verbotene Prozessvereinbarung für Rumänenbande - folge neue Kriminalfälle vor Veröffentlichung . Das machen Funktionäre
der Rechtsanwaltskammer . Geld stinkt nicht -pecunia non olet .
An die
Steiermärkische
Rechtsanwaltskammer
Frau Präsidentin Mag. Dr. Gabriele Krenn
Glacisstraße 67
8010 G r a z
Bruck an der Mur, 2010-12-18
Betrifft: D i s z i p l i n a r a n z e
i g e
gegen Dr. Mi........K. –
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In obiger Angelegenheit ist beim BG Bruck an der Mur zu 5 C 61/03 b zwischen dem Unterfertigten
und Frau N.N das Scheidungsverfahren anhängig, wobei es auch einen verbundenen und einen weiter zu verbindenden
Akt gibt, der mir erst jetzt bekannt gegeben wurde, weil ihr eigenes Ausschuss-Mitglied wieder daran beteiligt war, dass mir
die Akteneinsicht nicht gegeben ist.
Aus diesen Gründen musste ich unzählige Erhebungen durchführen. Nun wurde durch den Richter
Mag. Christandl, BG Bruck an der Mur, eine Ladung über die nunmehr rechtskräftig bestellte Kollisionskuratorin, Fr. Dr. Schaffer-Hassmann,
RA in Leoben, übermittelt, wobei die Klägerin und Widerbekalgte nicht erkennen kann, wo ich tats. wohne.
Dazu kommt weiters, dass die Klägerin unzählige Straftaten auf zu weisen hat,
wobei in den letzten Tagen weitere Meldungen herein kommen. z.B. Menschenhandel nach § 217 Strafgesetzbuch (Urteil
rechtskräftig) .
Mir selbst wird nur eine Eheverfehlung nach § 49 Ehegesetz vorgeworfen. Dies mit meiner
Sekertärin, welche aber in gegenst. Fall in Verbindung mit anderen Verfahren und der nicht gehörigen Fortsetzung einerseits
verjährt ist und der Vorwurf aus dem Jahre 1999 stammt. Die Richtigkeit wird bestritten . Es gab an ihr einen Mordversuch
durch Ausbauen der Bremsen an ihrem PKW .
Ich darf als bekannt voraussetzen, dass die absolute Verjährungsfrist im Scheidungsrecht
10 Jahre beträgt.
Zusätzlich habe ich beim BG Leoben ein weiteres Verfahren mit Zuständigkeitsvereinbarung
angestrengt, wobei mir durch den dortigen Richter Dr mitgeteilt wurde, dass tats. der nunmehr von mir Angezeigte 2. Vizepräs.
der Stmk. RA-Kammer gegen mich ( derzeit verdeckt )einschreiten wird.
Zwischendurch merke ich an, dass mir durch die Widerbeklagte bereits jahrelang die
Droge Rizin verabreicht wurde, wodurch es zu Symptomen wie Lungenembolie, Einlieferungen in das Krankenhaus, vermeintliche
Polyneuropathie, einseitig in den Extremitäten bis zur Tetraphlegie, gekommen ist, wobei dies auch erklärt, dass es 21 versch.
psychiatrische Gutachten gab. Im letzten Gutachten des Univ.-Prof. Dr. Wieselmann scheint wiederum auf: psychiatrisch nichts
erkennbar, allerdings sprach der EEG-Befund damals noch für das Rizin, wobei es nunmehr nahezu keine Residuen mehr gibt, allerdings
unzählige Befunde, die darauf hinweisen.
Die Klägerin rum. Abstammung ist absolut gewalttätig. Der Vater des intern. Schleppers
hat mir im eigenem Haus 6 Zähne eingeschlagen, wodurch ich eine Prothese erhalten muss. Dr.med. Henning Berger hat bereits
einen Vorschlag für einen Teleskop-Zahnersatz unterbreitet.
Hrn. Dr. K- ist mit abs. Sicherheit bekannt, dass ich durch die Klägerin laufend
bedroht wurde, weil sie ins Gefängnis musste. Ich habe ihr unter Einfluss des BM f. Justiz und der Kripo geraten, sich den
Behörden zu stellen, wobei ihr vorerst auch Straffreiheit zugesichert wurde.
Vor den internationalen Schleppern musste ich fliehen. Auch der Kripo ist eine Panne
unterlaufen.
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Ich bin ein unschuldiger Bürger , der nie eine Vorstrafe hatte . Meine Zeugen
haben beste Referenzen. Einer ist sogar Senatspräs. im Justizpalast.
Es stellt sich nur die Frage, ob sich die Stmk. RA-Kammer derartige Fehlschritte eines
Kammerfunktionärs leisten kann. Dies ist erst der Beginn einer Strafanzeige. Weitere Strafanzeigen werden folgen. Insbesonders
wegen versuchten Mordes durch Verabreichung der Droge Rezin . Die Widerbeklage wurde verurteilt mehrfach wegen Urkundenfälschung
, Betrug , und betrieb wie aus den Medien bekannt Schleppereinen und Sklavenhandel nach § 104 StGB - Strafrahmen 20 Jahre.
Nach einem Monat kam sie durch strafrechtswidrige Prozessabsprachen des Vizepäsident frei . Der Richter setzte
das Verbrechen des Amtsmissbrauches . Der Schlepperlohn betrug
200 OO0, Euro was ich ermittelen konnte .
Ob Sie in der Lage sind, zu verhindern, dass Dr. K. in meiner Scheidung einschreitet,
ist nicht meine Angelegenheit; ich werde sämtliche, je nach Notwendigkeit erforderlichen Rechtsschritte, welche sich bis nach
den Weihnachtsfeiertagen ergeben, einleiten und noch vor der Streitverhandlung einen zusammenfassenden Schriftsatz für das
BG Bruck erstatten.
Der Kammerfuntionär erhöhte das Sicherheitsrisiko für unschuldige Bürger der Republik
Österreich .
Hingewiesen wird auf eine erhebliche Kollision des Hrn. Dr. M. K.; ich ersuche diesbezügl.
um Kenntnisnahme und zeichne
mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Dr.N.N.
Anmerkung zu Prozessabsprachen :
verfahrensbeendender Absprachen zB Moos,
Absprachen im Strafprozess, RZ 2004, 56 [60
ff]). Sie können
zu disziplinärer und strafrechtlicher Verfolgung führen.
Unterlässt ein Richter die nach der Sachlage
gebotene
Beweisaufnahme pflichtwidrig, um eine solche Absprache zu
realisieren, kommt Strafbarkeit wegen des Verbrechens
des
Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB in
Betracht (vgl 11 Os 77/04, JBl 2005, 127 = EvBl 2005/64,
275
= SSt 2004/66; 13 Os 70/06b; vgl RIS-Justiz RS0097040
Opfer von Dr.M.K. Rechtsanwalt
http://dr.grossferdinand.tripod.com/aurorasterreichworldwidelaw/id116.html