Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg Austria Europe
L I N K :
http://dr.grossferdinand.tripod.com/id90.html
Mobbing ist so alt wie die Menschheitsgeschichte.
Der Begriff kommt aus dem germanischen Recht – wie der Werwolf ein Mensch der aus der Sippe ausgestossen wurde und den jeder töten
konnte. Mobbing wird von der Rechtsordnung schlecht hin nicht akzeptiert und
kostet der Wirtschaft Millionen.
Weder in Deutschland noch in Österreich
gibt es ein Antimobbinggesetz. Rechtlich versteht man darunter Schikanen - siehe hierzu 1298 ABGB ( Schikaneverbot ). Die
Beweisführung im Zivilrecht ist schwierig. Zu beweisen ist die kausale Schadensverursachung. Die Rechtslage für die Verjährung
ist ungeklärt. An sich gelten kurze Fristen - § 1303 a ABGB ; andererseits ist Kenntnis der gesamt Situation maßgeblich damit die Verjährung in Gang gesetzt wird. Die
Menschenrechtsentwicklung hat die österreichische Rechtslage bereits überholt, Mobbing fällt unter Art. 3 ERMK – psychische
Folter. Empfohlen wird zumindest ein Mobbing Tagebuch und weitere spezielle Maßnahmen in Mobbing Situationen. Im Zivilverfahren
gibt es oft nur die Parteienvernehmung ; allerdings ist das Gericht zur erschöpfenden
Erörterung des Sachverhaltes verpflichtet – siehe hierzu § 496 Abs. 1 Z 1 ZPO. Ein strafrechtliches Mobbing gibt es
dann, wenn strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind z.B. Nötigung nach § 105
StGB, Erpressung § 144 StGB , Verleumdung § 297 StGB, andere strafrechtliche Tatbestände wie Ehrenbeleidigungen sind Privatanklagedelikte
und mit Kostenrisiko verbunden. Der Begriff des Stalking = beharrliche Verfolgung findet sich im § 107 a StGB.
Mobbing Opfern ist der arbeitsrechtliche
Schutz nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte untersagt. Die Folgen eines Mobbing gegenüber einem Stalking sind unverhältnismäßig
größer.
Bei Mobbing Situationen über 6 Monate
kommt es bereits zu ernstlichen gesundheitlichen Schäden. Bei jahrelangem Mobbing auch zum Tod durch Trompozythenausschüttung
.
Es gibt Urteile des Obersten Gerichtshofes
, wonach für das Verursachen des Mobbings gehaftet wird. Dies beginnt bereits
bei Erschöpfungszuständen – OGH - 8 b 127/02 b. In beiden Fällen Mobbing und burn-out kann vom Krankheitsbild
bei einer rezidivierenden Depression ausgegangen werden. Bei Mobbing spricht man in der medizinischen Literatur von einem
burn-out Zyklus. Dargestellt nach Freudentaler – North oder besser das Schaubild Prof.
Otto Lesch – AKH Wien. Der Begriff findet sich auch als versicherbares Risiko bei der Dread Desease Versicherung bei einigen Versicherungsunternehmungen.
Burn-out bedeutet heiss gelaufen
– das innere Feuer ist erloschen. In älterer Literatur sprach man vorerst vom chronischem Müdigkeitssyndrom , wobei eine Zuordnung zum burn-out als möglich erscheint. Die Krankheit befindet sich im ICD-Katalog (ICD-G
93.3). Das burn-out im Katalog des Internationalem Diagnoseklassifikationssystem der WHO (ICD-C, International Classification
oft Deseases , unter dem Diagnoseschlüssel 273.0). Ursache chronischer Stress, Überlastung, Mobbing und Konflikte –
dies kann zum Ausbrennen führen.
Es gibt ein emotionelles, ein soziales,
ein intellektuelles und körperliches burn-out. Im Schaubild der Entwicklung findet sich vielfach ein Rückzug , wie versumpfen vor dem Fernsehergerät und der gleichen. In all diesen Fällen bedarf es professioneller
Hilfe. Stress wäre an sich eine Herausforderung andererseits kann er aber auch eine Bedrohung sein. Allerdings wird ausdrücklich
darauf hin gewiesen, dass vielfach auch die neurologische Literatur einseitige Auffassungen wieder gibt. Es sind nicht nur
chronische Belastungen , ursächlich sind auch ein geschwächtes Immunsystem und
schlechte Ernährung , wobei ein Vitamin B12 Mangel , der sich innerhalb von 2 Jahren entwickeln kann zumindest mit ursächlich ist , was vielfach von Neurologen
übersehen wird. Dies bezüglich sind Dosen von zumindest 800 mg 3mal täglich Monate lange erforderlich. In vielen Fällen weit
darüber hinaus gehend , diese Werte werden bei normalen Pharma Produkten weit unterschritten ,
wobei angeführt wird , dass Österreich im Gegensatz zur Schweiz ein Niederpotenzland ist.
Zusammenfassend:
Wir gewähren rechtlich professionelle
Hilfe sind aber auch medizinisch versiert. Wir gehen an das Thema von verschiedenen Gesichtspunkten heran. Ausgebrannt sein
bedeutet oft auch körperlich am Ende zu sein. Auch die Ernährung spiel eine Rolle.
Wir arbeiten auch nicht
mit dem Begriff der Paramedizin . Es handeltsich um die Oberstufe des autogenen Trainings.Siehe
die unten stehenden Links.
Oft sind Mobbingopfer
Menschen , die etwas verändern wollen.Sie geraten in einen Widerstreit mit der Umwelt. Es ist der
Pantragismus
die Individuation . Die genaue Defintion
kennt nicht einmal Wikipedia. (siehe richtig: Krell-Fiedler , Deutsche Literaturgeschichte,
1963 , 274 und 274
zu Friedrich Hebbel ). Viele brauchen ein Schlüsselerlebnis. Auch Friedrich Hebbel hatte es.Auch
ein Coaching alleine hilft nichts.
Wir wollen jeden helfen. Folgen Sie
unseren Seiten. Wir setzen
laufend Links. Es ist auch nicht möglich
alles niederzuschreiben.
Buchempfehlung: Erhard
F.Freitag , Hilfe aus dem Unterbewusstsein , Goldmann Taschenbuch.
Grillparzer : - Traum ein Leben
.
Stifter : Das was die Dinge fordern.
Bibel TV:
http://www.bibeltv.de/
Psalm 91
http://www.bibel-online.net/buch/19.psalmen/91.html
ANMERKUNG ZUR RECHTSLAGE:
Das Gutachten von Hofrat
Dr.Hopf zur österreichischen Rechtslage bei Mobbing ist unrichtig. Er kennt die Verbotswidrigkeit
nicht. Alles
richtet sich nach § 879 Abs.1 erster
Halbsatz ABGB - Nichtigkeit. Bezieht sich auch auf gekündigte oder selbst gekündigte Arbeitsverhältinisse. Spezialiteratur
bei Existenzvernichtung.
Gutachten wird ins Netz
gestellt.