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DIE EXISTENZ VERNICHTUNGS MASCHINERIE Ein kriminelles Netzwerk der Gerichte und Anwälte in Kärnten INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 1. Die Chronik der Konkursabläufe 2. Die konstruierte Überschuldung 3. Die Zerschlagung des Immobilienbesitzes 4. Die Rolle der Staatsanwaltschaft 5. Die gezielte Ablehnung der Rekurse 6. Der Kampf um das Existenzminimum 7. Die Sachwalterschaft 8. Die Verfahrensmängel und handelnden Personen 8. Der vorerst letzte Stand des Dramas VORWORT Es ist leider inzwischen Tatsache und Wirklichkeit geworden, dass der Berufsstand der Staatsanwälte, Richter und Juristen in den letzten Jahren und Monaten mindestens so beschädigt wurde wie der von Politikern, Bankern oder Aktionären. Täglich werden im Rundfunk, Fernsehen und Presse abenteuerliche Berichte über Wirtschaftskriminalität, Korruptionen und daraus folgende Gerichtsprozesse dargestellt. Als markante Beispiele der jüngsten Zeit dienen die unaufgeklärten Vorkommnisse rund um einen ehemaligen Finanzminister, die diversen eingestellten Untersuchungsausschüsse, der Kärntner Hypo Skandal oder die Aufklärung und Verurteilung der Testamentfälscherbande in Vorarlberg. Ein Buch über die immer krasser werdenden Vorfälle und Ereignisse alleine der letzten 10 Jahre würde in einem Bücherregal einen Platz von einigen dicken Kriminalromanen einnehmen. Am Beginn steht das Buch über den Fall Udo Proksch, rund um die Sprengung der „Lucona“, die der Autor Hans Pretterebner zu Papier brachte. Darin wird ausführlich geschildert, wie trotz massiver Interventionen und Verschleierungsversuchen höchster sogenannter Würdenträger versucht wurde, alles unter den Tisch zu kehren, aber zuletzt die handelnden Personen, Udo Proksch selbst und der ehemalige Bürgermeister von Wien, Leopold Gratz, sowie der ehemalige Innenminister Karl Blecha verurteilt und der gerechten Strafe zugeführt wurden. Jüngst verfasste Mag. Gernot Hämmerle sein (Kriminal)sachbuch „Falsche Erben“, in dem er das Verschwinden von über 500 Testamenten am Bezirksgericht Dornbirn schildert und die handelnden Personen, noch nicht rechtskräftig, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Besonders krass dabei ist, dass einige Gerichtbeamte, an vorderster Stelle der suspendierte Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, der 7 Jahre unbedingte Haft ausfasste und die Vizepräsidentin des BG Feldkirch, Kornelia Ratz, wegen Beitrag zum Amtsmissbrauch zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt wurden. Zurzeit versuchen hochbezahlte, sogenannte Staranwälte, mit ihren hervorragenden Netzwerken in Regierungs- Gerichts- und Wirtschaftskreisen Prozesse zu verschleppen, zu verhindern oder sogar zu gewinnen. Beschuldigte grinsen frech in die Kameras, lügen wie gedruckt und stellen sich selbstherrlich in den TV- Seitenblicken. Und der Reigen der Verbrechen geht munter weiter. Nicht mehr so offensichtlich, sondern klüger und versteckter als in der Vergangenheit, wo ja durch Dummheit, siehe zum Beispiel das Handeln des ehemaligen Innenministers Strasser oder des ehemaligen Kärntner Landesrates Uwe Scheuch, doch einiges zu Tage trat und gerichtliche Verurteilungen nach sich zog. Zwei Schlagsätze der Journalisten und Anwälte begleiten derzeit jeden Kommentar: „Es gilt die Unschuldsvermutung“ und „Nicht rechtskräftig verurteilt“. Die beiden Justizministerinnen der letzten Jahre, Mag. Claudia Bandion-Ortner und Dr. Beatrix Karl waren und sind ja nur die Marionetten der Mächtigen und können lediglich deren Anordnungen „weisungsgebunden“ ausführen. Nicht nur in der Bundeshauptstadt Wien, in Niederösterreich, in Salzburg und im Ländle fanden dreiste Malversationen von hochangesehen Persönlichkeiten statt, sondern auch in unserem südlichsten Bundesland Kärnten sind umtriebige Amtspersonen, Richter und geldgierige Anwälte, Steuerberater, Notare, Banker und Politiker an verbrecherischen Vorgängen beteiligt. Wenn wir uns als Beispiel an die Provisionsaffären rund um die BUWOG und an die Aktienkursmanipulationen der TELEKOM Vorstände, oder an die gigantischen Spekulationsverluste in Salzburg, St. Pölten und Linz erinnern, müssen wir auch nach Kärnten schauen. Fast die gesamte, inzwischen abgewählte Landesregierung steht 2013 im Visier der Justiz, parteinahe Agenturen werden von der Staatsanwaltschaft durchleuchtet und zwei Landesräte, einige Bankmanager und ein Steuerberater wurden bereits gerichtlich verurteilt. Zwar teilweise noch nicht rechtskräftig, aber der Ruf ist für immer zerstört und beachtliche finanzielle Einbußen stehen vor der Tür. Lange hatte auch der führender Staatsanwalt Gottfried Krainz in Klagenfurt versucht, das Verfahren gegen den Steuerberater Dietrich Birnbacher (Birni Prozess) zu vertuschen oder niederzulegen, dies konnte aber zuletzt doch noch die Korruptionsstaatsanwaltschaft verhindern. Und in dieser vor wenigen Jahren neu gegründeten Institution steckt die große Hoffnung, dass den Betrügereien in Zukunft ein Riegel vorgeschoben wird oder diese zumindest eingedämmt werden. Wenn man davon ausgeht, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und die Gesetze auch für Richter gelten sollten, soll hier geschildert werden, was alles am Bezirks- und Landesgericht in Klagenfurt möglich ist, wie man der Willkür einiger Richter hilflos ausgeliefert ist und jedes Rechtsmittel wirkungslos bleibt, wenn diese kriminell bzw. verbrecherisch arbeiten und Verfahrenshilfen bewusst und willkürlich abgelehnt werden. Liegen höhere oder kriminelle Interessen vor, können berechtigte Einsprüche gar nicht glaubhaft genug sein, alles wird dennoch niedergeschlagen. Strafrechtlich verfolgte Richter arbeiten unbehelligt weiter und können Belastungsmaterial ungehindert beseitigen oder lassen den Großteil der eingereichten Einsprüche einfach unbearbeitet. Es sind keine Gerüchte, wenn Insider davon berichten, wie sich ein ausgesuchter Kreis von Richtern und Anwälten im benachbarten Friaul oder in einem Hotel in Kroatien trifft und Fress- und Saufgelage bis in die Morgenstunden abfeiert. Bei solchen Gelegenheiten wird Vieles abgesprochen und vereinbart. Im Gasthaus „Pumpe“ in Klagenfurt oder im Cafe „Paragraph“ in Villach geht es vor Ort weiter. Vor Gericht werden dann wieder streng und wortgewandt die Rollen als Gegner durchgespielt, obwohl die Urteile meist schon vorher abgesprochen wurden. Sieht man sich die Liste der beauftragten Insolvenzverwalter in Kärnten an, so fällt auf, dass immer wieder dieselben Masseverwalter zum Zuge kommen. An der Spitze der Entscheidungsvollmacht spielt dabei der Geschäftsstellenleiter des Alpenländischen Kreditorenverbandes Dr. Arno Ruckhofer eine undurchsichtige Rolle, die einmal genau überprüft werden müsste. Bekannt sind die sogenannten „Siegesfeiern“, mit Richtern und Masseverwaltern, wenn wieder ein Fall „erfolgreich“ abgewickelt werden konnte. In der Folge wird ein besonders krassen Fall dargestellt, bei dem eine Buchhaltungsfirma und eine angeschlossene Steuerberatungsgesellschaft absichtlich und mit krimineller Energie in die Konkurse getrieben wurden. Als sich die Inhaber unter Zuhilfenahme von Anwälten wehrten und verschiedenste unlautere Vorgänge bei Gericht und Masseverwaltern aufgezeigten, reagierte das Gericht mit dem kalten Abschmettern der Rekurse oder behandelte diese überhaupt nicht. Als es erkannte, dass die kriminelle Energie der verantwortlichen Richter und Masseverwalter an das Tageslicht zu gelangen drohte, versuchte man zuletzt mit der Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens, welches einer Entmündigung der betroffenen Personen gleichkommen würde, die Konkursschuldner endgültig zu vernichten. Offensichtlich und klar muss sich jeder Leser nach der Lektüre dieses Berichtes fragen, wieso sollen Mutter und Sohn, laut ärztlicher Atteste beide bei bester geistiger Gesundheit, gemeinsam entmündigt werden. Will man in einer Art Sippenhaftung beide moralisch, körperlich und finanziell vernichten, weil man nicht zugeben kann, dass hier unlautere und kriminelle Vorgänge in den eigenen Reihen zu diesem Desaster führten? Aber so und auf Dauer kann man diese ungeheuren Verfahrensfehler in einem Netzwerk von „Freunderln“, Mitwissern und Nutznießern nicht vertuschen. Die kriminelle Energie die dabei ins Spiel gebracht wurde, wird sukzessive aufgedeckt und die handelnden Personen werden sicher noch zur Rechenschaft gezogen werden. Frei nach dem Motto: „Gottes Mühlen mahlen langsam, aber stetig“ 1. DIE CHRONIK DER KONKURSABLÄUFE 1.1. ALPHADATA, PROF. MAG. ANNELIESE H. Anmerkung: Die kursiv geschriebenen Textzeilen entsprechen der Insolvenzdatei und den Gerichtsbeschlüssen. Das Buchhaltungsbüro ALPHADATA wurde von Frau Prof. Mag. Anneliese H, nach jahrzehntelanger Unselbständigkeit als Mitteschulprofessorin und Bilanzbuchhalterin, in Form einer Einzelfirma im Jahr 1999 gegründet. Es gelang durch großen Fleiß und persönlich Einsatz einen Kundenstock von mehr als 200 Kunden aufzubauen. Aufgrund des Geschäftsumfanges wurden im Laufe der Zeit drei Betriebsstandorte eingerichtet: 1. In 9020 Klagenfurt, Seegasse 59 2. In 9074 Keutschach am See, Höhe 36 3. In Liezen, Steinach und später in 8960 Öblarn, Nr. 50 Die Erträgnisse aus dem laufenden Geschäftsbetrieb wurden ständig in die Infrastruktur der Kanzleien (z. B. Büroeinrichtungen und EDV-Netzwerk) und in die teilweisen in ihrem Besitz befindlichen zwei Liegenschaften in Klagenfurt und Keutschach am See investiert. Als Geldanlage und für die Altersvorsorge wurden im Laufe der Jahre einige Eigentumswohnungen erworben und unter anderem auch Anteilsscheine bei mehreren Bauträgern in Graz gezeichnet. Letztere brachten zwar keine wesentlichen steuerliche Vorteile, versprachen aber realistische Gewinne in Form von Wohnungseigentum. Schon im Jahre 2007 gab es gegenüber der Kärntner Gebietskrankenkasse (KGGK) Zahlungsverzögerungen. Diese konnten aber nach Absprache immer wieder in Raten abbezahlt werden. Anfang des Jahres 2008 kam es durch mangelnde Zahlungsbereitschaft einiger Klienten zu einer neuerlichen Liquiditätsenge die einen weiteren Zahlungsrückstand auslöste. Anfangs ca. € 8.000,--, die sich später jedoch bis auf ca. € 40.000,-- erhöhten. Jede(r) Jungunternehmer(in) und jeder alteingesessene Firmeninhaber(in) muss wissen, dass von dieser Institution beim geringsten Zahlungsverzug die größte Gefahr für einen Exekutions- oder Konkursantrag ausgeht. Man darf nicht vergessen, dass die Krankenkasse auch von Zwangsabgaben einen großen Anteil ihres Aufwandes deckt. Offensichtlich wurde dies von der Schuldnerin nachlässig unterschätzt und man reagierte zu spät um rechtzeitig eine rettende Finanzierung durch eine Bank oder Sparkasse zu erreichen. Mit Beschluss vom 6. 3. 2008, bekannt gemacht am 6. 3. 2008, wurde am Landesgericht Klagenfurt unter dem Aktenzeichen 41 S 19/08d die Eröffnung des Konkurses und die 1. Gläubigerversammlung für den 14. 4. 2008, 10:00 Uhr beschlossen. Der anfangs bestellte Masseverwalter RA Dr. Valentin Kakl, war sehr bemüht, der Firmeninhaberin aus dem eingeleiteten Konkursverfahren herauszuhelfen, da er festgestellt hatte, dass keine Konkursgefahr und daher auch keine Überschuldung vorlagen. Er schlug vor, dass zur Abdeckung der Verbindlichkeiten ein entsprechender Kredit aufgenommen werden sollte. Frau Mag. H, die kurz vorher gemeinsam mit ihrer Schwester eine Immobilie in bester Lage In Seeboden am Millstättersee geerbt hatte, beantragte sofort bei der örtlichen Raiffeisenbank einen Hypothekarkredit in Höhe von € 100.000,--, mit dem man alle offenen Verbindlichkeiten hätte abdecken können. Die Bank sagte zu, diesen Finanzierungswunsch zu erfüllen, es kam aber bei der Abwicklung zu einer Verzögerung, weil sich ein Teilungsverfahren für die Immobilie mit der Schwester von Frau Mag. H in die Länge zog. Bevor Dr. Kakl seinen Sanierungsplan zu 100 % durchsetzen konnte, wurde er vom Konkursrichter Dr. Johannes Schnabl abgesetzt. Mit Beschluss vom 18. 3.2008, bekannt gemacht am 19. 3. 2008, wurde über begründeten Antrag des bisherigen Masseverwalters Dr. Kakl, dieser seines Amtes enthoben und an seiner Stelle die LP und 9er Insolvenzabwicklungs GmbH, vertreten durch RA Dr. Ferdinand Lanker, bestellt. In ihrem Beschluss 3R 79/11d vom 1. 10. 2009 stellte Dr. Gerlinde Galli, Senatspräsidentin des Oberlandesgerichtes Graz, später in ihrer Begründung die Enthebung folgendermaßen wörtlich dar: Noch vor der für den 14. 4. 2008 anberaumten Berichts- bzw. allgemeinen Prüfungstagsatzung, nämlich mit Schriftsatz vom 18. 3. 2008, beantragte Dr. Valentin Kakl seine Enthebung, weil bei der Komplexität des Konkursverfahrens und des spezifischen Fachgebietes – das Einzelunternehmen der Gemeinschuldnerin umfasse die Tätigkeiten Buchhaltung und Lohnverrechnung – die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders notwendig erscheine; er selbst verfüge nicht über die Fachkenntnis für den spezifischen Wirtschaftsbereich und nicht über den organisatorischen Apparat, der für die Überwachung, letztlich auch für eine umfangreiche Bestandsaufnahme notwendig sei. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen und es besteht der begründete Verdacht, dass Frau Dr. Galli falsch informiert worden ist. Denn Dr. Kakl wäre durchaus in der Lage gewesen diesen Konkurs professionell abzuwickeln. Dieselbe Richterin bestätigte für den Rechtsmittelsenat des Oberlandesgericht Graz unter ihrem Vorsitz auch einen nicht vorhandenen Schuldenstand von € 3,764.979,96. Um ältere LeserInnen, die bei großen Beträgen (z. B. Auto oder Immobilienkauf) noch mit dem Schilling rechnen, diesen Betrag darzustellen, müssen wir nur mit dem bekannten Faktor 13,7603 multiplizieren. Dabei kommen sage und schreibe ATS 51,807.253,74 heraus. Also ein kleines Buchhaltungsbüro soll laut Masseverwalter und Gericht fast 52 Millionen Schillinge an Schulden aufgehäuft haben. Der Gläubigerausschuss bestätigt noch dazu diese Unsumme, die einer Großinsolvenz z. B. eines Industriebetriebes gleichkommen würde. Später wird ja noch dargestellt, wie diese zu Unrecht aufgebaut Summe zustande kam und der Gläubigerausschuss und die besagte Richterin ihre entsprechenden Prüfungen oberflächlich und ungenau durchführten. Durch ihre unprofessionellen oder absichtlichen und kriminellen Handlungen wurde aber auch der stets hochgelobte Instanzenzug eines Rechtsstaates für die betroffene Schuldnerin mehr als fragwürdig. Aber zurück zur plötzlichen Abberufung des 1. Masseverwalters. Das Konkursgericht Klagenfurt hätte bestimmt nicht anfangs einen Masseverwalter bestellt, der fachlich und organisatorisch unfähig gewesen wäre, ein Konkursverfahren gegen eine kleine Einzelfirma zu bewältigen, die sich lediglich mit Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsaufgaben beschäftigte. Nur war am Beginn offensichtlich dem Konkursrichter Dr. Johannes Schnabl, der ja Dr. Kakl bestellte, noch nicht klar, wie lukrativ die Verwertung der Vermögenswerte der Schuldnerin sein könnte. Erst als sich abzeichnete, welche wertvollen Immobilienanteile sich im Besitze der Schuldnerin befanden, wurde Dr. Kakl u m g e h e n d abgelöst und Dr. Ferdinand Lanker und dessen Insolvenzabwicklungs - Gesellschaft anstatt diesem eingesetzt. Mit Beschluss vom 27. 3. 2008, bekannt gemacht am 27. 3. 2008 wurde die Beiordnung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beschlossen: Dieser setzte sich aus folgenden Institutionen zusammen: 1. Alpenländischer Kreditorenverband, Klagenfurt 2. Kreditschutzverband von 1870, Klagenfurt 3. Kärntner Gebietskrankenkasse, Klagenfurt Mit Beschluss vom 14. 4. 2008, bekannt gemacht am 14. 4. 2008 wurde die Betriebsschließung an allen drei Standorten konkursgerichtlich genehmigt. Dies, obwohl die genaue Höhe der Schulden zu diesem Zeitpunkt nicht feststand! Der zuständige Insolvenzrichter Dr. Schnabl stellte also - wie schon angeführt - plötzlich fest, dass auch noch weitere, teilweise im Besitz der Schuldnerin befindlich Immobilien, für die Konkursabwicklung herangezogen werden könnten. Um das zu erreichen wurde die Firma ALPHADATA sofort vom Insolvenzverwalter Dr. Lanker geschlossen und es wurde auch umgehend mit der Verwertung begonnen. Die bestehende Bankzusage der Raika Seeboden wurde von Dr. Lanker mutwillig storniert. Nach der Konkurseröffnung schlossen sich logischerweise auch die anderen kreditgebenden Banken (BAWAG Geschäftskonto, ERSTE Wohnungsdarlehen), mit denen die Schuldnerin jahrelang in bester Geschäftsverbindung stand, an. Mit Beschluss vom 5. 11. 2008, bekannt gemacht am 5. 11. 2008, hat der Masseverwalter angezeigt, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Wie schlecht der Masseverwalter recherchiert und gearbeitet hatte, bewies der spätere Wegfall dieser Entscheidung. Darüber wird hier noch in der Folge an anderer Stelle berichtet. Mit Beschluss vom 19. 10. 2009, bekannt gemacht am 20. 10. 2009, wird eine nachträgliche Prüfungstagsatzung am 17.11.2009 um 11:30 Uhr beschlossen. Mit Beschluss vom 9. 11. 2009, bekannt gemacht am 9. 11. 2009, zeigte der Masseverwalter den Wegfall der Masseunzulänglichkeit an. Mit Beschluss vom 24. 11. 2009, bekannt gemacht am 24. 11. 2009, wurde über Antrag der Masseverwalterin LP & 9er Insolvenzabwicklungs GmbH, diese ihres Amtes enthoben und zur neuen Masseverwalterin wird die Allmaier & Nemec GmbH, Klagenfurt, vertreten durch RA Mag. Ulrich Nemec, bestellt. Mit Beschluss vom 17. 5. 2010, bekannt gemacht am 17. 5. 2010, wurde für den 8. 6. 2010 um 13:30 Uhr, a) Rechnungslegungstagsatzung und b) Nachträgliche Prüfungstagssatzung, beschlossen. Wieso und warum und unter welchen Umständen die Enthebung des bereits 2. Masseverwalters erfolgte, ist bis heute niemandem öffentlich bekannt gemacht worden. Mit Beschluss vom 1. 6. 2010, bekannt gemacht am 1. 6. 2010, wurde die für den 8. 6. 2010 anberaumte Tagsatzung abgesagt. Mit Beschluss vom 14. 9. 2010, bekannt gemacht am 14. 9. 2010, wurde eine weitere nachträgliche Prüfungstagsatzung am 19. 10. 2010 um 14:00 Uhr, über allfällige Bemängelungen und Erinnerungen gem. § 121 Abs. 3 KO beschlossen. Am 23. 12. 2010, also einen Tag vor Weihnachten, wurde über die in der Folge beschriebene Steuerberatungsfirma OMEGA OG, an der die Schuldnerin gemeinsam mit ihrem Sohn Christian beteiligt war, ebenfalls ein Konkursantrag gestellt. Diese Insolvenzverfahren wurden mit Gerichtsbeschluss vom 7. 1. 2011 mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Was in der Folge mit der Firma OMEGA OG passierte, wird im Abschnitt unter Punkt 2.) noch genau beschrieben. Das Verfahren gegen die Firma ALPHADATA endete vorerst so: Mit Beschluss vom 13. 2 .2012, bekannt gemacht am 14. 2. 2012, wurde beschlossen, dass das Insolvenzverfahren für die Dauer des Verfahrens zur Überprüfung der Notwendigkeit eines Sachwalters für die Schuldnerin Mag. Anneliese H. gemäß §§ 6, 6a ZPO i. V. m. § 252 IO unterbrochen wird. Weil man sich bei Gericht und beim neuen und inzwischen 3. Masseverwalter gar nicht mehr aus dieser Kette von Ungereimtheiten und voreiligen Beschlüssen mit legalen Entscheidungen befreien konnte, griff man zum letzten Mittel. Man will Frau Prof. Mag. Anneliese H. einfach aus dem Verkehr ziehen und entmündigen. Nobler ausgedrückt sachverwalten, was aber auf dasselbe hinausgeht. Ein Skandal dabei ist, dass der Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec in dieser Angelegenheit ohne Rechtskraft einfach weiter arbeitet. Der aktuelle Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl versucht verzweifelt, den entsprechenden Gerichtsakt unter Verschluss zu halten. 1.2. OMEGA STEUERBERATUNGS-OG Da der Kundenstock der ALPHADATA ständig weiter wuchs und diese keine Konzession für Steuerberatung besaß, gründete Frau Prof. Mag. H. mit ihrem Sohn Christian und einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin im Jahr 2009 die Steuerberatungsgesellschaft OMEGA OG. Unter intensiver Mitarbeit auch ihres Ehemannes Norbert und bis zu 5 MitarbeiterInnen, wurden zuletzt rund 300 Klienten zu deren vollen Zufriedenheit betreut. Die Firma OMEGA OG und die ALPHADATA betrieben in Kanzleigemeinschaft ihre Büros in dem im Familienbesitz befindlichen Wohnhaus in Keutschach am See, sowie in dem ebenfalls im Familieneigentum befindlichen Stadthaus in Klagenfurt. Für laufende Investitionen in die Liegenschaften und Büros wurde im Laufe der Jahre Bankfinanzierungen herangezogen, die aber immer durch die Werte der Liegenschaften gedeckt waren. Bekanntlich finanziert eine Bank ein Hypothekardarlehen bei ordentlicher Sorgfaltspflicht nur bis zu 50% des von ihr festgestellten Schätzwertes. Durch die bereits geschilderte Liquiditätsenge der Fa. ALPHADATA, welche durch säumige Klienten und einige uneinbringliche Forderungen entstand, leitete die KärntnerGebietskrankenkasse wegen ihrer Forderung an offenen Sozialversicherungsbeiträgen ein Konkursverfahren ein. Dagegen aufzutreten und um den drohenden Konkurs abzuwenden, beauftragte die Firmeninhaberin den Villacher RA Dr. Hannes Arneitz. Dessen Aktivitäten waren in keiner Art und Weise erfolgreich (vollständige Untätigkeit) und mündeten in einer Honorarforderung von € 1.000,--. Wegen dieses Honorars entstand dann auch in der Folge ein Streit, weil es absolut keine Leistung gab. Als Honorargrund wurden fünf Lesestunden im Akt angegeben. Die KGKK, die von der Schuldnerin wegen eines inzwischen weit überhöht angegebenen Schuldenstandes ebenfalls massiv wegen ihrer Vorgangsweise beschuldigt wurde, „rächte“ sich mit dem Konkursantrag gegen beide Firmen, also APHADATA und OMEGA OG. Mit Beschluss vom 23. 12. 2010, bekannt gemacht am 23. 12. 2010, wurde das Konkurseröffnungsverfahren unter der Aktenzahl: LG Klagenfurt 40 Se 115/10t bekannt gemacht. Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Mit Beschluss vom 7. 1. 2011, bekannt gemacht am 17. 1. 2011, wurde die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung rechtskräftig. Aber das war noch nicht alles. Ein neuerlicher Konkursantrag folgte: Mit Beschluss vom 3. 5. 2011, bekannt gemacht am 3. 5. 2011, wurde der Konkurs unter der Aktenzahl: LG Klagenfurt 40 S 36/11a eröffnet und für den 20. 6. 2011, um 11:45 Uhr, die a) Berichtstagsatzung b) Prüfungstagsatzung und c) 1. Gläubigerversammlung beschlossen. Zur Masseverwalterin wurde Frau RA Mag. Gerlinde Murko-Modre, Klagenfurt, bestellt. Mag. Gerlinde Murko-Modre ist die Gattin des Rechtsanwaltskammerpräsidenten Dr. Gernot Murko und arbeitet in der gleichen Kanzlei. Mit Beschluss vom 9. 5. 2011, bekannt gemacht am 9. 5. 2011, wurde aufgrund eines Rekurses der Schuldnerin gegen den Beschluss auf Insolvenzeröffnung die Tagsatzung am 20.6.2012 abberaumt. Mit Beschluss vom 11. 5. 2011, bekannt gemacht am 11. 5. 2011, wurde die bisherige Insolvenzverwalterin Mag. Murko-Modre von ihrer Funktion enthoben und zum neuen Insolvenzverwalter RA Dr. Gerhard Brandl, Klagenfurt, bestellt. Auch hier ist völlig unklar, wieso die Masseverwalterin abgesetzt wurde und plötzlich Dr. Brandl zum Zuge kam. Der Grund liegt vermutlich darin, dass sofortige Verwertungshandlungen begonnen wurden. An dieser Stelle ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass in Kärnten immer wieder derselbe Personenkreis an Richtern und Masseverwaltern bei Insolvenzen die Hand im Spiel hat. Als Beispiel dient die Insolvenz der AvW Gruppe. Hier ein Auszug aus einem Bericht der KLEINEN ZEITUNG vom 13. 7. 2010 rund um die Verwertung der 100 Kg schweren "Maple-Leaf-Goldmünze" die einen beachtlichen Wert darstellte. Außer Dr. Großmann, haben alle handelnden Personen auch im Falle H. die Hand im Spiel: Im Brennpunkt stehen der bisherige AvW-Anwalt Franz Großmann und die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg auf der einen Seite sowie die vom AvW-Vorstand neu engagierten Anwälte Michael Sommer und Ferdinand Lanker mit dem Wirtschaftsprüfer Hans Neuner auf der anderen Seite. Letztere haben im Juni mit Anträgen die Eröffnung des Konkurses angefochten, was Konkursrichter Johannes Schnabl abgelehnt hat. Auch Anträge, die von den Masseverwaltern im Eilzugstempo durchgeführte Versteigerung der Maple-Leaf-Goldmünze zu untersagen, wurden von Schnabl abgelehnt. Diese Woche wollen Lanker und Neuner in Rekurs gehen, mit anderen Worten: Ob bei AvW ein Konkurs vorliegt und damit das restliche Aktien- und Immobilienvermögen verwertet wird oder nicht, wird das Oberlandesgericht Graz zu entscheiden haben. Das letzte Wort hat aber das Höchstgericht. Wie ging es aber im Konkursfall OMEGA OG weiter? Mit Beschluss vom 13. 9. 2011, bekannt gemacht am 13. 9. 2011, wird die Schließung des schuldnerischen Unternehmens angeordnet und dieses wird per 8. 9. 2011 insolvenzrechtlich genehmigt. Am 7. 9. 2011, ab 10 Uhr, wurden durch eine nicht rechtskräftige Zwangsräumung, laut Beschluss 7 E 42/07s-130 vom 12. 7. 2011, sämtliche Unterlagen und EDV Geräte, sowie alle Wertgegenstände und Möbel der Firma OMEGA OG und auch sämtliche Aktenordner der bestehenden Klienten aus den Büroräumen in Klagenfurt entfernt. Das vorhandene Personal musste seine Tätigkeit gleichzeitig beenden und die Arbeitsstelle sofort verlassen. Danach wurde der Betrieb wegen der Zwangsräumung geschlossen. Es wurden keine Inventarverzeichnisse und sonstige Niederschriften über die ausgeräumten Wertgegenstände und beschlagnahmten Akten angelegt. Obwohl auch unersetzbare Buchhaltungsunterlagen und gültige Finanzamtbescheide der Klienten der OMEGA OG beschlagnahmt wurden, hat das Gericht verabsäumt einen Finanzbeamten beizustellen, der dies aktenkundig registrieren hätte können. Das Gericht und der Masseverwalter hätten auch vorsorglich und berufserfahren erkennen müssen, dass durch den Abtransport größter Schaden für die Kunden des Steuerberatungsbüros entstehen würde. Alleine durch die nicht mehr zustellbaren Steuerbescheide und die nicht rechtzeitig erstellten und eingereichten Bilanzen entstanden den Kunden der OMEGA OG allergrößte Schäden, die mit hohen Strafzahlungen verbunden waren. Zusammengefasst: Nicht nur den Firmeninhabern und Hausbesitzern, sondern auch den Klienten entstanden durch diese Zwangsräumung immense Schäden, für die die Republik Österreich unbeschränkt haftbar ist. Doch für die handelnden Richter und Anwälte gilt nur ein Motto: Die Gier nach Honoraren und versteckten Bestechungsgeldern ist einfach größer, als Berufsehre, Anstand und Gerechtigkeit. Beachtenswert ist auch der Zeitablauf der Gerichtsbeschlüsse: Datum Gerichtsbeschluss Firma Masseverwalter 06. 03. 2008 Konkurseröffnung Alpha Data Dr. Valentin Kakl 18. 03. 2008 Abberufung Alpha Data Dr. Valentin Kakl 18. 03. 2008 Neubestellung Alpha Data LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker 14. 04. 2008 Betriebsschließung Alpha Data LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker 24. 11. 2009 Abberufung Alpha Data LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker 24. 11. 2009 Neubestellung Alpha Data Mag. Ulrich Nemec 23. 12. 2010 Konkurseröffnung Omega OG 07. 01. 2011 Nichteröffnung Omega OG 03. 05. 2011 Konkurseröffnung Omega OG Mag. Gerlinde Murko-Modre 11. 05. 2011 Abberufung Omega OG Mag. Gerlinde Murko-Modre 11. 05. 2011 Neubestellung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 07. 09. 2011 Zwangsräumung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 08. 09. 2011 Betriebsschließung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 20. 01. 2012 Unterbrechung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 13. 02. 2012 Unterbrechung Alpha Data Mag. Ulrich Nemec Insgesamt wurden bisher schon 5 Masseverwalter eingesetzt!!! Obwohl erst am 13. 9. 2011 beschlossen und insolvenzrechtlich per 8. 9. 2011 genehmigt, hat das Gericht bereits am 7. 9. 2011 das Büro der beiden Firmen in Klagenfurt ausgeräumt und die Mitarbeiter ohne jede Rücksicht von ihren Arbeitsplätzen verjagt. (Man beachte das Datum!) Die Art und Weise dieses Einschreitens hätte genauso gut im sogenannten „Dritten Reich“, wo man bei der Beschlagnahmung von Judenvermögen ebenso grausam und rücksichtslos vorging, stattfinden können. Mit Beschluss vom 16. 9. 2011, bekannt gemacht am 16. 9. 2011, hat der Masseverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse der Firma OMEGA OG nicht ausreicht, um die Masseanforderung zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Durch das Edikt 40 S 36/11a ist nachvollziehbar, dass die Masseunzulänglichkeit erst nach der nachfolgenden Zwangsräumung am 7. 9. 2011 per 16. 9. 2011 eingetreten ist. Das heißt, dass der Insolvenzverwalter bestätigt, dass die Firma zur Gänze ruiniert wurde. Nach einigen Rekursanträgen und deren Ablehnungen bzw. deren Nichtbearbeitung weiß das Gericht offensichtlich nur mehr einen Ausweg: Mit Beschluss vom 20. 1. 2012, bekannt gemacht am 20. 1. 2012, wird das Insolvenzverfahren für die Dauer des Verfahrens zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für die unbeschränkt haftenden Gesellschafter 1) Mag. Anneliese H. und 2) Christian H., gemäß § 6, 6a ZPO i.V.m. § 252 IO unterbrochen. Diese offensichtlich in ihrer Beweisnot eigeschlagene Vorgangsweise des Gerichts fällt auch nicht juristisch ausgebildeten Personen auf. Zu offensichtlich ist es, dass in einer Art Sippenhaftung Mutter und Sohn gemeinsam aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Dabei bestehen zwei ärztliche Gutachten, die beiden Personen volle geistige Gesundheit und Zurechnungsfähigkeit bescheinigen. Wie niederträchtig sind die handelnden Personen, deren Gier kriminelle Handlungen auslöste und denen jedes Maß an Menschlichkeit fehlt, nur um ihre eigene Haut zu retten? 1.3. ZUSAMENFASSUNG Für die Betroffene, Frau Prof. Mag. Anneliese H, war nicht sofort erkennbar, dass es sich in ihrem Fall um einen vom Gericht gesteuerten Konkurs handelt. Vor allem auch deshalb, weil der erste Insolvenzverwalter, RA Dr. Valentin Kakl, sich sehr bemühte, den Konkurs der Fa. ALPHADATA zu verhindern, nachdem er festgestellt hatte, dass keine Überschuldung vorliegt. Da er aber angeblich seiner Aufgabe als Masseverwalter nicht gewachsen war, wurde 14 Tage nach Konkurseröffnung plötzlich als neuer Insolvenzverwalter, die LP und 9er Insolvenzabwicklungs-GmbH, vertreten durch RA Dr. Ferdinand Lanker und Wirtschaftsprüfer Mag.DDr. Johannes Neuner, bestellt. Mag. DDr. Johannes Neuner ist gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Rechnungswesen. Mangels Masseunzulänglichkeit wurde die Firma per 14. 4. 2008 geschlossen und ein Schuldenstand von sage und schreibe € 3,764.979,96 festgestellt. Wie dieser Schuldenstand konstruiert wurde, wird im folgenden Kapitel 2 noch genau beschrieben. Am 12. 2. 2009 hat die Bank Austria ihre immer schon nur bedingt angemeldete Forderung in Höhe von € 2,735.385,63 Mio. zurückgenommen, da diese nie fällig war. Die Sachbearbeiterin dieser Bank teilte Frau Mag. H. telefonisch mit, dass sie nur auf Aufforderung des Masseverwalters seinerzeit diese Forderungen eingebracht hätte. Ohne Beschluss !!!??? wurde im November 2009 die Masseunzulänglichkeit aufgehoben und nunmehr ein Schuldenstand von € 702.922,24 festgehalten. Mit Beschluss 3R119/09h des OLG Graz vom 01. 10. 2009, S. 9 wurde der Schuldenstand von € 3,764.979,96 nach Mitteilung des Konkursgerichtes in Klagenfurt und des Masseverwalters jedoch immer noch angeführt! Mit Beschluss vom 24. 11. 2009 wurde die LP und 9er GmbH (und damit auch der RA Dr. Ferdinand Lanker, bisher stets erfolgloser Verteidiger des ehemaligen Kärntner Landeshypo Chefs Dr. Wolfgang Kulterer in Sachen Styria Fluggesellschaft oder Bilanzfälschung in der Hypo) und sein Kollege Mag. DDr. Neuner seiner Aufgabe als Masseverwalter enthoben und anstatt diesen als neuer Masseverwalter die Allmaier und Nemec GmbH, vertreten durch Mag. Ulrich Nemec, eingesetzt. Damit wurde aber alles noch schlimmer. Aufgrund des gemeldeten überhöhten Schuldenstandes ist es auch verständlich, dass eine der kreditgebenden Banken, die ERSTE Bank und österreichische Sparkassen AG, eine Zwangsversteigerung der von ihr besicherten Liegenschaften veranlasst hat. Bis zur Drucklegung dieses Berichtes sind noch immer falschen Zahlen (Forderung der Ersten Bank von € 1,040.000,-- anstatt € 468 079,11) vom Bezirksgericht Klagenfurt, mit dessen Beschluss vom 10. 01. 2013, in Verwendung. Der Konkurs der OMEGA OG selbst ist nicht rechtskräftig, da sowohl Dr. Johannes Schnabl im April 2009 und Mag. Herbert Pötz im Juni 2010, beide noch am Bezirksgericht Klagenfurt tätig, wegen Befangenheit ihr Amt zurückgelegt haben. Ihre Befangenheit wurde im Beschluss vom 22. 4. 2009 und im Beschluss 3 Nc 39/10v vom 24. 6. 2010 vom Landesgericht Klagenfurt damit begründet: …dass die Besorgnis besteht oder entstehen kann, dass sie sich im konkreten Fall nicht ausschließlich von objektiven Gesichtspunkten leiten lassen werden. Übersetzt bedeutet dies, dass die beiden Herren nicht mehr klare und objektive Entscheidungen treffen können, weil sie sich durch laufende Rekurse und berechtigte Einsprüche und den darin enthaltenen berechtigten Beschuldigungen durch die Schuldnerin und ihren Ehemann nicht mehr in der Lage fühlen, richtig zu entscheiden. Also weil man ihnen auf ihre Schliche kam (so wurde unter anderem auch als Beispiel Dr. Schnabls allseits bekannter Alkoholismus angeführt) fühlen sie sich beleidigt und anstatt sich zu rechtfertigen, treten sie die Flucht an. Der gegenwärtige Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec arbeitet aber ungeniert ohne Rechtskraft weiter. Der aktuelle Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl versucht verzweifelt, diese Akten unter Verschluss zu halten. Dies sind auch einige der Gründe der intensiven und verzweifelten Versuche eine Sachwalterschaft zu erreichen. Koste es, was es wolle. Denn es geht inzwischen um die Glaubhaftigkeit und Objektivität von Richtern und Insolvenzverwaltern. Wie schon kommentiert und auch noch auf den folgenden Seiten genauer dargestellt wird, wurden bei der Zwangsräumung des Klagenfurter Büros keinerlei Inventarlisten oder sonstige Aufzeichnungen über die beschlagnahmten Gegenstände, Firmenordner und Wertgegenstände angelegt. 2. DIE KONSTRUIERTE ÜBERSCHULDUNG Schon im ersten Kapitel „Chronik der Konkursabläufe“ w u r d e dokumentiert, dass der erste Anlass zur Konkurseröffnung bei ALPHA DATA ein Rückstand in Höhe von ca. € 40.000,-- bei der Kärntner Gebietskrankenkasse (KGGK) war. Diese Institution ist bei einem Zahlungsrückstand der am schnellsten handelnde Gläubiger, der auch bei kleineren Beträgen exekutiert und sofort Konkursantrag stellt. Gerät ein Unternehmer dort in Zahlungsschwierigkeiten, beginnt also eine gnadenlose Mühle zu mahlen. In der Entscheidungsebene der KGKK sitzen ehemalige Politiker der SPÖ und ÖVP. Als Beispiel dient der Direktor Dr. Josef Löberbauer aus Villach. Dieser Mann bewarb sich mehrmals als Stadtrat und Bürgermeisterkandidat der ÖVP in Villach um den Bürgermeistertitel. Er wurde aber jedes Mal vom SPÖ Politiker Helmut Manzenreiter mit haushoher Stimmenmehrheit in die Schranken verwiesen. Als Versorgungsposten erhielt der tief Schwarze, in der bekannt rotgefärbten Hochburg KGGK, einen Direktoren Posten. Ebenso der ehemalige Kammerfunktionär KR Rudolf Gross, ein gelernter Schneider. Weil in diesem, im provinziellen Bereich aussterbenden Beruf, nicht mehr allzu viel zu verdienen war, startete er eine klassische Politikerkarriere. Lange Jahre war er Kammerobmann der Kärntner Wirtschaftskammer, Außenstelle in Villach. Nachdem er nach einigen Funktionsperioden nicht mehr gewählt werden konnte, versorgte man ihn ebenfalls als 1. Obmann Stellvertreter der KGGK in eine ertragreiche Position. Sein Können als Schneider ist völlig unbestritten, doch vom Gesundheitswesen versteht dieser Mann ebenso viel wie ein Skilehrer von einer Blinddarmoperation. Über die Vettern- und Postenschacher- Wirtschaft in der KGGK könnte man noch lange berichten. In dieser Hochburg der Kundenfreundlichkeit öffnet man die Tore vom Montag bis Freitag, jeweils von 7:30 Uhr bis 14:00, am Freitag nur noch bis 12:30 Uhr. Natürlich bestehen unabhängig von diesen Feststellungen festgeschriebene Vorschriften und Gesetze, die ja dazu dienen sollen, dass die medizinische und ärztliche Versorgung der Bevölkerung gesichert wird. Immer wieder segelt man dabei am Rande eines finanziellen Fiaskos vorbei, durch drastische Einsparungen und scharfer Kontrolle der autorisierten Ärzte gelang es zuletzt sogar Gewinne zu erzielen. Natürlich alles zu Lasten der Patienten. Über die aufgeblähte Verwaltung, mit 3 Obleuten und 3 Direktoren und unzähligen Stabsstellen und Abteilungsleitern, würde sich der bekannte Autor Cyril Northcote Parkinson, der in seinen „Parkinsons Gesetze“ das unendlich wuchernde Bürokratiewachstum analysierte, noch im Grabe drehen. Einer seinen Thesen lautet: „Schlägt man einer Hydra einen Kopf ab, wachsen sofort zwei neue nach". In der Praxis bedeutet dies, wenn z. B. im Zuge einer Reorganisationsmaßnahme eine Abteilung mit einer anderen fusioniert wird, entstehen sofort wieder zwei neue, die wiederum von einer Hauptabteilung und diese von einer Kontrollabteilung überwacht werden. So geschieht dies laufend in Ministerien, Landeregierungen und bei den unzähligen bestehenden Krankenversicherungen in Österreich. Die Magisterarbeit „Krankenversicherung in Österreich – Struktur, Finanzierungsprobleme und Reformansätze“ vom Verfasser Mag. rer. soc. oec. Erwin Eckhart schildert deren Probleme und Reformunwillen bis ins letzte Detail. Siehe: http://othes.univie.ac.at/4559/1/2009-04-08_9505663.pdf. Wie man einen Zahlungsrückstand eines Unternehmens in der KGGK handhabt und welche Firmen tatsächlich streng oder gnädig behandelt werden, entscheidet zuletzt das Direktorium und im Hintergrund werden die Obmänner und die Kontrollversammlung wahrscheinlich auch noch ein Wort mitzureden haben. Können keine erstklassigen Beziehungen unterhalten werden, melkt die KGGK meist ihre Kühe gnadenlos zu Tode. Wie im Falle ALPHADATA, vorerst wegen € 40.000,--. Das Schicksal der Unternehmerin und ihrer Familienmitglieder und auch ihrer Mitarbeiter war dieser Institution dabei völlig gleichgültig. Die Rechnung geht in diesem Falle aber nicht auf. Durch die Sorgen und Anspannungen wegen der ungerechten Bearbeitung ihres Falles erkrankte das Ehepaar Hoisl und musste Krankenhausaufenthalte auf sich nehmen. Die anschließenden Therapien und die laufenden Behandlungskosten stehen in keinem Verhältnis zum Ergebnis, welches die KGGK aus der Masse als Quote erreichen wollte. Wie schon erwähnt, war der erste Masseverwalter in seiner Vorgangsweise sehr bemüht, den Konkurs abzuwenden. So schlug er der Schuldnerin vor, mit einem Bankkredit alle Schulden abzudecken. Tatsächlich konnte die Schuldnerin eine Kreditzusage, erhalten. Doch plötzlich war alles anders. Der Masseverwalter wurde abgelöst und die Vertreter der neu bestellten Insolvenzabwicklungs GmbH. LP & 9er, Dr. Ferdinand Lanker und Mag. DDr. Johann Neuner trat als große Inquisitoren auf. Schon im Eingangsgespräch wiesen beide darauf hin, dass als erstes die Immobilien verwertet werden müssten, dann würde man schon weitersehen. Mag. DDr. Neuner verlangte wiederholt eine Liste der Klienten, für die ALPHADATA gearbeitet hatte, obwohl er zweifelsfrei als Steuerberater auch als Konkurrenzunternehmer tätig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu stellen, wieso Dr. Lanker und Mag. DDr. Neuner, eine eigene GesmbH für die Insolvenzabwicklung gründeten. und wieso Dr. Ferdinand Lanker auch eine Immobilienfirma besitzt. Ohne Zweifel war sicher vorerst einer der Beweggründe, den Gehirntrust der handelnden Personen zu bündeln. Weiteres rechnete man damit, dadurch einen Abhebungsvorteil gegenüber anderen Rechtsanwaltskanzleien zu erreichen. Durch diese vermeintlich erzielte Kompetenz müsste dem Verteiler der Konkursfälle ja auch nichts anderes übrig bleiben, als alle größeren und schwierigen Insolvenzen dieser Insolvenzabwicklungs GmbH zuzuteilen. Denn nur mit genügend zugespielten Insolvenzfällen kann man auch Gewinne erzielen und die Gesellschaft am Leben erhalten. Vorerst als Gründungsgedanke sicher alles "legitim"? Seit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 wird in Österreich der Begriff „Insolvenzverwalter“ anstatt Konkursverwalter verwendet. Das Verfahren in Österreich heißt Insolvenzverfahren, welches sich wiederum in das Sanierungsverfahren und das Konkursverfahren unterteilt. Im Sanierungsverfahren heißt der Insolvenzverwalter – „Sanierungsverwalter“ und im Konkursverfahren – „Masseverwalter“. Er wird vom Konkursgericht aus einer vom Oberlandesgericht Linz geführten Datenbank (Insolvenzverwalterliste) bestellt. Die Auswahl des Insolvenzverwalters obliegt dem zuständigen Insolvenzrichter und wird von diesem Gericht beaufsichtigt. In diesem Falle das Landesgericht Klagenfurt. Der ausgewählte Insolvenzverwalter hat die praktische Durchführung des Konkursverfahrens inne. Er verwaltet und vertritt das Vermögen des Gemeinschuldners, prüft die angemeldeten Forderungen und legt dem Konkursgericht Bericht darüber. Bei der Prüfungstagsatzung, wo die angemeldeten Konkursforderungen geprüft werden, anerkennt oder bestreitet der Sanierungsverwalter bzw. der Masseverwalter diese gemeinsam mit dem Schuldner. Um den Konkurs überhaupt durchsetzen zu können, kam der Masseverwalter Dr. Lanker auf die glorreiche Idee, die Beteiligungen der Schuldnerin an drei Wohnbauprojekten in der Form in den Schuldenbestand einzubringen, dass er sämtliche Anteile, auch anderer Anleger, für seine Berechnungen heranzog. So bezog er z. B. das Kreditverhältnis eines der drei Wohnbauträgers, der Firma MI Beteiligung-IVF Immobilien-Versicherung & Finanzconsulting GmbH & Co. KG, in GrazIVF genannt, mit der Bank Austria, als Alleinschuld von Frau Mag. Hoisl, in die Gesamtschulden mit ein, obwohl sie nur 10% der Anteile besaß. Um diese Fehlhandlung genau darzustellen, muss man den Kreditvertrag kennen und auch verstehen, dass alle Anteilhaber solidarisch eine Wechselbürgschaft und Garantieerklärung für die Kredit-Gesamtsumme des Wohnbauträgers unterfertigen mussten, die aber in diesem Falle nie schlagend wurden. Die Bank Austria hatte der IVF am 20.6.2000 einen Fremdwährungskredit über € 1,329.912,87,-- und am 12.2.2003 einen weiteren Fremdwährungskredit in Höhe von € 1,400.000,-- gewährt, zusammen also € 2,729.912,87. Der Schuldsaldo für den 1. Kredit über € 1,329.912,87 per Konkursstichtag betrug € 1,298.104,17. Der Schuldsaldo für den 2. Kredit über € 1,400.000,00 betrug am selben Tag € 1,437.281,46. Offen waren zusammengerechnet also am Konkursstichtag € 2,735.385,63. Da wie gesagt, alle Anteilhaber und daher auch Frau Mag. Hoisl, bei der Kreditaufnahme der IVF eine Wechselbürgschaft und ein Garantieerklärung bei der Bank Austria unterschreiben mussten, meldete nach Aufforderung des Masseverwalters, dieses Institut: 1.) aus einem bestehenden Kredit als unbedingte Forderung……………………………..............€ 11.625,63 2.) wegen der Wechselbürgschaft für die IVF Kredite eine bedingte Forderung von.….€ 2,735.385,63 Wahrscheinlich mit großem Eifer und noch größerer Freude übernahm der Masseverwalter die unbedingte, aber auch die bedingte Forderung der Bank Austria in den Gesamtschuldenstand und erhöhte damit die Schulden auf unglaubliche und unhaltbare € 3,764.979,96, denen er ein Vermögen von € 527,65 gegenüberstellte. Mit dieser ungeheuerlichen Berechnung konnte er den Konkurs leicht durchboxen, da die Firma noch am 14. 4. 2008 wegen konstruierter Masseunzulänglichkeit geschlossen wurde. Für einen Zwangsausgleich und einer Befriedigung der Gläubiger mit 20 bis 45% blieb, trotz dem Besitz und Anteilen an mehreren Immobilien, keine Chance. Zur großen Blamage des Dr. Lanker zog die Bank Austria am 12. 2. 2009 die von ihr geltend gemachte bedingte Forderung zur Gänze zurück und es blieb nur mehr die unbedingte Barforderung in Höhe von € 11.625,63 übrig. Trotzdem blieb die Masseunzulänglichkeit bis zum November 2009 bestehen. Am 18. 2. 2009 wurde ein Zwangsausgleich durch Mag. Di Vora, der die Schuldnerin rechtsfreundlich vertrat, eingebracht. Dieser wurde aber dem Gläubigerausschuss zur Abstimmung nicht vorgelegt. Das bedeutet, dass es darüber keinen ablehnenden Beschluss gibt! Am Rande sei vermerkt, dass Inzwischen die Bank Austria, am 29. 3. 2012, der Fa. IVF mitteilte, dass aufgrund von Auflösungen von fondsgebundenen Lebensversicherungen, die auf die IVF lauteten und auf das Konto überwiesen wurden, der Schuldenstand nur mehr € 850.874,78 beträgt. Mit der dem Gläubigerausschuss vorgelegten Gesamtschuld von € 3,764.979,96 brachte der Masseverwalter natürlich eine Lawine ins Rollen, die auch die übrigen kreditgebenden Banken zu Sicherheitsschritten bewog. Aufgrund des überhöht angegebenen Schuldenstandes ist es verständlich, dass die ERSTE BANK AG, vertreten durch RA Dr. Eraghi-Gallent, eine Zwangsversteigerung veranlasste. Allerdings ist es unverständlich, dass das Bezirksgericht Klagenfurt mit seinem Beschluss vom 10.1.2013, immer noch einen Schuldenstand von €1,040.000,-- anstatt richtig € 468.079,11 zugunsten dieser Bank anführt. Die Erste Bank hat schon Vorfeld (Herbst 2007) eine notarielle Beglaubigung erbringen müssen, damit allenfalls eine Versteigerung rasch durchgeführt werden konnte. Die Erste Bank trat mit € 420 000,- dem Konkurs bei und ließ zunächst die Versteigerung noch ruhen. Im Februar 2009 wurde vom Anwalt Mag. Di Vora ein Zwangsausgleich eingebracht, der offensichtlich nie behandelt wurde und liegen blieb. Als Krönung stornierte Dr. Lanker auch eine Kreditzusage der Raika Seeboden, die anfangs den Konkursantrag stoppen und der Schuldenbereinigung dienen sollte. Zur Erinnerung noch einmal der weitere Ablauf: Mit Beschluss vom 5. 11. 2008, bekannt gemacht am 5. 11. 2008, hat der Masseverwalter angezeigt, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Ohne richterlichen Beschluss wurde im November 2009 die Masseunzulänglichkeit aufgehoben und nur mehr ein Schuldenstand von € 702.922,24 festgestellt. Aufgrund verschiedener Verdachtsgründe gegen die Insolvenzabwicklungs GmbH, beantragte Frau Mag. H., die Enthebung der Insolvenzverwalterin und führte folgende Gründe an: a) Vernachlässigung der im § 81 Abs. 1 KO festgelegten Pflichten, weil keine Rechnung gelegt, keine Abrechnung bzw. Aufstellung der Buchhaltung erfolgt sei, der Masseverwalter erhalte ihr Einkommen, sie seit Weihnachten 2008 keine Post ausgehändigt bekäme, verspätete Vermögensaufstellung, Verhinderung einer Kreditaufnahme zur gänzlichen Forderungsabdeckung, Schädigung der Masse zufolge unterlassener Eintreibung von Forderungen, Versuch der Verwertung eines Fahrzeuges ohne Gläubigerausschuss, Nötigung und Erpressung, überhöhte Forderungen an die OG, Versuch den Kundenstock der OG zu verkaufen, b) stattgefundene Gläubigerbevorzugung, c) eine Unterbewertung der Liegenschaft in Seeboden vorgenommen wurde und der Verdacht des Schwarzgeldzuflusses besteht, d) Bestreben des Geschäftspartners des Masseverwalters, Mag. DDr. Neuner, stattfand, als direkter Konkurrent der Gemeinschuldnerin, deren Kundenlisten zu erhalten, e) die Masseverwalterin von Beginn an bestrebt gewesen sei, sämtliche Vermögenswerte zu veräußern, f) das Unternehmen am 14. 4. 2008 zugesperrt wurde, weil die Gemeinschuldnerin nicht in der Lage gewesen sei, innerhalb eines Monats € 30.000,-- für die Weiterführung zu bezahlen, doch die Masseverwalterin zur Zeit monatlich € 3.400,-- netto aus ihrem Einkommen erhalte, eine Abrechnung gäbe es nicht, g) die Masseverwalterin die Konkurssache künstlich in die Länge ziehe, weil sie wisse, dass sie gedeckt sei, aber die Gemeinschuldnerin keine Chance habe, irgendwoher Hilfe zu erhalten, die Masseverwalterin spekuliere damit, dass eine Hauptgläubigerin, die ERSTE Bank einen Kredit fällig stellt. Mit Beschluss 3 R 119/09h vom 1. 10. 2009 des Oberlandesgerichtes Graz, ausgefertigt von der Leiterin der Geschäftsstelle, Dr. Gerlinde Galli, wurde dieser Antrag abgelehnt. Mit Beschluss vom 19. 10. 2009, bekannt gemacht am 20. 10. 2009, wird eine nachträgliche Prüfungstagsatzung am 17.11.2009 um 11:30 Uhr beschlossen. Mit Beschluss vom 9. 11. 2009, bekannt gemacht am 9. 11. 2009, zeigte der Masseverwalter den Wegfall der Masseunzulänglichkeit an. Dann kam es zur Ablöse des Masseverwalters, denn: Mit Beschluss vom 24. 11. 2009, bekannt gemacht am 24. 11. 2009, wurde über Antrag der Masseverwalterin LP & 9er Insolvenzabwicklungs GmbH, diese ihres Amtes enthoben und zur neuen Masseverwalterin wird die Allmaier & Nemec GmbH, Klagenfurt, vertreten durch RA Mag. Ulrich Nemec, bestellt. Die kriminell konstruierte Überschuldung wurde auch vom Gläubigerausschuss mitgetragen und unterstützt. Dies trotz mehrmaliger schriftlicher Hinweise, dass diese Summe nicht richtig ist. Der Gläubigerausschuss trug auch die Veruntreuung von Geldern mit, die durch die verschiedenen Masseverwalter veruntreut und bis heute noch nicht korrigiert worden sind. Der Gläubigerausschuss hat auch die Gläubigerschädigung der Bezirksrichterin Dr. Christine Kieber-Trattner mitgetragen. Durch sie konnte die Ersteherin der Liegenschaft Höhe 36, in Keutschach am See, Frau Maria Miklautz, die gesamte Liegenschaft um etwa den halben Ausrufungspreis, also um ca. € 225 000,- ersteigern. Trotz der nicht rechtskräftigen Insolvenz und obwohl Frau Mag. Hoisl nur zur Hälfte Besitzerin der Liegenschaft Höhe 36 war und auch ein unbefristeter Mietvertrag Ihres Sohnes Christian bestand, erfolgte die Ausrufung zum halben Preis. Außerdem wurde ein Überbotsverbot ausgesprochen, wodurch sich die Ersteherin ungerechtfertigt bereichern konnte. Im Letzten Kapitel wird noch dargestellt, wie es auch bei diesem Besitz der Familie H. zur Zwangsräumung und damit zur endgültigen Obdachlosigkeit gekommen ist. 3. DIE ZERSCHLAGUNG DES IMMOBILIENBESITZES Für den Leser ist es, soweit nicht schon bekannt, gut zu wissen, dass der Handel mit Immobilien ein aleatorisches Spiel (Glücksspiel) ist. Im sogenannten Freiverkauf (freihändige Veräußerung ohne Zwang und Zeitdruck) richtet sich normalerweise der Preis nach Angebot und Nachfrage. Dabei können z. B. mehrere Interessenten auch sehr verschiedene Kaufgründe haben. Einem gefällt die herrliche Aussicht und Ruhe, dem anderen der wunderschön angelegte Garten oder die zweckmäßig und modern ausgestatteten Badezimmer. Dabei kann es aber auch passieren, dass der Kaufinteressent z. B. zu wenig auf die Bausubstanz oder auf die Anordnung und Größe der Räume achtet oder übersieht, dass Emissionen aus der Nachbarschaft die Lebensqualität einschränken können. Soll aber eine Immobilie durch ein Streitverfahren (z.B. Gütertrennung nach Scheidung, Streit der Erben nach einem Todesfall) oder wie in diesem Fall durch eine Konkurseröffnung bewertet werden, wird ein gerichtlich beeideter Gutachter bzw. Sachverständiger bestellt. Wenn diesem weder durch Gesetz, noch durch ein ihm bekanntes Rechtsgeschäft etwas anderes angeordnet wird und auch kein anders lautender Auftrag vorliegt, so wird er den Verkehrswert (Marktwert) ermitteln. Die Ermittlung des Verkehrswertes muss nach den Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes BGBl 1992/150, erfolgen. In der Bewertungslehre und in der Praxis wird bei Objekten, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren als Methoden zur Ermittlung des Verkehrswertes anerkannt. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der üblicherweise (d.h. unter Außerachtlassen außergewöhnlicher Umstände) im redlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage, der Situation auf dem Realitätenmarkt und auf dem Kapitalmarkt bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Subjektive und persönliche Wertvorstellungen (z.B. „Was ich nicht alles in die laufenden Verbesserungs- oder Renovierungsarbeiten hineingesteckt habe“) einzelner Personen haben jedoch außer Betracht zu bleiben. Unabdingbare Voraussetzungen zur Erzielung des Verkehrswertes sind: - Der Verkäufer muss verkaufsbereit sein. - Der Verkaufszeitraum muss angemessen lang sein. - Im Verkaufszeitraum müssen ähnliche wirtschaftliche Bedingungen herrschen. - Der Verkauf muss ausreichend öffentlich bekannt gegeben werden. - Persönliche oder Sonderinteressen dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Familie H. hatte in keinem der nachfolgend geschilderten Fälle eine Chance oder Möglichkeit, diese unabdingbaren Voraussetzungen erfüllt zu bekommen! Sie konnte ihre im Besitz befindlichen Immobilien in freihändigen Veräußerungen daher nicht selbst auf den Immobilienmarkt bringen. Oft erzielt eine Immobilie sogar einen sogenannten „Liebhaberpreis“, weil sich ein Käufer in ein Haus, oder Grundstück „verliebt“ hat und auf die Preisvorstellungen des Käufers (meist auch nach einigem „handeln“) eingeht. Die Preisvorstellungen können dabei durchaus erhöht sein, weil der Verkäufer subjektive Preisargumente einbringt. So stellt er z. B. dar, wie viel ihm die Errichtung des Neubaus gekostet hat und was er nicht alles an Verbesserungsarbeiten persönlich geleistet hat oder wie hervorragend die Lage und Verkehrsanbindung sind. Zurzeit, in der fast keine Bankzinsen mehr bezahlt werden, veranlagen sich viele wohlhabende Bürger in Immobilien und kaufen Grundstücke, Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Daher sind für die Verkäufer gute Verkaufspreise zu erzielen. Die Marktsituation kann sich drehen, wenn ein Überangebot zustande kommt. Dies war zum Zeitpunkt der Zwangsenteignungen nicht der Fall. Zwangsversteigerung Bei dieser schon länger bestehenden Form der Immobilienversteigerung gelangen Objekte zugunsten der Gläubiger ihres Noch-Besitzers unter den Hammer. Hier haben Interessierte die besten Möglichkeiten, an ein Schnäppchen zu gelangen: Ein Gerichtsgutachten muss Auskunft über die Immobilie erteilen, die oftmals mit einem Ausrufungspreis von ca. 50 % des Schätzwerts zur Versteigerung gelangt. Auch wenn (was durchaus der Fall sein kann) im Grundbuch noch Belastungen vermerkt sind, übernimmt der Käufer die Immobilie lastenfrei. Um sich einen Überblick über die Zerschlagung des Immobilienvermögens der Schuldner machen zu können, hier zuerst ein Überblick: Ursprünglicher Liegenschaftsbesitz der Familie H. Die Schuldner besaßen also anteilig einen gerichtlich geschätzten Immobilienwert in Höhe von € 907.000,--. Bei Versteigerungen und auch im Freiverkauf (Haus Seeboden) wurden nur mehr € 796.000,-- (Wertverlust € 111.000,-- =12%) erzielt. Gegenüber dem tatsächlichen Wert, der ohne Druck im Privatverkauf erzielt hätte werden können, verloren die Schuldner sogar € 454.000,-- = 36 % Wertverlust. Der Veräußerungs- besser Zerschlagungswert durch die Masseverwalter betrug somit nur mehr 87,76 % des gerichtlichen Schätzwertes und gar nur mehr 63,68 % gegenüber vorher neutralen Schätzungen. 3.1. DIE IMMOBILIENVERWERTUNG IN SEEBODEN Das Haus, in bester Lage mitten im Zentrum der Fremdenverkehrsgemeinde Seeboden am Millstättersee, hatte einen privat geschätzten Verkehrswert von € 200.000,--. Wie schon erwähnt, sollte die von Frau Mag. H. geerbte Liegenschaft, als Sicherheit für einen Hypothekarkredit unmittelbar nach Eröffnung des Konkurses zur Verfügung stehen. Dadurch hätten alle angelaufenen Schulden abgedeckt werden können. Bei einem Verkauf durch die Besitzerin, ohne Zwang und ohne das schlechte Image einer gerichtlichen Versteigerung (bei der bekanntlich in erster Linie nur Preisjäger und Spekulanten auftreten), wäre dieser Kaufpreis in aller Ruhe wahrscheinlich zustande gekommen. Der gerichtlich beeidete Schätzmeister schätzte das Haus auf einen Verkehrswert von lediglich € 129.000,--. Durch den plötzlich neu bestellten 2. Masseverwalter Dr. Lanker, ging das Erbe der Schuldnerin sofort in die Masse über und wurde am 30.November 2008, nach dem Dr. Lanker lediglich 2 Interessenten ausfindig machen konnte, im Freiverkauf um € 136.000,-- verkauft. Für diese Vorgangsweise ließ er sich auch noch auf fremde Kosten (Masseschädigung) eine Rechtsberatung (ob er dieses Haus überhaupt verkaufen kann) angedeihen. Nachdem er den Käufer gefunden hatte, wurde die Zwangsversteigerung in einen Freihandverkauf umgewandelt, damit konnte der Anwalt auch mehr der Masse zuführen, aber auch selbst mehr verdienen. Bis heute ist der Käufer, ein allseits bekannter Immobilienverwerter und Spekulant (zuletzt erwarb er mit Partnern den ehemaligen und denkmalgeschützten Bischofssitz „Schloss Pöckstein“ und plante darin eine Autobahnraststätte zu errichten), der das Haus zu einem Schnäppchenpreis ersteigert hatte, nicht im Grundbuch eingetragen und das Haus steht leer. Welcher Schaden dadurch entsteht ist gar nicht abschätzbar und wer dafür haften wird, steht vorerst noch nicht fest. Nach der bereits im Kapitel 2 dargestellten Forderungseinschränkung der Bank Austria vom 12. 2. 2009, brachte der Anwalt von Mag. H. am 18. 2. 2009, einen Antrag auf Zwangsausgleich ein. Eine Zwangsversteigerung hätte nicht mehr durchgeführt werden können, wenn der Zwangsausgleich dem Gläubigerausschuss vorgelegt worden wäre Dieser Antrag wurde aber vorsätzlich nicht zur Abstimmung vorgelegt und damit rechtswidrig ignoriert. Dies offensichtlich deshalb, damit die Verwertung fortgesetzt werden konnte, was auch im April 2010 tatsächlich geschah! 3.2. DIE VERSTEIGERUNG DER LIEGENSCHAFT IN KEUTSCHACH Das in sehr ruhiger und mit einer prächtigen Aussicht auf die Karawanken gelegene Wohn- und Bürohaus in Keutschach am See, Höhe 36, war je zur Hälfte im Besitz von Mag. Anneliese H. und Ihrem Ehemann Norbert H. Die kriminell und völlig haltlos konstruierte Überschuldung im Konkursverfahren gegen Frau Mag. H - in der bereits im Kapitel 2 angeführten Höhe - wurde auch vom Gläubigerausschuss mitgetragen und unterstützt. Dies trotz mehrmaliger schriftlicher Hinweise, dass diese Summe nicht richtig errechnet wurde. Der Gläubigerausschuss trug auch die Veruntreuung von Geldern mit, die durch die verschiedenen Masseverwalter veruntreut und bis heute noch nicht korrigiert worden sind. Der Ausschuss hat auch die Gläubigerschädigung der Bezirksrichterin mit- getragen. Dadurch konnte die Ersteherin der Liegenschaft, Frau Maria Miklautz, eine 80jährige! Pensionistin, die offensichtlich als Strohfigur für Ihren Sohn Andreas Miklautz (bekannter Höhenwirt am Pyramidenkogel und Großgrundbesitzer in Rumänien) diente, die besagte Liegenschaft um € 230.000,-- günstig ersteigern. Ein privat in Auftrag gegebenes Schätzungsgutachten bewerte das Haus samt Grund und Boden seinerzeit mit € 350.000,--. Der gerichtlich beeidete Schätzmeister schätzte das Haus lediglich auf einen Verkehrswert in Höhe von € 267.000,--. Trotz der nicht rechtskräftigen Insolvenz, erfolgte die Ausrufung zum halben Wert des Verkehrswertes, obwohl gesetzlich der volle Schätzwert bei einer Insolvenz vorgeschrieben wäre. Außerdem wurde ein Überbotsverbot ausgesprochen, durch dass sich die Ersteherin ungerechtfertigt bereichern konnte. 3.3. DIE VERÄUSSERUNG DES HAUSES IN KLAGENFURT Das in einer ruhigen Wohnsiedlung gelegene Wohn- und Bürohaus in Klagenfurt, Seegasse 7, war je zur Hälfte im Besitz von Mag. Anneliese Hoisl und Ihrem Ehemann Norbert Hoisl. Im 1. Stock des Hauses wohnte der Sohn Christian Hoisl. Auch sein Vater unterhielt dort eine kleine Wohnung für Übernachtungsmöglichkeiten nach einem längeren Arbeitstag im Büro. Im Parterre waren die Büros der ALPHA DATA und der OMEGA OG untergebracht. Die Wohnung und die Büros wurden, wie schon ausführlich im Kapital 2 beschrieben, einen Tag vor dem Räumungsbeschluss überfallsartig durch einen Gerichtsbeamten und 2 Polizeibeamte ohne Räumungsbeschluss zwangsgeräumt. Die Folgen waren unbeschreiblich. Die Firmeninhaber wurden so wie ihre Mitarbeiter von einer Minute auf die andere auf die Straße gesetzt, alle privaten Gegenstände und sämtliche Unterlagen aller Klienten wurden in eine Lagerhalle einer Transportfirma verfrachtet und die gesamte Infrastruktur (z.B. EDV Netzwerk) mit einem Schlag vernichtet. Vollkommen rechtswidrig und unmenschlich war die Delogierung von Herrn Christian H. Ihm wurde bei der Zwangsräumung alles weggenommen. Angefangen von seiner Wohnungseinrichtung samt Inventar, seiner Bekleidung, seinen persönlichen Papieren (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass) bis zu seinen privaten Wertgegenständen (z.B. Fotoausrüstung und EDV-Equipment). Er wurde einfach auf die Straße gesetzt. Durch die Firmenschließung wurde er wie die übrigen Mitarbeiter mit einem Schlag arbeitslos. Anschließend an die Zwangsräumung betrieb der für die geschilderten Vorgänge hauptverantwortliche Masseverwalter, Dr. Gerhard Brandl (der jüngst seinen schlechten Ruf beim Konkurs der Fa. Griffner Haus festigte oder sich bei der Abwicklung des AVW Auer Welsbach Konkurses bis in die Knochen blamierte), den Zwangsverkauf der Immobilie. Das Haus hatte einen seinerzeit privat geschätzten Verkehrswert von € 340.000,--. Ein Verkaufspreis in dieser Höhe hätte bei einem in Ruhe durchgeführten Privatverkauf ohne Zweifel erzielt werden können. Der gerichtlich eingesetzte Schätzer beurteilte die Liegenschaft natürlich auf einer vollkommen anderen und eingangs beschriebenen Basis und kam zu einem Wert von € 241.000,--. Tatsächlich ersteigerte es ein Käufer um fast geschenkte € 160.000,--. 4. DIE ROLLE DER STAATSANWALTSCHAFT Aufgrund der geschilderten Vorkommnisse und um sich zu wehren, brachte Frau Mag. H. bei dieser Insolvenzabwicklung ab 22. 09. 2012, die ersten Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein. Diese erwiesen sich aber alsbald als völlig wirkungslos, da die STA Klagenfurt diese Anzeigen in allseits bekannter Manier nach entsprechender Zeit zurückgelegt hatte. Die Vorgangsweise war so ähnlich, wie die im so hinreichend in der Öffentlichkeit bekannten Fall der Verschleppung der Anklage gegen den ehemaligen ÖVP-Chef und Landesrat von Kärnten Dr. Josef Martinz, der gemeinsam mit dem Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher, zuletzt doch (vorerst nicht rechtskräftig) zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft, bzw. zu drei, davon zwei bedingt auf drei Jahre verurteilt wurden. Zuerst wurden ja alle begründeten Anzeigen nach entsprechender Zeit restlos zurückgelegt, später wurden aber die zurücklegenden Staatsanwälte deswegen angezeigt und die Korruptionsstaatsanwaltschaft brachte den Fall wieder ins Rollen. Aus der existenzbedrohenden Bedrängnis und Not heraus und um diese ungeheuerlichen Vorkommnisse weithin in Fachkreisen zu publizieren, wurden in einer Gewaltaktion die Anzeigen zur Verhinderung der Vertuschungen im Konkursfall Mag. H., von dieser auch an alle 17 Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften in Österreich übermittelt. Die in dieser Form noch nie dagewesene Vorgangsweise war natürlich ein willkommener Anlass für die beschuldigten Richter noch enger zusammen zu rücken. Die Netzwerke der schlagenden Burschenschafter im blauen Dunstkreis sind ebenso bekannt, wie die CV dominierte schwarze Richterschaft, die zwischen Bezirks- Landes- und Oberlandesgericht bis hinein in das entsprechende Ministerium reichen. Frei nach dem Motto: „Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus“, kann in vielen Fällen dieser geschützte Staat im Staat meist ungehindert agieren. Begüterte echte Gauner und Verbrecher, die sich einen Staranwalt leisten können, bleiben verschont und müssen meist ihre Haftstrafen gar nicht antreten (z. B. Ex Fußballkönig Hannes Kartnig oder die Ex BAWAG Chefs Helmut Elsner und Josef Zwettler ), die kleinen Fische landen dagegen umgehend im Gefängnis. Als Gegenstrategie zu den geschilderten massiven Anklageversuchen von Frau Mag. H., griff man zu einer bewährten Taktik und Vorgangsweise, indem man missbräuchlich ein Sachwalterschaftsverfahren gegen sie und ihren Sohn Christian einzuleiten versucht. Da gegen den Insolvenzrichter Dr. Johannes Schnabl schon mehrere Anzeigen erstattet wurden und es ein laufendes „Ermittlungsverfahren“ gab, wurde die Angelegenheit von Frau Mag. Hoisl ebenfalls aufgezeigt. Aufgrund der Befangenheit der Justiz Klagenfurt wurde dieses Strafverfahren an das Landesgericht Leoben ausgelagert. Die Zuständigkeit wurde im Auftrag der STA Leoben in diesem wie auch in weiteren Fällen im Verfahren G78/10-8 vom 9. März 2011 bestätigt. Als Ansprechpartner kristallisierte sich Dr. Gunter Kirschenhofer bei dem Ermittlungsverfahren heraus und die Strafverfahren wurden gewissenhaft weiterbetrieben. Am 11. 8. 2010 wurde das Strafverfahren 1 St 10/10z auf „Weisung von oben“ abgewürgt, worauf unmittelbar der notwendige Fortführungsantrag gestellt wurde. Der sehr gewissenhafte und korrekt arbeitende Staatsanwalt Dr. Kirschenhofer wurde zum stellvertretenden Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz berufen (befördert!!!) und damit von diesem Fall abgezogen. Ihm folgte die Staatsanwältin Mag. Reingard Wagner. Diese hat sich später als erfolgreiche Mittäterin erwiesen, indem Sie alle Verfahren wieder – offensichtlich auf Weisung von oben – niedergelegt hat. Auch die Anklage gegen Dr. Ferdinand Lanker wurde von ihr niedergelegt, der als Masseverwalter (und damit Empfänger der ganzen Post an Frau Mag. Hoisl) eine eingeschriebene Verständigung des Landeskrankenhauses Klinikum Klagenfurt nicht weitergeleitet hatte, in der Mag. Hoisl zu einer dringenden Operation aufgefordert wurde. Diese Urkundenunterdrückung erfolgte vorsätzlich wud wurde durch Dr. Ferdinand Lanker selbst protokolliert. Diese Handlung ist nach dem StGG als Mordversuch zu qualifizieren. Gegen die Zurücklegung durch Mag. Reingard Wagner wurde naturgemäß wieder ein Fortführungsantrag von Frau Mag. Hoisl erhoben. Aktuell ist derzeit, dass schon die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in diesen Fall involviert ist. In diesem Zusammenhang ist auch das missbräuchliche Sachwalterschaftsverfahren durch die Richterin Mag. Martina Löbl, Pressesprecherin des BG Klagenfurt und Pressesprecherin der Wasserrettung Klagenfurt, zu sehen, die trotz Vorliegen von zwei Gutachten, die Mag. H. eine volle Zurechnungsfähigkeit attestieren (wobei ein Gutachter davon gerichtlich beeidet ist) einen dritten Gutachter, nämlich Dr. Raoul Sacher aus Dellach in Drautal, bestellt hat. Dieser hat nach Kenntnisnahme des Falls sich für befangen erklärt. Daraufhin wurde als "besonders geeignet" Herr a.o.Prof.Peter Hofmann aus Graz als Gutachter bestellt, gegen den Verfahren wegen Gefälligkeitsgutachen laufen. Diese hat natürlich jeglichen Zeugen und Beweissicherung kategorisch ausgeschlossen. Peter Hofmann Bemerkenswert ist, dass durch dieses Sachwalterschaftsverfahren das Insolvenzverfahren unterbrochen wurde, nicht jedoch die Existenzvernichtung durch die rechtswidrigen und nichtigen Zwangsversteigerungen. Es ist hier klar ersichtlich, wozu das Sachwalterschaftsverfahren dient, welches durch Mag. Ulrich Nemec, Rechtsanwalt und Feuerwehrkommandant der FF Krumpendorf und seinen Geschäftspartner Mag. Herwig Allmaier angeregt wurde. Beide haben bis zu heutigen Tag nachweislich mehr als 53.000 Euro veruntreut und versuchen sich mit allen Mitteln der Strafverfolgung zu entziehen. 5. DIE GEZIELTE ABLEHNUNG DER REKURSE Es gibt bisher keinen einzigen Rekurs in diesen Verfahren, der am Bezirksgericht Klagenfurt oder am Landesgericht Klagenfurt einen Erfolg für die Schuldner gebracht hätte. Die Rekurse wurden teilweise sogar von einzelnen Bezirksrichtern unter Umgehung des Instanzenzuges und mit fadenscheinigen Begründungen (z. B. „unsubstanziell“ oder „aussichtlos“) abgelehnt. Als Beispiel dient die Vorgangsweise der Richterin Dr. Christine Kieber-Trattner, die am 1. Tag der Zwangsräumung des Bürohauses in Klagenfurt innerhalb einer Stunde selbstherrlich gegen einen sofort eingebrachten Rekurs entschied. Es erfolgte auch keine Verständigung oder Zusendung über einen beschlossenen Zwangsräumungstermin. Es gab daher auch keinerlei Vorbereitungsmöglichkeit für die betroffenen Personen. Es wurden, wie schon geschildert, ebenso persönliche Wert- und Kunstgegenstände, Goldmünzen, Sparbücher, Möbel und kostbare Einrichtungsgegenstände wie auch sämtliche Ordner mit amtlichen Dokumenten, Behördenunterlagen, Klientendaten und -Belege, und sonstigen wichtigen Aufzeichnungen aus dem Haus entfernt, ohne dass ein Inventarverzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände angefertigt wurde. Der Masseverwalter Dr. Gerhard Brandl machte sich der Veruntreuung schuldig, da er alle beschlagnahmten Gegenstände und Unterlagen in eine Speditionslagerhalle verfrachten ließ und es keine schriftliche und bestätigte Auflistung darüber gibt. Alle persönlichen Wertgegenstände von Norbert und Christian H. sind spurlos verschwunden und wurden vielleicht unter der Hand verkauft, verschenkt, oder sogar gestohlen. Inzwischen liegt eine Eingabe der entstandenen Schäden aus der Zwangsräumung im Bezirksgericht Klagenfurt auf und die Veruntreuung wird noch Schadenersatz-und strafrechtliche Folgen haben müssen. Es stellt sich unter anderem auch die Frage, ob Wertgegenstände der Fa. ALPHADATA und OMEGA OG verkauft oder versteigert wurden und ob der entsprechende Erlös in die Masse eingebracht wurde? Welche Belege wurden über diese Veräußerungen angefertigt und welche Personen haben diese um welchen gerechtfertigten Preis erhalten. Der Masseverwalter gibt darüber keine Auskunft. Es ist ja bekannt, dass Masseverwalter in Kärnten (oder auch anderswo) die Filetstücke aus einer Masse unter Freunden und Bekannten verscherbeln und der meist wertlose Rest weit unter dem Wert öffentlich versteiger wird. Sieht man sich die privaten Vermögenszuwächse dieser Damen und Herren an, so kann man offenen Auges erkenne, dass der entstandene Reichtum nicht nur durch fleißige Arbeit entstanden ist. Die Richterin Dr. Christine Kieber-Trattner ist seit 2008 Immobilienbesitzerin am Banater Weg in Viktring/Klagenfurt. Ein Beispiel dafür ist, Dr. Lanker. Seine Frau erwarb aus der Masse der berüchtigten Investmentfirma AVW (Auer „von“ Welsbach) eine kostbare Liegenschaft am Wörthersee, die das Objekt abreißen ließ und stattdessen sündteure Wohnungen mit Millionenaufwand errichtete. Wieso betreibt derselbe Anwalt ein eigenes Immobilienbüro? Durch die vorher dargestellte Vorgangsweise des Masseverwalters Dr. Gerhard Brandl kamen auch dutzende Klienten zu schweren Schäden. Auch hier ein belegbares Beispiel, indem ein Fall angeführt wird, bei dem ein Jungunternehmer vom Firmenbuch Klagenfurt hohe Strafen erhielt, weil er keine Bilanzen vorlegen konnte. Der neue Steuerberater des Unternehmers erhielt von Dr. Gerhad Brandl keine Buchungsunterlagen und Bankkontoauszüge der Jahre 2008 bis 2010, die der Unternehmer wegen einer Betriebsprüfung bei der Fa. OMEGA OG deponiert hatte. Sehr aufwendig und mühsam und vor allem kostenintensiv konnten die Belege nur teilweise rekonstruiert werden. Zuletzt musste das Finanzamt Schätzungen vornehmen, die den Unternehmer krass benachteiligten. So wie diesem Unternehmer erging es vielen Klienten der Fa. OMEGA OG. Mit welchem Recht und Sinn kann ein Masseverwalter die wertvollen Unterlagen von Kunden eines Schuldners verschwinden lassen, ohne über die Folgen Rechenschaft geben zu müssen? Wie kommt ein Klient eines Steuerberatungsbüros dazu, dass seine vielfach unersetzbaren Geschäftsbelege im Zug eines vom Gericht gesteuerten Konkursverfahrens gegen seinen von ihm bevollmächtigten Steuerberater beschlagnahmt, verfrachtet und veruntreut werden? Wer ersetzt den Schaden? Wer bezahlt die für die Rekonstruktion aufgewendete Zeit? Wer kann sich in die Lage des Betroffenen versetzen, die mit großen Sorgen und vielen schlaflosen Nächten und enormen Kosten aus diesem Schlamassel herausfinden mussten? Dem Konkursrichter ist dies nach dem Motto: „Ich habe das Recht auf meiner Seite“ vollkommen gleichgültig. Dem Masseverwalter sind das Schicksal des in seinen Augen unfähigen Unternehmers und dessen Mitarbeiter meist ebenfalls völlig gleichgültig. Er arbeitet nur nach dem Motto: „Je größer die Masse, umso größer mein Honorar“. Der Gerichtsvollzieher arbeitete als klassischer Beamter nach dem Motto: „Dienst ist Dienst und Vorschrift ist Vorschrift und irgendeiner muss es ja tun". Ob die Zwangsenteigneten nach der Delogierung unter der Brücke schlafen oder sich am nächsten Baum aufhängen, geht aufgrund der täglichen Routine leidenschaftslos an ihm, wie bei jedem Gerichtsvollzieher, vorbei. Er hat vorsätzlich die Zwangsräumung mittels Polizeigewalt durchgeführt obwohl er wusste, dass für Herrn Norbert H. und Herrn Christian H. als auch für die OMEGA OG kein Delogierungsverfahren anhängig war. Er wurde auch schriftlich per Fax über diesen Umstand ausdrücklich informiert. Die übrigen, im Auftrag des Gerichts handelnden Personen, wie Schlosser, Polizist oder Frächter sind nur willfährige Erfüllungsgehilfen und froh, dass sie dadurch Arbeit und Einkommen haben. 6. DER KAMPF UM DAS EXISTENZMINIMUM Aus dem Insolvenzrecht § 5. geht folgendes hervor: Unterhalt des Schuldners und seiner Familie (1) Der Schuldner hat keinen Anspruch auf Unterhalt aus der Masse. Was der Schuldner durch eigene Tätigkeit erwirbt oder was ihm während des Insolvenzverfahrens unentgeltlich zugewendet wird, ist ihm zu überlassen, soweit es zu einer bescheidenen Lebensführung für ihn und für diejenigen, die gegen ihn einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben, unerlässlich ist. (2) Soweit dem Schuldner nichts zu überlassen ist, hat der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses ihm und seiner Familie das zu gewähren, was zu einer bescheidenen Lebensführung unerlässlich ist; jedoch ist der Schuldner aus der Masse nicht zu unterstützen, soweit er nach seinen Kräften zu einem Erwerb durch eigene Tätigkeit imstande ist. (3) Wohnt der Schuldner in einem zur Insolvenzmasse gehörigen Hause, so sind auf die Überlassung und Räumung der Wohnung des Schuldners die Vorschriften des § 105 I. O. sinngemäß anzuwenden. (4) Das Insolvenzgericht hat dem Schuldner die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte an Wohnungen zur freien Verfügung zu überlassen, wenn sie Wohnräume betreffen, die für den Schuldner und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen unentbehrlich sind. Nun schildert Frau Mag. Anneliese H., wie es ihr erging: Ab April 2008 wurden mein Gehalt und meine Pension auf das Massekonto bzw. auf ein Konto der BKS Klagenfurt, St. Ruprecht überwiesen. Nachdem sich im Mai bezüglich eines Existenzminimums von Seiten des MV Dr. Ferdinand Lanker nichts tat, wurde er mehrfach gefragt, wovon mein Lebensunterhalt bestritten werden soll, da keinerlei Einnahme mehr vorhanden waren und derzeit mein Dienstverhältnis beim Bund voll aufrecht war. das heißt, 5 Tage Arbeit, wofür täglich eine Strecke von 35 km bewältigt werden musste. Jede Anfrage an den Masseverwalter wurde mit dem Hinweis abgewürgt, dass er kein Geld habe. Das regelmäßige Einkommen, welches vom Bund und von der Pensionsversicherung der Angestellten kam, ignorierte er. Erst durch die rechtsfreundliche Vertretung erfolgte eine Eingabe an das Gericht, die durch den Konkursrichter Dr. Johannes Schnabl einfach wegen mangelnder Kooperation abgewiesen wurde. Erst ein Rekurs an das OLG Graz brachte dann den Erfolg, den es wurde das Existenzminimum bestätigt und nach fünf Monaten wurde ein Grundbetrag von € 871.-- ausbezahlt. Im Jahre 2009 wurden € 901.-- monatlich überwiesen. Aufgrund des tatsächlichen Einkommens von ca. monatlich ca. € 3.500,--, hätten 1464,40 ausgezahlt werden müssen. Die monatlichen Fahrtkosten und die Bildungszulage wurden ebenso ignoriert, wie die anfallenden Sonderzahlungen. Mit der Übernahme des Konkurses 2009 durch den neuen Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec gab es neuerlich ein Gespräch üver das Existenzminimum. Plötzlich wurde dies unbenannt zum "Unterhalt", weil seit 01.01.201 mein Einkommen nur mehr aus Pensionen des Bundes und der PV bestand. Nach Berechnung des IV wurden € 1.181.- monatlich überwiesen. Die große Dienstzulage von 4 Monatsgehältern (brutto ca. € 20.000.-) wurden nicht berücksichtigt, ebensowenig die Sonderzahlungen. Die falschen Angaben wurden durch den Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl amtsmissbräuchlich bestätigt. Betont werden muss auch, dass der MV Mag. Ulrich Nemec für die Berechnung des vorgetäuschten Unterhalts eine Tabelle aus dem Jahre 2010 verwendet, obwohl aktuell bereits das Jahr 2013 geschrieben wird. Auch sollte dies der Geschäftspartner, der Steuerberater Mag. Herwig Allmaier wissen, da er laufend mit der Lohnverrechnung zu tun hat. Ein Versuch, durch eine Mahnklage wenigstens € 5.000.- zu erhalten - mit einem Rechtsanwalt war nicht zu rechnen, da lt. Masseverwalter eine Rechtsvertretung einem Schuldner nicht zustand, erhielt der Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec anlässlich der Verhandlung durch die Bezirksrichterin Mag. Angelika Hausner Recht, obwohl sie auf die Unselbständigkeit vom Frau Mag. H. extra hingewiesen wurde, aus dieser diese Pensionen sich rekrutieren. Ein Einspruch auf ihr Urteil im Mai 2012 lässt bis heute (8 Monate) auf sich warten. Inzwischen wurde bereits mehr als € 53.000.- veruntreut und auch ein Hinweis bei der Pflegschaftsrichterin Mag. Martina Löbl, die die Besachwaltung seit langem betreibt, hatte keine Auswirkung und wurde auch im Protokoll verschwiegen. ZUSAMMENFASSUNG Der Masseverwalter Dr. Ferdinand Lanker verweigerte über 5 Monat lang, dass Frau Mag. H. ihr rechtlich zustehendes Existenzminimum aus ihrer Pension erhielt. Er überwies lediglich einen geringen Grundbetrag. Sein Nachfolger als Masseverwalter, Mag. Ulrich Nemec wandelte das Existenzminimum wieder zu einem Unterhaltsbeitrag um und veruntreute damit weiterhin den Differenzbetrag. Eine daraufhin eingebrachte Mahnklage führte zu einem Urteil durch das RdBG Klagenfurt, indem die Richterin Mag. Angelika Hauser dem Masseverwalter Recht gab, ohne sich aber über das dafür zugrunde liegende Gesetz zu informieren und die Versicherungsdaten der KGGK zu kontrollieren. Gleichzeitig diente ihr ablehnendes Urteil auch zum Schutz des Konkursrichters Dr. Herwig Handl, der auch ohne Prüfung die vermeintliche Rechtsmäßigkeit der falschen Unterhaltszahlung bestätigte. Ein dagegen neuerlich erhobener Rekursantrag, der im Mai 2012 gegen diese mutwillig falsche Auslegung des Gesetzes eingebracht worden ist, wurde bis Anfang 2013 noch nicht bearbeitet!!! Es lag für die Betroffene die Vermutung nahe, dass der Rechtsmittelsenat so lange wartet, bis die angestrebte Sachwalterschaftsache und in der Folge die Besachwalterung (Entmündigung) durchgeführt worden wäre, damit kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Tatsächlich wurde mit Beschluss 2 P 354/11h des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 25. 2. 2013 ein Facharzt für Psychiatrie aus 9635 Dellach als Sachverständiger bestellt und als Begründung unter anderem von der Richterin Mag. Martina Löbel festgestellt und im entsprechenden Beschluss erklärt: ….Durch die Einholung des SV-Gutachters soll geklärt werden, ob im Hinblick auf die bereits lange Verfahrensdauer bei Frau Mag. Hoisl eine psychische Krankheit (allenfalls eine Einengung auf bestimmte Personen oder Institutionen) besteht, oder ob sie in der Lage ist, ihre Angelegenheit ohne Gefahr eines Nachteils für sich zu besorgen. So wird das gehandhabt, wenn man sich gegen die Ungerechtigkeiten der Konkursrichter und Masseverwalter wehrt. Sofort wird der Schuldnerin mangelnde Kooperationsbereitschaft vorgeworfen und zuletzt versucht, sie unter Sachbewaltung zu stellen. Dazu ein weiterer Auszug aus dem Beschluss: …weil sie womöglich an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist. Nach mehrmaliger Urgenz beim Gericht, wieso der Rekurs vom Mai 2012 noch nicht behandelt wurde, erhielt Frau Mag. H. am 8. 3. 2013!!! den Beschluss 1 R 152/12s des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8. 2. 2013 zugestellt!!! In seiner Urteilsbegründung hält der Richter Dr.Peter Joham fest: Mit der am 10. 6. 2011 beim Erstgericht überreichten Mahnklage begehrt die Klägerin (Mag.H.) von der Beklagten (Nemec & Allmaier GmbH) die Bezahlung von € 5.000,--. Der Klagschrift ist zu entnehmen, dass die Klägerin ihr Begehren darauf stützt, dass ihr im Konkurs nicht das Existenzminimum belassen wurde und zwar im Zeitraum April 2008 bis einschließlich Oktober 2009, also für einen Zeitraum von insgesamt 19 Monate. Dieser Zeitraum fällt noch in den Wirkungsbereich der vormaligen Insolvenzverwalterin (LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker). Gegen den Zahlungsbefehl vom 5. 8. 2011 erhob die Beklagte fristgerecht Einspruch. Sie wandte ein, dass die Klägerin seit der Insolvenzverwaltertätigkeit der Beklagten nicht nur den „höchstmöglichen Existenzminimum-Betrag“, sondern darüber hinaus Fahrtengeld und Pflegegeld erhalte. Eine persönliche und vom Insolvenzverfahren abgetrennte Haftung der Beklagten könne nicht bestehen. Als Prozessgegnerin sei allenfalls die Insolvenzmasse in Anspruch zu nehmen……. ….darüber hinaus bestehe der der geltend gemachte Anspruch inhaltlich nicht zu Recht. Der seitens der Insolvenzmasse zu zahlende Unterhaltsbeitrag sei nicht gleichbedeutend mit dem Existenzminimum. Die vormaligen Masseverwalter hätten der Klägerin geringere Beträge als das Existenzminimum ausgezahlt, was nicht schade (so argumentierte Dr. Ferdinand Lanker). Die Beklagte bestritt ferner das Zinsenbegehren. Daraufhin verkündete die Erstrichterin (Mag. Angelika Hauser) ein klagabweisendes Urteil und verpflichtete die Klägerin zum Kostenersatz. Das Verhandlungsprotokoll stellte das Erstgericht zunächst nicht der Klägerin, sondern der Beklagten als Insolvenzverwalterin der Klägerin am 24. 11. 2011 zu. Die Klägerin meldete am 25. 11. 2011 Berufung an. Das ausgefertigte Urteil - die Klagsabweisung ist auf den als berechtigt erachteten Einwand der mangelnden Passivlegitimation gestützt - stellte das Erstgericht wiederum nicht der Klägerin, sondern der Beklagten als Insolvenzverwalterin am 17. 1. 2012 zu. Die Klägerin bestätigt die Weiterleitung der Urteilsausfertigung an sie per 23. 1. 2012. Am 24. 1. 2012 erhob die Klägerin gegen diese Urteil schriftlich „Rekurs“, mit welchem sie geltend machte, dass ihr nicht Unterhalt aus der Masse gewährt worden sei, sondern dass ihr aus dem laufenden Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit das Existenzminimum verbleiben müsse. Das Existenzminimum sei unter Verwendung unrichtiger Tabellen falsch berechnet worden. So versuchte das Gericht mit allen möglichen Praktiken diesen Rekurs abzuschmettern: Am 30. 1. 2012 stellte das Erstgericht den Rechtsmittelschriftsatz zur Verbesserung (Unterschrift eines Anwaltes) zurück. Am 9. 2. 2012 stellte die Klägerin den Antrag auf Verfahrenshilfe. Es war eindeutig, dass sich dieser Antrag auf die Beigebung eines Rechtsanwaltes als Verfahrenshelfer zur Fertigung des Rechtsmittelschriftsatzes bezog. Am 22. 2. 2012 verlangte das Erstgericht eine Verbesserung des Vermögensbekenntnisses und terminisierte die Wiedervorlage mit dem 9. 3. 2012. Am 8. 3. 2012 langte beim Gericht die geforderte Verbesserung ein. Nun aber weiter im Urteilstext: ….Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Verfahrenshilfeantrag der Klägerin ab. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Klägerin dem Verbesserungsauftrag durch Anwaltsfertigung vom 30. 1. 2012 nicht nachgekommen sei, sondern die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung der Berufung beantragt habe. Dem weiteren Verbesserungsauftrag vom 22. 2. 2012 sei die Klägerin nur unvollständig nachgekommen… Diesen Beschluss stellte das Erstgericht nicht der Klägerin, sondern wiederum der Insolvenzverwalterin am 10. 4. 2012 zu. Am 18. 4. 2012 erhob die Klägerin rechtzeitig wieder einen Rekurs und dieser wurde nun endlich anerkannt und so im Urteiltext begründet: Der Rekurs ist berechtigt. … Erzielt der Gemeinschuldner eigenes Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, so fällt das nur eine bescheidene Lebensführung ermöglichende Existenzminimum nicht in die Konkursmasse. Ein Anspruch auf Unterhalt kann der Schuldner auch für die Vergangenheit geltend machen. Nach dem Gesagten kann die Erhebung einer Berufung im vorliegenden Fall nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos (so wurde vom Masseverwalter argumentiert) im Sinne des § 63 Abs. 1 ZPO angesehen werden. Ferner ist nach dem Beklagtenvorbringen unstrittig, dass die Insolvenzverwalterin der Klägerin lediglich das Existenzminimum belässt. Daraus folgt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin so gestaltet sind, dass sie einer aufrechten Erledigung ihres Verfahrenshilfeantrages nicht entgegenstehen. Bei dieser Sachlage bedurfte es der am 22. 2. 2012 aufgetragenen Ergänzung und Wiedervorlage des Originals des Vermögensbekenntnisses nicht, zumal ohnehin eine Ablichtung des zurückgestellten Originals zu den Akten genommen wurde. In Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung war der Klägerin demnach die Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zu bewilligen. Dem Rekurs wurde also Folge gegeben und man billigt Fr. Mag. H. zu, dass sie endlich Verfahrenshilfe bekommt. Zwar vorerst nur ein kleiner Teilerfolg, aber die Bestätigung dafür, dass der Insolvenzverwalter Allmaier & Nemec GmbH, gegen diese Rechtsbeihilfeansuchen massiv Einspruch erhoben hatte. Mag. Nemec hoffte offensichtlich, dass sich Frau Mag. H. keinen Anwalt leisten könnte, damit er seine falsche und unseriöse Vorgangsweise nicht vor Gericht verteidigen müsste. In diesem Zusammenhang ist auch die schriftliche Anregung und Begründung von Mag. Ulrich Nemec zu sehen, Frau Mag. H. deshalb unter Sachverwaltung zu stellen, (wörtlich:) „dass diese vor sich selbst geschützt werden müsse“!!! So erbärmlich und gehässig kann ein Masseverwalter in seiner Verteidigung nur dann argumentieren, wenn er erkennen muss, dass seine unkorrekte Vorgangsweise aufzufliegen droht und er keinen anderen Ausweg mehr sieht. 7. DIE SACHWALTERSCHAFT Bei der Sachwalterschaft handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. In Österreich ist die „Entmündigung“ im Jahre 1984 durch die „Sachwalterschaft“ ersetzt worden. Für den Normalbürger ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass ein Richter alleine entscheiden kann, ob über jemand die Sachwalterschaft ausgesprochen werden kann. Der/die Richter/in kann, muss aber nicht, ein ärztliches Attest anfordern und damit einen Gutachter beauftragen. Spielen diese beiden Personen mit dem Anzeiger für eine Sachwalterschaft für eine bestimmte Person zusammen, so sind Tür und Tor für kriminelle Handlungen geöffnet. Es gilt aber die Unschuldsvermutung. Theoretisch kann jede Person eine andere Person für nicht mehr zurechnungsfähig halten, dies dem Gericht - notfalls auch anonym - anzeigen. Ein Richter entscheidet sodann nach persönlicher Beurteilung und dem Urteil eines Sachverständigen, ob die betroffene Person einen Sachwalter zugeteilt bekommt oder nicht. Wie in den vorhergehenden Abschnitten schon mehrfach geschildert, versuchen die handelnden RichterInnen diese Sachwalterschaft - und damit den Verlust der Geschäftsfähigkeit bei beiden Gesellschaftern der OMEGA OG - um jeden Preis zu erreichen. Offensichtlich haben sich die beteiligten Richter und Masseverwalter derart in ihrem eigens gewebten Spinnennetz an Ungerechtigkeiten und verbrecherischen Handlungen so verstrickt, dass sie diese Vorgangsweise in menschenverachtender Art und Weise bei Frau Mag. H. und ihrem Sohn praktizieren wollen. Es geht ja auch inzwischen nicht nur um ihren Ruf sondern, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche gestellt werden können, auch um ihre Existenz. Frau Mag. Anneliese H. war bis zu ihrer Pensionierung Ende 2009 eine angesehene und bei ihren Schülern und deren Eltern sehr beliebte Mittelschulprofessorin. Sie ist äußerst gebildet und unterrichtete an ihrer Mittelschule 32 Jahre lang die Fächer Deutsch und Geschichte. Neben ihrer Tätigkeit als AHS Lehrerin arbeitete sie zusätzlich über 30 Jahre als unselbständige Bilanzbuchhalterin bei 2 Arbeitgebern. 1999 gründete sie ihre eigene Firma ALPHADATA die sie parallel zu ihrem Hauptberuf betrieb. Heute ist Sie 68 alt und hat ihre volle geistige Frische erhalten. Durch die Sorgen und Ängste um ihre Existenz wurde sie krank und musste im Juni 2010 eine schwere Operation durchstehen. Von einem Verlust ihrer geistigen Fähigkeiten kann keine Rede sein. Zwei vorsorglich neutral erstellte Gutachten - eines davon von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen und eines bei einem Pflegegeldverfahren - über ihre unbeschränkte Handlungsfähigkeit liegen vor. Herr Christian H. ist 43 Jahre alt und hat jahrelang in den beiden Kanzleien mitgearbeitet und ist geistig völlig gesund. Nun soll er im Verbund mit seiner Mutter plötzlich ebenfalls entmündigt werden. Diese offensichtlich künstlich eigeschlagene Vorgangsweise des Gerichts fällt auch nicht juristisch ausgebildeten Personen auf. Zu sichtbar ist es, dass in einer Art Sippenhaftung Mutter und Sohn aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Trotz der Gutachten für die beiden Besachwaltungskandidaten durch einen gerichtlich beeideten Gutachter und einem ausführlichen Gespräch in der Erstanhörung, die keinerlei Hinweise für eine Besachwalterung für die Richterin Mag. Martina Löbel ergaben, beauftragte die Richterin dennoch einen weiteren Gutachter Dr. Raoul Sacher, der den Auftrag nach Kenntnisnahme dieses Falles wegen Befangenheit zurücklegte. Mag. Martina Löbel wurde in diesen Gesprächen auch über die Straftaten des Gerichtes und der IV informiert, was aber von ihr nicht protokolliert worden ist. Die Richterin beauftragte daraufhin den a. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Hofmann aus Graz für die Erstellung der beiden Gutachten und mangels Zustelladresse konnte eine Vorladung für ein Gutachten nicht zugestellt werden. Er schloss Zeugen und Dokumentationen rechtswidrig aus: „Da Sie eine weite Anreise auf sich nehmen mache ich Sie gleich vorab aufmerksam, dass Tonmitschnitte, Bildaufzeichnungen, filmische Aufzeichnungen bzw. Beiziehen anderer Sachverständiger zum aktuellen Untersuchungsgespräch, das ich im Auftrag des Bezirksgerichtes Klagenfurt durchzuführen habe, von meiner Seite her abgelehnt werden.“ Der Gutachter wurde auch dahingehend informiert, dass die Besachwalterung durch den IV Mag. Ulrich Nemec im April 2011 eingeleitet worden ist, die Staatsanwältin von Leoben, Mag. Wagner, hat die Anregungen an das Bezirksgerichtes Klagenfurt weiter geleitet und die angezeigten Straftaten, welche über zwei Jahre geprüft worden sind, zurückgelegt. Mag. Ulrich Nemec hat wie schon festgestellt, mehr als € 53.000.-- veruntreut. Zu bemerken ist zu a.o.Uni. Prof. Dr. Peter Hofmann noch, dass er wegen eines Ferngutachtes ein Disziplinarverfahren in Graz hat (siehe ORF). a.o.Uni.Prof. Peter Hofmann 8. VERFAHRENSMÄNGEL UND HANDELNDE PERSONEN Hier werden noch einmal die wichtigsten Verfahrensmängel und die dafür verantwortlichen Personen in alphabetischer Reihenfolge angeführt: 8.1. Mag. Allmaier Hartwig, Kompagnon von Mag. Ulrich Nemec (siehe 8.10). Daher in allen Belangen mitverantwortlich. Mag. Hartwig Allmaier 8.2. Dr. Gerhard Brandl, 2. Masseverwalter der OMEGA OG seit 11. 5. 2011 Diesem Anwalt muss Diebstahl von Schuldnervermögen, Gläubigerschädigung und Anstiftung zum Amtsmissbrauch sowie Masseschädigung vorgeworfen werden. Nach Absetzung der 1. MV Mag. Murko-Modre trat er als neuer Masseverwalter auf. Zwar agierte er anfangs noch vorsichtig, da noch ein Rekursverfahren lief. Später wurde dieses mit der Begründung negativ beschieden, das für Frau Mag. H. die Unterschrift des MV Mag. Ulrich Nemec fehlte. Herr Christian H. als zweiter Gesellschafter der OMEGA OG wurde von ihm völlig ignoriert. (Merke: Eine OG ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, die jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten haben kann. Sie besteht aus mindestens zwei für Gesellschaftsschulden persönlich, unbeschränkt und solidarisch haftenden Gesellschaftern). Trotzdem kein Beschluss für die Zwangsräumung der OMEGA OG vorhanden war und keine Kündigung der Räumlichkeiten durch das RdB Klagenfurt vorge- nommen wurde, hat er bei der Zwangsräumung lachend zugesehen und damit auch großen Schaden durch das Verlagern von Geschäftsunterlagen der Klienten in eine Lagerhalle der mit der Räumung beauftragten Transportfirma angerichtet. Später erfolgten durch ihn auch teilweise Übergaben von internen Geschäftsunterlagen der OMEGA OG an deren Klienten (z. B. Fa. Punschart, Fa. Gerold, Fa. Roth), obwohl diese Dienstleistungen noch nicht bezahlt waren und von ihm auch nicht eingetrieben wurden. Für die Übergabe von 16 Ordnern der Fa. BM Gratz GmbH & Co. KG an deren Mitarbeiterin Frau Ambros liegt sogar ein unterfertigter Aktenvermerk der Kanzlei Dr. Brandl vor. Die Ordner waren kein Eigentum der Fa. Gratz, damit wurde neben Hehlerei auch eine Datenschutzverletzung begangen. Als weitere Schädigung wurden Rechnungen der Rechtsschutzversicherung D.A.S. von Dr. Brandl nicht an Frau Mag. H. weitergeleitet und die bestehende Rechtsschutzversicherung für die Omega OG von ihm gekündigt. Damit wurde absichtlich wirkungsvolle Rechtshilfe verhindert. Er war sich im Klaren, dass ein Rechtsstreit für ihn als Masseverwalter fatale Folgen hätte. Eine ungekündigte und aufrecht erhaltene Rechtschutzversicherung hätte auch für Klienten, die durch die Zwangsräumung zu großen Schaden gekommen waren, eine bedeutende Regresschance geboten. Bis zum Erscheinen dieses Berichtes werden nach wie vor alle Buchhaltungsdaten veruntreut und trotz mehrmaliger Aufforderung nicht ausgefolgt. Laut Schreiben des Steuerberatungsgesellschaft ECO-Treuhand, die Daten von ehemaligen Klienten der OMEGA OG bei Dr. Gerhard Brandl anfordern wollte, sind nicht nur alle Computer samt elektronischen Daten unauffindbar, sondern auch alle Klientenordner verschwunden. Offene Kundenforderungen der OMEGA OG wurden so gut wie gar nicht eingetrieben und Dr. Gerhard Brandl beschränkte sich auf ein paar Alibihandlungen. Es bestand ja die Gefahr, dass die minimalen Verbindlichkeiten der OMEGA OG vollständig abgedeckt werden würden und seine konstruierte Masseunzulänglichkeit – wie auch bei der Firme ALPHA DATA – in sich zusammenbrechen würde. Wie Dr. Gerhard Brandl als Masseverwalter in anderen Fällen handelt, beweist auch als Beispiel sein Vorgehen bei der Abwicklung des Groß-Konkurses der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG (Auer ((von)) Welsbach). Hier ein kurzer Auszug aus dem Bericht der Anwaltskanzlei Holzinger & Schatzl, 9840 Lienz, die in einer Sammelklage die Gläubiger vertreten hatte: 1. Mit Beschlüssen vom 22.11.2011 hat der Oberste Gerichtshof nunmehr rechtskräftig festgestellt, dass die von der Masseverwalterin (Dr. Brandl) angestrebte Verbindung der beiden Konkursmassen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG mangels jeglicher Rechtsgrundlagen unzulässig ist. In einem Insolvenzverfahren könne es gemäß österreichischer Rechtslage nur einen Schuldner geben. Es gelte das Trennungsgebot, sodass die Abwicklung der Insolvenzverfahren isoliert für jede einzelne Konzerngesellschaft zu erfolgen hat. Die Masseverwalterin hat auch nach kürzlichem Zugang der Entscheidung des OLG Graz, mit welcher bereits die Zusammenlegung der beiden Massen als rechtlich nicht gangbar bezeichnet wurde, trotz unserer (erneuten) Empfehlung, die beiden Konkurse gesetzesgemäß getrennt abzuwickeln, diesem Umstand wenig Beachtung geschenkt und außerordentlichen Revisionsrekurs zum OGH erhoben. Wir haben daher per 06.10.2011 unser Amt als Mitglied in den Gläubigerausschüssen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG zurückgelegt und wurden über unseren Wunsch aus diesen Funktionen enthoben, da wir uns mit der Gestion der Masseverwalterin in keiner Weise mehr identifizieren konnten und können. 2. Der OGH hat nun rechtskräftig festgestellt, dass: a.) die Konkurse – wie im Gesetz vorgesehen – getrennt abzuwickeln sind und b.) Maßnahmen, die zu einem „kriminellen Vermögenstransfer zwischen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG geführt haben, demnach nur im Weg des Insolvenzanfechtungsrechts korrigiert werden können. Dr. Gerhard Brandl 8.3. Dr. Herwig Handl, 3. Insolvenzrichter für ALPHA DATA und 1. für OMEGA OG. Er ist in den beiden Konkursen 41 S 19/08d und 40 S 36/11a für die rechtswidrigen Vorgänge mitverantwortlich. Ihm muss Amtsmissbrauch wegen Veruntreuung von Teilen des Existenzminimums (falsche Unterhaltszahlung bestätigt) von Frau Mag. H. sowie die widerrechtliche Konkurseröffnung gegen OMEGA OG vorgeworfen werden. Auch muss ihm Gläubigerschädigung und die rechtswidrige Räumung von OMEGA OG am 7. 9. 2011 ohne rechtskräftigen Beschluss angelastet werden. Eigenartigerweise betritt er mit dem Beschluss 41 S 19/08 d-381 des LG Klagenfurt vom 13. 2. 2012, welcher die Unterbrechung des Insolvenzverfahrens wegen der Notwendigkeit der Beistellung eines Sachwalters für die Schuldnerin Mag. Anneliese Hoisl begründet, wieder die Bühne. 8.4. Dr. Kakl Valentin, 1. MV ALPHADATA vom 6. 3. 2008 - 18. 3. 2008. Wieso wurde dieser korrekt handelnde 1. Masseverwalter so rasch nach 13 Tagen wieder abberufen? Weil er erkannte, dass ein Konkurs gar nicht notwendig war? 8.5. Dr. Kirschenhofer Gunter, STA Leoben. Das von ihm korrekt angefangene Strafverfahren 1 St 10/10z wurde auf Weisung von oben abgewürgt und er wurde in die Oberstaatsanwaltschaft Graz „befördert“! 8.6. Dr. Ferdinand Lanker, 2. MV der ALPHA DATA vom 18. 3. 2008 -24. 11. 2009. Dieser Anwalt war für die kriminell konstruierte Überschuldungssumme in Höhe von über € 3,7 Mio. verantwortlich und verkaufte das Haus von Frau Mag. H. in Seeboden, obwohl nur 2 Angebote vorlagen, im Eilverfahren zu einem Schleuderpreis. Er besaß und besitzt ein Immobilienbüro (AAA Immobilien Real Estate, Lanker und Lanker GmbH) und durch den Freihandverkauf im November 2009 konnte er nach mehreren Einsprüchen noch ein Honorar von € 26.004, bei einem Verkaufswert von € 136.000,-- lukrieren. Wie schikanös und eiskalt er arbeitet beweist die Tatsache, dass er Frau Mag. H. für ihre Fahrten in ihre Dienststelle in Klagenfurt für mehrere Monate das KFZ entzog. Er schrieb ihr auch anfangs vor, dass sie trotz ihrer Beschäftigung als Professorin in Klagenfurt jeden Tag um 10 Uhr wegen allfälliger Besprechungen in seinem Büro in der Waaggasse 6, anzutreten habe. Wäre sie diesem an den Haaren herbeigezogenen Befehl gefolgt, hätte sie sofort ihre Stellung verloren. Natürlich hat ein Insolvenzverwalter die Pflicht und das Recht mit dem(der) jeweiligen Schuldner(in) die weitere Vorgangsweise abzusprechen. Herr Dr. Ferdinand Lanker fühlt sich aber als Jurist und in seiner zugebilligten Machtstellung offensichtlich jedem überlegen und ist im verstärkten Maße überheblich und präpotent. Frau Mag. H. ist mit ihrer Ausbildung und Lebenserfahrung diesem Anwalt mehr als ebenbürtig und lässt sich mit den kriminell konstruierten Konkursen nicht das Kainsmal einer unfähigen Unternehmerin aufstempeln. Auch in Österreich ist die Zeit längst vorbei, dass ein unschuldig in den Konkurs geratener selbständiger Unternehmer für immer gebrandmarkt wird und seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Nur Menschen die in geschützten Bereichen arbeiten und keinen Cent Risiko für ein eigenes Unternehmen riskieren wollen, zeigen noch abwertend auf in ihren Augen gescheiterte Existenzen und schimpfen über die freie Marktwirtschaft. Ein Anwalt müsste anders denken. Wenn man allerdings eine Insolvenzverwaltungsgesellschaft und ein Immobilienbüro gründet, kann das Motiv nur lauten: "Geldgewinn um jeden Preis" und die Gier nach Reichtum und Macht sind die einzigen Antriebsfedern. Aber es kommt noch viel schlimmer, denn Dr. Ferdiand Lanker muss auch ein Mordversuch zusätzlich zur bereits durchgeführten Existenzvernichtung der Familie H. vorgeworfen werden. Nach einer im Klinikum Klagenfurt durchgeführten Untersuchung im Mai 2008 wurde bei Frau Mag. H. ein Karzinom festgestellt. Wegen des Konkursverfahrens bestand gegenüber Frau Mag. H. Postsperre. Dr. Lanker leitete einen Brief des Klinikums Klagenfurt, in dem Frau Mag. H. zu einem dringenden Eingriff aufgefordert wurde, nicht (wie die übrige von ihm immer protokollierte Post - inklusive Werbung) an den Rechtsanwalt der Schuldnerin (Mag. Di Vora) weiter. Dabei passierte ihm das Missgeschick, dass er in seinem Bericht den Eingang dieses so wichtigen Briefes auch vermerkte. Da er ihn aber offensichtlich und absichtlich unterdrückte, hat er somit seine Veruntreuung unabsichtlich selbst protokolliert. Die nicht weitergeleitete Aufforderung des besagten Krankenhauses, in der zu einer zweiten dringend notwendigen Untersuchung aufgefordert wurde, führte in der Folge dazu, dass im Mai 2010 gravierende Beschwerden auftraten. Daher musste Frau Mag. H., nicht wissend welche schwere Erkrankung bereits von einem Primar des Klinikum Klagenfurt festgestellt worden war, in ihrer Not die Klinik aufsuchen und man diagnoszierte neuerlich dort das inzwischen bereits lebensgefährdend fortgeschrittenes Endometriumkarzinom. Die Konsequenz war eine Notoperation und eine nachfolgende mehrmonatige Strahlentherapie, deren Auswirkungen noch heute deutlich bemerkbar sind. Dr. Ferdiand Lanker hat auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung bei der ARAG sofort gekündigt, ebenso menschenverachtend die Krankenzusatzversicherung bei der UNIQA Versicherung. Einen weiteren schwerwiegenden Fehler beging er dadurch, dass er keine einzige und berechtigt bestehende Kundenforderungen der ALPHADATA von deren Klienten eingetrieben hat. Zum Beispiel hat sich der Klient Tomanek, ein guter Freund des DDr. Johann Neuner (Partner von Dr. Lanker), viel Geld dadurch gespart erspart, indem er einfach seine bestehende Honorarnote nicht bezahlte. Herr Dr. Lanker strengte auch ein Verfahren gegen Christian H. wegen eines 10 Jahre alten Autos an, welches dieser auf eigene Kosten instand hielt. Es folgten vier Verhandlungen bei denen Dr. Lanker verlor (12 Hv105/09f) und der Diebstahl des KFZ durch Dr. Ferdinand Lanker bestätigt wurde. Ein dennoch eingeleiteter Rekurs des zuständigen Staatsanwaltes Dr. Friedrich Borotschnig führte zu einer neuerlichen Verhandlung in der nächste Instanz mit der Bestätigung des Ersturteils (10Bs475/10v). Der Diebstahl des Wagens, er wurde in der Zwischenzeit spurlos verschwunden, ist damit rechtskräftig dokumentiert. Eine Entschädigung wurde bis heute nicht geleistet. Aufgrund seiner ungesetzlichen Handlungen versuchte Frau Mag. H. immer wieder die Abberufung Dr. Ferdinand Lankers als Insolvenzverwalter zu erreichen. Dass die gesamte Schuldenaufstellung falsch war, hätte die LP & Per GmbH spätestens zum Zeitpunkt der versuchten Einbringung eines Zwangsausgleiches (Eingabe am 18. 2. 2009 mit 20%) zugeben müssen, da der Anwalt von Mag. H., Herr Mag. Di Vora, völlig korrekte Zahlen als Grundlage dafür anführte. Dieser Antrag wurde nicht an d e n Gläubigerausschuss zur Abstimmung weitergeleitet, denn dadurch hätte die LP & 9er GmbH die Immobilie in Seeboden und Klagenfurt nicht weiter verwerten können. In der Folge wurde der Schuldenstand lt. Beschluss des Dr. Galli vom Oktober 2009 noch um eine Million Euro (von 2,7 Mio. auf 3,7 Mio.) angehoben und sämtliche Eingaben, die auf die Unrichtigkeit dieses Schuldenstandes hinwiesen, wurden ignoriert. Inzwischen wurde ab Juni 2009 Mag. Pötz der neue Konkursrichter. In der letzten Ladung im November 2009 versuchte Dr. Ferdinand Lanker noch einmal den Konkurs zu behalten, indem er den Richter bat, diesbezüglich mit Frau Mag. H. zu sprechen. Diese war aber um keine Umstände dazu bereit und es folgte daraufhin die Kanzlei Allmaier und Nemec GmbH als Insolvenzverwalterin und die Masseunzulänglichkeit verschwand ohne Beschluss und Begründung aus den Edikten. Ein mit Hindernissen gespicktes Spiel betrieb Dr. Lanker auch mit der Überweisung des Existenzminimums an Frau Mag. H. Obwohl der Bund wie auch die PV pünktlich zum 1. jeden Monats das Gehalt bzw. die Pension überwiesen, leitete der Insolvenzverwalter die Gelder erst Mitte des Monats weiter. Erst gegen Ende seiner Tätigkeit wurde das von ihm rechtswidrig reduzierte Existenzminimum umgehend überwiesen. Von der Gehaltsexekution über den Landesschulrat wurden von Dr. Lanker € 10.000,-- zuviel an die Hausbank von Mag. H. weitergeleitet, die sie erst nach Einspruch wieder zurückbekam. Dr. Ferdiand Lanker 8.7. Mag. Löbl Martina, Pflegschaftsrichterin am Bezirksgericht Klagenfurt. Diese Richterin übernahm die Anregungen des Mag. Nemec und der STA Leoben für ein Sachwalterschaftsverfahren gegen Frau Mag. H. und ihren Sohn Christian H. Jede Bekämpfung von Frau Mag. H. zu entsprechenden Ladungen lehnte sie kategorisch ab. Sie ist einfach in das Netzwerk der kriminellen Betreiber eingebunden worden. Zur Bewusstseinsbildung muss man den Vorgang bei der Erstanhörung von Frau Mag. H. am 4. 12. 2012 durch Frau Mag. Martina Löbel kennen. Hier der entsprechende Aktenvermerk, erstellt von Frau Mag. H. im Original: Das Gespräch begann mit der Aufforderung der Richterin, ich möge mir eine Wohnung suchen und vom Pyramidenkogel herunter ziehen, da die Räumung bald bevorstünde Jetzt hätte ich noch genügend Zeit dafür. Die Versteigerung sei bereits rechtskräftig. Anmerkung: Das Haus mit der Adresse Höhe 36, in Keutschach, gehört je zur Hälfte Frau Mag. H. und ihrem Ehemann Norbert, der nicht in das Konkursverfahren verwickelt ist. An dieser Adresse besitzt der Sohn Christian ein unbefristetes Wohnrecht. Da die finanziellen Mittel der Familie erschöpft sind, würden durch eine Zwangsräumung alle drei Familienmitglieder obdachlos. Der Richterin Mag. Martina Löbel ist das vollkommen gleichgültig! Aber weiter im Text: Meine Antwort war, dass der Zuschlag lt. Beschluss vom Juni 2012 vom LG Klagenfurt, Dr. Joham, noch nicht rechtskräftig sei. Sie sagte mir, dass sie es verstünde, dass ich verärgert über das Gericht sei, aber vielleicht könnte man einen Kompromiss schließen, damit ich wieder ein geregeltes Leben führen könne. Im Augenblick könne es für mich nicht angenehm sein, mit Konkurs, Besachwaltung und Versteigerung zu leben. Darauf gab ich keine Antwort. Dann fragte sie mich nach meiner Biographie, die ich darauf kurz darstellte. Dazu erwähnte ich, dass mir der Insolvenzverwalter Mag. Ulrich Nemec Teile meines Existenzminimums zurückhielte. Sie verstand das zuerst nicht, da sie immer nur von Unterhalt sprach. Ich erklärte ihr ganz genau, dass meine beiden Pensionen (BVA und PV) aus unselbständigen Tätigkeiten herrühren. Die PV Pension erhielt ich durch meine langjährige Beschäftigung als unselbständige Bilanzbuchhalterin seit ich seit 1971 ausübte. Über 30 Jahre war ich bei der Firma Buchhandlung Magnet in Völkermarkt tätig. Einen entsprechenden Nachweis könne sie bei der Kärntner Gebietskrankenkasse einholen. Die beiden Firmen Alphadata (gegründet 1999) und Omega OG (gegründet 2003) kämen wegen der geringen Bestandszeit für eine Pensionsgrundlage nicht in Betracht. Ich habe dies auch wiederholt dem Insolvenzverwalter erklärt, jedoch ohne Erfolg. Daher habe ich dadurch einen erheblichen finanziellen Verlust erlitten. Weiters machte mich die Richterin darauf aufmerksam, dass die ERSTE Bank und Sparkassen AG angeblich ihre Forderungen uns gegenüber etwas reduzieren wolle. Ich erklärte, dass ich davon nichts weiß. Normalerweise hätte der MV Mag. Ulrich Nemec mir davon etwas berichten müssen. Weiters erwähnte ich noch die überaus hohe Überschuldung von € 3,7 Mio, welche durch das OLG Graz vom Richter Dr. Galli bestätigt worden ist und bis Oktober 2007 gültig war. Die Richterin fragte nach, ob dies nicht in Schilling gewesen wäre? Ich verneinte dies, denn 2009 gab es schon lange keine Schilling Währung mehr. Sie war äußerst erstaunt darüber. Anmerkung: Eine Richterin ist nicht darüber informiert, ab wann der Schilling vom Euro abgelöst wurde und ist sich nicht im Klaren, wie sich die Umwechslung in Zahlen auswirkten würde. Wir helfen ihr: Dr. Ferdiand Lanker konstruierte bekanntlich einen Schuldenstand von: EURO 3,764.979,96 Das sind in Schilling umgerechnet: ATS 51,807.253,74 Die Differenz wäre: ATS 48,042.273,78 Die Richterin lebte also in der Annahme, dass das kleine Buchhaltungsunter- nehmen Alphadata wegen einer Überschuldung von ATS 51,8 Millionen in den Konkurs getrieben werden musste. Aber nicht nur diese Dame ohne Kopfrechnungskünste irrte sich, auch das Oberlandegericht Graz verteidigte diese kriminell konstruierte Schuldensumme in seinen Ablehnungsbescheiden. Aber lassen wir wieder Frau Mag. Hoisl zu Wort kommen: Später sprach sie (Mag. Martina Löbel) noch mit meinen Anwalt Dr. Piffl-Percevic über einen Gutachter, den sie unbedingt holen wollte. Mein Anwalt lehnte dieses Ansinnen aber mit der Begründung ab, dass eine Besachwaltung meinerseits nicht notwendig sei, da man sonst alle ÖstereicherInnen besachwalten müsse. Er werde ihr ein Schreiben zukommen lassen, damit sie dies dem Akt beilegen könne und damit auch kein Gutachter mehr benötigt würde. Weiters teilte ich Frau Mag. Löbel mit, dass der Rekurs des Verfahrens 20 C 654/11m (Mag. Hausner-Mahnklage) wegen fehlender Teile des Existenzminimums nach mehr als 6 Monaten noch nicht entschieden worden ist. Frau Mag. Löbel sprach darauf immer noch von einem Unterhalt und ignorierte meinen Einwurf und bestritt diesen zuerst. Nach einem Blick in ihren Computer musste sie jedoch feststellen, dass der Beschluss bis heute noch nicht an mich ergangen ist und dass meine Angaben stimmen. Anmerkung: Die Frage, wie vorbereitet und mit der Sachlage vertraut diese Richterin war, muss sich an dieser Stelle jeder Leser jetzt schon zum Drittenmale fragen. Meine Hinweise, dass die angeblich "Rechtskräftigen Beschlüsse" nicht rechtskräftig sein können, wurden wieder ignoriert. Der Grund liegt in der Nichtzustellung der Beschlüsse an Herrn Norbert H. (Besitzer der beiden Haushälften in Keutschach und Klagenfurt), da ihm seit Oktober 2010, nach einer Darmkrebsoperation mit längerer anschließenden Pflegebedürftigkeit bei Verwandten, keine gerichtlichen Beschlüsse mehr zugestellt werden konnten. Keutschach, am 4. 12. 2012 Mag. Anneliese H. e.h. Anwesend waren: Mag. Martina Löbel Dr. Friedrich Piffl-Percevic Mag. Anneliese H. Anmerkung: In einem dem Erstgericht bereits bekannten ärztlichen Befund des Dr. Alexander Kronfuss, vom 12. 4. 2012, steht in dessen Feststellung des psychiatrischen Status von Frau Mag. Hoisl wörtlich: Sie ist bewusstseinsklar, allseits orientiert, bezgl. der Erlebnisse mit dem Konkurs und dem Masseverwalter vielleicht spurweise sensitiv, manifeste paranoide Gedächtnisinhalte können derzeit aber nicht exploriert werden. Kognitive Leistung ist im Wesentl. oB, im Duktus wirkt sie formal und inhaltlich oB, Antrieb/Leistung sind seit der oB etwas reduziert. Schlaf ist aber oB. Wohlgefühl ist durch die Gesamtproblematik, sowohl von Seiten der OP, als auch von Seiten des Konkurses etwas herabgesetzt, Freude kann allerdings empfunden werden, kein sozialer Rückzug. Affektiv ist die derzeit gut schwingungsfähig und erreichbar, kein Hinweis für Denkstörungen, Psychomotorik ist normal. Derselbe Gutachter kommt in einem völlig positiven Befund auch über Christian H. zur folgenden auszugsweisen Beurteilung: Er ist bewusstseinsklar, er ist allseits orientiert, im Duktus formal und inhaltlich unauffällig, erreicht auch immer wieder sein Denkziel, sohin kein Hinweis für Denkstörungen. Derzeit lassen sich keine psychiatrischen Krankheitssymptome explorieren, max. besteht eine leichte Belastungsreaktion im Rahmen seines Verfahrens, therapeutische Schritte sind daher ebenfalls nicht notwendig. Dennoch besteht diese Richterin unbeirrt weiter auf die Besachwalterungsverfahren. Woher kommt der Druck, was gilt es zu vertuschen, wer gibt ihr Versprechungen, wenn sie diese Begutachtungen auch durchsetzt? Zuletzt wurde von ihr als Gutachter für das angestrebte Verfahren Dr. Raoul Sacher in 9635 Dellach Bezirk Hermagor bestellt. Wie kommt man zu diesem Gutachter? Ganz einfach, der mehrfach erwähnte und beschuldigte Richter Dr. Handl hat ein öffentlich bekanntes Nahverhältnis zu Hermagor. 8.8. Mag. Murko-Modre Gerlinde, 1. MV OMEGA OG vom 3. 5. 2001 - 11. 5. 2011. Gläubigerschädigung, indem sie Klienten der Omega OG angerufen hat, um sie anderen Steuerberatern zuzuführen (Zeugin Frau D´Ambros von der Firma Gratz). Sie wollte auch eine genaue Aufstellung aller Klienten erhalten um diese zu verwerten. Wieso wurde sie vom Insolvenzrichter Dr. Handl plötzlich abberufen? Mag. Gerlinde Murko-Modre 8.9. Mag. Nemec Ulrich, 3. MV ALPHADATA vom 24. 11. 2009 bis dato. Gemeinschaftskanzlei mit Dr. Peter Riedl, der bei der Privatklage von Mag. Hoisl wegen des ungesetzlichen Vorgehen des Mag. Nemec, diesen vertreten hat. Er bezeichnete Mag. Hoisl in dem Verfahren als unfähig und korrupt. Für Mag. Nemec, nebenbei Feuerwehrkommandant vom Klagenfurter Vorort Krumpendorf, wird aber noch Feuer am Dach sein. Denn er veruntreute Gelder aus dem Titel eines Existenzminimums von Frau Mag. H. (trotz richterlicher Erkenntnis) und schikaniert sie mit verspäteten Überweisungen, obwohl das Existenzminimum nicht in die Masse geführt werden dürfte. Der Beschluss über die Zuerkennung eines Existenzminimums lt. IO § 2 Abs. 2 wurde ignoriert. Seine Klage für eine Nichtzulassung einer Rechtsbeihilfe für Mag. Hoisl wurde gerichtlich abgewiesen. Er hat auch Kosten für das Verfahren vom Massekonto genommen und dadurch Masseschädigung begangen. Weiteres tätigte er Falschaussage vor Gericht (20C 654/11m) und beging Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Von ihm kam im April 2011 die Anregung zum Sachwalterschaftsverfahren, er verweigerte die Zustimmung zum Rekurs und seine Rolle bei der Zwangsräumung des Bürohauses in Klagenfurt war ungesetzlich, da er Frau Mag. H. keinen Beschluss zukommen ließ. Dass er alle Bemühungen für einen Zwangsausgleich ignorierte, schlägt dem Fass den Boden aus. Mit Stand Juli hat Mag. Ulrich Nemec mehr als € 53.000.-- veruntreut! Mag. Ulrich Nemec Feuerwehrkommandant Mag. Ulrich Nemec 8.10. Mag. DDr. Johann Neuner, Kompagnon von Dr. Ferdinand Lanker (siehe 8.7.) Daher in allen Belangen mitverantwortlich. Er hat sofort die totale Verwertung sämtlicher Immobilien und ebenso den Anschlusskonkurs der Fa. Omega OG angekündigt. Da er als Steuerberater Konkurrent der Omega OG war, liegt Interessenskonflikt vor. Er hat auch tatsächlich Klienten zu einer Abkehr von Omega OG und zu einem Beraterwechsel beeinflusst. Durch die Postsperre gelang es ihm, zahlreiche Klienten zu erreichen, die rasch ihre Kündigung einbrachten (jeder Klient konnte lt. Vollmacht sofort ohne Frist kündigen). DDr. Johann Neuner ist gerichtlich beeideter Sachverständiger! Mag. DDr. Johann Neuner 8.11. Mag. Herbert Pötz, 2. Konkursrichter bei ALPHA DATA. Legte sein Amt wegen Befangenheit (Freundschaft zu Dr. Schnabl???) zurück. Bemerkenswert ist, dass er die Masseunzulänglichkeit der Fa. Alphadata aus nicht erkennbaren Gründen zurückgenommen hat. 8.12. Dr. Arno Ruckhofer, Leiter des Alpenländischen Kreditorenverbandes Kärnten Bekannt für seine rigorose und rücksichtslose Vorgangsweise und seiner Teilnahme an „Siegesfeiern“ mit Masseverwaltern und Richter nach erfolgreich abgewickelten Konkursen. Eine Vermögensüberprüfung wäre sicherlich sehr aufschlussreich. Über seinen Auftrag erfolgte eine Überprüfung des Massekontos der Alphadata im November 2009 im Büro des Masseverwalters und es konnten keine Mängel festgestellt werden. Plötzlich war der Verkaufserlös des Hauses Seeboden zum Prüfungszeitpunkt wieder auf dem Massekonto. Im Beschluss des Senates der OLG war dieses Geld aber nicht angeführt. Dr. Ruckhofer als Beteiligter im Gläubigerausschuss wäre laut Insolvenzordnung auch verpflichtet gewesen von Beginn an den Masseverwalter zu kontrollieren und er hätte mit seiner langjährigen Erfahrung die kriminell konstruierte Überschuldung von € 3,7 Mio. sofort erkennen müssen. Zweifellos muss hier eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Gericht, den Masseverwaltern und dem Gläubigerausschuss über längere Zeit bestehen, da man ja nichts gegen die ungesetzliche Vorgangsweise einzelner Herrschaften unternahm. Dies lässt daher den Schluss zu, dass man Frau Mag. H. nicht aus dem Konkurs herauslassen wollte. Immerhin gab es erhebliche Vermögenswerte und ein ansehnliches monatliches Einkommen, von dem man nur einen Teil, wie sich jetzt herausstellte, fälschlich als Unterhalt an die Schuldnerin abtrat. 8.13. Dr. Schnabl Johannes, 1. Konkursrichter ALPHADATA Wem sein Alkoholproblem bekannt ist, dem ist auch bewusst, dass dieser Mann schleunigst in Pension geschickt werden müsste, bevor er weiteres Unheil anrichtet. Die Kärntner Medien berichteten schon darüber, dass sich dieser Herr Urlaubsreisen schenken lies. Verschleierte auch jüngst einen durch Alkohol beeinflussten Autounfall. Sein Vorgänger Dr. Trinks trieb es bei der Bereicherung nach gelungener Existenzvernichtung von UnternehmerInnen genauso, indem er sich seine ausgedehnten Auslandsreisen und allseits bekannten Gourmetfeste von Dritten finanzieren lies. Außerdem wird auf den Verkehrunfall mit Personenschaden und Fahrerfluchthingewisen, wobei die zuständige Polizei näheres weiss - wie z.B. das Versteck des beschädigten KFZ´s. 8.14. Dr. Kieber-Trattner Christine, Exekutionsrichterin BG Klagenfurt. Amtsmissbrauch und Gläubigerschädigung. Hat die ungesetzlichen Zwangsversteigerungen und die rechtswidrige Zwangsräumung der Omega OG 7 E 42/07s veranlasst. 8.15. Mag. Wagner Reingard, Staatsanwältin in Leoben. Nach der Versetzung des STA Dr. Kirschofer im November 2009 übernahm sie die Anzeigen (1 St 10/10z und 30Bl 41/12i und andere) von Frau Mag. H. gegen verschiedene Personen des BG (z. B. Vorsteher Dr. Radl) und LG Klagenfurt. Über mehrere Monate tat sie überhaupt nichts und bei telefonischen Urgenzen teilte sie immer nur mit, sie prüfe sowieso. Im Oktober 2011 erklärte sie am Telefon, dass der ganze Fall an das LG Leoben gehe und es zu Verfahren käme. Umso überraschter erhielt Frau Mag. H. einen Tag vor Weihnachten 2011 die Mitteilung, dass sämtliche Verfahren zurückgelegt würden. Statt deren erfolgte eine Anregung zur Besachwalterung gegen Frau Mag. H. und ihren Sohn Christian H. Die Konsequenz dieses Schreibens war die neuerliche Rechtsverweigerung für beide betroffenen Personen und gleichzeitig der Schutz der straffälligen Richter. Die von der Familie H. engagierte Rechtsanwalts- kanzlei Dr. Wegrostek setze den Rechtsanwaltsanwärter MMag. Göschl für die Bearbeitung des Falles ein und dieser hatte seit dem Spätherbst 2011 mit Frau Mag. Wagner auch ständig Kontakt gepflogen. Hätte Frau Mag. H. und ihr Sohn dessen Ratschlägen Folge geleistet, wären beide wahrscheinlich längst besachwaltet worden. Außer hohen Honorarkosten hatte diese Vertretung nur Nachteile gebracht. 8.15. Mag. Theresia Fill, Richterin des BG Klagenfurt Setzt nahtlos die Handlungen der Vorgängerin Dr. Christine Kieber-Trattner fort. Sie ist auch für das spurlose Verschwinden vom Inventar, Wert- und Kunstgegenständen aus der Immobilie Klagenfurt verantwortlich. Weiters unterdrückt sie Dokumente, wie zum Beispiel den Schriftsatz vom 16.04.2013, protokolliert durch das WebERV. Hier wurden also nur die wichtigsten Personen aufgelistet. Insgesamt haben sich über 20 akademisch ausgebildete Personen mit diesen beiden Konkursfällen über Jahre beschäftigt, Unwahrheiten erfunden oder diese gedeckt und sich in einigen Fällen auf kriminelle Art und Weise bereichert. Sie halten in einem bewährten Netzwerk wie Pech und Schwefel in diesem völlig außer Kontrolle geratenen Verfahren zusammen. Auch hier gilt das Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". In Vorarlberg haben in ähnlicher Art und Weise jahrelang Anwälte, Gerichtsbeamte und RichterInnen in höchsten Positionen diese Vorgangsweise beim Fälschen von Testament und beim Vertuschen von Betrügereien vorgelebt. In Kärnten und für diesen Bericht über manipulierte Konkurse gilt aber noch die Unschuldsvermutung! Für die betroffene(n) SchuldnerIn und den Verfasser ist trotz aller Versuche bis heute völlig unklar, wie hoch die Verschuldungen der ALPHADATA und OMEGA OG zuletzt wirklich waren und wie viel an Erlösen tatsächlich in die Massen einbezahlt wurden. Niemand gibt darüber Auskunft, wie viel die diversen Masseverwalter über ihre gesetzlich zustehende Honorare insgesamt davon wirklich abgesahnt haben. Ebenso ist völlig unklar, wohin die gestohlenen Wertgegenstände aus dem Bürohaus in Klagenfurt verschwunden sind. Von wertvollen EDV-Geräten, Möbeln, Bildern und Teppichen bis hin zu verschwundenen Goldmünzen und Sparbüchern und einer professionellen Tauchausrüstung samt Unterwasserkamera ist nichts mehr vorhanden. Es wurden auch keinerlei Inventarlisten und Aufzeichnungen angefertigt. Ebenso wurden keine Verzeichnisse von den beschlagnahmten Ordnern angefertigt, in denen Urkunden, Bilanzunterlagen und fertige bereits zur Verrechnung vorgesehene Rechnungen abgelegt waren. Hunderte Kunden haben dadurch einerseits wichtige Geschäftsunterlagen verloren und andererseits haben sich einige besonders schlaue Klienten dadurch die Honorarrechnungen erspart. Natürlich zu Lasten der Masse. Viele Klienten bekamen vom Firmenbuchgericht ein Strafverfahren, weil sie ihre Bilanzen nicht rechtzeitig vorlegen konnten. Sie mussten dafür Strafe zahlen und von einem Steuerberater noch einmal um teures Geld dieselben Bilanzen anfertigen lassen, die schon bei der OMEGA OG teilweise oder bereits schon fertig erstellt worden waren. Wenn ihnen das Handwerk nicht gelegt wird, wird eine Handvoll Richter und Masseverwalter in Klagenfurt auch weiterhin versuchen Firmen gänzlich zu vernichten, wenn nur ein Quadratmeter Grund und Boden vorhanden ist und einige Filetstücke unter Freunden und Bekannten verteilt werden können. Aber was machen diese Herren wirklich, wenn sie diesen Bericht wutentbrannt gelesen haben? Sie werden klagen, klagen und immer wieder klagen, so wie sie es immer sofort tun, wenn nur der geringste Lichtstrahl auf ihre kriminellen Handlungen fällt. Sie haben ja gegenüber einfachen BürgerInnen die Werkzeuge in der Hand und operieren aus einem Netzwerk mit Mittätern. Aber auch hier ist die Zeit nicht stehen geblieben und sie übersehen, dass durch wesentliche Veränderungen in Zukunft Malversation, Korruptionen, Steuerhinterziehungen und andere Verbrechen schneller an das Licht gelangen und es damit zu Untersuchungen und Verurteilungen kommt. A. Die BürgerInnen sind mündiger geworden und der vorauseilende Gehorsam gegenüber Politikern (z. B. immer mehr Nichtwähler), Behörden (z. B. Amtsverschwiegenheit), Institutionen (z. B. Banken) und auch Akademikern (z. B. Die Götter in Weiß), die Ihre Allmacht bei jeder Gelegenheit ausspielten ist stark ins Wanken geraten. B. Das Internet ermöglicht in Sekundenschnelle Informationen rund um den Erdball zu senden. Auch Verbrechen werden dadurch Millionen Menschen im Nu bekannt. Ganze Regierungen wurden schon an den Pranger gestellt und abgewählt oder sogar vertrieben. C. Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, XING und Stay friends, in einer Art Treffpunkt im Internet, an denen man mit Freunden und Bekannten kommuniziert, erreichen innerhalb von wenigen Tagen tausende Leser. D. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist gegründet worden und lässt sich durch Vertuschungsaktionen in den Ländern (z. B. Salzburger Spekulationen + Kärnten Birni Prozess) nicht von Ermittlungen und Anzeigen abhalten. E. Die Sensibilität gegenüber kriminell handelnden Lobbyisten: Z. B. Ex-Minister Strasser, Steuerflüchtlingen: Deren Daten gelangen weltweit immer mehr in die Öffentlichkeit, Korrupt handelnde Personen: Z. B. Ex-Landesräte Martinz und Uwe Scheuch ist immens gestiegen. Es kam endlich zu ersten Verurteilungen und nun es geht noch weiter. Wenn nun die aufgedeckten Personen zur Abwehr von Verschwörungstheorien oder Verleumdungen sprechen und Anzeige erstatten so übersehen sie folgendes: Die Meinungsfreiheit ist Grundrecht jedes Bürgers. Er/Sie ist verpflichtet, strafbare Handlungen und Missstände aufzuzeigen und gegebenenfalls anzuzeigen. Jeder Mensch hat das Recht seine Sichtweise, wenn diese im Rahmen sind, kund zu tun. Würde man im U-Ausschuss zum Vergleich jede unwahre Angabe einer hochrangigen Person als Anlass für eine Anzeige verwenden, könnte man die Geschäftsfähigkeit breitgradig aberkennen und den Untergang Österreichs begrüßen. Die Bezeichnung Querulant wird definitiv überstrapaziert! Disclaimer: Natürlich gilt wieder die Unschuldsvermutung trotz vorliegender belastender Beweise. Für den Inhalt sind die hier angeführten Personen verantwortlich. Gepostet vor 3 weeks ago von Bertolt Brecht Über mich Über mich Bertolt Brecht Blog-Archiv Blog-Archiv 2013 (1) September (1) EVM Subscribe Subscribe RSS Feed View RSS Feed Wird geladen......

ANMERKUNG: Die Senatspräsidentin Dr.Gerlinde Galli des OBERLANDESGERICHTS GRAZ ist über jeden Verdachterhaben - auch sie wurde hinter Licht geführt und stand ihr nicht alles zur Verfügung . Schon bei Dr.Manfred Puster war sie gemeinsam mit Dr.F.Gross sehr gut nur der unterfertigt hatte trotz weniger Praxis- Dr.Gerlinde Galli ist schon in Pension -  Wissenvorsprung
er kannte jede Randanmerkung im Formularienbuch für Exekution von Heller Trenkenkwalder . Nur nach der Prüfung befragte der Unterfertigte über Randamerkungen in Vitorelli Fischböck Ausgabe 1903 - Dr.Manfred Puster und schenkte ihm seine Zweiausfertigung ; damals war allg.die Exekutionsonung von Erich Feil aktuell.
Beim L.G.Leoben ist nun der beste Exekutionsrichter Dr.Alfred Weixelbaumer .
Im allgemeinen Verfahrensrechtsrecht der Vizepäsident Dr.Wresounig - verwandt mit D.Dr Faust Wresounig - aus der Literatur noch heute bekannt .
Nur der Rechtsmittelsenat hatte in Leoben seine Höhepunkt unter Dr.Hermann Müller.

Der kleinste Kommentar ist heute Angst.
Senatrat Dr.Oberheinrich fällte in dieser Causa einen einzigen
richtigten Aufhebungsbeschluß -dann wure er in die Pension geschickt und erhiet das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste für die Republik Österreich.
So genau wird in Österreich vom Bundespräsidenten geprüft-er kann dies auch nicht - es hat nach Vorberbereitung  vermeintlich blind untschrieben. Nur in dieser Sache hat Dr.Oberheinrich Hintergrund erekannt , obwohl er sich gem.seiner Dikion mit kleineren Fällen beschäftgt .
 
Anmerkung zu  Bundesminister für Justiz: Frau Dr.Beatrix Karl Ihre Habiltation zum Univ.Prof. ist ausgezeichnet - die Arbeit ist schlechthin ein Wunderwerk ; sie beschäftigt sich mit internationlen Soziarecht  , Case law an Internationengerichten - in Context zu Ärzterecht und dem bewelglichen Sytem von Walter Wiilburg -o .Univ.Prof . in Graz  aus der Nachkriegszeit . Nur ist sie keine Arbeitsrechtlerin - wie alle glauben - kein einziges Werk über Arbeitsrecht  von ihr befindet sich in RESOWI-Center an der Universität in Graz .
Rückstellungsprozesse1947 - arisietes Eigentum-Zivilrecht-Strafrecht .
 
Rechtsextremis­mus: Kritik an der Justiz. Auch in puncto Umgang mit rechtsextremen Delikten gibt  es Vorwürfe gegen die Ministerin in den Medien:
 
 

LAW Holocaust Austria

Dr.Dr.Ferdinand Gross Richter Im Auftrag der UNO
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Die Richter mussten vom Unohochkommissär anerkannt werden .Die Urteile wurden im Auftrag des UNO-Hochkommissar gefällt und erfolgte die Rückstellung des arisierten Eigentums auf dieser Grundlage durch Verbücherung .Es fand sich zu Beginn des Rechtswesens der Zweiten Republik kaum ein ausgebildeter Richter mit Praxis der nicht Mitglied der NSDAP war. Mein Vater DDr.Ferdinand Gross ( Jahrgang 1913 , Matura 1932 BG Liebenau , Promotion Dr.Jur.1936 Universität Graz-sub auspiciis , Dr.rer.pol .1939 ebenfalls Graz-nebenberuflich - einheit gut ) hatte die Reichsassessorprüfung als Jahrgangszweitbester 1941 in Berlin abgelegt und war die Ernennung zum Amtsgerichtsrat durch den Führer Adolf Hitler persönlich im Führerhauptquartier unterfertigt , als Sportler in Landeswettkämpfen genoss er ein gewisses Vertrauen und wurde zuerst für Leibnitz und später Pettau und Cilli (Slowenien )zum Gerichtsvorsteher ernannt. Zuvor arbeitete er in der Justizverwaltung beim Oberlandesgericht Graz .In dieser Zeit erwarb er den zweiten Doktortitel. In der Kriegszeit fungierte er kurz als Reitlehrer, bewarb sich aber dann um eine Stelle als Rechnungsführer als Gefreiter, welche er im Krieg -und den militärischen Rang ( Gefreiter ). beibehielt. Die Laufbahn als Offizier konnte er ablehnen .Später übte er die Tätigkeit als Rechnungsführer in Oberitalien weiter bis ca. März 1945 aus. Er hat nie im Krieg auch nur einen Schuss abgegeben und war immer im Kontakt mit dem Widerstand. In vielen Rechtshilfevernehmungen durch Anregung von Beweisanträgen hat er bei politischen Delikten immer wieder geholfen, in etwa wenn ein Beschuldigter in abgewandelter Form das Horst Wessellied gesungen hatte , worauf die Todesstrafe stand. Meistens wurden Entlastungszeugen , die sich im Russlandfeldzug an der Front befanden geführt und damit gerechnet , dass sie verstorben sind. Bei Rückkehr der Akten vor Kriegsende hat sie dann mein Vater selbst vernichtet. SS-Mitglieder wurden durch den Kompanieführer als Wachposten an den Alpenrand geschickt. In seiner richterlichen Tätigkeit wurde er von der jugoslawischen Geheimpolizei als völlig korrekt bezeichnet (Persönliche Einsichtnahme in den Polizeicomputer bei der jugoslawischen Kriminalpolizei) . Er reiste auch schon bald nach dem Krieg nach Jugoslawien ,was sein Studienkollege DDr.Baumgartner Vizepräsident des Landesgerichtes für Zivilsachen Graz unter Tito als ehemaliges NSDAP - Mitglied nicht wagte .In Kriegshandlungen wurde er nie verwickelt .Er war im Widerstand in Oberitalien in Kontakt zu Albino Luciani , dem späteren Patriarchen von Venedig und sodann Johannes- Paul I , der in dieser Zeit noch nicht Bischof von Vittorio Veneto war , sondern sich in der Gegend von Beluno aufhielt. Bei der Vereinbarung eines geheimen Privatfriedens mit dem späteren Papst und den italienischen Partisanen war mein Vater (auch als Dolmetsch )zugegen. Albino Luciani sprach perfekt Deutsch .Dies verhinderte auch Kampfhandlungen mit den Italienischen Partisanen in diesem Gebiet in der Gegend von Lignano am Gut eines gewissen Coin. Erst als die Titopatisanen nach Friaul bis Udine und weiter südlich in Richtung Venedig vorrückten - für sie galt das Interesse der Absicherung des Freistaates Triest - fuhr mein Vater mit mehreren Millionen Reichsmark mit dem Fahrrad und einer kleinen Pistole bewaffnet in die Freistadt Venedig und blieb dort drei Monate. Damals war der Krieg , es muss Anfang April 45 gewesen sein zu Ende , abgesehen von einigen Übergriffen der SS zur Kriegsverlängerung , was nach dem bald in Krafttreten des Kriegsverbrechergesetz Anfang Mai 45 rückwirkend ein Verbrechen darstellte. Es wurde noch vor Kriegsende knapp vor Triest ein Konzentrationslager errichtet .Es gab in dieser Zeit in Österreich kaum geeignete Richter , da sie erheblich politisch vorbelastet waren.

Dr.Hans Gross

Begründer der modernen Kriminologie und des Grazer Kriminalmuseums

( siehe oben - das Landesgericht Leoben schreibt sogar die Straße  , wo es sich befindet unrichtig  - offentsichtlich bewußt - die Schreibweise der Universität Graz -  Prof.Dr. Hans Gross ist richtig .
Im Zusammenhang zum Link der untenstehenden Seite :
Nach meinen Informatinen erklärte Dr.Dr Ferdinand Gross aus seiner Zeit als Richter er lasse sich von der Kärntner Richterschaft nicht in in die Suppe spu.... und deponierte bestimmte Unterlagen persönlich bei Johannes Paul in Rom .
Auch in der Steiermark konnte er nicht alle Bestitzungen gesetzlich rückführen - ich kenne einige Häuser und Lanwirtschaften  - nur der Mordanschlag  gegen mich war bereits der zweite - die Seite dient  auch dem eigenen Personenschutz ... es ist  genug geschehen - Mordauftrag - und Abfackelung des Autos - ich kam  gerade noch heraus :
 
 
 
Arisiertes Eigentum-Zivilrecht :
 
 

Forschung Nichtigkeit

Konkurs :
 
 
 
Landesgericht Leoben  Menschenrechte :
 
 
 
 
Zustände in Österreich , wie in  Rußland-nach Russ. Kondiktionenrecht bei schändlichen Verhalten gleich wer es mach - es kassiert der Staat.. Litertur wird noch eingefügt :

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Austria Europe :