Löschung aus den Schwarzen Listen
Betrifft: Löschung
aus dem KSV – Kreditschutzverband –
sämtliche Listen wie Eintragungen –
Rechtsgrundlage: DSG 2002 und
2 Urteile des OGH, eines aus dem Jahr 2009
Anmerkung: derartige Daten sind zu löschen,
Die Vorgangsweise war zuvor rechtswidrig
außerdem existiert eine EU-Richtlinie und ein
Urteil des Bundesgerichtshofes in Deutschland
Löschungen
können durch uns durchgeführt werden.
Dauer:
Wochen mit Rechtsanspruch;
Erforderliche
Unterlagen: Kopie Reisepass, Meldezettel und
der aktuellen Plastik-Karte der Bank oder Bekanntgabe der akt. Konto-Nr. mit BLZ + Bank.
Weiters
Bekanntgabe möglicher Eintragungen auf Grund von Vor-Krediten bei anderen Banken oder Leasing-Banken, allenfalls auch Mahnungen
durch Inkasso-Büros.
Im
Allgemeinen sind 25-30 Schreiben erforderlich.
Die
Antwort lautet meistens so, dass die Löschung durch den KSV vorgenommen wurde; sollte sich allerdings die Rechtsgrundlage
ändern, entfällt die Löschung. Dies kann aber nahezu ausgeschlossen werden, zumal eine EU-Richtlinie besteht.
Eine
Vollmacht auf die Aurora Österreich ist möglich, allerdings nicht sinnhaft, zumal durch den Antragsteller persönlich unterschrieben
werden muss – mit Geb.-Datum und auch diesem die Post zugestellt wird.
Unterhält
der Antragsteller zus. eine Firma, eg. GmbH oder andere Firmenform, muss die Löschung doppelt beantragt werden; dies gilt
auch bei Ehegatten.