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Löschung aus den Schwarzen Listen

 

 

 

Betrifft:                Löschung aus dem KSV – Kreditschutzverband –

                            sämtliche Listen wie Eintragungen –

                            Rechtsgrundlage: DSG 2002 und

                            2 Urteile des OGH, eines aus dem Jahr 2009

                            Anmerkung: derartige Daten sind zu löschen,

                            Die Vorgangsweise war zuvor rechtswidrig

                            außerdem existiert eine EU-Richtlinie und ein

                            Urteil des Bundesgerichtshofes in Deutschland

 

 

Löschungen können durch uns durchgeführt werden.

 

Dauer:                 Wochen mit Rechtsanspruch;

 

Erforderliche Unterlagen:        Kopie Reisepass, Meldezettel und der aktuellen Plastik-Karte der Bank oder Bekanntgabe der akt. Konto-Nr. mit BLZ + Bank.

 

Weiters Bekanntgabe möglicher Eintragungen auf Grund von Vor-Krediten bei anderen Banken oder Leasing-Banken, allenfalls auch Mahnungen durch Inkasso-Büros.

 

Im Allgemeinen sind 25-30 Schreiben erforderlich.

 

Die Antwort lautet meistens so, dass die Löschung durch den KSV vorgenommen wurde; sollte sich allerdings die Rechtsgrundlage ändern, entfällt die Löschung. Dies kann aber nahezu ausgeschlossen werden, zumal eine EU-Richtlinie besteht.

 

Eine Vollmacht auf die Aurora Österreich ist möglich, allerdings nicht sinnhaft, zumal durch den Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss – mit Geb.-Datum und auch diesem die Post zugestellt wird.

 

Unterhält der Antragsteller zus. eine Firma, eg. GmbH oder andere Firmenform, muss die Löschung doppelt beantragt werden; dies gilt auch bei Ehegatten.