Staatsanwaltschaft
Leoben
Dr.
Hanns-Groß-Straße 7
8700
Leoben
ergeht
per Telefax: 03842/43236-22
Fürstenfeld,
2011-08-10
Betrifft: S
t r a f s a c h e
Beschuldigter:
Christian Martin Sch.
8600 Bruck a.d. Mur
wegen:
§ 83 f, § 87, § 107 Abs 2 StGB
§ 5, § 75 StGB
B e w e i s a n t r a g
1-fach
Beilagen
In
außen bezeichneter Strafsache wird auf den Beweisantrag Dris. Grebenjak, der bereits bei Gericht eingetroffen sein müsste,
Bezug genommen und ausgeführt, dass es geboten erscheint, einen Beweisantrag durchzuführen, zumal, nachdem die Zeugin Mariana-Lavinia
J.+ das City-Cafe betrat, die bisher vernomme Zeugin…M... Richtung Beschuldigten ging und diesem offensichtlich über
einen Dritt-Auftragstäter, wobei der RA-Kammer eine Mitteilung erstattet wurde, einen Tatausführungsauftrag erteilte.
Sie
ist daher als Beschuldigte zu vernehmen, wobei zusätzlich sich beim Ortsaugenschein der Tatbestand des § 288 StGB ergeben
wird, zumal sie überhaut auf Grund der Sitzordnung und Abwanderung des Unterfertigten und Abdeckung durch die Zeugin J, auch
nichts sehen konnte. Dazu kommt selbst, dass der Antrag gestellt wird, einen Sachverständigen für Gerichtsmedizin zu bestellen,
zum Beweis, dass die Verletzungen nicht dadurch entstanden sind, dass sich der Beschuldigte fallen ließ, was auf Grund der
beiliegenden, bisher vorliegenden, ärztlichen Unterlagen auszuschließen ist.
Auf
Grund eines kräftigen Schlages mit der Hand – der Beschuldigte hatte auch ein Glas in der Hand – brach die Lehne
der Bank zusammen und lag das Öpfer am Boden, wobei Tritte gegen den Thorax (Brustkorb )erfolgten. Die blutende Verletzung
an der Lippe, welche eine große Blutlache verursachte, dürfte vom Weinglas stammen.
Ohne
der Mitangezeigten näher treten zu wollen, ist zu sagen, dass diese wegen eines ähnlichen Deliktes wegen Verabreichung von
Gift in ein Getränk in Bratislava eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Gänze verbüßen musste, wo auch dieses Delikt unter
Beteiligung erfolgte.
Die
nunmehr Angezeigte wird daher zu vernehmen sein und wird auch die Gegenüberstellung mit der geführten Zeugin und dem Unterfertigten
beantragt.
An
ärztlichen Unterlagen werden angeschlossen:
- das Röntgen des LKH Bruck a.d. Mur wurde durch
Dr. Gerd Grebenjak bereits vorgelegt;
Weiters
wird vorgelegt:
- eine Ambulanzkarte des LKH Fürstenfeld;
- ein MR-Befund mit posttraumatischem Tumor des LKH
Fürstenfeld;
- ein radiologischer Befund Dris. Hausegger/Kapfenberg
mit Serienrippenbruch mit massiver Dislokation der Rippe 8 um Schaftbreite;
- hinsichtlich der psychotherapeutischen Behandlung
wurde bereits durch Dr. Grebenjak berichtet;
Weiters
wird vorgelegt:
- ein Gutachten des Univ.-Prof. Dr. Wieselmann, woraus
ersichtlich ist, dass vor der Tat vom psychiatrischen Gesichtspunkt der Unterfertigte, das Opfer, völlig gesund war und daher
traumatisiert wurde .
- weiters wurde eine teure Zahnprothese ausgeschlagen
und notdürftig repariert.
Dass
ein Dritttäter im Hintergrund steht, wird im Kontext schwierig zu beweisen, ergibt sich jedoch aus einem Schreiben an
die Stmk. RA-Kammer; man wollte einen Juristen, so wie dies in Deutschland bereits gang und gäbe ist, weil er sich für mittellose
Personen in einer Non-Profit-Organisation einsetzt, eliminieren, was aber auf Grund des Schlages auf den Kopf nicht gelang;
wohl aber lag, was auf Grund der Befunde ersichtlich ist, ein SHT mit Amnesie vor, wobei sich die Amnesie bereits größtenteils
zurückgebildet hat.
Eine
nächtliche Betreuung ist wegen der Schmerzen noch erforderlich; es besteht auch der Verdacht auf Atelektasen und wird ein
weiteres MR in einem Spezial-Institut durchgeführt.
Der
Unterfertigte vertritt die Auffassung, dass es sich um einen gezielten Mordauftrag einer vorbestraften Ausführungstäterin,
welche ihrerseits einen Auftrag erteilte, gehandelt hat, und ein williges Obejekt bei Drogensüchtigkeit war und
Teile ihrer eigenen Muttersprache auf Grund des offensichtlichen Drogenkonsums – eine andere Erklärung kann der Unterfertige
nicht finden – vergessen hat.
Zusammenfassend
handelt es sich um eine Auftragstat. Verdächtig nach der Diktion der Auftragstäterin ist ein ehemaliger Vizepräsident der
stmk. Rechtsanwaltsakammer ;dies offensichtl.wegen der Rückstellungsprozesse 1947
im
Auftrag durch den Unohochkommisär Dr.Dr.Ferdinand Gross . Die Rechtsanwaltskammer
ist
informiert .
Der
PKW des Opfers brannte danach aus.Er konnte sich aus dem Fahrzeug auf der Autobahn retten .
Siehe
unten stehenden Link : Cicero Verteidigung für Sexto Roscio Amerino .
Gegenständlich
im Hintergrund der Blutat eine Strafanzeige an die Koruptionstaatsanwaltschaft-Wien.
Veröffentlichung
kurzfristig.