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V O R S O R G E  -  V O L L M A C H T

 

 

 

Der Vollmachtgeber, Dr.Karl Mustermann, geb., XXXXXXX bevollmächtigt hiermit Herrn Dr. Josef G., Prakt. Arzt in  XXXXXXX,

in nachstehenden Angelegenheiten unter folgender Bedingung im Sinne einer Prämisse, wonach die Vollmacht zur Vertretung berechtigt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, in rechtlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden bei; das ist der Fall, wenn in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten die Geschäftsfähigkeit oder wenn in höchstpersönlichen Angelegenheiten die Einsichts- oder Urteilsfähigkeit fehlt oder wenn er nicht selbst sich äußern kann ,oder dies durch Dritte vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Die Vollmacht umfasst nachstehenden Vertretungsumfang:

 

- Allgemeine Vollmacht im Sinne der Bestimmung des ABGB nach § 1008:

Berechtigt insbesonders zur Vertretung vor Behörden und Gerichten, gegenüber öffentlichen Versicherungen, gegenüber Pensionsvorsorgeeinrichtungen, in allen Belangen des Sozialrechtes, insbesonders auch Grundsicherung und Sozialhilfegesetz, zu Verträgen mit privaten Versicherungen, Lebensversicherungen, Haushaltsversicherungen, Rechtschutzversicherungen, udgl., sowie Verträge mit Telekommunikationsunternehmungen, diese abzuschließen oder zu kündigen sowie in allen Bereichen die damit zusammenhängenden Willenserklärungen ab zu geben; weiters auch Sondervollmacht hinsichtlich der Wohnung, des Mietrechtes, Förderungsansuchen, zusätzlich in Gesundheitsangelegenheiten, insbesonders die Zustimmung zur medizinischen Behandlung und Überprüfung der Angemessenheit und Richtigkeit der Behandlung vom Gesichtspunkt des § 1299 ABGB und Beiziehung von zusätzlichen Experten wie Fachärzten und Beauftragung in allen Angelegenheiten eines unabhängigen Rechtsanwaltes im Sinne einer Ergänzung der Vollmacht, auch unter der Prämisse einer Zusatz-Bevollmächtigung.

Zusätzlich wird auf Bevollmächtigung erteilt im Sinne einer Bankvollmacht hinsichtlich des nachstehenden Kontos, BLZ………….., Konto-Nr.:…………………………, Kredit-Institut: ……………………………………………

Gilt gegenständlich eingeschränkt . Nur dem (den) Bevollmächtigten ist das Konto bekannt.

Die Vollmacht umfasst auch die Berechtigung zur Verwahrung und Hinterlegung von Effekten, Urkunden jeglicher Art, insbesonders auch Personenstandsurkunden unter Bevollmächtigung in allen Angelegenheiten, insbesonders auch im Falle der Verhinderung des Bevollmächtigter Dr.Günter H. Abteilungsleiter   Forschung Böhler 8605 Kapfenberg.

 

Weiterer Bevollmächtigter im Falle der Verhinderung und Koordination

MMMMr.DDDDr et Dr.naturalis (Diss. 68-iger Generation) Karl Platzer, Publizist , Historiker, Psychologe , Jurist - Spezialgebiete Familienrecht, Menschenrechte , Militärrecht , Schulmann ,  Polyhistor.

 

 

Die Vorsorgevollmacht:

Sie ermöglicht geistig Gesunden, eine Person ihres Vertrauens zu bestimmen, die sie vertreten soll, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Man kann einen oder mehrere Stellvertreter für verschiedene Angelegenheiten (Vermögen, Gesundheit) festsetzen und dazu Vorgaben machen. Die Wirksamkeit ist an ähnliche Formerfordernisse wie das Testament gebunden.

Werden dem Bevollmächtigen besonders wichtige Entscheidungen übertragen (z. B. Einwilligung in schwerwiegende medizinische Behandlungen oder dauerhafte Veränderung des Wohnorts), ist eine Belehrung durch Rechtsanwalt oder Notar nötig. Wer will, kann die Vollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen. Tritt die anvisierte Situation ein – man verliert die „erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts-und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit“ –, muss der Bevollmächtigte die Wirksamkeit der Vollmacht registrieren lassen (wichtig vor allem für Bankgeschäfte). Dazu braucht man ein ärztliches Zeugnis über den Zustand des Betroffenen. Die Vollmacht kann jedoch jederzeit – auch ohne Geschäftsfähigkeit! – widerrufen werden. Falls nötig, wird dann ein Sachwalter bestellt. Das passiert auch, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht.

 

Literatur:
Handbuch des Sachwalterrechtes - Barth - Ganner.( Materielles Recht.)
Gabriele Gross , die Sachwalterschaft aus der Sicht des Betroffenen. ( Abwehr-Verfahrensrecht - Verhinderung.)
Insiderwissen - Mag. Dr. Gabriele Gross , geprüfte Rechtsanwältin -Erfahrungswissen Abwehr .
 
Link: Drohende Sachwalterschaft: