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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Austria
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DIE EXISTENZ VERNICHTUNGS MASCHINERIE Ein kriminelles Netzwerk der Gerichte und Anwälte in Kärnten
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 1. Die Chronik der Konkursabläufe 2. Die konstruierte Überschuldung 3. Die Zerschlagung des Immobilienbesitzes
4. Die Rolle der Staatsanwaltschaft 5. Die gezielte Ablehnung der Rekurse 6. Der Kampf um das Existenzminimum 7. Die Sachwalterschaft
8. Die Verfahrensmängel und handelnden Personen 8. Der vorerst letzte Stand des Dramas VORWORT Es ist leider inzwischen Tatsache
und Wirklichkeit geworden, dass der Berufsstand der Staatsanwälte, Richter und Juristen in den letzten Jahren und Monaten
mindestens so beschädigt wurde wie der von Politikern, Bankern oder Aktionären. Täglich werden im Rundfunk, Fernsehen und
Presse abenteuerliche Berichte über Wirtschaftskriminalität, Korruptionen und daraus folgende Gerichtsprozesse dargestellt.
Als markante Beispiele der jüngsten Zeit dienen die unaufgeklärten Vorkommnisse rund um einen ehemaligen Finanzminister, die
diversen eingestellten Untersuchungsausschüsse, der Kärntner Hypo Skandal oder die Aufklärung und Verurteilung der Testamentfälscherbande
in Vorarlberg. Ein Buch über die immer krasser werdenden Vorfälle und Ereignisse alleine der letzten 10 Jahre würde in einem
Bücherregal einen Platz von einigen dicken Kriminalromanen einnehmen. Am Beginn steht das Buch über den Fall Udo Proksch,
rund um die Sprengung der „Lucona“, die der Autor Hans Pretterebner zu Papier brachte. Darin wird ausführlich
geschildert, wie trotz massiver Interventionen und Verschleierungsversuchen höchster sogenannter Würdenträger versucht wurde,
alles unter den Tisch zu kehren, aber zuletzt die handelnden Personen, Udo Proksch selbst und der ehemalige Bürgermeister
von Wien, Leopold Gratz, sowie der ehemalige Innenminister Karl Blecha verurteilt und der gerechten Strafe zugeführt wurden.
Jüngst verfasste Mag. Gernot Hämmerle sein (Kriminal)sachbuch „Falsche Erben“, in dem er das Verschwinden von
über 500 Testamenten am Bezirksgericht Dornbirn schildert und die handelnden Personen, noch nicht rechtskräftig, zu mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt wurden. Besonders krass dabei ist, dass einige Gerichtbeamte, an vorderster Stelle der suspendierte
Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, der 7 Jahre unbedingte Haft ausfasste und die Vizepräsidentin des BG Feldkirch, Kornelia
Ratz, wegen Beitrag zum Amtsmissbrauch zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt wurden. Zurzeit versuchen hochbezahlte,
sogenannte Staranwälte, mit ihren hervorragenden Netzwerken in Regierungs- Gerichts- und Wirtschaftskreisen Prozesse zu verschleppen,
zu verhindern oder sogar zu gewinnen. Beschuldigte grinsen frech in die Kameras, lügen wie gedruckt und stellen sich selbstherrlich
in den TV- Seitenblicken. Und der Reigen der Verbrechen geht munter weiter. Nicht mehr so offensichtlich, sondern klüger und
versteckter als in der Vergangenheit, wo ja durch Dummheit, siehe zum Beispiel das Handeln des ehemaligen Innenministers Strasser
oder des ehemaligen Kärntner Landesrates Uwe Scheuch, doch einiges zu Tage trat und gerichtliche Verurteilungen nach sich
zog. Zwei Schlagsätze der Journalisten und Anwälte begleiten derzeit jeden Kommentar: „Es gilt die Unschuldsvermutung“
und „Nicht rechtskräftig verurteilt“. Die beiden Justizministerinnen der letzten Jahre, Mag. Claudia Bandion-Ortner
und Dr. Beatrix Karl waren und sind ja nur die Marionetten der Mächtigen und können lediglich deren Anordnungen „weisungsgebunden“
ausführen. Nicht nur in der Bundeshauptstadt Wien, in Niederösterreich, in Salzburg und im Ländle fanden dreiste Malversationen
von hochangesehen Persönlichkeiten statt, sondern auch in unserem südlichsten Bundesland Kärnten sind umtriebige Amtspersonen,
Richter und geldgierige Anwälte, Steuerberater, Notare, Banker und Politiker an verbrecherischen Vorgängen beteiligt. Wenn
wir uns als Beispiel an die Provisionsaffären rund um die BUWOG und an die Aktienkursmanipulationen der TELEKOM Vorstände,
oder an die gigantischen Spekulationsverluste in Salzburg, St. Pölten und Linz erinnern, müssen wir auch nach Kärnten schauen.
Fast die gesamte, inzwischen abgewählte Landesregierung steht 2013 im Visier der Justiz, parteinahe Agenturen werden von der
Staatsanwaltschaft durchleuchtet und zwei Landesräte, einige Bankmanager und ein Steuerberater wurden bereits gerichtlich
verurteilt. Zwar teilweise noch nicht rechtskräftig, aber der Ruf ist für immer zerstört und beachtliche finanzielle Einbußen
stehen vor der Tür. Lange hatte auch der führender Staatsanwalt Gottfried Krainz in Klagenfurt versucht, das Verfahren gegen
den Steuerberater Dietrich Birnbacher (Birni Prozess) zu vertuschen oder niederzulegen, dies konnte aber zuletzt doch noch
die Korruptionsstaatsanwaltschaft verhindern. Und in dieser vor wenigen Jahren neu gegründeten Institution steckt die große
Hoffnung, dass den Betrügereien in Zukunft ein Riegel vorgeschoben wird oder diese zumindest eingedämmt werden. Wenn man davon
ausgeht, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und die Gesetze auch für Richter gelten sollten, soll hier geschildert werden,
was alles am Bezirks- und Landesgericht in Klagenfurt möglich ist, wie man der Willkür einiger Richter hilflos ausgeliefert
ist und jedes Rechtsmittel wirkungslos bleibt, wenn diese kriminell bzw. verbrecherisch arbeiten und Verfahrenshilfen bewusst
und willkürlich abgelehnt werden. Liegen höhere oder kriminelle Interessen vor, können berechtigte Einsprüche gar nicht glaubhaft
genug sein, alles wird dennoch niedergeschlagen. Strafrechtlich verfolgte Richter arbeiten unbehelligt weiter und können Belastungsmaterial
ungehindert beseitigen oder lassen den Großteil der eingereichten Einsprüche einfach unbearbeitet. Es sind keine Gerüchte,
wenn Insider davon berichten, wie sich ein ausgesuchter Kreis von Richtern und Anwälten im benachbarten Friaul oder in einem
Hotel in Kroatien trifft und Fress- und Saufgelage bis in die Morgenstunden abfeiert. Bei solchen Gelegenheiten wird Vieles
abgesprochen und vereinbart. Im Gasthaus „Pumpe“ in Klagenfurt oder im Cafe „Paragraph“ in Villach
geht es vor Ort weiter. Vor Gericht werden dann wieder streng und wortgewandt die Rollen als Gegner durchgespielt, obwohl
die Urteile meist schon vorher abgesprochen wurden. Sieht man sich die Liste der beauftragten Insolvenzverwalter in Kärnten
an, so fällt auf, dass immer wieder dieselben Masseverwalter zum Zuge kommen. An der Spitze der Entscheidungsvollmacht spielt
dabei der Geschäftsstellenleiter des Alpenländischen Kreditorenverbandes Dr. Arno Ruckhofer eine undurchsichtige Rolle, die
einmal genau überprüft werden müsste. Bekannt sind die sogenannten „Siegesfeiern“, mit Richtern und Masseverwaltern,
wenn wieder ein Fall „erfolgreich“ abgewickelt werden konnte. In der Folge wird ein besonders krassen Fall dargestellt,
bei dem eine Buchhaltungsfirma und eine angeschlossene Steuerberatungsgesellschaft absichtlich und mit krimineller Energie
in die Konkurse getrieben wurden. Als sich die Inhaber unter Zuhilfenahme von Anwälten wehrten und verschiedenste unlautere
Vorgänge bei Gericht und Masseverwaltern aufgezeigten, reagierte das Gericht mit dem kalten Abschmettern der Rekurse oder
behandelte diese überhaupt nicht. Als es erkannte, dass die kriminelle Energie der verantwortlichen Richter und Masseverwalter
an das Tageslicht zu gelangen drohte, versuchte man zuletzt mit der Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens, welches
einer Entmündigung der betroffenen Personen gleichkommen würde, die Konkursschuldner endgültig zu vernichten. Offensichtlich
und klar muss sich jeder Leser nach der Lektüre dieses Berichtes fragen, wieso sollen Mutter und Sohn, laut ärztlicher Atteste
beide bei bester geistiger Gesundheit, gemeinsam entmündigt werden. Will man in einer Art Sippenhaftung beide moralisch, körperlich
und finanziell vernichten, weil man nicht zugeben kann, dass hier unlautere und kriminelle Vorgänge in den eigenen Reihen
zu diesem Desaster führten? Aber so und auf Dauer kann man diese ungeheuren Verfahrensfehler in einem Netzwerk von „Freunderln“,
Mitwissern und Nutznießern nicht vertuschen. Die kriminelle Energie die dabei ins Spiel gebracht wurde, wird sukzessive aufgedeckt
und die handelnden Personen werden sicher noch zur Rechenschaft gezogen werden. Frei nach dem Motto: „Gottes Mühlen
mahlen langsam, aber stetig“ 1. DIE CHRONIK DER KONKURSABLÄUFE 1.1. ALPHADATA, PROF. MAG. ANNELIESE H. Anmerkung: Die
kursiv geschriebenen Textzeilen entsprechen der Insolvenzdatei und den Gerichtsbeschlüssen. Das Buchhaltungsbüro ALPHADATA
wurde von Frau Prof. Mag. Anneliese H, nach jahrzehntelanger Unselbständigkeit als Mitteschulprofessorin und Bilanzbuchhalterin,
in Form einer Einzelfirma im Jahr 1999 gegründet. Es gelang durch großen Fleiß und persönlich Einsatz einen Kundenstock von
mehr als 200 Kunden aufzubauen. Aufgrund des Geschäftsumfanges wurden im Laufe der Zeit drei Betriebsstandorte eingerichtet:
1. In 9020 Klagenfurt, Seegasse 59 2. In 9074 Keutschach am See, Höhe 36 3. In Liezen, Steinach und später in 8960 Öblarn,
Nr. 50 Die Erträgnisse aus dem laufenden Geschäftsbetrieb wurden ständig in die Infrastruktur der Kanzleien (z. B. Büroeinrichtungen
und EDV-Netzwerk) und in die teilweisen in ihrem Besitz befindlichen zwei Liegenschaften in Klagenfurt und Keutschach am See
investiert. Als Geldanlage und für die Altersvorsorge wurden im Laufe der Jahre einige Eigentumswohnungen erworben und unter
anderem auch Anteilsscheine bei mehreren Bauträgern in Graz gezeichnet. Letztere brachten zwar keine wesentlichen steuerliche
Vorteile, versprachen aber realistische Gewinne in Form von Wohnungseigentum. Schon im Jahre 2007 gab es gegenüber der Kärntner
Gebietskrankenkasse (KGGK) Zahlungsverzögerungen. Diese konnten aber nach Absprache immer wieder in Raten abbezahlt werden.
Anfang des Jahres 2008 kam es durch mangelnde Zahlungsbereitschaft einiger Klienten zu einer neuerlichen Liquiditätsenge die
einen weiteren Zahlungsrückstand auslöste. Anfangs ca. € 8.000,--, die sich später jedoch bis auf ca. € 40.000,--
erhöhten. Jede(r) Jungunternehmer(in) und jeder alteingesessene Firmeninhaber(in) muss wissen, dass von dieser Institution
beim geringsten Zahlungsverzug die größte Gefahr für einen Exekutions- oder Konkursantrag ausgeht. Man darf nicht vergessen,
dass die Krankenkasse auch von Zwangsabgaben einen großen Anteil ihres Aufwandes deckt. Offensichtlich wurde dies von der
Schuldnerin nachlässig unterschätzt und man reagierte zu spät um rechtzeitig eine rettende Finanzierung durch eine Bank oder
Sparkasse zu erreichen. Mit Beschluss vom 6. 3. 2008, bekannt gemacht am 6. 3. 2008, wurde am Landesgericht Klagenfurt unter
dem Aktenzeichen 41 S 19/08d die Eröffnung des Konkurses und die 1. Gläubigerversammlung für den 14. 4. 2008, 10:00 Uhr beschlossen.
Der anfangs bestellte Masseverwalter RA Dr. Valentin Kakl, war sehr bemüht, der Firmeninhaberin aus dem eingeleiteten Konkursverfahren
herauszuhelfen, da er festgestellt hatte, dass keine Konkursgefahr und daher auch keine Überschuldung vorlagen. Er schlug
vor, dass zur Abdeckung der Verbindlichkeiten ein entsprechender Kredit aufgenommen werden sollte. Frau Mag. H, die kurz vorher
gemeinsam mit ihrer Schwester eine Immobilie in bester Lage In Seeboden am Millstättersee geerbt hatte, beantragte sofort
bei der örtlichen Raiffeisenbank einen Hypothekarkredit in Höhe von € 100.000,--, mit dem man alle offenen Verbindlichkeiten
hätte abdecken können. Die Bank sagte zu, diesen Finanzierungswunsch zu erfüllen, es kam aber bei der Abwicklung zu einer
Verzögerung, weil sich ein Teilungsverfahren für die Immobilie mit der Schwester von Frau Mag. H in die Länge zog. Bevor Dr.
Kakl seinen Sanierungsplan zu 100 % durchsetzen konnte, wurde er vom Konkursrichter Dr. Johannes Schnabl abgesetzt. Mit Beschluss
vom 18. 3.2008, bekannt gemacht am 19. 3. 2008, wurde über begründeten Antrag des bisherigen Masseverwalters Dr. Kakl, dieser
seines Amtes enthoben und an seiner Stelle die LP und 9er Insolvenzabwicklungs GmbH, vertreten durch RA Dr. Ferdinand Lanker,
bestellt. In ihrem Beschluss 3R 79/11d vom 1. 10. 2009 stellte Dr. Gerlinde Galli, Senatspräsidentin des Oberlandesgerichtes
Graz, später in ihrer Begründung die Enthebung folgendermaßen wörtlich dar: Noch vor der für den 14. 4. 2008 anberaumten Berichts-
bzw. allgemeinen Prüfungstagsatzung, nämlich mit Schriftsatz vom 18. 3. 2008, beantragte Dr. Valentin Kakl seine Enthebung,
weil bei der Komplexität des Konkursverfahrens und des spezifischen Fachgebietes – das Einzelunternehmen der Gemeinschuldnerin
umfasse die Tätigkeiten Buchhaltung und Lohnverrechnung – die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders notwendig erscheine;
er selbst verfüge nicht über die Fachkenntnis für den spezifischen Wirtschaftsbereich und nicht über den organisatorischen
Apparat, der für die Überwachung, letztlich auch für eine umfangreiche Bestandsaufnahme notwendig sei. Diese Darstellung entspricht
nicht den Tatsachen und es besteht der begründete Verdacht, dass Frau Dr. Galli falsch informiert worden ist. Denn Dr. Kakl
wäre durchaus in der Lage gewesen diesen Konkurs professionell abzuwickeln. Dieselbe Richterin bestätigte für den Rechtsmittelsenat
des Oberlandesgericht Graz unter ihrem Vorsitz auch einen nicht vorhandenen Schuldenstand von € 3,764.979,96. Um ältere
LeserInnen, die bei großen Beträgen (z. B. Auto oder Immobilienkauf) noch mit dem Schilling rechnen, diesen Betrag darzustellen,
müssen wir nur mit dem bekannten Faktor 13,7603 multiplizieren. Dabei kommen sage und schreibe ATS 51,807.253,74 heraus. Also
ein kleines Buchhaltungsbüro soll laut Masseverwalter und Gericht fast 52 Millionen Schillinge an Schulden aufgehäuft haben.
Der Gläubigerausschuss bestätigt noch dazu diese Unsumme, die einer Großinsolvenz z. B. eines Industriebetriebes gleichkommen
würde. Später wird ja noch dargestellt, wie diese zu Unrecht aufgebaut Summe zustande kam und der Gläubigerausschuss und die
besagte Richterin ihre entsprechenden Prüfungen oberflächlich und ungenau durchführten. Durch ihre unprofessionellen oder
absichtlichen und kriminellen Handlungen wurde aber auch der stets hochgelobte Instanzenzug eines Rechtsstaates für die betroffene
Schuldnerin mehr als fragwürdig. Aber zurück zur plötzlichen Abberufung des 1. Masseverwalters. Das Konkursgericht Klagenfurt
hätte bestimmt nicht anfangs einen Masseverwalter bestellt, der fachlich und organisatorisch unfähig gewesen wäre, ein Konkursverfahren
gegen eine kleine Einzelfirma zu bewältigen, die sich lediglich mit Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsaufgaben beschäftigte.
Nur war am Beginn offensichtlich dem Konkursrichter Dr. Johannes Schnabl, der ja Dr. Kakl bestellte, noch nicht klar, wie
lukrativ die Verwertung der Vermögenswerte der Schuldnerin sein könnte. Erst als sich abzeichnete, welche wertvollen Immobilienanteile
sich im Besitze der Schuldnerin befanden, wurde Dr. Kakl u m g e h e n d abgelöst und Dr. Ferdinand Lanker und dessen Insolvenzabwicklungs
- Gesellschaft anstatt diesem eingesetzt. Mit Beschluss vom 27. 3. 2008, bekannt gemacht am 27. 3. 2008 wurde die Beiordnung
der Mitglieder des Gläubigerausschusses beschlossen: Dieser setzte sich aus folgenden Institutionen zusammen: 1. Alpenländischer
Kreditorenverband, Klagenfurt 2. Kreditschutzverband von 1870, Klagenfurt 3. Kärntner Gebietskrankenkasse, Klagenfurt Mit
Beschluss vom 14. 4. 2008, bekannt gemacht am 14. 4. 2008 wurde die Betriebsschließung an allen drei Standorten konkursgerichtlich
genehmigt. Dies, obwohl die genaue Höhe der Schulden zu diesem Zeitpunkt nicht feststand! Der zuständige Insolvenzrichter
Dr. Schnabl stellte also - wie schon angeführt - plötzlich fest, dass auch noch weitere, teilweise im Besitz der Schuldnerin
befindlich Immobilien, für die Konkursabwicklung herangezogen werden könnten. Um das zu erreichen wurde die Firma ALPHADATA
sofort vom Insolvenzverwalter Dr. Lanker geschlossen und es wurde auch umgehend mit der Verwertung begonnen. Die bestehende
Bankzusage der Raika Seeboden wurde von Dr. Lanker mutwillig storniert. Nach der Konkurseröffnung schlossen sich logischerweise
auch die anderen kreditgebenden Banken (BAWAG Geschäftskonto, ERSTE Wohnungsdarlehen), mit denen die Schuldnerin jahrelang
in bester Geschäftsverbindung stand, an. Mit Beschluss vom 5. 11. 2008, bekannt gemacht am 5. 11. 2008, hat der Masseverwalter
angezeigt, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Wie schlecht
der Masseverwalter recherchiert und gearbeitet hatte, bewies der spätere Wegfall dieser Entscheidung. Darüber wird hier noch
in der Folge an anderer Stelle berichtet. Mit Beschluss vom 19. 10. 2009, bekannt gemacht am 20. 10. 2009, wird eine nachträgliche
Prüfungstagsatzung am 17.11.2009 um 11:30 Uhr beschlossen. Mit Beschluss vom 9. 11. 2009, bekannt gemacht am 9. 11. 2009,
zeigte der Masseverwalter den Wegfall der Masseunzulänglichkeit an. Mit Beschluss vom 24. 11. 2009, bekannt gemacht am 24.
11. 2009, wurde über Antrag der Masseverwalterin LP & 9er Insolvenzabwicklungs GmbH, diese ihres Amtes enthoben und zur
neuen Masseverwalterin wird die Allmaier & Nemec GmbH, Klagenfurt, vertreten durch RA Mag. Ulrich Nemec, bestellt. Mit
Beschluss vom 17. 5. 2010, bekannt gemacht am 17. 5. 2010, wurde für den 8. 6. 2010 um 13:30 Uhr, a) Rechnungslegungstagsatzung
und b) Nachträgliche Prüfungstagssatzung, beschlossen. Wieso und warum und unter welchen Umständen die Enthebung des bereits
2. Masseverwalters erfolgte, ist bis heute niemandem öffentlich bekannt gemacht worden. Mit Beschluss vom 1. 6. 2010, bekannt
gemacht am 1. 6. 2010, wurde die für den 8. 6. 2010 anberaumte Tagsatzung abgesagt. Mit Beschluss vom 14. 9. 2010, bekannt
gemacht am 14. 9. 2010, wurde eine weitere nachträgliche Prüfungstagsatzung am 19. 10. 2010 um 14:00 Uhr, über allfällige
Bemängelungen und Erinnerungen gem. § 121 Abs. 3 KO beschlossen. Am 23. 12. 2010, also einen Tag vor Weihnachten, wurde über
die in der Folge beschriebene Steuerberatungsfirma OMEGA OG, an der die Schuldnerin gemeinsam mit ihrem Sohn Christian beteiligt
war, ebenfalls ein Konkursantrag gestellt. Diese Insolvenzverfahren wurden mit Gerichtsbeschluss vom 7. 1. 2011 mangels Kostendeckung
nicht eröffnet. Was in der Folge mit der Firma OMEGA OG passierte, wird im Abschnitt unter Punkt 2.) noch genau beschrieben.
Das Verfahren gegen die Firma ALPHADATA endete vorerst so: Mit Beschluss vom 13. 2 .2012, bekannt gemacht am 14. 2. 2012,
wurde beschlossen, dass das Insolvenzverfahren für die Dauer des Verfahrens zur Überprüfung der Notwendigkeit eines Sachwalters
für die Schuldnerin Mag. Anneliese H. gemäß §§ 6, 6a ZPO i. V. m. § 252 IO unterbrochen wird. Weil man sich bei Gericht und
beim neuen und inzwischen 3. Masseverwalter gar nicht mehr aus dieser Kette von Ungereimtheiten und voreiligen Beschlüssen
mit legalen Entscheidungen befreien konnte, griff man zum letzten Mittel. Man will Frau Prof. Mag. Anneliese H. einfach aus
dem Verkehr ziehen und entmündigen. Nobler ausgedrückt sachverwalten, was aber auf dasselbe hinausgeht. Ein Skandal dabei
ist, dass der Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec in dieser Angelegenheit ohne Rechtskraft einfach weiter arbeitet. Der aktuelle
Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl versucht verzweifelt, den entsprechenden Gerichtsakt unter Verschluss zu halten. 1.2. OMEGA
STEUERBERATUNGS-OG Da der Kundenstock der ALPHADATA ständig weiter wuchs und diese keine Konzession für Steuerberatung besaß,
gründete Frau Prof. Mag. H. mit ihrem Sohn Christian und einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin im Jahr 2009 die Steuerberatungsgesellschaft
OMEGA OG. Unter intensiver Mitarbeit auch ihres Ehemannes Norbert und bis zu 5 MitarbeiterInnen, wurden zuletzt rund 300 Klienten
zu deren vollen Zufriedenheit betreut. Die Firma OMEGA OG und die ALPHADATA betrieben in Kanzleigemeinschaft ihre Büros in
dem im Familienbesitz befindlichen Wohnhaus in Keutschach am See, sowie in dem ebenfalls im Familieneigentum befindlichen
Stadthaus in Klagenfurt. Für laufende Investitionen in die Liegenschaften und Büros wurde im Laufe der Jahre Bankfinanzierungen
herangezogen, die aber immer durch die Werte der Liegenschaften gedeckt waren. Bekanntlich finanziert eine Bank ein Hypothekardarlehen
bei ordentlicher Sorgfaltspflicht nur bis zu 50% des von ihr festgestellten Schätzwertes. Durch die bereits geschilderte Liquiditätsenge
der Fa. ALPHADATA, welche durch säumige Klienten und einige uneinbringliche Forderungen entstand, leitete die KärntnerGebietskrankenkasse
wegen ihrer Forderung an offenen Sozialversicherungsbeiträgen ein Konkursverfahren ein. Dagegen aufzutreten und um den drohenden
Konkurs abzuwenden, beauftragte die Firmeninhaberin den Villacher RA Dr. Hannes Arneitz. Dessen Aktivitäten waren in keiner
Art und Weise erfolgreich (vollständige Untätigkeit) und mündeten in einer Honorarforderung von € 1.000,--. Wegen dieses
Honorars entstand dann auch in der Folge ein Streit, weil es absolut keine Leistung gab. Als Honorargrund wurden fünf Lesestunden
im Akt angegeben. Die KGKK, die von der Schuldnerin wegen eines inzwischen weit überhöht angegebenen Schuldenstandes ebenfalls
massiv wegen ihrer Vorgangsweise beschuldigt wurde, „rächte“ sich mit dem Konkursantrag gegen beide Firmen, also
APHADATA und OMEGA OG. Mit Beschluss vom 23. 12. 2010, bekannt gemacht am 23. 12. 2010, wurde das Konkurseröffnungsverfahren
unter der Aktenzahl: LG Klagenfurt 40 Se 115/10t bekannt gemacht. Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht
eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Mit Beschluss vom 7. 1. 2011, bekannt gemacht am 17. 1. 2011, wurde die Nichteröffnung
des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung rechtskräftig. Aber das war noch nicht alles. Ein neuerlicher Konkursantrag
folgte: Mit Beschluss vom 3. 5. 2011, bekannt gemacht am 3. 5. 2011, wurde der Konkurs unter der Aktenzahl: LG Klagenfurt
40 S 36/11a eröffnet und für den 20. 6. 2011, um 11:45 Uhr, die a) Berichtstagsatzung b) Prüfungstagsatzung und c) 1. Gläubigerversammlung
beschlossen. Zur Masseverwalterin wurde Frau RA Mag. Gerlinde Murko-Modre, Klagenfurt, bestellt. Mag. Gerlinde Murko-Modre
ist die Gattin des Rechtsanwaltskammerpräsidenten Dr. Gernot Murko und arbeitet in der gleichen Kanzlei. Mit Beschluss vom
9. 5. 2011, bekannt gemacht am 9. 5. 2011, wurde aufgrund eines Rekurses der Schuldnerin gegen den Beschluss auf Insolvenzeröffnung
die Tagsatzung am 20.6.2012 abberaumt. Mit Beschluss vom 11. 5. 2011, bekannt gemacht am 11. 5. 2011, wurde die bisherige
Insolvenzverwalterin Mag. Murko-Modre von ihrer Funktion enthoben und zum neuen Insolvenzverwalter RA Dr. Gerhard Brandl,
Klagenfurt, bestellt. Auch hier ist völlig unklar, wieso die Masseverwalterin abgesetzt wurde und plötzlich Dr. Brandl zum
Zuge kam. Der Grund liegt vermutlich darin, dass sofortige Verwertungshandlungen begonnen wurden. An dieser Stelle ist es
angebracht, darauf hinzuweisen, dass in Kärnten immer wieder derselbe Personenkreis an Richtern und Masseverwaltern bei Insolvenzen
die Hand im Spiel hat. Als Beispiel dient die Insolvenz der AvW Gruppe. Hier ein Auszug aus einem Bericht der KLEINEN ZEITUNG
vom 13. 7. 2010 rund um die Verwertung der 100 Kg schweren "Maple-Leaf-Goldmünze" die einen beachtlichen Wert darstellte.
Außer Dr. Großmann, haben alle handelnden Personen auch im Falle H. die Hand im Spiel: Im Brennpunkt stehen der bisherige
AvW-Anwalt Franz Großmann und die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg auf der einen Seite sowie die vom AvW-Vorstand
neu engagierten Anwälte Michael Sommer und Ferdinand Lanker mit dem Wirtschaftsprüfer Hans Neuner auf der anderen Seite. Letztere
haben im Juni mit Anträgen die Eröffnung des Konkurses angefochten, was Konkursrichter Johannes Schnabl abgelehnt hat. Auch
Anträge, die von den Masseverwaltern im Eilzugstempo durchgeführte Versteigerung der Maple-Leaf-Goldmünze zu untersagen, wurden
von Schnabl abgelehnt. Diese Woche wollen Lanker und Neuner in Rekurs gehen, mit anderen Worten: Ob bei AvW ein Konkurs vorliegt
und damit das restliche Aktien- und Immobilienvermögen verwertet wird oder nicht, wird das Oberlandesgericht Graz zu entscheiden
haben. Das letzte Wort hat aber das Höchstgericht. Wie ging es aber im Konkursfall OMEGA OG weiter? Mit Beschluss vom 13.
9. 2011, bekannt gemacht am 13. 9. 2011, wird die Schließung des schuldnerischen Unternehmens angeordnet und dieses wird per
8. 9. 2011 insolvenzrechtlich genehmigt. Am 7. 9. 2011, ab 10 Uhr, wurden durch eine nicht rechtskräftige Zwangsräumung, laut
Beschluss 7 E 42/07s-130 vom 12. 7. 2011, sämtliche Unterlagen und EDV Geräte, sowie alle Wertgegenstände und Möbel der Firma
OMEGA OG und auch sämtliche Aktenordner der bestehenden Klienten aus den Büroräumen in Klagenfurt entfernt. Das vorhandene
Personal musste seine Tätigkeit gleichzeitig beenden und die Arbeitsstelle sofort verlassen. Danach wurde der Betrieb wegen
der Zwangsräumung geschlossen. Es wurden keine Inventarverzeichnisse und sonstige Niederschriften über die ausgeräumten Wertgegenstände
und beschlagnahmten Akten angelegt. Obwohl auch unersetzbare Buchhaltungsunterlagen und gültige Finanzamtbescheide der Klienten
der OMEGA OG beschlagnahmt wurden, hat das Gericht verabsäumt einen Finanzbeamten beizustellen, der dies aktenkundig registrieren
hätte können. Das Gericht und der Masseverwalter hätten auch vorsorglich und berufserfahren erkennen müssen, dass durch den
Abtransport größter Schaden für die Kunden des Steuerberatungsbüros entstehen würde. Alleine durch die nicht mehr zustellbaren
Steuerbescheide und die nicht rechtzeitig erstellten und eingereichten Bilanzen entstanden den Kunden der OMEGA OG allergrößte
Schäden, die mit hohen Strafzahlungen verbunden waren. Zusammengefasst: Nicht nur den Firmeninhabern und Hausbesitzern, sondern
auch den Klienten entstanden durch diese Zwangsräumung immense Schäden, für die die Republik Österreich unbeschränkt haftbar
ist. Doch für die handelnden Richter und Anwälte gilt nur ein Motto: Die Gier nach Honoraren und versteckten Bestechungsgeldern
ist einfach größer, als Berufsehre, Anstand und Gerechtigkeit. Beachtenswert ist auch der Zeitablauf der Gerichtsbeschlüsse:
Datum Gerichtsbeschluss Firma Masseverwalter 06. 03. 2008 Konkurseröffnung Alpha Data Dr. Valentin Kakl 18. 03. 2008 Abberufung
Alpha Data Dr. Valentin Kakl 18. 03. 2008 Neubestellung Alpha Data LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker 14. 04. 2008 Betriebsschließung
Alpha Data LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker 24. 11. 2009 Abberufung Alpha Data LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker 24. 11.
2009 Neubestellung Alpha Data Mag. Ulrich Nemec 23. 12. 2010 Konkurseröffnung Omega OG 07. 01. 2011 Nichteröffnung Omega OG
03. 05. 2011 Konkurseröffnung Omega OG Mag. Gerlinde Murko-Modre 11. 05. 2011 Abberufung Omega OG Mag. Gerlinde Murko-Modre
11. 05. 2011 Neubestellung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 07. 09. 2011 Zwangsräumung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 08. 09. 2011
Betriebsschließung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 20. 01. 2012 Unterbrechung Omega OG Dr. Gerhard Brandl 13. 02. 2012 Unterbrechung
Alpha Data Mag. Ulrich Nemec Insgesamt wurden bisher schon 5 Masseverwalter eingesetzt!!! Obwohl erst am 13. 9. 2011 beschlossen
und insolvenzrechtlich per 8. 9. 2011 genehmigt, hat das Gericht bereits am 7. 9. 2011 das Büro der beiden Firmen in Klagenfurt
ausgeräumt und die Mitarbeiter ohne jede Rücksicht von ihren Arbeitsplätzen verjagt. (Man beachte das Datum!) Die Art und
Weise dieses Einschreitens hätte genauso gut im sogenannten „Dritten Reich“, wo man bei der Beschlagnahmung von
Judenvermögen ebenso grausam und rücksichtslos vorging, stattfinden können. Mit Beschluss vom 16. 9. 2011, bekannt gemacht
am 16. 9. 2011, hat der Masseverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse der Firma OMEGA OG nicht ausreicht, um die Masseanforderung
zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Durch das Edikt 40 S 36/11a ist nachvollziehbar, dass die Masseunzulänglichkeit erst
nach der nachfolgenden Zwangsräumung am 7. 9. 2011 per 16. 9. 2011 eingetreten ist. Das heißt, dass der Insolvenzverwalter
bestätigt, dass die Firma zur Gänze ruiniert wurde. Nach einigen Rekursanträgen und deren Ablehnungen bzw. deren Nichtbearbeitung
weiß das Gericht offensichtlich nur mehr einen Ausweg: Mit Beschluss vom 20. 1. 2012, bekannt gemacht am 20. 1. 2012, wird
das Insolvenzverfahren für die Dauer des Verfahrens zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für
die unbeschränkt haftenden Gesellschafter 1) Mag. Anneliese H. und 2) Christian H., gemäß § 6, 6a ZPO i.V.m. § 252 IO unterbrochen.
Diese offensichtlich in ihrer Beweisnot eigeschlagene Vorgangsweise des Gerichts fällt auch nicht juristisch ausgebildeten
Personen auf. Zu offensichtlich ist es, dass in einer Art Sippenhaftung Mutter und Sohn gemeinsam aus dem Verkehr gezogen
werden sollen. Dabei bestehen zwei ärztliche Gutachten, die beiden Personen volle geistige Gesundheit und Zurechnungsfähigkeit
bescheinigen. Wie niederträchtig sind die handelnden Personen, deren Gier kriminelle Handlungen auslöste und denen jedes Maß
an Menschlichkeit fehlt, nur um ihre eigene Haut zu retten? 1.3. ZUSAMENFASSUNG Für die Betroffene, Frau Prof. Mag. Anneliese
H, war nicht sofort erkennbar, dass es sich in ihrem Fall um einen vom Gericht gesteuerten Konkurs handelt. Vor allem auch
deshalb, weil der erste Insolvenzverwalter, RA Dr. Valentin Kakl, sich sehr bemühte, den Konkurs der Fa. ALPHADATA zu verhindern,
nachdem er festgestellt hatte, dass keine Überschuldung vorliegt. Da er aber angeblich seiner Aufgabe als Masseverwalter nicht
gewachsen war, wurde 14 Tage nach Konkurseröffnung plötzlich als neuer Insolvenzverwalter, die LP und 9er Insolvenzabwicklungs-GmbH,
vertreten durch RA Dr. Ferdinand Lanker und Wirtschaftsprüfer Mag.DDr. Johannes Neuner, bestellt. Mag. DDr. Johannes Neuner
ist gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Rechnungswesen. Mangels Masseunzulänglichkeit wurde die Firma per 14. 4.
2008 geschlossen und ein Schuldenstand von sage und schreibe € 3,764.979,96 festgestellt. Wie dieser Schuldenstand konstruiert
wurde, wird im folgenden Kapitel 2 noch genau beschrieben. Am 12. 2. 2009 hat die Bank Austria ihre immer schon nur bedingt
angemeldete Forderung in Höhe von € 2,735.385,63 Mio. zurückgenommen, da diese nie fällig war. Die Sachbearbeiterin
dieser Bank teilte Frau Mag. H. telefonisch mit, dass sie nur auf Aufforderung des Masseverwalters seinerzeit diese Forderungen
eingebracht hätte. Ohne Beschluss !!!??? wurde im November 2009 die Masseunzulänglichkeit aufgehoben und nunmehr ein Schuldenstand
von € 702.922,24 festgehalten. Mit Beschluss 3R119/09h des OLG Graz vom 01. 10. 2009, S. 9 wurde der Schuldenstand von
€ 3,764.979,96 nach Mitteilung des Konkursgerichtes in Klagenfurt und des Masseverwalters jedoch immer noch angeführt!
Mit Beschluss vom 24. 11. 2009 wurde die LP und 9er GmbH (und damit auch der RA Dr. Ferdinand Lanker, bisher stets erfolgloser
Verteidiger des ehemaligen Kärntner Landeshypo Chefs Dr. Wolfgang Kulterer in Sachen Styria Fluggesellschaft oder Bilanzfälschung
in der Hypo) und sein Kollege Mag. DDr. Neuner seiner Aufgabe als Masseverwalter enthoben und anstatt diesen als neuer Masseverwalter
die Allmaier und Nemec GmbH, vertreten durch Mag. Ulrich Nemec, eingesetzt. Damit wurde aber alles noch schlimmer. Aufgrund
des gemeldeten überhöhten Schuldenstandes ist es auch verständlich, dass eine der kreditgebenden Banken, die ERSTE Bank und
österreichische Sparkassen AG, eine Zwangsversteigerung der von ihr besicherten Liegenschaften veranlasst hat. Bis zur Drucklegung
dieses Berichtes sind noch immer falschen Zahlen (Forderung der Ersten Bank von € 1,040.000,-- anstatt € 468 079,11)
vom Bezirksgericht Klagenfurt, mit dessen Beschluss vom 10. 01. 2013, in Verwendung. Der Konkurs der OMEGA OG selbst ist nicht
rechtskräftig, da sowohl Dr. Johannes Schnabl im April 2009 und Mag. Herbert Pötz im Juni 2010, beide noch am Bezirksgericht
Klagenfurt tätig, wegen Befangenheit ihr Amt zurückgelegt haben. Ihre Befangenheit wurde im Beschluss vom 22. 4. 2009 und
im Beschluss 3 Nc 39/10v vom 24. 6. 2010 vom Landesgericht Klagenfurt damit begründet: …dass die Besorgnis besteht oder
entstehen kann, dass sie sich im konkreten Fall nicht ausschließlich von objektiven Gesichtspunkten leiten lassen werden.
Übersetzt bedeutet dies, dass die beiden Herren nicht mehr klare und objektive Entscheidungen treffen können, weil sie sich
durch laufende Rekurse und berechtigte Einsprüche und den darin enthaltenen berechtigten Beschuldigungen durch die Schuldnerin
und ihren Ehemann nicht mehr in der Lage fühlen, richtig zu entscheiden. Also weil man ihnen auf ihre Schliche kam (so wurde
unter anderem auch als Beispiel Dr. Schnabls allseits bekannter Alkoholismus angeführt) fühlen sie sich beleidigt und anstatt
sich zu rechtfertigen, treten sie die Flucht an. Der gegenwärtige Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec arbeitet aber ungeniert
ohne Rechtskraft weiter. Der aktuelle Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl versucht verzweifelt, diese Akten unter Verschluss
zu halten. Dies sind auch einige der Gründe der intensiven und verzweifelten Versuche eine Sachwalterschaft zu erreichen.
Koste es, was es wolle. Denn es geht inzwischen um die Glaubhaftigkeit und Objektivität von Richtern und Insolvenzverwaltern.
Wie schon kommentiert und auch noch auf den folgenden Seiten genauer dargestellt wird, wurden bei der Zwangsräumung des Klagenfurter
Büros keinerlei Inventarlisten oder sonstige Aufzeichnungen über die beschlagnahmten Gegenstände, Firmenordner und Wertgegenstände
angelegt. 2. DIE KONSTRUIERTE ÜBERSCHULDUNG Schon im ersten Kapitel „Chronik der Konkursabläufe“ w u r d e dokumentiert,
dass der erste Anlass zur Konkurseröffnung bei ALPHA DATA ein Rückstand in Höhe von ca. € 40.000,-- bei der Kärntner
Gebietskrankenkasse (KGGK) war. Diese Institution ist bei einem Zahlungsrückstand der am schnellsten handelnde Gläubiger,
der auch bei kleineren Beträgen exekutiert und sofort Konkursantrag stellt. Gerät ein Unternehmer dort in Zahlungsschwierigkeiten,
beginnt also eine gnadenlose Mühle zu mahlen. In der Entscheidungsebene der KGKK sitzen ehemalige Politiker der SPÖ und ÖVP.
Als Beispiel dient der Direktor Dr. Josef Löberbauer aus Villach. Dieser Mann bewarb sich mehrmals als Stadtrat und Bürgermeisterkandidat
der ÖVP in Villach um den Bürgermeistertitel. Er wurde aber jedes Mal vom SPÖ Politiker Helmut Manzenreiter mit haushoher
Stimmenmehrheit in die Schranken verwiesen. Als Versorgungsposten erhielt der tief Schwarze, in der bekannt rotgefärbten Hochburg
KGGK, einen Direktoren Posten. Ebenso der ehemalige Kammerfunktionär KR Rudolf Gross, ein gelernter Schneider. Weil in diesem,
im provinziellen Bereich aussterbenden Beruf, nicht mehr allzu viel zu verdienen war, startete er eine klassische Politikerkarriere.
Lange Jahre war er Kammerobmann der Kärntner Wirtschaftskammer, Außenstelle in Villach. Nachdem er nach einigen Funktionsperioden
nicht mehr gewählt werden konnte, versorgte man ihn ebenfalls als 1. Obmann Stellvertreter der KGGK in eine ertragreiche Position.
Sein Können als Schneider ist völlig unbestritten, doch vom Gesundheitswesen versteht dieser Mann ebenso viel wie ein Skilehrer
von einer Blinddarmoperation. Über die Vettern- und Postenschacher- Wirtschaft in der KGGK könnte man noch lange berichten.
In dieser Hochburg der Kundenfreundlichkeit öffnet man die Tore vom Montag bis Freitag, jeweils von 7:30 Uhr bis 14:00, am
Freitag nur noch bis 12:30 Uhr. Natürlich bestehen unabhängig von diesen Feststellungen festgeschriebene Vorschriften und
Gesetze, die ja dazu dienen sollen, dass die medizinische und ärztliche Versorgung der Bevölkerung gesichert wird. Immer wieder
segelt man dabei am Rande eines finanziellen Fiaskos vorbei, durch drastische Einsparungen und scharfer Kontrolle der autorisierten
Ärzte gelang es zuletzt sogar Gewinne zu erzielen. Natürlich alles zu Lasten der Patienten. Über die aufgeblähte Verwaltung,
mit 3 Obleuten und 3 Direktoren und unzähligen Stabsstellen und Abteilungsleitern, würde sich der bekannte Autor Cyril Northcote
Parkinson, der in seinen „Parkinsons Gesetze“ das unendlich wuchernde Bürokratiewachstum analysierte, noch im
Grabe drehen. Einer seinen Thesen lautet: „Schlägt man einer Hydra einen Kopf ab, wachsen sofort zwei neue nach". In
der Praxis bedeutet dies, wenn z. B. im Zuge einer Reorganisationsmaßnahme eine Abteilung mit einer anderen fusioniert wird,
entstehen sofort wieder zwei neue, die wiederum von einer Hauptabteilung und diese von einer Kontrollabteilung überwacht werden.
So geschieht dies laufend in Ministerien, Landeregierungen und bei den unzähligen bestehenden Krankenversicherungen in Österreich.
Die Magisterarbeit „Krankenversicherung in Österreich – Struktur, Finanzierungsprobleme und Reformansätze“
vom Verfasser Mag. rer. soc. oec. Erwin Eckhart schildert deren Probleme und Reformunwillen bis ins letzte Detail. Siehe:
http://othes.univie.ac.at/4559/1/2009-04-08_9505663.pdf. Wie man einen Zahlungsrückstand eines Unternehmens in der KGGK handhabt
und welche Firmen tatsächlich streng oder gnädig behandelt werden, entscheidet zuletzt das Direktorium und im Hintergrund
werden die Obmänner und die Kontrollversammlung wahrscheinlich auch noch ein Wort mitzureden haben. Können keine erstklassigen
Beziehungen unterhalten werden, melkt die KGGK meist ihre Kühe gnadenlos zu Tode. Wie im Falle ALPHADATA, vorerst wegen €
40.000,--. Das Schicksal der Unternehmerin und ihrer Familienmitglieder und auch ihrer Mitarbeiter war dieser Institution
dabei völlig gleichgültig. Die Rechnung geht in diesem Falle aber nicht auf. Durch die Sorgen und Anspannungen wegen der ungerechten
Bearbeitung ihres Falles erkrankte das Ehepaar Hoisl und musste Krankenhausaufenthalte auf sich nehmen. Die anschließenden
Therapien und die laufenden Behandlungskosten stehen in keinem Verhältnis zum Ergebnis, welches die KGGK aus der Masse als
Quote erreichen wollte. Wie schon erwähnt, war der erste Masseverwalter in seiner Vorgangsweise sehr bemüht, den Konkurs abzuwenden.
So schlug er der Schuldnerin vor, mit einem Bankkredit alle Schulden abzudecken. Tatsächlich konnte die Schuldnerin eine Kreditzusage,
erhalten. Doch plötzlich war alles anders. Der Masseverwalter wurde abgelöst und die Vertreter der neu bestellten Insolvenzabwicklungs
GmbH. LP & 9er, Dr. Ferdinand Lanker und Mag. DDr. Johann Neuner trat als große Inquisitoren auf. Schon im Eingangsgespräch
wiesen beide darauf hin, dass als erstes die Immobilien verwertet werden müssten, dann würde man schon weitersehen. Mag. DDr.
Neuner verlangte wiederholt eine Liste der Klienten, für die ALPHADATA gearbeitet hatte, obwohl er zweifelsfrei als Steuerberater
auch als Konkurrenzunternehmer tätig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu stellen, wieso Dr. Lanker und Mag.
DDr. Neuner, eine eigene GesmbH für die Insolvenzabwicklung gründeten. und wieso Dr. Ferdinand Lanker auch eine Immobilienfirma
besitzt. Ohne Zweifel war sicher vorerst einer der Beweggründe, den Gehirntrust der handelnden Personen zu bündeln. Weiteres
rechnete man damit, dadurch einen Abhebungsvorteil gegenüber anderen Rechtsanwaltskanzleien zu erreichen. Durch diese vermeintlich
erzielte Kompetenz müsste dem Verteiler der Konkursfälle ja auch nichts anderes übrig bleiben, als alle größeren und schwierigen
Insolvenzen dieser Insolvenzabwicklungs GmbH zuzuteilen. Denn nur mit genügend zugespielten Insolvenzfällen kann man auch
Gewinne erzielen und die Gesellschaft am Leben erhalten. Vorerst als Gründungsgedanke sicher alles "legitim"? Seit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz
2010 wird in Österreich der Begriff „Insolvenzverwalter“ anstatt Konkursverwalter verwendet. Das Verfahren in
Österreich heißt Insolvenzverfahren, welches sich wiederum in das Sanierungsverfahren und das Konkursverfahren unterteilt.
Im Sanierungsverfahren heißt der Insolvenzverwalter – „Sanierungsverwalter“ und im Konkursverfahren –
„Masseverwalter“. Er wird vom Konkursgericht aus einer vom Oberlandesgericht Linz geführten Datenbank (Insolvenzverwalterliste)
bestellt. Die Auswahl des Insolvenzverwalters obliegt dem zuständigen Insolvenzrichter und wird von diesem Gericht beaufsichtigt.
In diesem Falle das Landesgericht Klagenfurt. Der ausgewählte Insolvenzverwalter hat die praktische Durchführung des Konkursverfahrens
inne. Er verwaltet und vertritt das Vermögen des Gemeinschuldners, prüft die angemeldeten Forderungen und legt dem Konkursgericht
Bericht darüber. Bei der Prüfungstagsatzung, wo die angemeldeten Konkursforderungen geprüft werden, anerkennt oder bestreitet
der Sanierungsverwalter bzw. der Masseverwalter diese gemeinsam mit dem Schuldner. Um den Konkurs überhaupt durchsetzen zu
können, kam der Masseverwalter Dr. Lanker auf die glorreiche Idee, die Beteiligungen der Schuldnerin an drei Wohnbauprojekten
in der Form in den Schuldenbestand einzubringen, dass er sämtliche Anteile, auch anderer Anleger, für seine Berechnungen heranzog.
So bezog er z. B. das Kreditverhältnis eines der drei Wohnbauträgers, der Firma MI Beteiligung-IVF Immobilien-Versicherung
& Finanzconsulting GmbH & Co. KG, in GrazIVF genannt, mit der Bank Austria, als Alleinschuld von Frau Mag. Hoisl,
in die Gesamtschulden mit ein, obwohl sie nur 10% der Anteile besaß. Um diese Fehlhandlung genau darzustellen, muss man den
Kreditvertrag kennen und auch verstehen, dass alle Anteilhaber solidarisch eine Wechselbürgschaft und Garantieerklärung für
die Kredit-Gesamtsumme des Wohnbauträgers unterfertigen mussten, die aber in diesem Falle nie schlagend wurden. Die Bank Austria
hatte der IVF am 20.6.2000 einen Fremdwährungskredit über € 1,329.912,87,-- und am 12.2.2003 einen weiteren Fremdwährungskredit
in Höhe von € 1,400.000,-- gewährt, zusammen also € 2,729.912,87. Der Schuldsaldo für den 1. Kredit über €
1,329.912,87 per Konkursstichtag betrug € 1,298.104,17. Der Schuldsaldo für den 2. Kredit über € 1,400.000,00
betrug am selben Tag € 1,437.281,46. Offen waren zusammengerechnet also am Konkursstichtag € 2,735.385,63. Da
wie gesagt, alle Anteilhaber und daher auch Frau Mag. Hoisl, bei der Kreditaufnahme der IVF eine Wechselbürgschaft und ein
Garantieerklärung bei der Bank Austria unterschreiben mussten, meldete nach Aufforderung des Masseverwalters, dieses Institut:
1.) aus einem bestehenden Kredit als unbedingte Forderung……………………………..............€
11.625,63 2.) wegen der Wechselbürgschaft für die IVF Kredite eine bedingte Forderung von.….€ 2,735.385,63 Wahrscheinlich
mit großem Eifer und noch größerer Freude übernahm der Masseverwalter die unbedingte, aber auch die bedingte Forderung der
Bank Austria in den Gesamtschuldenstand und erhöhte damit die Schulden auf unglaubliche und unhaltbare € 3,764.979,96,
denen er ein Vermögen von € 527,65 gegenüberstellte. Mit dieser ungeheuerlichen Berechnung konnte er den Konkurs leicht
durchboxen, da die Firma noch am 14. 4. 2008 wegen konstruierter Masseunzulänglichkeit geschlossen wurde. Für einen Zwangsausgleich
und einer Befriedigung der Gläubiger mit 20 bis 45% blieb, trotz dem Besitz und Anteilen an mehreren Immobilien, keine Chance.
Zur großen Blamage des Dr. Lanker zog die Bank Austria am 12. 2. 2009 die von ihr geltend gemachte bedingte Forderung zur
Gänze zurück und es blieb nur mehr die unbedingte Barforderung in Höhe von € 11.625,63 übrig. Trotzdem blieb die Masseunzulänglichkeit
bis zum November 2009 bestehen. Am 18. 2. 2009 wurde ein Zwangsausgleich durch Mag. Di Vora, der die Schuldnerin rechtsfreundlich
vertrat, eingebracht. Dieser wurde aber dem Gläubigerausschuss zur Abstimmung nicht vorgelegt. Das bedeutet, dass es darüber
keinen ablehnenden Beschluss gibt! Am Rande sei vermerkt, dass Inzwischen die Bank Austria, am 29. 3. 2012, der Fa. IVF mitteilte,
dass aufgrund von Auflösungen von fondsgebundenen Lebensversicherungen, die auf die IVF lauteten und auf das Konto überwiesen
wurden, der Schuldenstand nur mehr € 850.874,78 beträgt. Mit der dem Gläubigerausschuss vorgelegten Gesamtschuld von
€ 3,764.979,96 brachte der Masseverwalter natürlich eine Lawine ins Rollen, die auch die übrigen kreditgebenden Banken
zu Sicherheitsschritten bewog. Aufgrund des überhöht angegebenen Schuldenstandes ist es verständlich, dass die ERSTE BANK
AG, vertreten durch RA Dr. Eraghi-Gallent, eine Zwangsversteigerung veranlasste. Allerdings ist es unverständlich, dass das
Bezirksgericht Klagenfurt mit seinem Beschluss vom 10.1.2013, immer noch einen Schuldenstand von €1,040.000,-- anstatt
richtig € 468.079,11 zugunsten dieser Bank anführt. Die Erste Bank hat schon Vorfeld (Herbst 2007) eine notarielle Beglaubigung
erbringen müssen, damit allenfalls eine Versteigerung rasch durchgeführt werden konnte. Die Erste Bank trat mit € 420
000,- dem Konkurs bei und ließ zunächst die Versteigerung noch ruhen. Im Februar 2009 wurde vom Anwalt Mag. Di Vora ein Zwangsausgleich
eingebracht, der offensichtlich nie behandelt wurde und liegen blieb. Als Krönung stornierte Dr. Lanker auch eine Kreditzusage
der Raika Seeboden, die anfangs den Konkursantrag stoppen und der Schuldenbereinigung dienen sollte. Zur Erinnerung noch einmal
der weitere Ablauf: Mit Beschluss vom 5. 11. 2008, bekannt gemacht am 5. 11. 2008, hat der Masseverwalter angezeigt, dass
die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Ohne richterlichen Beschluss
wurde im November 2009 die Masseunzulänglichkeit aufgehoben und nur mehr ein Schuldenstand von € 702.922,24 festgestellt.
Aufgrund verschiedener Verdachtsgründe gegen die Insolvenzabwicklungs GmbH, beantragte Frau Mag. H., die Enthebung der Insolvenzverwalterin
und führte folgende Gründe an: a) Vernachlässigung der im § 81 Abs. 1 KO festgelegten Pflichten, weil keine Rechnung gelegt,
keine Abrechnung bzw. Aufstellung der Buchhaltung erfolgt sei, der Masseverwalter erhalte ihr Einkommen, sie seit Weihnachten
2008 keine Post ausgehändigt bekäme, verspätete Vermögensaufstellung, Verhinderung einer Kreditaufnahme zur gänzlichen Forderungsabdeckung,
Schädigung der Masse zufolge unterlassener Eintreibung von Forderungen, Versuch der Verwertung eines Fahrzeuges ohne Gläubigerausschuss,
Nötigung und Erpressung, überhöhte Forderungen an die OG, Versuch den Kundenstock der OG zu verkaufen, b) stattgefundene Gläubigerbevorzugung,
c) eine Unterbewertung der Liegenschaft in Seeboden vorgenommen wurde und der Verdacht des Schwarzgeldzuflusses besteht, d)
Bestreben des Geschäftspartners des Masseverwalters, Mag. DDr. Neuner, stattfand, als direkter Konkurrent der Gemeinschuldnerin,
deren Kundenlisten zu erhalten, e) die Masseverwalterin von Beginn an bestrebt gewesen sei, sämtliche Vermögenswerte zu veräußern,
f) das Unternehmen am 14. 4. 2008 zugesperrt wurde, weil die Gemeinschuldnerin nicht in der Lage gewesen sei, innerhalb eines
Monats € 30.000,-- für die Weiterführung zu bezahlen, doch die Masseverwalterin zur Zeit monatlich € 3.400,--
netto aus ihrem Einkommen erhalte, eine Abrechnung gäbe es nicht, g) die Masseverwalterin die Konkurssache künstlich in die
Länge ziehe, weil sie wisse, dass sie gedeckt sei, aber die Gemeinschuldnerin keine Chance habe, irgendwoher Hilfe zu erhalten,
die Masseverwalterin spekuliere damit, dass eine Hauptgläubigerin, die ERSTE Bank einen Kredit fällig stellt. Mit Beschluss
3 R 119/09h vom 1. 10. 2009 des Oberlandesgerichtes Graz, ausgefertigt von der Leiterin der Geschäftsstelle, Dr. Gerlinde
Galli, wurde dieser Antrag abgelehnt. Mit Beschluss vom 19. 10. 2009, bekannt gemacht am 20. 10. 2009, wird eine nachträgliche
Prüfungstagsatzung am 17.11.2009 um 11:30 Uhr beschlossen. Mit Beschluss vom 9. 11. 2009, bekannt gemacht am 9. 11. 2009,
zeigte der Masseverwalter den Wegfall der Masseunzulänglichkeit an. Dann kam es zur Ablöse des Masseverwalters, denn: Mit
Beschluss vom 24. 11. 2009, bekannt gemacht am 24. 11. 2009, wurde über Antrag der Masseverwalterin LP & 9er Insolvenzabwicklungs
GmbH, diese ihres Amtes enthoben und zur neuen Masseverwalterin wird die Allmaier & Nemec GmbH, Klagenfurt, vertreten
durch RA Mag. Ulrich Nemec, bestellt. Die kriminell konstruierte Überschuldung wurde auch vom Gläubigerausschuss mitgetragen
und unterstützt. Dies trotz mehrmaliger schriftlicher Hinweise, dass diese Summe nicht richtig ist. Der Gläubigerausschuss
trug auch die Veruntreuung von Geldern mit, die durch die verschiedenen Masseverwalter veruntreut und bis heute noch nicht
korrigiert worden sind. Der Gläubigerausschuss hat auch die Gläubigerschädigung der Bezirksrichterin Dr. Christine Kieber-Trattner
mitgetragen. Durch sie konnte die Ersteherin der Liegenschaft Höhe 36, in Keutschach am See, Frau Maria Miklautz, die gesamte
Liegenschaft um etwa den halben Ausrufungspreis, also um ca. € 225 000,- ersteigern. Trotz der nicht rechtskräftigen
Insolvenz und obwohl Frau Mag. Hoisl nur zur Hälfte Besitzerin der Liegenschaft Höhe 36 war und auch ein unbefristeter Mietvertrag
Ihres Sohnes Christian bestand, erfolgte die Ausrufung zum halben Preis. Außerdem wurde ein Überbotsverbot ausgesprochen,
wodurch sich die Ersteherin ungerechtfertigt bereichern konnte. Im Letzten Kapitel wird noch dargestellt, wie es auch bei
diesem Besitz der Familie H. zur Zwangsräumung und damit zur endgültigen Obdachlosigkeit gekommen ist. 3. DIE ZERSCHLAGUNG
DES IMMOBILIENBESITZES Für den Leser ist es, soweit nicht schon bekannt, gut zu wissen, dass der Handel mit Immobilien ein
aleatorisches Spiel (Glücksspiel) ist. Im sogenannten Freiverkauf (freihändige Veräußerung ohne Zwang und Zeitdruck) richtet
sich normalerweise der Preis nach Angebot und Nachfrage. Dabei können z. B. mehrere Interessenten auch sehr verschiedene Kaufgründe
haben. Einem gefällt die herrliche Aussicht und Ruhe, dem anderen der wunderschön angelegte Garten oder die zweckmäßig und
modern ausgestatteten Badezimmer. Dabei kann es aber auch passieren, dass der Kaufinteressent z. B. zu wenig auf die Bausubstanz
oder auf die Anordnung und Größe der Räume achtet oder übersieht, dass Emissionen aus der Nachbarschaft die Lebensqualität
einschränken können. Soll aber eine Immobilie durch ein Streitverfahren (z.B. Gütertrennung nach Scheidung, Streit der Erben
nach einem Todesfall) oder wie in diesem Fall durch eine Konkurseröffnung bewertet werden, wird ein gerichtlich beeideter
Gutachter bzw. Sachverständiger bestellt. Wenn diesem weder durch Gesetz, noch durch ein ihm bekanntes Rechtsgeschäft etwas
anderes angeordnet wird und auch kein anders lautender Auftrag vorliegt, so wird er den Verkehrswert (Marktwert) ermitteln.
Die Ermittlung des Verkehrswertes muss nach den Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes BGBl 1992/150, erfolgen.
In der Bewertungslehre und in der Praxis wird bei Objekten, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren als Methoden
zur Ermittlung des Verkehrswertes anerkannt. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der üblicherweise (d.h. unter Außerachtlassen
außergewöhnlicher Umstände) im redlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage, der Situation
auf dem Realitätenmarkt und auf dem Kapitalmarkt bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle tatsächlichen, rechtlichen
und wirtschaftlichen Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Subjektive und persönliche Wertvorstellungen
(z.B. „Was ich nicht alles in die laufenden Verbesserungs- oder Renovierungsarbeiten hineingesteckt habe“) einzelner
Personen haben jedoch außer Betracht zu bleiben. Unabdingbare Voraussetzungen zur Erzielung des Verkehrswertes sind: - Der
Verkäufer muss verkaufsbereit sein. - Der Verkaufszeitraum muss angemessen lang sein. - Im Verkaufszeitraum müssen ähnliche
wirtschaftliche Bedingungen herrschen. - Der Verkauf muss ausreichend öffentlich bekannt gegeben werden. - Persönliche oder
Sonderinteressen dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Familie H. hatte in keinem der nachfolgend geschilderten Fälle eine
Chance oder Möglichkeit, diese unabdingbaren Voraussetzungen erfüllt zu bekommen! Sie konnte ihre im Besitz befindlichen Immobilien
in freihändigen Veräußerungen daher nicht selbst auf den Immobilienmarkt bringen. Oft erzielt eine Immobilie sogar einen sogenannten
„Liebhaberpreis“, weil sich ein Käufer in ein Haus, oder Grundstück „verliebt“ hat und auf die Preisvorstellungen
des Käufers (meist auch nach einigem „handeln“) eingeht. Die Preisvorstellungen können dabei durchaus erhöht sein,
weil der Verkäufer subjektive Preisargumente einbringt. So stellt er z. B. dar, wie viel ihm die Errichtung des Neubaus gekostet
hat und was er nicht alles an Verbesserungsarbeiten persönlich geleistet hat oder wie hervorragend die Lage und Verkehrsanbindung
sind. Zurzeit, in der fast keine Bankzinsen mehr bezahlt werden, veranlagen sich viele wohlhabende Bürger in Immobilien und
kaufen Grundstücke, Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Daher sind für die Verkäufer gute Verkaufspreise zu erzielen. Die Marktsituation
kann sich drehen, wenn ein Überangebot zustande kommt. Dies war zum Zeitpunkt der Zwangsenteignungen nicht der Fall. Zwangsversteigerung
Bei dieser schon länger bestehenden Form der Immobilienversteigerung gelangen Objekte zugunsten der Gläubiger ihres Noch-Besitzers
unter den Hammer. Hier haben Interessierte die besten Möglichkeiten, an ein Schnäppchen zu gelangen: Ein Gerichtsgutachten
muss Auskunft über die Immobilie erteilen, die oftmals mit einem Ausrufungspreis von ca. 50 % des Schätzwerts zur Versteigerung
gelangt. Auch wenn (was durchaus der Fall sein kann) im Grundbuch noch Belastungen vermerkt sind, übernimmt der Käufer die
Immobilie lastenfrei. Um sich einen Überblick über die Zerschlagung des Immobilienvermögens der Schuldner machen zu können,
hier zuerst ein Überblick: Ursprünglicher Liegenschaftsbesitz der Familie H. Die Schuldner besaßen also anteilig einen gerichtlich
geschätzten Immobilienwert in Höhe von € 907.000,--. Bei Versteigerungen und auch im Freiverkauf (Haus Seeboden) wurden
nur mehr € 796.000,-- (Wertverlust € 111.000,-- =12%) erzielt. Gegenüber dem tatsächlichen Wert, der ohne Druck
im Privatverkauf erzielt hätte werden können, verloren die Schuldner sogar € 454.000,-- = 36 % Wertverlust. Der Veräußerungs-
besser Zerschlagungswert durch die Masseverwalter betrug somit nur mehr 87,76 % des gerichtlichen Schätzwertes und gar nur
mehr 63,68 % gegenüber vorher neutralen Schätzungen. 3.1. DIE IMMOBILIENVERWERTUNG IN SEEBODEN Das Haus, in bester Lage mitten
im Zentrum der Fremdenverkehrsgemeinde Seeboden am Millstättersee, hatte einen privat geschätzten Verkehrswert von €
200.000,--. Wie schon erwähnt, sollte die von Frau Mag. H. geerbte Liegenschaft, als Sicherheit für einen Hypothekarkredit
unmittelbar nach Eröffnung des Konkurses zur Verfügung stehen. Dadurch hätten alle angelaufenen Schulden abgedeckt werden
können. Bei einem Verkauf durch die Besitzerin, ohne Zwang und ohne das schlechte Image einer gerichtlichen Versteigerung
(bei der bekanntlich in erster Linie nur Preisjäger und Spekulanten auftreten), wäre dieser Kaufpreis in aller Ruhe wahrscheinlich
zustande gekommen. Der gerichtlich beeidete Schätzmeister schätzte das Haus auf einen Verkehrswert von lediglich € 129.000,--.
Durch den plötzlich neu bestellten 2. Masseverwalter Dr. Lanker, ging das Erbe der Schuldnerin sofort in die Masse über und
wurde am 30.November 2008, nach dem Dr. Lanker lediglich 2 Interessenten ausfindig machen konnte, im Freiverkauf um €
136.000,-- verkauft. Für diese Vorgangsweise ließ er sich auch noch auf fremde Kosten (Masseschädigung) eine Rechtsberatung
(ob er dieses Haus überhaupt verkaufen kann) angedeihen. Nachdem er den Käufer gefunden hatte, wurde die Zwangsversteigerung
in einen Freihandverkauf umgewandelt, damit konnte der Anwalt auch mehr der Masse zuführen, aber auch selbst mehr verdienen.
Bis heute ist der Käufer, ein allseits bekannter Immobilienverwerter und Spekulant (zuletzt erwarb er mit Partnern den ehemaligen
und denkmalgeschützten Bischofssitz „Schloss Pöckstein“ und plante darin eine Autobahnraststätte zu errichten),
der das Haus zu einem Schnäppchenpreis ersteigert hatte, nicht im Grundbuch eingetragen und das Haus steht leer. Welcher Schaden
dadurch entsteht ist gar nicht abschätzbar und wer dafür haften wird, steht vorerst noch nicht fest. Nach der bereits im Kapitel
2 dargestellten Forderungseinschränkung der Bank Austria vom 12. 2. 2009, brachte der Anwalt von Mag. H. am 18. 2. 2009, einen
Antrag auf Zwangsausgleich ein. Eine Zwangsversteigerung hätte nicht mehr durchgeführt werden können, wenn der Zwangsausgleich
dem Gläubigerausschuss vorgelegt worden wäre Dieser Antrag wurde aber vorsätzlich nicht zur Abstimmung vorgelegt und damit
rechtswidrig ignoriert. Dies offensichtlich deshalb, damit die Verwertung fortgesetzt werden konnte, was auch im April 2010
tatsächlich geschah! 3.2. DIE VERSTEIGERUNG DER LIEGENSCHAFT IN KEUTSCHACH Das in sehr ruhiger und mit einer prächtigen Aussicht
auf die Karawanken gelegene Wohn- und Bürohaus in Keutschach am See, Höhe 36, war je zur Hälfte im Besitz von Mag. Anneliese
H. und Ihrem Ehemann Norbert H. Die kriminell und völlig haltlos konstruierte Überschuldung im Konkursverfahren gegen Frau
Mag. H - in der bereits im Kapitel 2 angeführten Höhe - wurde auch vom Gläubigerausschuss mitgetragen und unterstützt. Dies
trotz mehrmaliger schriftlicher Hinweise, dass diese Summe nicht richtig errechnet wurde. Der Gläubigerausschuss trug auch
die Veruntreuung von Geldern mit, die durch die verschiedenen Masseverwalter veruntreut und bis heute noch nicht korrigiert
worden sind. Der Ausschuss hat auch die Gläubigerschädigung der Bezirksrichterin mit- getragen. Dadurch konnte die Ersteherin
der Liegenschaft, Frau Maria Miklautz, eine 80jährige! Pensionistin, die offensichtlich als Strohfigur für Ihren Sohn Andreas
Miklautz (bekannter Höhenwirt am Pyramidenkogel und Großgrundbesitzer in Rumänien) diente, die besagte Liegenschaft um €
230.000,-- günstig ersteigern. Ein privat in Auftrag gegebenes Schätzungsgutachten bewerte das Haus samt Grund und Boden seinerzeit
mit € 350.000,--. Der gerichtlich beeidete Schätzmeister schätzte das Haus lediglich auf einen Verkehrswert in Höhe
von € 267.000,--. Trotz der nicht rechtskräftigen Insolvenz, erfolgte die Ausrufung zum halben Wert des Verkehrswertes,
obwohl gesetzlich der volle Schätzwert bei einer Insolvenz vorgeschrieben wäre. Außerdem wurde ein Überbotsverbot ausgesprochen,
durch dass sich die Ersteherin ungerechtfertigt bereichern konnte. 3.3. DIE VERÄUSSERUNG DES HAUSES IN KLAGENFURT Das in einer
ruhigen Wohnsiedlung gelegene Wohn- und Bürohaus in Klagenfurt, Seegasse 7, war je zur Hälfte im Besitz von Mag. Anneliese
Hoisl und Ihrem Ehemann Norbert Hoisl. Im 1. Stock des Hauses wohnte der Sohn Christian Hoisl. Auch sein Vater unterhielt
dort eine kleine Wohnung für Übernachtungsmöglichkeiten nach einem längeren Arbeitstag im Büro. Im Parterre waren die Büros
der ALPHA DATA und der OMEGA OG untergebracht. Die Wohnung und die Büros wurden, wie schon ausführlich im Kapital 2 beschrieben,
einen Tag vor dem Räumungsbeschluss überfallsartig durch einen Gerichtsbeamten und 2 Polizeibeamte ohne Räumungsbeschluss
zwangsgeräumt. Die Folgen waren unbeschreiblich. Die Firmeninhaber wurden so wie ihre Mitarbeiter von einer Minute auf die
andere auf die Straße gesetzt, alle privaten Gegenstände und sämtliche Unterlagen aller Klienten wurden in eine Lagerhalle
einer Transportfirma verfrachtet und die gesamte Infrastruktur (z.B. EDV Netzwerk) mit einem Schlag vernichtet. Vollkommen
rechtswidrig und unmenschlich war die Delogierung von Herrn Christian H. Ihm wurde bei der Zwangsräumung alles weggenommen.
Angefangen von seiner Wohnungseinrichtung samt Inventar, seiner Bekleidung, seinen persönlichen Papieren (z.B. Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass) bis zu seinen privaten Wertgegenständen (z.B. Fotoausrüstung und EDV-Equipment). Er
wurde einfach auf die Straße gesetzt. Durch die Firmenschließung wurde er wie die übrigen Mitarbeiter mit einem Schlag arbeitslos.
Anschließend an die Zwangsräumung betrieb der für die geschilderten Vorgänge hauptverantwortliche Masseverwalter, Dr. Gerhard
Brandl (der jüngst seinen schlechten Ruf beim Konkurs der Fa. Griffner Haus festigte oder sich bei der Abwicklung des AVW
Auer Welsbach Konkurses bis in die Knochen blamierte), den Zwangsverkauf der Immobilie. Das Haus hatte einen seinerzeit privat
geschätzten Verkehrswert von € 340.000,--. Ein Verkaufspreis in dieser Höhe hätte bei einem in Ruhe durchgeführten Privatverkauf
ohne Zweifel erzielt werden können. Der gerichtlich eingesetzte Schätzer beurteilte die Liegenschaft natürlich auf einer vollkommen
anderen und eingangs beschriebenen Basis und kam zu einem Wert von € 241.000,--. Tatsächlich ersteigerte es ein Käufer
um fast geschenkte € 160.000,--. 4. DIE ROLLE DER STAATSANWALTSCHAFT Aufgrund der geschilderten Vorkommnisse und um
sich zu wehren, brachte Frau Mag. H. bei dieser Insolvenzabwicklung ab 22. 09. 2012, die ersten Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt ein. Diese erwiesen sich aber alsbald als völlig wirkungslos, da die STA Klagenfurt diese Anzeigen in allseits
bekannter Manier nach entsprechender Zeit zurückgelegt hatte. Die Vorgangsweise war so ähnlich, wie die im so hinreichend
in der Öffentlichkeit bekannten Fall der Verschleppung der Anklage gegen den ehemaligen ÖVP-Chef und Landesrat von Kärnten
Dr. Josef Martinz, der gemeinsam mit dem Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher, zuletzt doch (vorerst nicht rechtskräftig)
zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft, bzw. zu drei, davon zwei bedingt auf drei Jahre verurteilt wurden. Zuerst wurden ja
alle begründeten Anzeigen nach entsprechender Zeit restlos zurückgelegt, später wurden aber die zurücklegenden Staatsanwälte
deswegen angezeigt und die Korruptionsstaatsanwaltschaft brachte den Fall wieder ins Rollen. Aus der existenzbedrohenden Bedrängnis
und Not heraus und um diese ungeheuerlichen Vorkommnisse weithin in Fachkreisen zu publizieren, wurden in einer Gewaltaktion
die Anzeigen zur Verhinderung der Vertuschungen im Konkursfall Mag. H., von dieser auch an alle 17 Staatsanwaltschaften und
Oberstaatsanwaltschaften in Österreich übermittelt. Die in dieser Form noch nie dagewesene Vorgangsweise war natürlich ein
willkommener Anlass für die beschuldigten Richter noch enger zusammen zu rücken. Die Netzwerke der schlagenden Burschenschafter
im blauen Dunstkreis sind ebenso bekannt, wie die CV dominierte schwarze Richterschaft, die zwischen Bezirks- Landes- und
Oberlandesgericht bis hinein in das entsprechende Ministerium reichen. Frei nach dem Motto: „Keine Krähe hackt der anderen
ein Auge aus“, kann in vielen Fällen dieser geschützte Staat im Staat meist ungehindert agieren. Begüterte echte Gauner
und Verbrecher, die sich einen Staranwalt leisten können, bleiben verschont und müssen meist ihre Haftstrafen gar nicht antreten
(z. B. Ex Fußballkönig Hannes Kartnig oder die Ex BAWAG Chefs Helmut Elsner und Josef Zwettler ), die kleinen Fische landen
dagegen umgehend im Gefängnis. Als Gegenstrategie zu den geschilderten massiven Anklageversuchen von Frau Mag. H., griff man
zu einer bewährten Taktik und Vorgangsweise, indem man missbräuchlich ein Sachwalterschaftsverfahren gegen sie und ihren Sohn
Christian einzuleiten versucht. Da gegen den Insolvenzrichter Dr. Johannes Schnabl schon mehrere Anzeigen erstattet wurden
und es ein laufendes „Ermittlungsverfahren“ gab, wurde die Angelegenheit von Frau Mag. Hoisl ebenfalls aufgezeigt.
Aufgrund der Befangenheit der Justiz Klagenfurt wurde dieses Strafverfahren an das Landesgericht Leoben ausgelagert. Die Zuständigkeit
wurde im Auftrag der STA Leoben in diesem wie auch in weiteren Fällen im Verfahren G78/10-8 vom 9. März 2011 bestätigt. Als
Ansprechpartner kristallisierte sich Dr. Gunter Kirschenhofer bei dem Ermittlungsverfahren heraus und die Strafverfahren wurden
gewissenhaft weiterbetrieben. Am 11. 8. 2010 wurde das Strafverfahren 1 St 10/10z auf „Weisung von oben“ abgewürgt,
worauf unmittelbar der notwendige Fortführungsantrag gestellt wurde. Der sehr gewissenhafte und korrekt arbeitende Staatsanwalt
Dr. Kirschenhofer wurde zum stellvertretenden Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz berufen (befördert!!!) und damit von
diesem Fall abgezogen. Ihm folgte die Staatsanwältin Mag. Reingard Wagner. Diese hat sich später als erfolgreiche Mittäterin
erwiesen, indem Sie alle Verfahren wieder – offensichtlich auf Weisung von oben – niedergelegt hat. Auch die Anklage
gegen Dr. Ferdinand Lanker wurde von ihr niedergelegt, der als Masseverwalter (und damit Empfänger der ganzen Post an Frau
Mag. Hoisl) eine eingeschriebene Verständigung des Landeskrankenhauses Klinikum Klagenfurt nicht weitergeleitet hatte, in
der Mag. Hoisl zu einer dringenden Operation aufgefordert wurde. Diese Urkundenunterdrückung erfolgte vorsätzlich wud wurde
durch Dr. Ferdinand Lanker selbst protokolliert. Diese Handlung ist nach dem StGG als Mordversuch zu qualifizieren. Gegen
die Zurücklegung durch Mag. Reingard Wagner wurde naturgemäß wieder ein Fortführungsantrag von Frau Mag. Hoisl erhoben. Aktuell
ist derzeit, dass schon die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in diesen Fall involviert ist. In diesem Zusammenhang
ist auch das missbräuchliche Sachwalterschaftsverfahren durch die Richterin Mag. Martina Löbl, Pressesprecherin des BG Klagenfurt
und Pressesprecherin der Wasserrettung Klagenfurt, zu sehen, die trotz Vorliegen von zwei Gutachten, die Mag. H. eine volle
Zurechnungsfähigkeit attestieren (wobei ein Gutachter davon gerichtlich beeidet ist) einen dritten Gutachter, nämlich Dr.
Raoul Sacher aus Dellach in Drautal, bestellt hat. Dieser hat nach Kenntnisnahme des Falls sich für befangen erklärt. Daraufhin
wurde als "besonders geeignet" Herr a.o.Prof.Peter Hofmann aus Graz als Gutachter bestellt, gegen den Verfahren wegen Gefälligkeitsgutachen
laufen. Diese hat natürlich jeglichen Zeugen und Beweissicherung kategorisch ausgeschlossen. Peter Hofmann Bemerkenswert ist,
dass durch dieses Sachwalterschaftsverfahren das Insolvenzverfahren unterbrochen wurde, nicht jedoch die Existenzvernichtung
durch die rechtswidrigen und nichtigen Zwangsversteigerungen. Es ist hier klar ersichtlich, wozu das Sachwalterschaftsverfahren
dient, welches durch Mag. Ulrich Nemec, Rechtsanwalt und Feuerwehrkommandant der FF Krumpendorf und seinen Geschäftspartner
Mag. Herwig Allmaier angeregt wurde. Beide haben bis zu heutigen Tag nachweislich mehr als 53.000 Euro veruntreut und versuchen
sich mit allen Mitteln der Strafverfolgung zu entziehen. 5. DIE GEZIELTE ABLEHNUNG DER REKURSE Es gibt bisher keinen einzigen
Rekurs in diesen Verfahren, der am Bezirksgericht Klagenfurt oder am Landesgericht Klagenfurt einen Erfolg für die Schuldner
gebracht hätte. Die Rekurse wurden teilweise sogar von einzelnen Bezirksrichtern unter Umgehung des Instanzenzuges und mit
fadenscheinigen Begründungen (z. B. „unsubstanziell“ oder „aussichtlos“) abgelehnt. Als Beispiel dient
die Vorgangsweise der Richterin Dr. Christine Kieber-Trattner, die am 1. Tag der Zwangsräumung des Bürohauses in Klagenfurt
innerhalb einer Stunde selbstherrlich gegen einen sofort eingebrachten Rekurs entschied. Es erfolgte auch keine Verständigung
oder Zusendung über einen beschlossenen Zwangsräumungstermin. Es gab daher auch keinerlei Vorbereitungsmöglichkeit für die
betroffenen Personen. Es wurden, wie schon geschildert, ebenso persönliche Wert- und Kunstgegenstände, Goldmünzen, Sparbücher,
Möbel und kostbare Einrichtungsgegenstände wie auch sämtliche Ordner mit amtlichen Dokumenten, Behördenunterlagen, Klientendaten
und -Belege, und sonstigen wichtigen Aufzeichnungen aus dem Haus entfernt, ohne dass ein Inventarverzeichnis der beschlagnahmten
Gegenstände angefertigt wurde. Der Masseverwalter Dr. Gerhard Brandl machte sich der Veruntreuung schuldig, da er alle beschlagnahmten
Gegenstände und Unterlagen in eine Speditionslagerhalle verfrachten ließ und es keine schriftliche und bestätigte Auflistung
darüber gibt. Alle persönlichen Wertgegenstände von Norbert und Christian H. sind spurlos verschwunden und wurden vielleicht
unter der Hand verkauft, verschenkt, oder sogar gestohlen. Inzwischen liegt eine Eingabe der entstandenen Schäden aus der
Zwangsräumung im Bezirksgericht Klagenfurt auf und die Veruntreuung wird noch Schadenersatz-und strafrechtliche Folgen haben
müssen. Es stellt sich unter anderem auch die Frage, ob Wertgegenstände der Fa. ALPHADATA und OMEGA OG verkauft oder versteigert
wurden und ob der entsprechende Erlös in die Masse eingebracht wurde? Welche Belege wurden über diese Veräußerungen angefertigt
und welche Personen haben diese um welchen gerechtfertigten Preis erhalten. Der Masseverwalter gibt darüber keine Auskunft.
Es ist ja bekannt, dass Masseverwalter in Kärnten (oder auch anderswo) die Filetstücke aus einer Masse unter Freunden und
Bekannten verscherbeln und der meist wertlose Rest weit unter dem Wert öffentlich versteiger wird. Sieht man sich die privaten
Vermögenszuwächse dieser Damen und Herren an, so kann man offenen Auges erkenne, dass der entstandene Reichtum nicht nur durch
fleißige Arbeit entstanden ist. Die Richterin Dr. Christine Kieber-Trattner ist seit 2008 Immobilienbesitzerin am Banater
Weg in Viktring/Klagenfurt. Ein Beispiel dafür ist, Dr. Lanker. Seine Frau erwarb aus der Masse der berüchtigten Investmentfirma
AVW (Auer „von“ Welsbach) eine kostbare Liegenschaft am Wörthersee, die das Objekt abreißen ließ und stattdessen
sündteure Wohnungen mit Millionenaufwand errichtete. Wieso betreibt derselbe Anwalt ein eigenes Immobilienbüro? Durch die
vorher dargestellte Vorgangsweise des Masseverwalters Dr. Gerhard Brandl kamen auch dutzende Klienten zu schweren Schäden.
Auch hier ein belegbares Beispiel, indem ein Fall angeführt wird, bei dem ein Jungunternehmer vom Firmenbuch Klagenfurt hohe
Strafen erhielt, weil er keine Bilanzen vorlegen konnte. Der neue Steuerberater des Unternehmers erhielt von Dr. Gerhad Brandl
keine Buchungsunterlagen und Bankkontoauszüge der Jahre 2008 bis 2010, die der Unternehmer wegen einer Betriebsprüfung bei
der Fa. OMEGA OG deponiert hatte. Sehr aufwendig und mühsam und vor allem kostenintensiv konnten die Belege nur teilweise
rekonstruiert werden. Zuletzt musste das Finanzamt Schätzungen vornehmen, die den Unternehmer krass benachteiligten. So wie
diesem Unternehmer erging es vielen Klienten der Fa. OMEGA OG. Mit welchem Recht und Sinn kann ein Masseverwalter die wertvollen
Unterlagen von Kunden eines Schuldners verschwinden lassen, ohne über die Folgen Rechenschaft geben zu müssen? Wie kommt ein
Klient eines Steuerberatungsbüros dazu, dass seine vielfach unersetzbaren Geschäftsbelege im Zug eines vom Gericht gesteuerten
Konkursverfahrens gegen seinen von ihm bevollmächtigten Steuerberater beschlagnahmt, verfrachtet und veruntreut werden? Wer
ersetzt den Schaden? Wer bezahlt die für die Rekonstruktion aufgewendete Zeit? Wer kann sich in die Lage des Betroffenen versetzen,
die mit großen Sorgen und vielen schlaflosen Nächten und enormen Kosten aus diesem Schlamassel herausfinden mussten? Dem Konkursrichter
ist dies nach dem Motto: „Ich habe das Recht auf meiner Seite“ vollkommen gleichgültig. Dem Masseverwalter sind
das Schicksal des in seinen Augen unfähigen Unternehmers und dessen Mitarbeiter meist ebenfalls völlig gleichgültig. Er arbeitet
nur nach dem Motto: „Je größer die Masse, umso größer mein Honorar“. Der Gerichtsvollzieher arbeitete als klassischer
Beamter nach dem Motto: „Dienst ist Dienst und Vorschrift ist Vorschrift und irgendeiner muss es ja tun". Ob die Zwangsenteigneten
nach der Delogierung unter der Brücke schlafen oder sich am nächsten Baum aufhängen, geht aufgrund der täglichen Routine leidenschaftslos
an ihm, wie bei jedem Gerichtsvollzieher, vorbei. Er hat vorsätzlich die Zwangsräumung mittels Polizeigewalt durchgeführt
obwohl er wusste, dass für Herrn Norbert H. und Herrn Christian H. als auch für die OMEGA OG kein Delogierungsverfahren anhängig
war. Er wurde auch schriftlich per Fax über diesen Umstand ausdrücklich informiert. Die übrigen, im Auftrag des Gerichts handelnden
Personen, wie Schlosser, Polizist oder Frächter sind nur willfährige Erfüllungsgehilfen und froh, dass sie dadurch Arbeit
und Einkommen haben. 6. DER KAMPF UM DAS EXISTENZMINIMUM Aus dem Insolvenzrecht § 5. geht folgendes hervor: Unterhalt des
Schuldners und seiner Familie (1) Der Schuldner hat keinen Anspruch auf Unterhalt aus der Masse. Was der Schuldner durch eigene
Tätigkeit erwirbt oder was ihm während des Insolvenzverfahrens unentgeltlich zugewendet wird, ist ihm zu überlassen, soweit
es zu einer bescheidenen Lebensführung für ihn und für diejenigen, die gegen ihn einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt
haben, unerlässlich ist. (2) Soweit dem Schuldner nichts zu überlassen ist, hat der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des
Gläubigerausschusses ihm und seiner Familie das zu gewähren, was zu einer bescheidenen Lebensführung unerlässlich ist; jedoch
ist der Schuldner aus der Masse nicht zu unterstützen, soweit er nach seinen Kräften zu einem Erwerb durch eigene Tätigkeit
imstande ist. (3) Wohnt der Schuldner in einem zur Insolvenzmasse gehörigen Hause, so sind auf die Überlassung und Räumung
der Wohnung des Schuldners die Vorschriften des § 105 I. O. sinngemäß anzuwenden. (4) Das Insolvenzgericht hat dem Schuldner
die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte an Wohnungen zur freien Verfügung zu überlassen, wenn sie Wohnräume betreffen, die
für den Schuldner und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen unentbehrlich sind. Nun schildert Frau
Mag. Anneliese H., wie es ihr erging: Ab April 2008 wurden mein Gehalt und meine Pension auf das Massekonto bzw. auf ein Konto
der BKS Klagenfurt, St. Ruprecht überwiesen. Nachdem sich im Mai bezüglich eines Existenzminimums von Seiten des MV Dr. Ferdinand
Lanker nichts tat, wurde er mehrfach gefragt, wovon mein Lebensunterhalt bestritten werden soll, da keinerlei Einnahme mehr
vorhanden waren und derzeit mein Dienstverhältnis beim Bund voll aufrecht war. das heißt, 5 Tage Arbeit, wofür täglich eine
Strecke von 35 km bewältigt werden musste. Jede Anfrage an den Masseverwalter wurde mit dem Hinweis abgewürgt, dass er kein
Geld habe. Das regelmäßige Einkommen, welches vom Bund und von der Pensionsversicherung der Angestellten kam, ignorierte er.
Erst durch die rechtsfreundliche Vertretung erfolgte eine Eingabe an das Gericht, die durch den Konkursrichter Dr. Johannes
Schnabl einfach wegen mangelnder Kooperation abgewiesen wurde. Erst ein Rekurs an das OLG Graz brachte dann den Erfolg, den
es wurde das Existenzminimum bestätigt und nach fünf Monaten wurde ein Grundbetrag von € 871.-- ausbezahlt. Im Jahre
2009 wurden € 901.-- monatlich überwiesen. Aufgrund des tatsächlichen Einkommens von ca. monatlich ca. € 3.500,--,
hätten 1464,40 ausgezahlt werden müssen. Die monatlichen Fahrtkosten und die Bildungszulage wurden ebenso ignoriert, wie die
anfallenden Sonderzahlungen. Mit der Übernahme des Konkurses 2009 durch den neuen Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec gab es
neuerlich ein Gespräch üver das Existenzminimum. Plötzlich wurde dies unbenannt zum "Unterhalt", weil seit 01.01.201 mein
Einkommen nur mehr aus Pensionen des Bundes und der PV bestand. Nach Berechnung des IV wurden € 1.181.- monatlich überwiesen.
Die große Dienstzulage von 4 Monatsgehältern (brutto ca. € 20.000.-) wurden nicht berücksichtigt, ebensowenig die Sonderzahlungen.
Die falschen Angaben wurden durch den Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl amtsmissbräuchlich bestätigt. Betont werden muss auch,
dass der MV Mag. Ulrich Nemec für die Berechnung des vorgetäuschten Unterhalts eine Tabelle aus dem Jahre 2010 verwendet,
obwohl aktuell bereits das Jahr 2013 geschrieben wird. Auch sollte dies der Geschäftspartner, der Steuerberater Mag. Herwig
Allmaier wissen, da er laufend mit der Lohnverrechnung zu tun hat. Ein Versuch, durch eine Mahnklage wenigstens € 5.000.-
zu erhalten - mit einem Rechtsanwalt war nicht zu rechnen, da lt. Masseverwalter eine Rechtsvertretung einem Schuldner nicht
zustand, erhielt der Masseverwalter Mag. Ulrich Nemec anlässlich der Verhandlung durch die Bezirksrichterin Mag. Angelika
Hausner Recht, obwohl sie auf die Unselbständigkeit vom Frau Mag. H. extra hingewiesen wurde, aus dieser diese Pensionen sich
rekrutieren. Ein Einspruch auf ihr Urteil im Mai 2012 lässt bis heute (8 Monate) auf sich warten. Inzwischen wurde bereits
mehr als € 53.000.- veruntreut und auch ein Hinweis bei der Pflegschaftsrichterin Mag. Martina Löbl, die die Besachwaltung
seit langem betreibt, hatte keine Auswirkung und wurde auch im Protokoll verschwiegen. ZUSAMMENFASSUNG Der Masseverwalter
Dr. Ferdinand Lanker verweigerte über 5 Monat lang, dass Frau Mag. H. ihr rechtlich zustehendes Existenzminimum aus ihrer
Pension erhielt. Er überwies lediglich einen geringen Grundbetrag. Sein Nachfolger als Masseverwalter, Mag. Ulrich Nemec wandelte
das Existenzminimum wieder zu einem Unterhaltsbeitrag um und veruntreute damit weiterhin den Differenzbetrag. Eine daraufhin
eingebrachte Mahnklage führte zu einem Urteil durch das RdBG Klagenfurt, indem die Richterin Mag. Angelika Hauser dem Masseverwalter
Recht gab, ohne sich aber über das dafür zugrunde liegende Gesetz zu informieren und die Versicherungsdaten der KGGK zu kontrollieren.
Gleichzeitig diente ihr ablehnendes Urteil auch zum Schutz des Konkursrichters Dr. Herwig Handl, der auch ohne Prüfung die
vermeintliche Rechtsmäßigkeit der falschen Unterhaltszahlung bestätigte. Ein dagegen neuerlich erhobener Rekursantrag, der
im Mai 2012 gegen diese mutwillig falsche Auslegung des Gesetzes eingebracht worden ist, wurde bis Anfang 2013 noch nicht
bearbeitet!!! Es lag für die Betroffene die Vermutung nahe, dass der Rechtsmittelsenat so lange wartet, bis die angestrebte
Sachwalterschaftsache und in der Folge die Besachwalterung (Entmündigung) durchgeführt worden wäre, damit kein Rechtsmittel
mehr möglich ist. Tatsächlich wurde mit Beschluss 2 P 354/11h des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 25. 2. 2013 ein Facharzt
für Psychiatrie aus 9635 Dellach als Sachverständiger bestellt und als Begründung unter anderem von der Richterin Mag. Martina
Löbel festgestellt und im entsprechenden Beschluss erklärt: ….Durch die Einholung des SV-Gutachters soll geklärt werden,
ob im Hinblick auf die bereits lange Verfahrensdauer bei Frau Mag. Hoisl eine psychische Krankheit (allenfalls eine Einengung
auf bestimmte Personen oder Institutionen) besteht, oder ob sie in der Lage ist, ihre Angelegenheit ohne Gefahr eines Nachteils
für sich zu besorgen. So wird das gehandhabt, wenn man sich gegen die Ungerechtigkeiten der Konkursrichter und Masseverwalter
wehrt. Sofort wird der Schuldnerin mangelnde Kooperationsbereitschaft vorgeworfen und zuletzt versucht, sie unter Sachbewaltung
zu stellen. Dazu ein weiterer Auszug aus dem Beschluss: …weil sie womöglich an einer psychischen Krankheit leidet oder
geistig behindert ist. Nach mehrmaliger Urgenz beim Gericht, wieso der Rekurs vom Mai 2012 noch nicht behandelt wurde, erhielt
Frau Mag. H. am 8. 3. 2013!!! den Beschluss 1 R 152/12s des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8. 2. 2013 zugestellt!!! In seiner
Urteilsbegründung hält der Richter Dr.Peter Joham fest: Mit der am 10. 6. 2011 beim Erstgericht überreichten Mahnklage begehrt
die Klägerin (Mag.H.) von der Beklagten (Nemec & Allmaier GmbH) die Bezahlung von € 5.000,--. Der Klagschrift ist
zu entnehmen, dass die Klägerin ihr Begehren darauf stützt, dass ihr im Konkurs nicht das Existenzminimum belassen wurde und
zwar im Zeitraum April 2008 bis einschließlich Oktober 2009, also für einen Zeitraum von insgesamt 19 Monate. Dieser Zeitraum
fällt noch in den Wirkungsbereich der vormaligen Insolvenzverwalterin (LP & 9er Dr. Ferdinand Lanker). Gegen den Zahlungsbefehl
vom 5. 8. 2011 erhob die Beklagte fristgerecht Einspruch. Sie wandte ein, dass die Klägerin seit der Insolvenzverwaltertätigkeit
der Beklagten nicht nur den „höchstmöglichen Existenzminimum-Betrag“, sondern darüber hinaus Fahrtengeld und Pflegegeld
erhalte. Eine persönliche und vom Insolvenzverfahren abgetrennte Haftung der Beklagten könne nicht bestehen. Als Prozessgegnerin
sei allenfalls die Insolvenzmasse in Anspruch zu nehmen……. ….darüber hinaus bestehe der der geltend gemachte
Anspruch inhaltlich nicht zu Recht. Der seitens der Insolvenzmasse zu zahlende Unterhaltsbeitrag sei nicht gleichbedeutend
mit dem Existenzminimum. Die vormaligen Masseverwalter hätten der Klägerin geringere Beträge als das Existenzminimum ausgezahlt,
was nicht schade (so argumentierte Dr. Ferdinand Lanker). Die Beklagte bestritt ferner das Zinsenbegehren. Daraufhin verkündete
die Erstrichterin (Mag. Angelika Hauser) ein klagabweisendes Urteil und verpflichtete die Klägerin zum Kostenersatz. Das Verhandlungsprotokoll
stellte das Erstgericht zunächst nicht der Klägerin, sondern der Beklagten als Insolvenzverwalterin der Klägerin am 24. 11.
2011 zu. Die Klägerin meldete am 25. 11. 2011 Berufung an. Das ausgefertigte Urteil - die Klagsabweisung ist auf den als berechtigt
erachteten Einwand der mangelnden Passivlegitimation gestützt - stellte das Erstgericht wiederum nicht der Klägerin, sondern
der Beklagten als Insolvenzverwalterin am 17. 1. 2012 zu. Die Klägerin bestätigt die Weiterleitung der Urteilsausfertigung
an sie per 23. 1. 2012. Am 24. 1. 2012 erhob die Klägerin gegen diese Urteil schriftlich „Rekurs“, mit welchem
sie geltend machte, dass ihr nicht Unterhalt aus der Masse gewährt worden sei, sondern dass ihr aus dem laufenden Einkommen
aus unselbständiger Tätigkeit das Existenzminimum verbleiben müsse. Das Existenzminimum sei unter Verwendung unrichtiger Tabellen
falsch berechnet worden. So versuchte das Gericht mit allen möglichen Praktiken diesen Rekurs abzuschmettern: Am 30. 1. 2012
stellte das Erstgericht den Rechtsmittelschriftsatz zur Verbesserung (Unterschrift eines Anwaltes) zurück. Am 9. 2. 2012 stellte
die Klägerin den Antrag auf Verfahrenshilfe. Es war eindeutig, dass sich dieser Antrag auf die Beigebung eines Rechtsanwaltes
als Verfahrenshelfer zur Fertigung des Rechtsmittelschriftsatzes bezog. Am 22. 2. 2012 verlangte das Erstgericht eine Verbesserung
des Vermögensbekenntnisses und terminisierte die Wiedervorlage mit dem 9. 3. 2012. Am 8. 3. 2012 langte beim Gericht die geforderte
Verbesserung ein. Nun aber weiter im Urteilstext: ….Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Verfahrenshilfeantrag
der Klägerin ab. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Klägerin dem Verbesserungsauftrag durch Anwaltsfertigung
vom 30. 1. 2012 nicht nachgekommen sei, sondern die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung der Berufung beantragt
habe. Dem weiteren Verbesserungsauftrag vom 22. 2. 2012 sei die Klägerin nur unvollständig nachgekommen… Diesen Beschluss
stellte das Erstgericht nicht der Klägerin, sondern wiederum der Insolvenzverwalterin am 10. 4. 2012 zu. Am 18. 4. 2012 erhob
die Klägerin rechtzeitig wieder einen Rekurs und dieser wurde nun endlich anerkannt und so im Urteiltext begründet: Der Rekurs
ist berechtigt. … Erzielt der Gemeinschuldner eigenes Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, so fällt das nur
eine bescheidene Lebensführung ermöglichende Existenzminimum nicht in die Konkursmasse. Ein Anspruch auf Unterhalt kann der
Schuldner auch für die Vergangenheit geltend machen. Nach dem Gesagten kann die Erhebung einer Berufung im vorliegenden Fall
nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos (so wurde vom Masseverwalter argumentiert) im Sinne des § 63 Abs. 1 ZPO angesehen
werden. Ferner ist nach dem Beklagtenvorbringen unstrittig, dass die Insolvenzverwalterin der Klägerin lediglich das Existenzminimum
belässt. Daraus folgt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin so gestaltet sind, dass sie einer aufrechten Erledigung
ihres Verfahrenshilfeantrages nicht entgegenstehen. Bei dieser Sachlage bedurfte es der am 22. 2. 2012 aufgetragenen Ergänzung
und Wiedervorlage des Originals des Vermögensbekenntnisses nicht, zumal ohnehin eine Ablichtung des zurückgestellten Originals
zu den Akten genommen wurde. In Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung war der Klägerin demnach die Verfahrenshilfe
durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zu bewilligen. Dem Rekurs wurde also Folge gegeben und man billigt Fr. Mag. H. zu, dass
sie endlich Verfahrenshilfe bekommt. Zwar vorerst nur ein kleiner Teilerfolg, aber die Bestätigung dafür, dass der Insolvenzverwalter
Allmaier & Nemec GmbH, gegen diese Rechtsbeihilfeansuchen massiv Einspruch erhoben hatte. Mag. Nemec hoffte offensichtlich,
dass sich Frau Mag. H. keinen Anwalt leisten könnte, damit er seine falsche und unseriöse Vorgangsweise nicht vor Gericht
verteidigen müsste. In diesem Zusammenhang ist auch die schriftliche Anregung und Begründung von Mag. Ulrich Nemec zu sehen,
Frau Mag. H. deshalb unter Sachverwaltung zu stellen, (wörtlich:) „dass diese vor sich selbst geschützt werden müsse“!!!
So erbärmlich und gehässig kann ein Masseverwalter in seiner Verteidigung nur dann argumentieren, wenn er erkennen muss, dass
seine unkorrekte Vorgangsweise aufzufliegen droht und er keinen anderen Ausweg mehr sieht. 7. DIE SACHWALTERSCHAFT Bei der
Sachwalterschaft handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt
und einen gesetzlichen Vertreter erhält. In Österreich ist die „Entmündigung“ im Jahre 1984 durch die „Sachwalterschaft“
ersetzt worden. Für den Normalbürger ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass ein Richter alleine entscheiden kann, ob
über jemand die Sachwalterschaft ausgesprochen werden kann. Der/die Richter/in kann, muss aber nicht, ein ärztliches Attest
anfordern und damit einen Gutachter beauftragen. Spielen diese beiden Personen mit dem Anzeiger für eine Sachwalterschaft
für eine bestimmte Person zusammen, so sind Tür und Tor für kriminelle Handlungen geöffnet. Es gilt aber die Unschuldsvermutung.
Theoretisch kann jede Person eine andere Person für nicht mehr zurechnungsfähig halten, dies dem Gericht - notfalls auch anonym
- anzeigen. Ein Richter entscheidet sodann nach persönlicher Beurteilung und dem Urteil eines Sachverständigen, ob die betroffene
Person einen Sachwalter zugeteilt bekommt oder nicht. Wie in den vorhergehenden Abschnitten schon mehrfach geschildert, versuchen
die handelnden RichterInnen diese Sachwalterschaft - und damit den Verlust der Geschäftsfähigkeit bei beiden Gesellschaftern
der OMEGA OG - um jeden Preis zu erreichen. Offensichtlich haben sich die beteiligten Richter und Masseverwalter derart in
ihrem eigens gewebten Spinnennetz an Ungerechtigkeiten und verbrecherischen Handlungen so verstrickt, dass sie diese Vorgangsweise
in menschenverachtender Art und Weise bei Frau Mag. H. und ihrem Sohn praktizieren wollen. Es geht ja auch inzwischen nicht
nur um ihren Ruf sondern, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche gestellt werden können, auch um ihre Existenz. Frau Mag.
Anneliese H. war bis zu ihrer Pensionierung Ende 2009 eine angesehene und bei ihren Schülern und deren Eltern sehr beliebte
Mittelschulprofessorin. Sie ist äußerst gebildet und unterrichtete an ihrer Mittelschule 32 Jahre lang die Fächer Deutsch
und Geschichte. Neben ihrer Tätigkeit als AHS Lehrerin arbeitete sie zusätzlich über 30 Jahre als unselbständige Bilanzbuchhalterin
bei 2 Arbeitgebern. 1999 gründete sie ihre eigene Firma ALPHADATA die sie parallel zu ihrem Hauptberuf betrieb. Heute ist
Sie 68 alt und hat ihre volle geistige Frische erhalten. Durch die Sorgen und Ängste um ihre Existenz wurde sie krank und
musste im Juni 2010 eine schwere Operation durchstehen. Von einem Verlust ihrer geistigen Fähigkeiten kann keine Rede sein.
Zwei vorsorglich neutral erstellte Gutachten - eines davon von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen und eines bei
einem Pflegegeldverfahren - über ihre unbeschränkte Handlungsfähigkeit liegen vor. Herr Christian H. ist 43 Jahre alt und
hat jahrelang in den beiden Kanzleien mitgearbeitet und ist geistig völlig gesund. Nun soll er im Verbund mit seiner Mutter
plötzlich ebenfalls entmündigt werden. Diese offensichtlich künstlich eigeschlagene Vorgangsweise des Gerichts fällt auch
nicht juristisch ausgebildeten Personen auf. Zu sichtbar ist es, dass in einer Art Sippenhaftung Mutter und Sohn aus dem Verkehr
gezogen werden sollen. Trotz der Gutachten für die beiden Besachwaltungskandidaten durch einen gerichtlich beeideten Gutachter
und einem ausführlichen Gespräch in der Erstanhörung, die keinerlei Hinweise für eine Besachwalterung für die Richterin Mag.
Martina Löbel ergaben, beauftragte die Richterin dennoch einen weiteren Gutachter Dr. Raoul Sacher, der den Auftrag nach Kenntnisnahme
dieses Falles wegen Befangenheit zurücklegte. Mag. Martina Löbel wurde in diesen Gesprächen auch über die Straftaten des Gerichtes
und der IV informiert, was aber von ihr nicht protokolliert worden ist. Die Richterin beauftragte daraufhin den a. o. Univ.-Prof.
Dr. Peter Hofmann aus Graz für die Erstellung der beiden Gutachten und mangels Zustelladresse konnte eine Vorladung für ein
Gutachten nicht zugestellt werden. Er schloss Zeugen und Dokumentationen rechtswidrig aus: „Da Sie eine weite Anreise
auf sich nehmen mache ich Sie gleich vorab aufmerksam, dass Tonmitschnitte, Bildaufzeichnungen, filmische Aufzeichnungen bzw.
Beiziehen anderer Sachverständiger zum aktuellen Untersuchungsgespräch, das ich im Auftrag des Bezirksgerichtes Klagenfurt
durchzuführen habe, von meiner Seite her abgelehnt werden.“ Der Gutachter wurde auch dahingehend informiert, dass die
Besachwalterung durch den IV Mag. Ulrich Nemec im April 2011 eingeleitet worden ist, die Staatsanwältin von Leoben, Mag. Wagner,
hat die Anregungen an das Bezirksgerichtes Klagenfurt weiter geleitet und die angezeigten Straftaten, welche über zwei Jahre
geprüft worden sind, zurückgelegt. Mag. Ulrich Nemec hat wie schon festgestellt, mehr als € 53.000.-- veruntreut. Zu
bemerken ist zu a.o.Uni. Prof. Dr. Peter Hofmann noch, dass er wegen eines Ferngutachtes ein Disziplinarverfahren in Graz
hat (siehe ORF). a.o.Uni.Prof. Peter Hofmann 8. VERFAHRENSMÄNGEL UND HANDELNDE PERSONEN Hier werden noch einmal die wichtigsten
Verfahrensmängel und die dafür verantwortlichen Personen in alphabetischer Reihenfolge angeführt: 8.1. Mag. Allmaier Hartwig,
Kompagnon von Mag. Ulrich Nemec (siehe 8.10). Daher in allen Belangen mitverantwortlich. Mag. Hartwig Allmaier 8.2. Dr. Gerhard
Brandl, 2. Masseverwalter der OMEGA OG seit 11. 5. 2011 Diesem Anwalt muss Diebstahl von Schuldnervermögen, Gläubigerschädigung
und Anstiftung zum Amtsmissbrauch sowie Masseschädigung vorgeworfen werden. Nach Absetzung der 1. MV Mag. Murko-Modre trat
er als neuer Masseverwalter auf. Zwar agierte er anfangs noch vorsichtig, da noch ein Rekursverfahren lief. Später wurde dieses
mit der Begründung negativ beschieden, das für Frau Mag. H. die Unterschrift des MV Mag. Ulrich Nemec fehlte. Herr Christian
H. als zweiter Gesellschafter der OMEGA OG wurde von ihm völlig ignoriert. (Merke: Eine OG ist eine unter eigener Firma geführte
Gesellschaft, die jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten haben
kann. Sie besteht aus mindestens zwei für Gesellschaftsschulden persönlich, unbeschränkt und solidarisch haftenden Gesellschaftern).
Trotzdem kein Beschluss für die Zwangsräumung der OMEGA OG vorhanden war und keine Kündigung der Räumlichkeiten durch das
RdB Klagenfurt vorge- nommen wurde, hat er bei der Zwangsräumung lachend zugesehen und damit auch großen Schaden durch das
Verlagern von Geschäftsunterlagen der Klienten in eine Lagerhalle der mit der Räumung beauftragten Transportfirma angerichtet.
Später erfolgten durch ihn auch teilweise Übergaben von internen Geschäftsunterlagen der OMEGA OG an deren Klienten (z. B.
Fa. Punschart, Fa. Gerold, Fa. Roth), obwohl diese Dienstleistungen noch nicht bezahlt waren und von ihm auch nicht eingetrieben
wurden. Für die Übergabe von 16 Ordnern der Fa. BM Gratz GmbH & Co. KG an deren Mitarbeiterin Frau Ambros liegt sogar
ein unterfertigter Aktenvermerk der Kanzlei Dr. Brandl vor. Die Ordner waren kein Eigentum der Fa. Gratz, damit wurde neben
Hehlerei auch eine Datenschutzverletzung begangen. Als weitere Schädigung wurden Rechnungen der Rechtsschutzversicherung D.A.S.
von Dr. Brandl nicht an Frau Mag. H. weitergeleitet und die bestehende Rechtsschutzversicherung für die Omega OG von ihm gekündigt.
Damit wurde absichtlich wirkungsvolle Rechtshilfe verhindert. Er war sich im Klaren, dass ein Rechtsstreit für ihn als Masseverwalter
fatale Folgen hätte. Eine ungekündigte und aufrecht erhaltene Rechtschutzversicherung hätte auch für Klienten, die durch die
Zwangsräumung zu großen Schaden gekommen waren, eine bedeutende Regresschance geboten. Bis zum Erscheinen dieses Berichtes
werden nach wie vor alle Buchhaltungsdaten veruntreut und trotz mehrmaliger Aufforderung nicht ausgefolgt. Laut Schreiben
des Steuerberatungsgesellschaft ECO-Treuhand, die Daten von ehemaligen Klienten der OMEGA OG bei Dr. Gerhard Brandl anfordern
wollte, sind nicht nur alle Computer samt elektronischen Daten unauffindbar, sondern auch alle Klientenordner verschwunden.
Offene Kundenforderungen der OMEGA OG wurden so gut wie gar nicht eingetrieben und Dr. Gerhard Brandl beschränkte sich auf
ein paar Alibihandlungen. Es bestand ja die Gefahr, dass die minimalen Verbindlichkeiten der OMEGA OG vollständig abgedeckt
werden würden und seine konstruierte Masseunzulänglichkeit – wie auch bei der Firme ALPHA DATA – in sich zusammenbrechen
würde. Wie Dr. Gerhard Brandl als Masseverwalter in anderen Fällen handelt, beweist auch als Beispiel sein Vorgehen bei der
Abwicklung des Groß-Konkurses der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG (Auer ((von)) Welsbach). Hier ein kurzer Auszug aus dem
Bericht der Anwaltskanzlei Holzinger & Schatzl, 9840 Lienz, die in einer Sammelklage die Gläubiger vertreten hatte: 1.
Mit Beschlüssen vom 22.11.2011 hat der Oberste Gerichtshof nunmehr rechtskräftig festgestellt, dass die von der Masseverwalterin
(Dr. Brandl) angestrebte Verbindung der beiden Konkursmassen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG mangels jeglicher Rechtsgrundlagen
unzulässig ist. In einem Insolvenzverfahren könne es gemäß österreichischer Rechtslage nur einen Schuldner geben. Es gelte
das Trennungsgebot, sodass die Abwicklung der Insolvenzverfahren isoliert für jede einzelne Konzerngesellschaft zu erfolgen
hat. Die Masseverwalterin hat auch nach kürzlichem Zugang der Entscheidung des OLG Graz, mit welcher bereits die Zusammenlegung
der beiden Massen als rechtlich nicht gangbar bezeichnet wurde, trotz unserer (erneuten) Empfehlung, die beiden Konkurse gesetzesgemäß
getrennt abzuwickeln, diesem Umstand wenig Beachtung geschenkt und außerordentlichen Revisionsrekurs zum OGH erhoben. Wir
haben daher per 06.10.2011 unser Amt als Mitglied in den Gläubigerausschüssen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG zurückgelegt
und wurden über unseren Wunsch aus diesen Funktionen enthoben, da wir uns mit der Gestion der Masseverwalterin in keiner Weise
mehr identifizieren konnten und können. 2. Der OGH hat nun rechtskräftig festgestellt, dass: a.) die Konkurse – wie
im Gesetz vorgesehen – getrennt abzuwickeln sind und b.) Maßnahmen, die zu einem „kriminellen Vermögenstransfer
zwischen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG geführt haben, demnach nur im Weg des Insolvenzanfechtungsrechts korrigiert werden
können. Dr. Gerhard Brandl 8.3. Dr. Herwig Handl, 3. Insolvenzrichter für ALPHA DATA und 1. für OMEGA OG. Er ist in den beiden
Konkursen 41 S 19/08d und 40 S 36/11a für die rechtswidrigen Vorgänge mitverantwortlich. Ihm muss Amtsmissbrauch wegen Veruntreuung
von Teilen des Existenzminimums (falsche Unterhaltszahlung bestätigt) von Frau Mag. H. sowie die widerrechtliche Konkurseröffnung
gegen OMEGA OG vorgeworfen werden. Auch muss ihm Gläubigerschädigung und die rechtswidrige Räumung von OMEGA OG am 7. 9. 2011
ohne rechtskräftigen Beschluss angelastet werden. Eigenartigerweise betritt er mit dem Beschluss 41 S 19/08 d-381 des LG Klagenfurt
vom 13. 2. 2012, welcher die Unterbrechung des Insolvenzverfahrens wegen der Notwendigkeit der Beistellung eines Sachwalters
für die Schuldnerin Mag. Anneliese Hoisl begründet, wieder die Bühne. 8.4. Dr. Kakl Valentin, 1. MV ALPHADATA vom 6. 3. 2008
- 18. 3. 2008. Wieso wurde dieser korrekt handelnde 1. Masseverwalter so rasch nach 13 Tagen wieder abberufen? Weil er erkannte,
dass ein Konkurs gar nicht notwendig war? 8.5. Dr. Kirschenhofer Gunter, STA Leoben. Das von ihm korrekt angefangene Strafverfahren
1 St 10/10z wurde auf Weisung von oben abgewürgt und er wurde in die Oberstaatsanwaltschaft Graz „befördert“!
8.6. Dr. Ferdinand Lanker, 2. MV der ALPHA DATA vom 18. 3. 2008 -24. 11. 2009. Dieser Anwalt war für die kriminell konstruierte
Überschuldungssumme in Höhe von über € 3,7 Mio. verantwortlich und verkaufte das Haus von Frau Mag. H. in Seeboden,
obwohl nur 2 Angebote vorlagen, im Eilverfahren zu einem Schleuderpreis. Er besaß und besitzt ein Immobilienbüro (AAA Immobilien
Real Estate, Lanker und Lanker GmbH) und durch den Freihandverkauf im November 2009 konnte er nach mehreren Einsprüchen noch
ein Honorar von € 26.004, bei einem Verkaufswert von € 136.000,-- lukrieren. Wie schikanös und eiskalt er arbeitet
beweist die Tatsache, dass er Frau Mag. H. für ihre Fahrten in ihre Dienststelle in Klagenfurt für mehrere Monate das KFZ
entzog. Er schrieb ihr auch anfangs vor, dass sie trotz ihrer Beschäftigung als Professorin in Klagenfurt jeden Tag um 10
Uhr wegen allfälliger Besprechungen in seinem Büro in der Waaggasse 6, anzutreten habe. Wäre sie diesem an den Haaren herbeigezogenen
Befehl gefolgt, hätte sie sofort ihre Stellung verloren. Natürlich hat ein Insolvenzverwalter die Pflicht und das Recht mit
dem(der) jeweiligen Schuldner(in) die weitere Vorgangsweise abzusprechen. Herr Dr. Ferdinand Lanker fühlt sich aber als Jurist
und in seiner zugebilligten Machtstellung offensichtlich jedem überlegen und ist im verstärkten Maße überheblich und präpotent.
Frau Mag. H. ist mit ihrer Ausbildung und Lebenserfahrung diesem Anwalt mehr als ebenbürtig und lässt sich mit den kriminell
konstruierten Konkursen nicht das Kainsmal einer unfähigen Unternehmerin aufstempeln. Auch in Österreich ist die Zeit längst
vorbei, dass ein unschuldig in den Konkurs geratener selbständiger Unternehmer für immer gebrandmarkt wird und seinen Beruf
nicht mehr ausüben darf. Nur Menschen die in geschützten Bereichen arbeiten und keinen Cent Risiko für ein eigenes Unternehmen
riskieren wollen, zeigen noch abwertend auf in ihren Augen gescheiterte Existenzen und schimpfen über die freie Marktwirtschaft.
Ein Anwalt müsste anders denken. Wenn man allerdings eine Insolvenzverwaltungsgesellschaft und ein Immobilienbüro gründet,
kann das Motiv nur lauten: "Geldgewinn um jeden Preis" und die Gier nach Reichtum und Macht sind die einzigen Antriebsfedern.
Aber es kommt noch viel schlimmer, denn Dr. Ferdiand Lanker muss auch ein Mordversuch zusätzlich zur bereits durchgeführten
Existenzvernichtung der Familie H. vorgeworfen werden. Nach einer im Klinikum Klagenfurt durchgeführten Untersuchung im Mai
2008 wurde bei Frau Mag. H. ein Karzinom festgestellt. Wegen des Konkursverfahrens bestand gegenüber Frau Mag. H. Postsperre.
Dr. Lanker leitete einen Brief des Klinikums Klagenfurt, in dem Frau Mag. H. zu einem dringenden Eingriff aufgefordert wurde,
nicht (wie die übrige von ihm immer protokollierte Post - inklusive Werbung) an den Rechtsanwalt der Schuldnerin (Mag. Di
Vora) weiter. Dabei passierte ihm das Missgeschick, dass er in seinem Bericht den Eingang dieses so wichtigen Briefes auch
vermerkte. Da er ihn aber offensichtlich und absichtlich unterdrückte, hat er somit seine Veruntreuung unabsichtlich selbst
protokolliert. Die nicht weitergeleitete Aufforderung des besagten Krankenhauses, in der zu einer zweiten dringend notwendigen
Untersuchung aufgefordert wurde, führte in der Folge dazu, dass im Mai 2010 gravierende Beschwerden auftraten. Daher musste
Frau Mag. H., nicht wissend welche schwere Erkrankung bereits von einem Primar des Klinikum Klagenfurt festgestellt worden
war, in ihrer Not die Klinik aufsuchen und man diagnoszierte neuerlich dort das inzwischen bereits lebensgefährdend fortgeschrittenes
Endometriumkarzinom. Die Konsequenz war eine Notoperation und eine nachfolgende mehrmonatige Strahlentherapie, deren Auswirkungen
noch heute deutlich bemerkbar sind. Dr. Ferdiand Lanker hat auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung bei der ARAG sofort
gekündigt, ebenso menschenverachtend die Krankenzusatzversicherung bei der UNIQA Versicherung. Einen weiteren schwerwiegenden
Fehler beging er dadurch, dass er keine einzige und berechtigt bestehende Kundenforderungen der ALPHADATA von deren Klienten
eingetrieben hat. Zum Beispiel hat sich der Klient Tomanek, ein guter Freund des DDr. Johann Neuner (Partner von Dr. Lanker),
viel Geld dadurch gespart erspart, indem er einfach seine bestehende Honorarnote nicht bezahlte. Herr Dr. Lanker strengte
auch ein Verfahren gegen Christian H. wegen eines 10 Jahre alten Autos an, welches dieser auf eigene Kosten instand hielt.
Es folgten vier Verhandlungen bei denen Dr. Lanker verlor (12 Hv105/09f) und der Diebstahl des KFZ durch Dr. Ferdinand Lanker
bestätigt wurde. Ein dennoch eingeleiteter Rekurs des zuständigen Staatsanwaltes Dr. Friedrich Borotschnig führte zu einer
neuerlichen Verhandlung in der nächste Instanz mit der Bestätigung des Ersturteils (10Bs475/10v). Der Diebstahl des Wagens,
er wurde in der Zwischenzeit spurlos verschwunden, ist damit rechtskräftig dokumentiert. Eine Entschädigung wurde bis heute
nicht geleistet. Aufgrund seiner ungesetzlichen Handlungen versuchte Frau Mag. H. immer wieder die Abberufung Dr. Ferdinand
Lankers als Insolvenzverwalter zu erreichen. Dass die gesamte Schuldenaufstellung falsch war, hätte die LP & Per GmbH
spätestens zum Zeitpunkt der versuchten Einbringung eines Zwangsausgleiches (Eingabe am 18. 2. 2009 mit 20%) zugeben müssen,
da der Anwalt von Mag. H., Herr Mag. Di Vora, völlig korrekte Zahlen als Grundlage dafür anführte. Dieser Antrag wurde nicht
an d e n Gläubigerausschuss zur Abstimmung weitergeleitet, denn dadurch hätte die LP & 9er GmbH die Immobilie in Seeboden
und Klagenfurt nicht weiter verwerten können. In der Folge wurde der Schuldenstand lt. Beschluss des Dr. Galli vom Oktober
2009 noch um eine Million Euro (von 2,7 Mio. auf 3,7 Mio.) angehoben und sämtliche Eingaben, die auf die Unrichtigkeit dieses
Schuldenstandes hinwiesen, wurden ignoriert. Inzwischen wurde ab Juni 2009 Mag. Pötz der neue Konkursrichter. In der letzten
Ladung im November 2009 versuchte Dr. Ferdinand Lanker noch einmal den Konkurs zu behalten, indem er den Richter bat, diesbezüglich
mit Frau Mag. H. zu sprechen. Diese war aber um keine Umstände dazu bereit und es folgte daraufhin die Kanzlei Allmaier und
Nemec GmbH als Insolvenzverwalterin und die Masseunzulänglichkeit verschwand ohne Beschluss und Begründung aus den Edikten.
Ein mit Hindernissen gespicktes Spiel betrieb Dr. Lanker auch mit der Überweisung des Existenzminimums an Frau Mag. H. Obwohl
der Bund wie auch die PV pünktlich zum 1. jeden Monats das Gehalt bzw. die Pension überwiesen, leitete der Insolvenzverwalter
die Gelder erst Mitte des Monats weiter. Erst gegen Ende seiner Tätigkeit wurde das von ihm rechtswidrig reduzierte Existenzminimum
umgehend überwiesen. Von der Gehaltsexekution über den Landesschulrat wurden von Dr. Lanker € 10.000,-- zuviel an die
Hausbank von Mag. H. weitergeleitet, die sie erst nach Einspruch wieder zurückbekam. Dr. Ferdiand Lanker 8.7. Mag. Löbl Martina,
Pflegschaftsrichterin am Bezirksgericht Klagenfurt. Diese Richterin übernahm die Anregungen des Mag. Nemec und der STA Leoben
für ein Sachwalterschaftsverfahren gegen Frau Mag. H. und ihren Sohn Christian H. Jede Bekämpfung von Frau Mag. H. zu entsprechenden
Ladungen lehnte sie kategorisch ab. Sie ist einfach in das Netzwerk der kriminellen Betreiber eingebunden worden. Zur Bewusstseinsbildung
muss man den Vorgang bei der Erstanhörung von Frau Mag. H. am 4. 12. 2012 durch Frau Mag. Martina Löbel kennen. Hier der entsprechende
Aktenvermerk, erstellt von Frau Mag. H. im Original: Das Gespräch begann mit der Aufforderung der Richterin, ich möge mir
eine Wohnung suchen und vom Pyramidenkogel herunter ziehen, da die Räumung bald bevorstünde Jetzt hätte ich noch genügend
Zeit dafür. Die Versteigerung sei bereits rechtskräftig. Anmerkung: Das Haus mit der Adresse Höhe 36, in Keutschach, gehört
je zur Hälfte Frau Mag. H. und ihrem Ehemann Norbert, der nicht in das Konkursverfahren verwickelt ist. An dieser Adresse
besitzt der Sohn Christian ein unbefristetes Wohnrecht. Da die finanziellen Mittel der Familie erschöpft sind, würden durch
eine Zwangsräumung alle drei Familienmitglieder obdachlos. Der Richterin Mag. Martina Löbel ist das vollkommen gleichgültig!
Aber weiter im Text: Meine Antwort war, dass der Zuschlag lt. Beschluss vom Juni 2012 vom LG Klagenfurt, Dr. Joham, noch nicht
rechtskräftig sei. Sie sagte mir, dass sie es verstünde, dass ich verärgert über das Gericht sei, aber vielleicht könnte man
einen Kompromiss schließen, damit ich wieder ein geregeltes Leben führen könne. Im Augenblick könne es für mich nicht angenehm
sein, mit Konkurs, Besachwaltung und Versteigerung zu leben. Darauf gab ich keine Antwort. Dann fragte sie mich nach meiner
Biographie, die ich darauf kurz darstellte. Dazu erwähnte ich, dass mir der Insolvenzverwalter Mag. Ulrich Nemec Teile meines
Existenzminimums zurückhielte. Sie verstand das zuerst nicht, da sie immer nur von Unterhalt sprach. Ich erklärte ihr ganz
genau, dass meine beiden Pensionen (BVA und PV) aus unselbständigen Tätigkeiten herrühren. Die PV Pension erhielt ich durch
meine langjährige Beschäftigung als unselbständige Bilanzbuchhalterin seit ich seit 1971 ausübte. Über 30 Jahre war ich bei
der Firma Buchhandlung Magnet in Völkermarkt tätig. Einen entsprechenden Nachweis könne sie bei der Kärntner Gebietskrankenkasse
einholen. Die beiden Firmen Alphadata (gegründet 1999) und Omega OG (gegründet 2003) kämen wegen der geringen Bestandszeit
für eine Pensionsgrundlage nicht in Betracht. Ich habe dies auch wiederholt dem Insolvenzverwalter erklärt, jedoch ohne Erfolg.
Daher habe ich dadurch einen erheblichen finanziellen Verlust erlitten. Weiters machte mich die Richterin darauf aufmerksam,
dass die ERSTE Bank und Sparkassen AG angeblich ihre Forderungen uns gegenüber etwas reduzieren wolle. Ich erklärte, dass
ich davon nichts weiß. Normalerweise hätte der MV Mag. Ulrich Nemec mir davon etwas berichten müssen. Weiters erwähnte ich
noch die überaus hohe Überschuldung von € 3,7 Mio, welche durch das OLG Graz vom Richter Dr. Galli bestätigt worden
ist und bis Oktober 2007 gültig war. Die Richterin fragte nach, ob dies nicht in Schilling gewesen wäre? Ich verneinte dies,
denn 2009 gab es schon lange keine Schilling Währung mehr. Sie war äußerst erstaunt darüber. Anmerkung: Eine Richterin ist
nicht darüber informiert, ab wann der Schilling vom Euro abgelöst wurde und ist sich nicht im Klaren, wie sich die Umwechslung
in Zahlen auswirkten würde. Wir helfen ihr: Dr. Ferdiand Lanker konstruierte bekanntlich einen Schuldenstand von: EURO 3,764.979,96
Das sind in Schilling umgerechnet: ATS 51,807.253,74 Die Differenz wäre: ATS 48,042.273,78 Die Richterin lebte also in der
Annahme, dass das kleine Buchhaltungsunter- nehmen Alphadata wegen einer Überschuldung von ATS 51,8 Millionen in den Konkurs
getrieben werden musste. Aber nicht nur diese Dame ohne Kopfrechnungskünste irrte sich, auch das Oberlandegericht Graz verteidigte
diese kriminell konstruierte Schuldensumme in seinen Ablehnungsbescheiden. Aber lassen wir wieder Frau Mag. Hoisl zu Wort
kommen: Später sprach sie (Mag. Martina Löbel) noch mit meinen Anwalt Dr. Piffl-Percevic über einen Gutachter, den sie unbedingt
holen wollte. Mein Anwalt lehnte dieses Ansinnen aber mit der Begründung ab, dass eine Besachwaltung meinerseits nicht notwendig
sei, da man sonst alle ÖstereicherInnen besachwalten müsse. Er werde ihr ein Schreiben zukommen lassen, damit sie dies dem
Akt beilegen könne und damit auch kein Gutachter mehr benötigt würde. Weiters teilte ich Frau Mag. Löbel mit, dass der Rekurs
des Verfahrens 20 C 654/11m (Mag. Hausner-Mahnklage) wegen fehlender Teile des Existenzminimums nach mehr als 6 Monaten noch
nicht entschieden worden ist. Frau Mag. Löbel sprach darauf immer noch von einem Unterhalt und ignorierte meinen Einwurf und
bestritt diesen zuerst. Nach einem Blick in ihren Computer musste sie jedoch feststellen, dass der Beschluss bis heute noch
nicht an mich ergangen ist und dass meine Angaben stimmen. Anmerkung: Die Frage, wie vorbereitet und mit der Sachlage vertraut
diese Richterin war, muss sich an dieser Stelle jeder Leser jetzt schon zum Drittenmale fragen. Meine Hinweise, dass die angeblich
"Rechtskräftigen Beschlüsse" nicht rechtskräftig sein können, wurden wieder ignoriert. Der Grund liegt in der Nichtzustellung
der Beschlüsse an Herrn Norbert H. (Besitzer der beiden Haushälften in Keutschach und Klagenfurt), da ihm seit Oktober 2010,
nach einer Darmkrebsoperation mit längerer anschließenden Pflegebedürftigkeit bei Verwandten, keine gerichtlichen Beschlüsse
mehr zugestellt werden konnten. Keutschach, am 4. 12. 2012 Mag. Anneliese H. e.h. Anwesend waren: Mag. Martina Löbel Dr. Friedrich
Piffl-Percevic Mag. Anneliese H. Anmerkung: In einem dem Erstgericht bereits bekannten ärztlichen Befund des Dr. Alexander
Kronfuss, vom 12. 4. 2012, steht in dessen Feststellung des psychiatrischen Status von Frau Mag. Hoisl wörtlich: Sie ist bewusstseinsklar,
allseits orientiert, bezgl. der Erlebnisse mit dem Konkurs und dem Masseverwalter vielleicht spurweise sensitiv, manifeste
paranoide Gedächtnisinhalte können derzeit aber nicht exploriert werden. Kognitive Leistung ist im Wesentl. oB, im Duktus
wirkt sie formal und inhaltlich oB, Antrieb/Leistung sind seit der oB etwas reduziert. Schlaf ist aber oB. Wohlgefühl ist
durch die Gesamtproblematik, sowohl von Seiten der OP, als auch von Seiten des Konkurses etwas herabgesetzt, Freude kann allerdings
empfunden werden, kein sozialer Rückzug. Affektiv ist die derzeit gut schwingungsfähig und erreichbar, kein Hinweis für Denkstörungen,
Psychomotorik ist normal. Derselbe Gutachter kommt in einem völlig positiven Befund auch über Christian H. zur folgenden auszugsweisen
Beurteilung: Er ist bewusstseinsklar, er ist allseits orientiert, im Duktus formal und inhaltlich unauffällig, erreicht auch
immer wieder sein Denkziel, sohin kein Hinweis für Denkstörungen. Derzeit lassen sich keine psychiatrischen Krankheitssymptome
explorieren, max. besteht eine leichte Belastungsreaktion im Rahmen seines Verfahrens, therapeutische Schritte sind daher
ebenfalls nicht notwendig. Dennoch besteht diese Richterin unbeirrt weiter auf die Besachwalterungsverfahren. Woher kommt
der Druck, was gilt es zu vertuschen, wer gibt ihr Versprechungen, wenn sie diese Begutachtungen auch durchsetzt? Zuletzt
wurde von ihr als Gutachter für das angestrebte Verfahren Dr. Raoul Sacher in 9635 Dellach Bezirk Hermagor bestellt. Wie kommt
man zu diesem Gutachter? Ganz einfach, der mehrfach erwähnte und beschuldigte Richter Dr. Handl hat ein öffentlich bekanntes
Nahverhältnis zu Hermagor. 8.8. Mag. Murko-Modre Gerlinde, 1. MV OMEGA OG vom 3. 5. 2001 - 11. 5. 2011. Gläubigerschädigung,
indem sie Klienten der Omega OG angerufen hat, um sie anderen Steuerberatern zuzuführen (Zeugin Frau D´Ambros von der Firma
Gratz). Sie wollte auch eine genaue Aufstellung aller Klienten erhalten um diese zu verwerten. Wieso wurde sie vom Insolvenzrichter
Dr. Handl plötzlich abberufen? Mag. Gerlinde Murko-Modre 8.9. Mag. Nemec Ulrich, 3. MV ALPHADATA vom 24. 11. 2009 bis dato.
Gemeinschaftskanzlei mit Dr. Peter Riedl, der bei der Privatklage von Mag. Hoisl wegen des ungesetzlichen Vorgehen des Mag.
Nemec, diesen vertreten hat. Er bezeichnete Mag. Hoisl in dem Verfahren als unfähig und korrupt. Für Mag. Nemec, nebenbei
Feuerwehrkommandant vom Klagenfurter Vorort Krumpendorf, wird aber noch Feuer am Dach sein. Denn er veruntreute Gelder aus
dem Titel eines Existenzminimums von Frau Mag. H. (trotz richterlicher Erkenntnis) und schikaniert sie mit verspäteten Überweisungen,
obwohl das Existenzminimum nicht in die Masse geführt werden dürfte. Der Beschluss über die Zuerkennung eines Existenzminimums
lt. IO § 2 Abs. 2 wurde ignoriert. Seine Klage für eine Nichtzulassung einer Rechtsbeihilfe für Mag. Hoisl wurde gerichtlich
abgewiesen. Er hat auch Kosten für das Verfahren vom Massekonto genommen und dadurch Masseschädigung begangen. Weiteres tätigte
er Falschaussage vor Gericht (20C 654/11m) und beging Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Von ihm kam im April 2011 die Anregung
zum Sachwalterschaftsverfahren, er verweigerte die Zustimmung zum Rekurs und seine Rolle bei der Zwangsräumung des Bürohauses
in Klagenfurt war ungesetzlich, da er Frau Mag. H. keinen Beschluss zukommen ließ. Dass er alle Bemühungen für einen Zwangsausgleich
ignorierte, schlägt dem Fass den Boden aus. Mit Stand Juli hat Mag. Ulrich Nemec mehr als € 53.000.-- veruntreut! Mag.
Ulrich Nemec Feuerwehrkommandant Mag. Ulrich Nemec 8.10. Mag. DDr. Johann Neuner, Kompagnon von Dr. Ferdinand Lanker (siehe
8.7.) Daher in allen Belangen mitverantwortlich. Er hat sofort die totale Verwertung sämtlicher Immobilien und ebenso den
Anschlusskonkurs der Fa. Omega OG angekündigt. Da er als Steuerberater Konkurrent der Omega OG war, liegt Interessenskonflikt
vor. Er hat auch tatsächlich Klienten zu einer Abkehr von Omega OG und zu einem Beraterwechsel beeinflusst. Durch die Postsperre
gelang es ihm, zahlreiche Klienten zu erreichen, die rasch ihre Kündigung einbrachten (jeder Klient konnte lt. Vollmacht sofort
ohne Frist kündigen). DDr. Johann Neuner ist gerichtlich beeideter Sachverständiger! Mag. DDr. Johann Neuner 8.11. Mag. Herbert
Pötz, 2. Konkursrichter bei ALPHA DATA. Legte sein Amt wegen Befangenheit (Freundschaft zu Dr. Schnabl???) zurück. Bemerkenswert
ist, dass er die Masseunzulänglichkeit der Fa. Alphadata aus nicht erkennbaren Gründen zurückgenommen hat. 8.12. Dr. Arno
Ruckhofer, Leiter des Alpenländischen Kreditorenverbandes Kärnten Bekannt für seine rigorose und rücksichtslose Vorgangsweise
und seiner Teilnahme an „Siegesfeiern“ mit Masseverwaltern und Richter nach erfolgreich abgewickelten Konkursen.
Eine Vermögensüberprüfung wäre sicherlich sehr aufschlussreich. Über seinen Auftrag erfolgte eine Überprüfung des Massekontos
der Alphadata im November 2009 im Büro des Masseverwalters und es konnten keine Mängel festgestellt werden. Plötzlich war
der Verkaufserlös des Hauses Seeboden zum Prüfungszeitpunkt wieder auf dem Massekonto. Im Beschluss des Senates der OLG war
dieses Geld aber nicht angeführt. Dr. Ruckhofer als Beteiligter im Gläubigerausschuss wäre laut Insolvenzordnung auch verpflichtet
gewesen von Beginn an den Masseverwalter zu kontrollieren und er hätte mit seiner langjährigen Erfahrung die kriminell konstruierte
Überschuldung von € 3,7 Mio. sofort erkennen müssen. Zweifellos muss hier eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen
Gericht, den Masseverwaltern und dem Gläubigerausschuss über längere Zeit bestehen, da man ja nichts gegen die ungesetzliche
Vorgangsweise einzelner Herrschaften unternahm. Dies lässt daher den Schluss zu, dass man Frau Mag. H. nicht aus dem Konkurs
herauslassen wollte. Immerhin gab es erhebliche Vermögenswerte und ein ansehnliches monatliches Einkommen, von dem man nur
einen Teil, wie sich jetzt herausstellte, fälschlich als Unterhalt an die Schuldnerin abtrat. 8.13. Dr. Schnabl Johannes,
1. Konkursrichter ALPHADATA Wem sein Alkoholproblem bekannt ist, dem ist auch bewusst, dass dieser Mann schleunigst in Pension
geschickt werden müsste, bevor er weiteres Unheil anrichtet. Die Kärntner Medien berichteten schon darüber, dass sich dieser
Herr Urlaubsreisen schenken lies. Verschleierte auch jüngst einen durch Alkohol beeinflussten Autounfall. Sein Vorgänger Dr.
Trinks trieb es bei der Bereicherung nach gelungener Existenzvernichtung von UnternehmerInnen genauso, indem er sich seine
ausgedehnten Auslandsreisen und allseits bekannten Gourmetfeste von Dritten finanzieren lies. Außerdem wird auf den Verkehrunfall
mit Personenschaden und Fahrerfluchthingewisen, wobei die zuständige Polizei näheres weiss - wie z.B. das Versteck des beschädigten
KFZ´s. 8.14. Dr. Kieber-Trattner Christine, Exekutionsrichterin BG Klagenfurt. Amtsmissbrauch und Gläubigerschädigung. Hat
die ungesetzlichen Zwangsversteigerungen und die rechtswidrige Zwangsräumung der Omega OG 7 E 42/07s veranlasst. 8.15. Mag.
Wagner Reingard, Staatsanwältin in Leoben. Nach der Versetzung des STA Dr. Kirschofer im November 2009 übernahm sie die Anzeigen
(1 St 10/10z und 30Bl 41/12i und andere) von Frau Mag. H. gegen verschiedene Personen des BG (z. B. Vorsteher Dr. Radl) und
LG Klagenfurt. Über mehrere Monate tat sie überhaupt nichts und bei telefonischen Urgenzen teilte sie immer nur mit, sie prüfe
sowieso. Im Oktober 2011 erklärte sie am Telefon, dass der ganze Fall an das LG Leoben gehe und es zu Verfahren käme. Umso
überraschter erhielt Frau Mag. H. einen Tag vor Weihnachten 2011 die Mitteilung, dass sämtliche Verfahren zurückgelegt würden.
Statt deren erfolgte eine Anregung zur Besachwalterung gegen Frau Mag. H. und ihren Sohn Christian H. Die Konsequenz dieses
Schreibens war die neuerliche Rechtsverweigerung für beide betroffenen Personen und gleichzeitig der Schutz der straffälligen
Richter. Die von der Familie H. engagierte Rechtsanwalts- kanzlei Dr. Wegrostek setze den Rechtsanwaltsanwärter MMag. Göschl
für die Bearbeitung des Falles ein und dieser hatte seit dem Spätherbst 2011 mit Frau Mag. Wagner auch ständig Kontakt gepflogen.
Hätte Frau Mag. H. und ihr Sohn dessen Ratschlägen Folge geleistet, wären beide wahrscheinlich längst besachwaltet worden.
Außer hohen Honorarkosten hatte diese Vertretung nur Nachteile gebracht. 8.15. Mag. Theresia Fill, Richterin des BG Klagenfurt
Setzt nahtlos die Handlungen der Vorgängerin Dr. Christine Kieber-Trattner fort. Sie ist auch für das spurlose Verschwinden
vom Inventar, Wert- und Kunstgegenständen aus der Immobilie Klagenfurt verantwortlich. Weiters unterdrückt sie Dokumente,
wie zum Beispiel den Schriftsatz vom 16.04.2013, protokolliert durch das WebERV. Hier wurden also nur die wichtigsten Personen
aufgelistet. Insgesamt haben sich über 20 akademisch ausgebildete Personen mit diesen beiden Konkursfällen über Jahre beschäftigt,
Unwahrheiten erfunden oder diese gedeckt und sich in einigen Fällen auf kriminelle Art und Weise bereichert. Sie halten in
einem bewährten Netzwerk wie Pech und Schwefel in diesem völlig außer Kontrolle geratenen Verfahren zusammen. Auch hier gilt
das Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". In Vorarlberg haben in ähnlicher Art und Weise jahrelang Anwälte,
Gerichtsbeamte und RichterInnen in höchsten Positionen diese Vorgangsweise beim Fälschen von Testament und beim Vertuschen
von Betrügereien vorgelebt. In Kärnten und für diesen Bericht über manipulierte Konkurse gilt aber noch die Unschuldsvermutung!
Für die betroffene(n) SchuldnerIn und den Verfasser ist trotz aller Versuche bis heute völlig unklar, wie hoch die Verschuldungen
der ALPHADATA und OMEGA OG zuletzt wirklich waren und wie viel an Erlösen tatsächlich in die Massen einbezahlt wurden. Niemand
gibt darüber Auskunft, wie viel die diversen Masseverwalter über ihre gesetzlich zustehende Honorare insgesamt davon wirklich
abgesahnt haben. Ebenso ist völlig unklar, wohin die gestohlenen Wertgegenstände aus dem Bürohaus in Klagenfurt verschwunden
sind. Von wertvollen EDV-Geräten, Möbeln, Bildern und Teppichen bis hin zu verschwundenen Goldmünzen und Sparbüchern und einer
professionellen Tauchausrüstung samt Unterwasserkamera ist nichts mehr vorhanden. Es wurden auch keinerlei Inventarlisten
und Aufzeichnungen angefertigt. Ebenso wurden keine Verzeichnisse von den beschlagnahmten Ordnern angefertigt, in denen Urkunden,
Bilanzunterlagen und fertige bereits zur Verrechnung vorgesehene Rechnungen abgelegt waren. Hunderte Kunden haben dadurch
einerseits wichtige Geschäftsunterlagen verloren und andererseits haben sich einige besonders schlaue Klienten dadurch die
Honorarrechnungen erspart. Natürlich zu Lasten der Masse. Viele Klienten bekamen vom Firmenbuchgericht ein Strafverfahren,
weil sie ihre Bilanzen nicht rechtzeitig vorlegen konnten. Sie mussten dafür Strafe zahlen und von einem Steuerberater noch
einmal um teures Geld dieselben Bilanzen anfertigen lassen, die schon bei der OMEGA OG teilweise oder bereits schon fertig
erstellt worden waren. Wenn ihnen das Handwerk nicht gelegt wird, wird eine Handvoll Richter und Masseverwalter in Klagenfurt
auch weiterhin versuchen Firmen gänzlich zu vernichten, wenn nur ein Quadratmeter Grund und Boden vorhanden ist und einige
Filetstücke unter Freunden und Bekannten verteilt werden können. Aber was machen diese Herren wirklich, wenn sie diesen Bericht
wutentbrannt gelesen haben? Sie werden klagen, klagen und immer wieder klagen, so wie sie es immer sofort tun, wenn nur der
geringste Lichtstrahl auf ihre kriminellen Handlungen fällt. Sie haben ja gegenüber einfachen BürgerInnen die Werkzeuge in
der Hand und operieren aus einem Netzwerk mit Mittätern. Aber auch hier ist die Zeit nicht stehen geblieben und sie übersehen,
dass durch wesentliche Veränderungen in Zukunft Malversation, Korruptionen, Steuerhinterziehungen und andere Verbrechen schneller
an das Licht gelangen und es damit zu Untersuchungen und Verurteilungen kommt. A. Die BürgerInnen sind mündiger geworden und
der vorauseilende Gehorsam gegenüber Politikern (z. B. immer mehr Nichtwähler), Behörden (z. B. Amtsverschwiegenheit), Institutionen
(z. B. Banken) und auch Akademikern (z. B. Die Götter in Weiß), die Ihre Allmacht bei jeder Gelegenheit ausspielten ist stark
ins Wanken geraten. B. Das Internet ermöglicht in Sekundenschnelle Informationen rund um den Erdball zu senden. Auch Verbrechen
werden dadurch Millionen Menschen im Nu bekannt. Ganze Regierungen wurden schon an den Pranger gestellt und abgewählt oder
sogar vertrieben. C. Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, XING und Stay friends, in einer Art Treffpunkt
im Internet, an denen man mit Freunden und Bekannten kommuniziert, erreichen innerhalb von wenigen Tagen tausende Leser. D.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist gegründet worden und lässt sich durch Vertuschungsaktionen in den Ländern (z. B. Salzburger
Spekulationen + Kärnten Birni Prozess) nicht von Ermittlungen und Anzeigen abhalten. E. Die Sensibilität gegenüber kriminell
handelnden Lobbyisten: Z. B. Ex-Minister Strasser, Steuerflüchtlingen: Deren Daten gelangen weltweit immer mehr in die Öffentlichkeit,
Korrupt handelnde Personen: Z. B. Ex-Landesräte Martinz und Uwe Scheuch ist immens gestiegen. Es kam endlich zu ersten Verurteilungen
und nun es geht noch weiter. Wenn nun die aufgedeckten Personen zur Abwehr von Verschwörungstheorien oder Verleumdungen sprechen
und Anzeige erstatten so übersehen sie folgendes: Die Meinungsfreiheit ist Grundrecht jedes Bürgers. Er/Sie ist verpflichtet,
strafbare Handlungen und Missstände aufzuzeigen und gegebenenfalls anzuzeigen. Jeder Mensch hat das Recht seine Sichtweise,
wenn diese im Rahmen sind, kund zu tun. Würde man im U-Ausschuss zum Vergleich jede unwahre Angabe einer hochrangigen Person
als Anlass für eine Anzeige verwenden, könnte man die Geschäftsfähigkeit breitgradig aberkennen und den Untergang Österreichs
begrüßen. Die Bezeichnung Querulant wird definitiv überstrapaziert! Disclaimer: Natürlich gilt wieder die Unschuldsvermutung
trotz vorliegender belastender Beweise. Für den Inhalt sind die hier angeführten Personen verantwortlich. Gepostet vor 3 weeks
ago von Bertolt Brecht Über mich Über mich Bertolt Brecht Blog-Archiv Blog-Archiv 2013 (1) September (1) EVM Subscribe Subscribe
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