Auf diesem Gebiet gewähren
wir umfassende Unterstützung. Es gibt unzählige Anwalts- und Notariatsopfer sowie Opfer und von Doppelvertretungen durch die
Rechtsanwaltskammer was im Einzelfall absolute Nichtigkeit bedeutet. Es handelt
sich um Angelegenheiten des Wirtschaftsrechtes was durch die Kammern allenfalls nicht gesteuert werden kann. Veruntreuungen
selbst haben weniger Bedeutung es gibt die Gruppenversicherung der Rechtsanwaltskammern und weitere Versicherungen. Allerdings fallen Opfer oft um die Zinsen um.
Im Notariatsstand gibt
es insoweit Opfer als unzulässiger Treuhandverhältnisse begründet und Überweisungen
an bedenkliche Makler durchgeführt werden.
Wenn man sich dagegen
verwahrt treten Behauptungen auf den Akt des Notars sei vernichtet. Obwohl der Notar gegen die Aufbewahrungsfrist verstößt.
Bei einer Notarin aus Bruch an der Mur wurde ein Kaufmann Opfer. Die Notarin führte bei einer Ges. s. m. H eine Abtretung
durch. Und plötzlich hatte der Mann 1 Millionen Euro Schulden. Er wusste nicht was er gekauft hatte bis der Exekutor in das
Haus kam. Noch schlimmer ist es bei Doppelvertretungen und einseitiger Konkursvergabe. Hier kamen viele unter die Mühlen,
( Existenzen wurden vernichtet ) es gab gesteuerte Konkurse und gesteuerte
Zwangsversteigerungen. Dies bedeutet absolute Nichtigkeit nach § 879 Abs. 1 erster Halbsatz ABGB:
Diesen Gesamtschaden
in Wirtschaft und Recht schätzen wir in den letzten 15 Jahren im Sprengel des Landesgerichtes Leoben mit 100 Millionen Euro.
Dies unbeschadet der Existenzvernichtung der Opfer und der Grundrechtsverstößen bei exzessiven Konkursverfahren und übermäßiger
Postsperre.
Alle diese Verstöße
werden von Notariats- und Anwaltskammern unterstützt.
Aber auch die Ärztekammer
ist nicht schlecht. Sie arbeitet mit rechtswidrigen und medizinischen bedenklichen
Gutachten gegen eigene Kammermitglieder.
Auch in diesen Dingen
leisten wir Opferhilfe.