Gewisse Bedeutung
hat auch der Uno -- Menschenrechtspakt. II.
Der Menschenrechtskatalog
nach dem UMRP geht wesentlich weiter. Die österreichischen Grundrechte sind nicht mehr zeitgemäß und finden sich im Staatsgrundgesetz
1867, in der Fassung der Novelle BGBl.1988/684.
Durchsetzbarkeit der Urteile
bei Individualbeschwerden in Genf ist nicht in allen Fällen gewährleistet.
Wohl aber in Straßburg. Primär kommt die Anrufung
des EuGH für Menschenrechte in Straßburg in Frage. Voraussetzung: Opfereigenschaft.
Schadenersatzansprüche werden nach Artikel 41 EMRK zugesprochen.
Die wohl wichtigsten Bestimmung für unsere Seiten ist der Artikel 6 Abs. 1 EMRK - Verstoß gegen ein gerechtes Verfahren und
das 1. Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtskonvention. (Eigentum) Allgemein sind im Pensionsrecht
Beschwerden nach der EMRK zum Scheitern verurteilt. Gute Aussichten bestehen im Sozialrecht bei Verstößen.
Dies ist auch die Auffassung der österreichischen Richtervereinigung.
Zusprüche in Straßburg erfolgen nach
billigen Ermessen und erinnern hinsichtlich
der Höhe amerikanische Verhältnisse.
Nach neuerster Rechtsprechung
sind auch Maßnahmen gegen Österreich möglich.
Das Rechtssystem
in Straßburg ist weit fortgeschritten.
Das Instrument der Rechtsprechung
bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Anleitungen werden seitens des Gerichtes nicht gegeben. Ein wichtige Bestimmung ist der
Verstoß nach Artikel 6 EMRK-gerechtes Verfahren. Woraus Schadenersatzpflicht in nicht unbedeutender Höhe resultiert.
Zusammenfassend ist auszuführen,
dass auf Grund der Rechtsentwicklung die Menschenrechte für das Sozialrecht Eine große Rolle in der Rechtsprechung des EuGH
in Straßburg gewonnen haben.
Hinsichtlich des Verfahrens
ist an sich noch immer zu wählen, ob die Verhandlungssprache englisch oder französisch sein soll.
Bei Beschwerden nach dem
Uno - Menschenrechtspakt
in Genf sind Eingaben nur in Englisch oder Französisch
möglich. Dieses Rechtssystem ist Wesentlich einfacher, es gibt auch das Grundrecht auf Schadenersatz bei ungerechtfertigter
Verurteilung.
In Menschenrechtssachen sind
wir absolute Experten.