. Dr. Matthias HEINRICH
Kaiserfeldgasse 5-7
8010 Graz
Fax: 0316-8036-2437
Krieglach, 2013-08-05
Betrifft: RAIKA Krieglach –
Meine Sparbücher in der Größenordnung
von rd. € 320.000,- und ein weiteres Spar-
Buch,Per
50 000 ,-
und
rechtswidrig nicht herausgegeben wird
Sehr
geehrter Herr Vorstandsdirektor!
Mit
Bedauern muss ich mitteilen, dass die oben angeführten
Sparbücher nicht herausgegeben werden, wobei das Verhalten der Baufirma H. GmbH betrifft, mein Betreuer, Hr. Lammer,
erklärte, dass mit Frau. DI. Schrittwieser, Bürgermeisterin der Marktgemeinde Krieglach – Freie Liste, am Dienstag,
den 06.08.20123, eine Besprechung stattfinden wird, was vereinbart wurde und erst dann entschieden wird, ob das Sparbuch,
welches zu Gunsten der Baufirma hinterlegt wurde, mir übergeben wird.
Ich
habe bereits die Sanierungsarbeiten bei der oben genannten Firma gekündigt und übermittle ich Ihnen zus. auch als erfahrenem
Banker den unbrauchbaren Kostenvoranschlag ebendieser Firma und gebe an, dass bei diesen Vorgängen wohl zu ventilieren ist,
ob Ihr Mitarbeiter, Hr. Lammer, gegen die Bestimmungen des DSG verstoßen hat,
wobei
dies nach dem Wiener Kommentar, Mit-Herausgeber Ratz, Präs. des OGH, ein Offizialdelikt, aber zugleich ein Ermächtigungsdelikt,
was das Verhalten Ihres Mitarbeiters betrifft, ist.
Es
gibt für die Vorgänge Zeugen, aber es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Bei
den aufgezeigten Umständen lege ich Ihnen auch, wie schon bei der Filiale in Krieglach, eine Bestätigung des Öffentl. Notars
Dr. Volkmar Fehrenkampf/Graz vor (Kopie); das Original befindet sich in meinen Händen, wobei zus. zu sagen ist, dass man es
auf meinen Liegenschaftsbesitz abgesehen hat; ich verweise auf den Inhalt des Schreibens an die Bauunternehmung H., welcher
Betrag fehlt. Weiters habe ich auch Staatsanleihen bei
einer anderen Bank gezeichnet.
Ich
bin gezwungen, auf Grund der offensichtlichen Indiskretion Ihres Mitarbeiters die Gelder abzuziehen, wobei die Vorgangsweise
gem. notarieller Bestätigung rechtswidrig.........
Ich
wurde in einem Gasthof in Krieglach einquartiert und nunmehr in e
Es
wird nochmals darauf hingewiesen, dass ich in meiner Vermögensverwaltung nicht eingeschränkt bin – siehe Bestätigung
des Öffentl. Notars mit Rundsiegel und zusätzlich Indiskretionen des Hr. Lammer, wie ausgeführt, nicht von der Hand zu weisen
sind.
Sie
werden höflich ersucht, dass der Gelbetrag bis spätestens Freitag, 09.08.2013, bis 11:00 durch mich und eine Begleitperson
abgeholt werden kann.
Ich
weise auch darauf hin, dass derartige Vorgänge keinen guten
Eindruck hinterlassen und würde sich Wilhelm v. Raiffeisen im Grabe umdrehen.
Mit
vorzüglicher Hochachtung
Beilagen:
erwähnt