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  1. Besondere Warnung gilt bei der krisengeschüttelten Bank der BAWAG.Immer wieder notwendige staatliche Stützung.Weitere Zugriffe durch Bankmitarbeiter auf Kundenkonten , die vor kurzen strafrechtlich verurteilt wurden.
  2. Nicht gedeckte Misstände durch Weiterführung von Schrottkrediten der ersten Stunde  in den Bilanzen,welche seinerzeit durch Betriebsräte vermittelt wurden und rechtswidriger Behauptung des Weiterbestehens ausichtsreichender oder schon realisierter Forderungen der BAWAG für diese Schrotturteile nach zuvor angebener Abschreibung
  3. und  Beschluss  der nicht mehr
  4. Weiterbetreibung mit einem verstorbenen Anwalt  und sodann  trotz völliger Mittlellosigkeit dieser Kunden plötzlicher Behauptung der Veruntreuung  in Millionenhöhe durch einen Strafverteiger in der Absicht allenfalls weitere Titel zu schaffen - das Feinste in Fällen der Wirtschaftskriminaltät - der  Strafverteidiger  musste untertauchen, um diese alten Akte in einem externen Lager in der sie ein verstorbener Rechtsanwalt bringen liess in zehnmonatiger Arbeit  zu sichern  und die Akten  schliesslich in einem Kellergewölbe fand -gleichzeig hat die Kripo die wahren Hintergründe bei den Kunden der BAWAG selstständig aufgeklärt  und festgestellt ,dass die Forderungen uneinbringlich waren.Walter Schweiger, Vorsandsdirektorstellvertreter der BAWAG Kapfenberg hat
  5. offensichtlich
  6. in Entlastung seines Chefs diesen vermutlich bei den leichtfertigten Kreditvergaben auch durch Bankmitarbeiter in Kapfenberg unterstützt und  eine vermeintlich wissentlich  unrichtige
  7. Betrugsanzeige über die Kreditabteilung der BAWAG in Auftrag gegeben ,weil er wusste, dass die Akten nicht mehr nach
  8. Ablage und offenbarer erfolgter Vernichtung bei gesetzlichen Zeitablauf der Aufbewahrungsfrist mit Ausnahme von zwei Fällen (was ausdrücklich bekanntgegeben wurde ) nicht auffindbar sein konnten.Er konnte auch bei diesen Umständen  bei seinen vermeintlich strafrechtwidrigen Unterfangen infolge fehlender Fachkenntnisse davon ausgehen. DIe BAWAG will nach dem die Schrottkredite aufgefunden wurden diese ernstlich bei ihren Opfern
  9. weiter eintreiben ,dies bei
  10. vorangegangener anderer
  11. Vorgänge und Vereinbarungen.(ultra posse nemo tentor-siehe hier bei meinen Ausführungen über das römische Recht ).Wir werden auch die Kreditschutzverbände über diese unüblichen Massnahmen verständigen.
  12. (Der Autor berät unentgeltich wie Sie sich bei den Machenschaften dieser BANK
  13. wehren können. (Keine Zinsen ,zu hohe Abrechnungen , Nichtweitergabe der Zinssenkung auf grund der Zinsgleitklausel ,unverantwortliche Beratung bei Vollfinzierungen im Hypothekenrecht , Bestreitung der Forderungen ,Einstellungen überschiessender Zwangsversteigerungen,
  14. Exekutionsklagen ,Schäden bei falscher Produktberatung bei Verlusten Inanspruchnahme der Sachverständigenhaftung der Bankkaufleute nach § 1299 ABGB, Aufforderung der Bank bei Fondsprodukten keine Angaben im persönlichen Anlageprofil zu machen ,wenn die Bank ohnehin Bescheid wusste ,Kündigungen von Verträgen und Schadenersatz vom Gesichtspunkt grober Fahrlässigkeit , Zusammenschluss durch Gründung von Interessensgemeinschaften,Prozesse mit Forderungsabtretungen zur Erschwerung der Eintreibungen ,bei Firmen Exektuionseinstellungsanträge und Strafanzeigen wegen Eigenschädigung der Bank und des Kunden und in Ausnahmefällen mit Rechtschutz bei grossen Schäden Staatshaftung über die Finanzprokuratur und Verstoss im Grundrecht des Eigentums  ,Klagen  beim Europäischen GH für Menschenrechte in Strassbourg mit der Chance auf hohe Zusprüche.Die Zusprüche in Strassbourg sind hoch und erinnern an amerkanische Verhältnisse.Verfahrenskosten bezahlt der Europarat.Den schuldlosen Anwalt ,der ohne Einschaltung der Rechtsanwaltskammer , die hier seriös hätte aufklären  und beraten  können sind durch Flucht in der Dauer von 10 Monten die gerechtfertigt war, um sich Beweise zu verschaffen bei der Zerstörung des Strafverteidigungskanzlei mit Fällen bis nach China - er war der einzige der durch das BM für Justiz in der zweiten Republik selbst eingetragen wurde - Schäden von
  15. 3,000 000 , EURO erwachsen.Hinzu kommen zukünftige
  16. Ansprüche im Sinne eines Feststellungsbegehren u.v.m.
  17. Er musste seine Erhebungen und Nachforschungen in der Nacht in einem Keller in einem Aktenlager von erheblicher Grösse aus Beständen einer Grosskanzlei aus ca 50 Jahren
  18. -Gründung 1953- durchführen.
  19. Die Kripo hat festgestellt ,dass es sich um regelrechte Schrottkredite handelt . Ein Lob der österreichen Polizei.Schliesslich fand auch wie oben angerissen der Anwalt alle Unterlagen in einem Keller seines verstorbenen Vorgängers samt den Berichten der Gerichtsvollzieher mit dem regelmässigen Vermerk kein pfändbares Vermögen. Die BAWAG (Schweiger ) war der Meinung dass mit Ausnahme von zwei Akten was bekannt war der Rest nicht gefunden werden könnte.Walter Schweiger setzte offensichlich aus Bilanzgründen auf eine Bertrugsanzeige um den Exikuionstitel als erfolgverprechend zu dokumentieren   ,die wegen Schuldosigkeit des Strafverteidigers nach Auffinden der Urkunden postwendend  nach § 90 Strafprozessordnung durch das Gericht eingestellt wurde.
  20. Ich werde wegen Verdacht der Bilanzfälschung
  21. dieser krisengeschütteten Bank auf grund der Tathandlungen des verantwortlichen Bankers gegen diesen mit Rechtschutzdeckung Strafanzeige zu Handen der Frau Bundesminister für Justiz
  22.  wegen Verdacht der Bilanz-
  23. fälschung und Manipulation und Schädigung  und weiteren in leitender Position dieser Bank
  24. strafrechtlich und sodann zivilrechtlich vorgehen .Herr Walter Schweiger für den die Bank auf Grund seiner
  25. Unfähigkeit für zumindest grobe Fahrlässigkeit
  26. als untauglichen Erfüllungsgehilfen,
  27. den sie jahrelang in leitender Stellung werken liess , haftet wird die BAWAG in ihre Pflicht genommen.
  28. Schweiger war als Repetent des BRG Bruck an der Mur
  29. ohne jegliche Eignung für das Bankwesen über Vermittlung einer Putzfrau ,welche im Landtag sass in diese Position
  30. gelangt,schon in der Mittleschule fehlten in
  31. die Voraustzungen Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden.Er hätte als Angestellter in leitender Stellung auch wissen müssen ,dass die Akten auch
  32. wenn es für diese damals noch keine EDV-Unterstützung gab
  33. in mühevollster Kleinarbeit in den
  34. Exekutionsabteilungen,  wenn auch mit schwierigen Aufwand bei den einzelnen Gerichten
  35.  letztendlich im Original gefunden worden wären. 
  36. In normalen zivilrechtlichen Haftungsfällen
  37. gebührt nur Ersatz des wirklichen Schadens.Ab grober Fahrlässigkeit wie dies in Fällen bei Wirtschaftskriminalität
  38. bei richtiger Wertung oder auch bei untauglichen Erfüllungsgehilfen zivilrechtlich im Fall Walter Schweiger einzustufen
  39. der Anspruch auf entgangenen
  40. Gewinn, je nachdem der Geschädigte infolge der schädigenden Ereignisse ein besessenes Rechtsgut verloren oder an dem Erwerb verhindert war oder verhindert worden ist.(Zufügungsart bei bereits grober Fahrlässigkeit-was mit Sicherheit zutrifft )
  41. Die Haftung geht also weiter als bei Verkehrsunfällen in der Wirtschaftskriminalität.
  42. Aber auch wenn letzt endlich bei der Anzeige das Verfahren eingestellt wird ,ist hier immer noch die Beschwerde an das übergeornete Oberlandesgericht  zulässig und die Verjährung weiter unterbrochen.
  43. Unabhängig davon ist böse Absicht bei der Unterstellung gegeben sodass für das Affektionsinteresse - der besonderen Vorliebe - gehaftet wird ,dies bei einem Verteidiger der selbst durch das Ministerium bestellt wurde.
  44. Zu berücksichtigen ist die gerechtfertigte Flucht ,das Erfordernis des Untertauchens ,die seelischen Beschwerden des Verstecktseinmüssen ,die schwierigen Verhältnisse der Urkundensammlung ,die laufenden Verleumdungen des Schweiger auch bei Kunden und wie gesichert bei Fremdbanken,Erkrankungen,
  45. vorübergehende Flucht ins Ausland in den Süden bei schwester Bronchitis. 
  46. Aufwand ,Verwendung von 12 Handys und dann einer Simkarte aus Rumänien einer
  47. kleinen Telekomunikations-
  48. unternehmung.
  49. Bei Opfer durch die BAWAG
  50. meine Handynummer  0664 5030142 
  51. Walter Schweiger wurde bereits pensioniert. Er soll erkrankt sein.
  52. Ein Muster von Betrügern ???